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Das Frauenquötchen

Diesen sieben Vorstandsfrauen bei börsennotierten Unternehmen der Immobilienwirtschaft im Dax, MDax und SDax stehen nach Recherchen der Immobilien Zeitung 73 männliche Kollegen gegenüber.

Diesen sieben Vorstandsfrauen bei börsennotierten Unternehmen der Immobilienwirtschaft im Dax, MDax und SDax stehen nach Recherchen der Immobilien Zeitung 73 männliche Kollegen gegenüber.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: kovalto1

Karriere 03.12.2020
Die Frauenquote für Vorstände kommt. Allerdings gilt die Mindestbeteiligung über alle Branchen hinweg nur für rund 70 Unternehmen. In der Immobilienbranche sind Hochtief und die ... 

Die Frauenquote für Vorstände kommt. Allerdings gilt die Mindestbeteiligung über alle Branchen hinweg nur für rund 70 Unternehmen. In der Immobilienbranche sind Hochtief und die W&V-Gruppe mit Wüstenrot betroffen. Die Chefetage von Deutsche Wohnen, immerhin im DAX notiert, hingegen darf frauenfrei bleiben.

Es war eine schwere Geburt, und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) spielte den Geburtshelfer, als er sich vor wenigen Wochen überraschend für die Frauenquote in Vorständen aussprach. Der Widerstand in der Union, allen voran von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), war gebrochen. Es war auch an der Zeit. Seit fünf Jahren verpflichtet der Gesetzgeber im Führungspositionengesetz (FüPoG) rund 3.500 Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind, dazu, sich selbst Ziele für Frauenanteile in ihren Führungsgremien zu setzen. Etwas mehr als 100 voll bestimmte Börsenunternehmen unterliegen seit 2015 einer fixen Geschlechterquote von 30% für die Aufsichtsräte. Trotzdem hat sich seither in den Vorständen herzlich wenig in Richtung Geschlechterparität getan. Dass der Quote für die Aufsichtsräte jetzt die Quote für die Vorstände folgt, ist darum keine Überraschung.

"Noch liegt kein Gesetzesvorschlag vor, deshalb wissen wir nicht genau, was auf welche Unternehmen zukommt", sagt Katharina Stüber, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Allen & Overy in Frankfurt. Die Koalitionspartner, die sich nun im Grundsatz einig sind, stehen unter Zeitdruck: "Ist das Gesetzgebungsverfahren nicht bis spätestens Juni durch, käme die Quote in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr - und wäre gescheitert."

Anfang 2022 soll die Quote in Kraft treten

An die Rolle rückwärts glaubt nach Söders Positionierung niemand ernsthaft. Schließlich gibt auch die Kanzlerin den beiden SPD-Bundesministerinnen Franziska Giffey (Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und Christine Lambrecht (Justiz) Rückendeckung. Der Fahrplan sieht so aus: Im Januar 2021 soll sich das Bundeskabinett mit der FüPoG-Novelle befassen. Im April 2021 soll das Gesetz verabschiedet werden, im Januar 2022 in Kraft treten. Fraglich ist allerdings noch die genaue Ausgestaltung, und der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

Ob das, worauf sich die Große Koalition im Prinzip verständigt hat, direkt zu einer "angemessenen" Berücksichtigung von Frauen auf Top-Positionen führt, ist fraglich. Die Auswahlkriterien, auf die sich die Entscheider in der Politik geeinigt haben, sind nämlich ziemlich eng: Nur börsennotierte, paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern fallen unter die Vorstandsquote. Das erscheint willkürlich: "Ein innerer Zusammenhang zwischen den Kriterien der Börsennotierung und der paritätischen Mitbestimmung mit der Frauenquote besteht nicht", sagt Stüber. "Es ging darum, möglichst viele große Unternehmen zu erfassen, ohne die Welt neu sortieren zu müssen. Sonst hätte man ein Problem mit dem Timing bekommen." Große GmbHs zum Beispiel, selbst wenn sie tausende Mitarbeiter beschäftigen, fallen raus.

Betroffen sind 73 Börsenunternehmen

Nach einer Analyse der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte (Fidar) erfüllen 73 Unternehmen in Deutschland alle drei Kriterien. Die 2015 eingeführte Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen gilt laut Fidar aktuell für 107 Unternehmen, nicht alle haben einen Vorstand mit mehr als drei Personen. Laut dem jüngsten Allbright-Bericht von September 2020 stehen in den Chefetagen der 160 Unternehmen in DAX 30, MDAX und SDAX exakt 671 Vorstandsstühle. "Nehmen wir eine Quote von 30% an, wären 201 Sitze für Frauen vorzusehen. Derzeit sind nur 68 Positionen in weiblicher Hand", rechnet Susanne Eickermann-Riepe, Vorstandsvorsitzende des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG), vor.

Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll eine Aufsichtsratsquote von 30% und eine Mindestbeteiligung in Vorständen gelten, wie auch bei Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nicht alle Unternehmen, die den Bund im Namen tragen, sind betroffen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) etwa, die die Rechtsform einer "bundesunmittelbaren, rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts" hat, fällt nach den derzeitigen Planungen nicht darunter.

Viele Ausnahmen

Aus der Immobilienwelt stehen auf der Liste von Fidar nur der Baukonzern Hochtief und Wüstenrot & Württembergische, die Dachgesellschaft der Bausparkasse Wüstenrot. Beide haben rein männlich besetzte Vorstände mit vier bzw. sieben Herren.

Die im DAX gelisteten Aktiengesellschaften Vonovia und Deutsche Wohnen fallen nicht unter die Quote.

Von der Frauenquote für Vorstände betroffene Unternehmen, die u.a. mit Tochtergesellschaften als Finanzierer, Asset- und Fondsmanager sowie Investoren eine Rolle in der Immobilienwirtschaft spielen, sind Commerzbank und Deutsche Bank, auch die Versicherer Allianz, Munich Re und Talanx.

Auch die Aareal Bank und der auf die Bau- und Immobilienwirtschaft spezialisierte Softwareentwickler Nemetschek, zwei Unternehmen aus dem MDAX, tangiert die Quote nicht, denn sie unterliegen nicht der vollen Mitbestimmung. Letzteres hat sich wie Deutsche Wohnen und Vonovia schon vor Jahren in eine europäische Aktiengesellschaft (Securitas Europaea, kurz SE) umgewandelt. Gewerkschaftern zufolge dient der Wechsel in die SE nicht selten dem Zweck, die Mitbestimmung zu umgehen. Immerhin: Zwei der vier Firmen haben eine bzw. zwei Frauen im Vorstand. Aroundtown, mit einem Immobilienbestand von 22 Mrd. Euro der größte börsennotierte Player auf dem deutschen Gewerbeimmobilienmarkt, ist ebenfalls nicht betroffen - das Unternehmen hat seinen Sitz in Luxemburg. Das Gleiche gilt für die 40%ige Aroundtown-Beteiligung Grand City Properties mit 63.000 Wohnungen in Deutschland.

Fidar sieht bei 32 Firmen Handlungsbedarf, darunter Hochtief und Wüstenrot & Württembergische. "Aufgrund der geringen Anzahl der relevanten Positionen ist sicher, dass genügend weibliche Top-Führungskräfte zur Verfügung stehen", urteilt Headhunter Werner Knips von Heidrick & Struggles mit Blick auf die Immobilienwirtschaft. "Bereits heute gibt es ausreichend weibliche Talente in den Funktionen CFO, HR, Legal und Digital." Er ergänzt: "Darüber hinaus lohnt immer die Frage, ob der aktuelle Zuschnitt der Vorstandsbereiche und somit die Job-Description für die zu besetzende Position den zukünftigen Zielen und Strategien des Unternehmens gerecht wird." Das ICG hat vor einigen Jahren ein Diversity-Programm aufgebaut und fördert Frauen etwa durch Mentoring sowie Weiterbildung und Vernetzung. "Ein Argument ist ja immer, man wisse nicht, wo man Kandidatinnen für Vorstand und Aufsichtsrat finden könne - nun, hier sind einige!", sagt Manuela Better aus dem Vorstand des ICG.

Auf eine Frau im Vorstand kommen neun Männer

Nur wenn ein Vorstandsmitglied eines nur mit Männern besetzten Gremiums ausscheidet, muss eine Frau an Bord geholt werden. Alternativ kann das Gremium um eine Position erweitert werden, die mit einer Frau besetzt wird. Befürworter der Quote hoffen auf einen Sinneswandel, der die Chefetagen erfassen soll. "Ich war jahrelang gegen die Quote. Wir wollen doch eine freie Wirtschaft und die besten Kräfte an der richtigen Stelle", sagt Anwältin Stüber. Doch die Selbstverpflichtung der Unternehmen hat nicht gefruchtet, wie eine Studie von Allen & Overy belegt. "Fünf Jahre nach der Einführung der freiwilligen Quote sind Frauen in den Vorständen kaum anzutreffen, und die meisten Unternehmen halten sich mit ehrgeizigen Zielen zurück."

Denn bei den seit 2015 geltenden Normen sind keine Mindestzielgrößen vorgegeben. Die Zielgröße null ist erlaubt, wenn damit nicht der Status quo unterschritten wird. Sanktionen sind bislang nicht vorgesehen. Das soll sich laut Referentenentwurf für das neue FüPoG ändern. Unternehmen, die sich auch künftig das Ziel null Frauen im Vorstand setzen, ohne dies gut zu begründen, drohen "empfindliche Bußgelder".

Speziell in der Immobilienwirtschaft ist der Einsatz der Brechstange anscheinend unumgänglich. Hier sind Frauen besonders selten auf dem Top-Level aufzufinden. Daran wollen viele Unternehmen auch nicht groß was ändern, wie die freiwilligen Zielsetzungen für Frauenanteile auf Führungsebenen zeigen (vgl. "Frauen an die Spitze", IZ 22/20). Von 24 Firmen in DAX, MDAX und SDAX, die man der Immobilienbranche zurechnen kann, haben 14 keine Frau im Vorstand, zeigt der September-Bericht der Allbright-Stiftung. Mit dem Ziel 0% Frauen im Vorstand sind u.a. Hochtief und Deutsche Wohnen verzeichnet.

Die Quote ist ein heikles Thema. Sonja Wärntges, Stand September eine von nur fünf weiblichen Vorstandsvorsitzenden der 160 Firmen von DAX bis SDAX und die einzige Immobilien-CEO, stand für ein Gespräch mit der Immobilien Zeitung (IZ) nicht zur Verfügung. Im DUB Unternehmer-Magazin hatte sich die Chefin von DIC Asset vor einiger Zeit gegen eine Vorstandsquote ausgesprochen: "Aus unternehmerischer Perspektive bin ich bezüglich mehr Regulatorik eher zurückhaltend und bevorzuge daher das Instrument der Eigenverantwortung."

Deutsche Wohnen setzt Zielquote im Vorstand auf 20% hoch

Michael Zahn, CEO von Deutsche Wohnen (DW), wollte mit der IZ ebenfalls nicht über die Quote reden. In einem Podcast-Gespräch mit Stephanie Baden, Geschäftsführerin des Urban Land Institute (ULI) für die Dach-Region und zugleich Gründungsmitglied der Initiative Frauen in Führung (FiF), bezog Zahn unlängst jedoch Stellung: "Ich bin kein Freund von Quote und ich bin kein Freund von staatlichen Vorgaben. Ich möchte am Ende des Tages ein erfolgreiches Team." Der DW-Aufsichtsrat hat die Zielquote für den Frauenanteil im Vorstand in seiner Septembersitzung von 0% auf 20% hochgesetzt. Erreicht haben will das Gremium dies bis zum Jahr 2025. Der DW-Aufsichtsrat selbst ist seit Juni 2020 mit zwei Frauen bestückt, das entspricht einem Anteil von 33%. Zahn betont im ULI-Podcast: "Wir beschäftigen mehr als 1.000 Mitarbeiter - von denen sitzen vier im Vorstand. Entscheidender ist doch: Fördern wir Frauen im Unternehmen? Das tun wir." Tatsächlich liegt der Anteil weiblicher Führungskräfte bei DW laut Unternehmenssprecherin Julia Kieslinger bei 48%.

Helene von Roeder, im Vorstand von Vonovia für die Finanzen zuständig, hält dagegen. "Wenn ich jemanden befördere - und das gilt gerade auf Vorstandsebene -, habe ich das Risiko, ob es funktioniert. Habe ich gelernt, dass es mit einem bestimmten Typ Manager in der Vergangenheit gut geklappt hat, leite ich aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz ab: Wahrscheinlich klappt das auch beim nächsten Mal. Bei einer Frau kann ich das vielleicht weniger gut einschätzen, weil es noch so wenige weibliche Rollenmodelle in Führungspositionen gibt", argumentiert sie pro Quote. "Wir müssen alle viel öfter erleben, dass man viel dazugewinnt, wenn man eine Frau befördert."

"Wir werden die neue Regelung gern umsetzen"

Der spanische Vorstandsvorsitzende von Hochtief, Marcelino Fernández Verdes, den die geplante Vorstandsquote als einen der wenigen tatsächlich betreffen wird, demonstriert Gelassenheit: "Wir werden die neue Regelung gern umsetzen", teilt ein Sprecher im Namen des CEO mit. "Der Hochtief-Vorstand ist seit Jahren ein stabiles, eingespieltes und erfolgreiches Team. Sollten irgendwann Veränderungen anstehen, werden wir alle Kandidatinnen und Kandidaten prüfen und die besten Entscheidungen für das Unternehmen treffen." Wann genau der nächste Vertrag eines der vier Vorstandsmitglieder ausläuft, möchte das Bauunternehmen nicht sagen, dem Geschäftsbericht lässt sich diese Information nicht entnehmen.

Verfechter der Quote feiern den Durchbruch in den (sozialen) Medien. Wasser in den Wein gießt Fidar-Präsidentin Monika Schulz-Strelow: "Wer entscheidet über die Zusammensetzung des Vorstands? Der Aufsichtsrat. Wir brauchen die Quote für Vorstände, weil die Aufsichtsräte versagt und auf freiwilliger Basis keine substanziellen Ziele gesetzt haben. Aber die Wirkung des FüPoG 2 wäre ungleich größer, wenn die Quote für Aufsichtsräte von bisher gut 100 Unternehmen wie ursprünglich geplant auf etwa 590 ausgeweitet worden wäre." Diese Ausweitung fiel offenbar einem Kompromiss in der Großen Koalition zum Opfer: Die einen bekamen die Vorstandsquote, die anderen konnten den Schaden in Grenzen halten. Das Bundesfrauenministerium geht auf Anfrage hierauf nicht ein. Im Referentenentwurf für das FüPoG 2 ist noch explizit die Rede von einer geplanten "Erweiterung des Anwendungsbereichs der fixen Aufsichtsratsquote auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen" - egal, ob sie börsennotiert sind oder nicht.

Die Hoffnung ruht auf einer Signalwirkung

Allen-&-Overy-Juristin Stüber glaubt dennoch: Selbst wenn die Quote ein Stück weit Symbolpolitik sein mag, könnte sie eine gewisse Signalwirkung zeitigen. "Die Wirkung von Role Models ist nicht zu unterschätzen, auch wenn es erstmal nur um ca. 30 Vorstandspositionen geht, die künftig mit Frauen besetzt werden müssen. Und auch bei den anderen ca. 40 betroffenen Unternehmen, die jetzt schon eine Frau im Vorstand haben, wird es Personalwechsel geben, bei denen dann die Quote greift." Schulz-Strelow rechnet allerdings mit "vielen vorzeitigen Vertragsverlängerungen im nächsten Jahr", also noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der Quote. So könnten sich die Unternehmen bis 2024 oder 2025 Luft verschaffen - mehr als ein paar Jahre voraus dächten viele in ihrer Personalpolitik ja nicht.

Harald Thomeczek

Bei langer Krankheit ist Reden Gold

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Bild: BilderBox.com

Karriere 16.04.2015
Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft ... 

Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft seine Mitglieder zu Langzeiterkrankungen. Damit die betriebliche Eingliederung gelingt, müssen individuelle Lösungen gesucht werden - und die Beteiligten miteinander reden.

Bandscheibenprobleme, Unterschenkelbrüche und Brustkrebs sind nur drei Diagnosen, die zu einer langen Arbeitsunfähigkeit von 41 bis 100 Tagen führen. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse, die dafür die Daten ihrer 4,1 Mio. Mitglieder ausgewertet hat. Für das Jahr 2013 errechnete die Krankenkasse einen Krankenstand von 4,02% für ihre Mitglieder, das entspricht einer durchschnittlichen Fehlzeit von 14,7 Tagen pro Erwerbsperson. Auch wenn nur knapp 5% der Krankmeldungen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen (42 Tage) nach sich ziehen, so entfällt doch fast die Hälfte der Fehlzeiten (47,8%) auf genau solche Langzeiterkrankungen.

Fast jedes Unternehmen dürfte betroffen sein. "Im Schnitt täglich" berät denn auch Prof. Dr. Michael Worzalla, Mitglied im Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft, die Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema. Die rechtliche Beratung mache dabei nur 30% bis 40% der Gespräche aus. 60% bis 70% sind hingegen Tipps aus der Praxis. Denn Angestellte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben Anrecht auf ein Wiedereingliederungsgespräch. Anders als bei Selbstständigen, für die die krankheitsbedingte Auszeit durchaus einen Karriereknick bedeuten kann (vgl. "Krebs ist immer noch ein Tabuthema", IZ 14/2015), können Angestellte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Bei dem Wiedereingliederungsgespräch soll festgestellt werden, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann", heißt es im Sozialgesetzbuch. Dabei muss der Mitarbeiter nichts zur Art der Erkrankung sagen, das Unternehmen darf nicht fragen. Ein Vertreter des Betriebsrats soll bei dem Gespräch dabei sein. Der Mitarbeiter könnte sich auch von einem Rechtsbeistand begleiten lassen, sagt Gerhard Citrich von der IG BAU. Er könnte selbst Vorschläge machen, welche Einsatzmöglichkeiten er nach der Rückkehr sieht.

Bei dem Gespräch handele es sich um ein ganz formloses Verfahren, das der Arbeitnehmer jedoch nicht absolvieren muss. 30% bis 40% der Arbeitnehmer lehnten ein solches Gespräch ab, habe Worzalla die Erfahrung gelehrt. Doch das Gespräch sei sehr wichtig für den Arbeitgeber, um abschätzen zu können, ob der Mitarbeiter zurückkehren wird und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang.

Damit die Kontaktaufnahme nach langer Krankheit nicht so schwerfällt, sollte der Kontakt am besten gar nicht erst abbrechen. Ist der Mitarbeiter zwar noch krankgeschrieben, aber nicht ans Bett gefesselt, könnte er während der Mittagspause im Betrieb vorbeischauen oder einfach mal zum Hörer greifen. Auch das Unternehmen kann Kontakt durch die Zusendung der Mitarbeiterzeitung halten oder sich bei der Familie melden. Zu Beginn der Erkrankung sei die Solidarität meist groß, doch dann bestehe die Gefahr, dass der Erkrankte in Vergessenheit gerate, sagt Citrich.

Auch NCC Deutschland legt Wert darauf, dass bei einer langfristigen Erkrankung der Kontakt nicht abreißt. Einer aus dem Team, die Personalabteilung oder die Führungskraft halte die Verbindung aufrecht, sagt Personalleiterin Kathrin Alisch. Es gehe auch darum, "gutgemeinte Bombardierungen" mit Genesungswünschen von dem kranken Mitarbeiter fernzuhalten. Bei der Wiedereingliederung gebe es keinen allgemeingültigen Prozess. "Die Situationen sind so vielfältig wie die Menschen", sagt Alisch. Vielmehr werde nach individuellen Lösungen gesucht. Braucht der Mitarbeiter einen höhenverstellbaren Tisch oder muss er zwei Mal die Woche früher gehen können, um die Physiotherapie zu machen? Das Unternehmen fördert mit einem jährlichen Awareness Day die Unfallprävention.

Die DekaBank setzt ebenfalls auf individuelle Lösungen bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern. "Mit mehr als 300 verschiedenen Arbeitszeitmodellen bietet das rund 4.200 Mitarbeiter große Unternehmen viele Wahlmöglichkeiten. "Da geht es eher darum, dass in Abstimmung mit der Führungskraft ein passendes Modell gewählt wird", sagt Katrin Becker von der DekaBank. Um die Wiedereingliederung besser planen zu können, empfiehlt sie Transparenz im Umgang mit der Krankheit. "Doch das ist eine persönliche Entscheidung des Mitarbeiters. Manche sind dabei sehr offensiv, andere eher zurückhaltend", sagt Becker." "Kommunizieren, kommunizieren" lautet ebenfalls Worzallas Tipp für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter. "In diesem Fall ist Reden ausnahmsweise mal Gold".

Am 10. Juni 2015 findet in Berlin die Tagung "Gesunde Mitarbeiter - zukunftsfähige Unternehmen" der Deutschen Gesellschaft für Personalführung statt. Dabei geht es u.a. um die Ansprüche an ein zeitgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Langzeiterkrankungen. Grundlegende Informationen zum Krankengeld und zur Wiedereingliederung gibt es u.a. unter www.tk.de (Menü: Leistungen - TK-Leistungen - Leistungen A-Z).

Sonja Smalian

Klartext hinter verschlossenen Türen

Köpfe 20.02.2014
Hamburg. Andreas Ibel, bislang Vorsitzender des BFW Nord,wird voraussichtlich Nachfolger von Walter Rasch beim BFW Bundesverband in Berlin. ... 

Hamburg. Andreas Ibel, bislang Vorsitzender des BFW Nord,wird voraussichtlich Nachfolger von Walter Rasch beim BFW Bundesverband in Berlin.

Immobilien Zeitung: Sie stellen sich als Vorsitzender des BFW Nord nicht wieder zur Wahl. Geht es zum BFW Bund nach Berlin?

Andreas Ibel: Ich bin bereits seit einem Jahr BFW-Vizepräsident beim Bundesverband in Berlin. Im Rahmen einer internen Nachfolgeregelung ist es wahrscheinlich, dass ich innerhalb eines Jahres Walter Rasch nachfolge. Hier hinterlasse ich ein gut bestelltes Haus, so dass ich keinen besseren Zeitpunkt hätte finden können.

IZ: Wie sieht der Vorstand des BFW Nord künftig aus?

Ibel: Neu in den Vorstand kommen voraussichtlich Peter Jorzick sowie Jan Petersen. Claas Kießling steigt für die Verwalter ein und Volker Heins soll den Part von Sönke Struck in Schleswig-Holstein übernehmen, der wiederum die Aufgabe des Vorsitzenden übernimmt. Weiterhin im Vorstand bleiben Jan Behrendt, Stefan Wulff sowie Jens Scharfenberg als Schatzmeister.

IZ: Wie läuft das Bündnis für das Wohnen?

Ibel: Wir haben in Hamburg eine Atmosphäre geschaffen, mit der wir die Probleme zwar nicht wegzaubern können. Aber wir können hinter verschlossenen Türen Klartext reden, ohne dass es am nächsten Tag gleich in der Presse zu lesen ist. Wir haben in Hamburg Gutes geschaffen, aber die Konjunktur und die niedrigen Zinsen, der internationale Fokus auf den deutschen Wohnungsmarkt und die Alternativlosigkeit sicherer Anlagen waren dabei ebenfalls entscheidend.

IZ: Womit beschäftigen Sie sich aktuell?

Ibel: Wir stehen vor einer großen Diskussion im Kontext mit der Mietpreisbremse. Es gab eine unheilige Allianz der beiden großen Volksparteien für regulatorische Eingriffe in die Immobilienwirtschaft.

IZ: Was befürchten Sie?

Ibel: Die Mietpreisbremse wird sicherlich zügig eingeführt, um die Verunsicherung der Investoren nicht weiter zu verlängern. Die Probleme der EnEV und der Mietpreisbremse werden wir jedoch erst in fünf bis zehn Jahren spüren: Es wird weniger Kapital geben, um die Bestände zu sanieren und es wird weniger gebaut. Die Entscheidungen betreffen besonders den sozialen Wohnungsbau mit dem ohnehin vorhandenen Mietendelta nach dem Auslaufen der Förderung. Dieses Delta wird sich jetzt auf bis zu 20 Jahre ausdehnen. Aber auch der Wohnungsneubau ist massiv betroffen. Zwar kann ich eine frei finanzierte Neubauwohnung zurzeit zu 12,50 Euro/m2 vermieten - dann aber jahrelang die Miete nicht anheben, bis die Marktmiete dieses Niveau erreicht hat. In den begehrten Städten werden wir eine Mietpreisdeckelung sehen, im Umland nicht. Damit werden die Städte künstlich noch attraktiver gemacht. Die Mieter werden nach ihren handwerklichen Fähigkeiten und ihrer Solvenz ausgesucht.

IZ: Was schlagen Sie vor?

Ibel: Eingriffe in das Marktgeschehen haben sich selten bewährt. Die steuerliche Subventionierung des Wohnungsbaus im Ostdeutschland der 90er Jahre hat zu viele Wohnungen und zu niedrige Mieten hervorgebracht. Die jetzt geplante Regulierung hingegen verschärft das Problem, statt es zu lösen. Es sollten mehr Sozialwohnungen gebaut werden, da die Realeinkommen mit den Baupreisen nicht Schritt halten. Wir müssen nur genug Wohnungen bauen, dann wird sich die Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt zeigen. In den letzten 20 Jahren wurde die Wohnungsförderung reduziert: die degressive AfA, Eigenheimzulage, Wohnungsförderung Ost. Das trifft gerade die strukturschwachen Regionen. Die Kostenspirale wird durch staatliche Interventionen forciert: Grunderwerbsteuer, Verschärfung der EnEV und vieles mehr. Zudem ist das Wohnen gegenüber anderen Immobilien benachteiligt, da die Umsatzsteuer nicht wie bei gewerblichen Immobilien abziehbar ist.

IZ: Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Ibel!

Das Interview führte Friedhelm Feldhaus.

IZ

Wechsel im Vorstand des Verbands der Privaten Bausparkassen

Köpfe 25.11.2013

Versorgungswerk gegründet

Karriere 23.05.2013
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter und die HanseMerkur Versicherungsgruppe haben das Versorgungswerk Deutscher Immobilienverbände (VWDI) gegründet. Das VDWI soll beim Kampf um ... 

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter und die HanseMerkur Versicherungsgruppe haben das Versorgungswerk Deutscher Immobilienverbände (VWDI) gegründet. Das VDWI soll beim Kampf um Talente helfen.

Alle Mitgliedsunternehmen immobilienwirtschaftlicher Verbände in Deutschland und deren Angestellte können mit ihrem Eintritt in das Versorgungswerk eine zusätzliche Gesundheitsversorgung aufbauen. Dazu zählen je nach Leistungspaket u.a. ambulante Vorsorgeleistungen sowie Angebote aus dem Bereich Naturheilkunde und Sehhilfen. Die Arbeitnehmer können auch ihre Lebenspartner und Kinder mitversichern.

Versicherungsleistungen auch für Familienangehörige

Geführt wird das VWDI von den beiden Vorständen Dr. Klaus Nahlenz, BVI-Vorstandsmitglied, und Alexander Zeihe, Verbandsbevollmächtigter der HanseMerkur Versicherungsgruppe. Nahlenz erklärt die Gründung des VWDI u.a. mit dem demografischen Wandel und den daraus resultierenden Aufgaben für Personalverantwortliche: "Dem BVI ist es wichtig, dass seine Mitglieder bei immer stärkerem Wettbewerbsdruck auf dem Arbeitsmarkt auch in Zukunft gute Mitarbeiter gewinnen, binden, motivieren und gesund erhalten können." Und HanseMerkur-Vorstand Andreas Gent ergänzt: "Gesunde Mitarbeiter sind die Voraussetzung für ein gesundes Unternehmen. Um qualifiziertes Personal anzuwerben und zu halten, ist ein effektives Gesundheitsmanagement ein Wettbewerbsfaktor der Zukunft."

Sonja Smalian

Versorgungswerk Deutscher Immobilienverbände gegründet

Karriere 16.05.2013