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Bundesrat stimmt Prüfungsordnung für WEG-Verwalter zu

Karriere 26.11.2021
Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ... 

Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ausgenommen werden, die sich anderweitig zum Verwalter qualifiziert haben, etwa Volljuristen und Personen, die eine abgeschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können.  



Der Bundesrat hat diesen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter künftig eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Eine Befreiung von der Prüfungspflicht für Verwalter, soll es für Volljuristen und Personen mit abgeschlosser Berufsausbildung oder abgeschlossenem Hochschulstudium im immobilienwitschaftlichen Bereich geben, ebenso für geprüfte Immobilienfachwirte. Sie werden dem zertifizierten WEG-Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

IVD befürwortet die Regelung

Markus Jugan, Vizepräsident des Verbands IVD und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können. Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind, und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er. 

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der designierten Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der diese Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. „Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen“, betont BVI-Präsident Thomas Meier.



Janina Stadel

BVI setzt in der Geschäftsführung auf ein Duo

Köpfe 11.08.2020
Sandra Lenzenhuber, Geschäftsführerin des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter und der BVI Service Gesellschaft, verlässt Mitte September den Verband. Auf sie folgen zwei Herren: Dr. ... 

Sandra Lenzenhuber, Geschäftsführerin des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter und der BVI Service Gesellschaft, verlässt Mitte September den Verband. Auf sie folgen zwei Herren: Dr. Oliver Möllenstädt und Dirk Lamprecht.

Eine stärkere Position im Dialog zwischen Immobilienverwaltern und der Politik, das erhofft sich der BVI mit dem Schritt, Dr. Oliver Möllenstädt ab dem 1. November an die neue Doppelspitze des Verbands zu setzen. Der 42-jährige Digitalisierungsexperte kennt sich als ehemaliger Landesvorsitzender der FDP Bremen auf dem politischen Parkett aus. Und auch das Verbandsleben ist für ihn Alltag. Seit etwa neun Jahren ist Möllenstädt Geschäftsführer des Gesamtverbands Kunststoffverarbeitende Industrie.

Möllenstädt definiert gleich seine Marschrichtung: Der BVI werde sich verstärkt bei öffentlichen und politischen Debatten zu Themen wie Immobilieneigentum und dessen Management einbringen. "Unser aktueller Schwerpunkt liegt auf der Einführung eines gesetzlich verpflichtenden Sachkundenachweises", sagt er.

Lamprecht kümmert sich um das Plus für BVI- Mitglieder

Bereits im Dienst ist derweil Dirk Lamprecht. Seit Anfang August führt er die Geschäfte der BVI Service Gesellschaft. Zu seinen Aufgaben gehört es, für die BVI-Verwalter und Fördermitglieder einen Mehrwert aus der Verbandsmitgliedschaft zu schaffen. Erfahrungen bringt Lamprecht nicht zuletzt aus seiner 13-jährigen Tätigkeit als Geschäftsführer der Automaten-Wirtschaftsverbände-Info, einer Servicegesellschaft für Verbände aus der Automatenwirtschaft, mit.

Noch-Geschäftsführerin Lenzenhuber verabschiedet sich nach fünf Jahren aus ihrer führenden Position für den BVI. Sie zieht nach Bayern und bleibt dem Verband als aktives Mitglied erhalten.

Anke Pipke

BWL-Studiengang mit Fokus auf Immobilienverwalter

Karriere 27.03.2019
Die Hochschule für angewandtes Management (HAM) in Ismaning bei München und der Bundesverband der Immobilienverwalter (BVI) präsentieren zwei neue Studiengänge, die sich speziell an ... 

Die Hochschule für angewandtes Management (HAM) in Ismaning bei München und der Bundesverband der Immobilienverwalter (BVI) präsentieren zwei neue Studiengänge, die sich speziell an berufstätige und angehende Immobilienverwalter richten.

"Es handelt sich um einen Bachelor- und einen Masterstudiengang der Betriebswirtschaftslehre mit dem Branchenschwerpunkt Immobilienwirtschaft", berichtet Prof. Dr. Stephan Bauer, Programmleiter für Bau- und Immobilienwirtschaft an der HAM. Basis sei ein "semivirtuelles" Studienkonzept, das ein Fernstudium mit Präsenzphasen kombiniere. Dieses soll sich besonders für Teilnehmer eignen, die gleichzeitig arbeiten und studieren wollen. "Die Studierenden stehen ihren Unternehmen so ca. 40 Wochen im Jahr zur Verfügung", wirbt Bauer. Die Fächerkonzepte seien speziell auf die Anforderungen von Immobilienverwaltungen ausgerichtet.

BVI-Präsident Thomas Meier freut sich: "Mit den nun entwickelten Studiengängen an der HAM können wir gezielt Nachwuchs- und Fachkräfte für die Immobilienverwalterbranche ausbilden und direkt an die Unternehmen binden." Die beiden Angebote existieren seit dem Wintersemester 2018/2019. Neu ist der Branchenfokus auf die Immobilienverwaltung. Im Bachelorstudiengang gibt es aktuell zehn Studierende, im Masterstudiengang sechs. Die Studiengebühren betragen 395 Euro (Bachelor) bzw. 495 Euro (Master) im Monat. Die Regelstudienzeit beträgt sieben respektive drei Semester. Studiert werden kann in München, Hamburg und Neumarkt in der Oberpfalz. Bei einem erfolgreichen Abschluss winken der akademische Grad des Bachelor bzw. Master of Arts in Betriebswirtschaftslehre.

Harald Thomeczek

Immobilienverwalter verkaufen ihre Dienste nicht teuer genug

Die Grundvergütung von Immobilienverwaltern ist in den vergangenen Jahren offenbar weniger stark gestiegen als die Anforderungen an Verwalter.

Die Grundvergütung von Immobilienverwaltern ist in den vergangenen Jahren offenbar weniger stark gestiegen als die Anforderungen an Verwalter.

Bild: magele/fotolia.com

Karriere 18.05.2016
Die Vergütungssätze von Immobilienverwaltern sind in den vergangenen fünf Jahren kaum gestiegen – beziehungsweise real eigentlich gar nicht, sondern sogar eher gesunken. Diesen Schluss ... 

So habe sich die durchschnittliche monatliche Vergütung in der WEG-Verwaltung bei Objekten mit weniger als 49 Wohneinheiten um weniger als zwei Euro netto auf 19,67 Euro netto erhöht. In der WEG-Verwaltung von mehr als 100 Wohneinheiten betrage die Steigerung im selben Zeitraum durchschnittlich nur 0,90 Euro netto.

Ähnlich ist die Entwicklung den Verbänden zufolge in der Mietverwaltung verlaufen. Bei Mietshäusern mit weniger als zehn Wohnungen erhält der Verwalter laut der Cres-Studie im Durchschnitt 22,74 Euro netto pro Monat. Anno 2010 bekam er laut BSI-Studie 21,31 Euro. Immerhin: Bei Miethäusern mit bis zu 29 Wohneinheiten hat sich seine Vergütung im Schnitt von 19,39 Euro auf 25,00 Euro gesteigert.

Anforderungen an Immobilienverwalter sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen

Dass die Vergütung von Immobilienverwaltern aber nicht nur kaum gestiegen ist, sondern tatsächlich sogar rückläufig ist, begründen die Verbände wie folgt: Der Verbraucherpreisindex in Deutschland sei im betrachteten Zeitraum um sieben Punkte gestiegen, 100 Euro seien heute also rund 6,54 Euro weniger wert als vor fünf Jahren. Dabei seien die Anforderungen an Immobilienverwalter in den letzten Jahren "gerade durch politisch motivierte Zusatzaufgaben wie die Pflichten im Zuge des Meldegesetzes, des Mess- und Eichgesetzes und des Mindestlohngesetzes" deutlich gewachsen.

Marco Wöfle, Wissenschaftlicher Leiter des Cres und Autor der aktuellen Studie, kann keinen direkten, belastbaren Vergleich ziehen, da das Cres erstmals eine solche Erhebung durchgeführt hat. Die Argumentation, dass die Verwalterentgelte de facto rückläufig sind, findet er zumindest nicht unplausibel: Ein Blick in die BSI-Studie zeige, dass "unsere Werte nicht so weit von den BSI-Werten weg sind". Als Beispiel führt auch er die Vergütungssätze von WEG-Verwaltern von Wohnanlagen ab 100 Einheiten an: In dieser Kategorie bewegten sich die Grundvergütungssätze in der BSI-Studie von 2010 zwischen 15,14 Euro und 17,26 Euro. Die Cres-Untersuchung kommt in dieser Kategorie auf 15,58 Euro bis 17,82 Euro.

"Mehr Inhalt zum gleichen Preis"

Die Verwalter würden also "nicht viel mehr verlangen" als vor fünf Jahren, hätten dafür aber mehr zu tun als damals, so Wölfle. Denn all die Gesetze und Verordnungen, die sie inzwischen beachten müssten, hätten ihren Aufwand erheblich erhöht: "Mietrechtsnovellierung, energetische Vorschriften, Brandschutz: All das produziert einen höheren Kostendruck, und es ist fraglich, ob dieser Druck eins zu eins an die Auftraggeber weitergegeben werden konnte", so Wölfle. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gebe es heute "mehr Inhalt zum gleichen Preis".

Harald Thomeczek

Bei WEG-Verwaltern folgt auf jedes zweite Angebot ein Auftrag

Mehr Geschäft, bitte! Die Mehrheit der WEG-Verwalter würde sich weitere Anfragen nach Angeboten wünschen. Nur fünf Befragte sind durch die Angebotsabgabe zu sehr belastet.

Mehr Geschäft, bitte! Die Mehrheit der WEG-Verwalter würde sich weitere Anfragen nach Angeboten wünschen. Nur fünf Befragte sind durch die Angebotsabgabe zu sehr belastet.

Bild: BilderBox.com

Karriere 19.11.2015
Die Diskussion über die Einführung einer Fachkundeprüfung rückte die Verwalter in den vergangenen Monaten ins Rampenlicht. Wie ihr Berufsalltag aussieht und welche Entgelte sie aufrufen, wird ... 

Die Diskussion über die Einführung einer Fachkundeprüfung rückte die Verwalter in den vergangenen Monaten ins Rampenlicht. Wie ihr Berufsalltag aussieht und welche Entgelte sie aufrufen, wird derzeit in einer Umfrage erforscht.

Der durchschnittliche Stundensatz eines Geschäftsführers oder Inhabers einer Immobilienverwaltung, die in der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) tätig ist, beträgt netto 69,78 Euro. Damit erhält der Chef einer Verwaltung den höchsten Stundensatz. Prokuristen müssen sich mit 64,55 Euro und Ingenieure mit 64,47 Euro begnügen.

Zu diesem vorläufigen Zwischenergebnis kommt eine aktuelle Studie, die der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen in Zusammenarbeit mit dem ZIA Zentralen Immobilien Ausschuss und dem BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter konzipiert hat. Durchgeführt wird die Studie von Marco Wölfle, Professor am Center for Real Estate Studies der Steinbeis-Hochschule Berlin und der DIA Deutschen Immobilien-Akademie. Wölfle findet die Stundensätze für Ingenieure im Vergleich "fast ein bisschen niedrig". Er könne nicht ausschließen, dass eventuell das Ego des Geschäftsführers beim Ausfüllen eine Rolle gespielt hat.

Dass der Chef einer Verwaltung automatisch den höchsten Stundensatz erzielt, ist nicht selbstverständlich, wie das dritte Branchenbarometer des DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter in diesem Frühjahr offenbarte. In jener Studie erhielten die Ingenieure mit 64,49 Euro etwas mehr als Geschäftsführer/Inhaber (63,79 Euro) und führten das Ranking der Stundensätze an.

Die jetzt von Wölfle präsentierten Zahlen weisen für Sachbearbeiter 49,82 Euro und für Techniker 51,17 Euro als Stundensatz aus. Beide liegen etwa vier Euro über den Werten des DDIV-Branchenbarometers von 2015. Ein Auszubildender schlägt laut IVD-Studie mit einem Stundensatz von 32,12 Euro zu Buche.

Bislang haben sich 343 Verwalter an der Studie von IVD, ZIA und BVI beteiligt, die noch nicht abgeschlossen ist. Im Schnitt erwirtschaften die Befragungsteilnehmer 72% ihres Umsatzes mit Verwaltung, bei 83% macht die Verwaltungstätigkeit mehr als 50% des Umsatzes aus, d.h. es gibt kaum kleine "Krauter" unter den Befragten.

Dennoch sind die Verwalter von der Mitarbeiterzahl eher klein. 43% der Befragten zählen weniger als fünf Mitarbeiter (durchschnittliche Mitarbeiterzahl in dieser Gruppe: 2,62). In der WEG-Verwaltung sind 60% engagiert. Ein Drittel ist in der Mietverwaltung aktiv und nur 7% in der Verwaltung von Gewerbeimmobilien. Da die WEG-Verwaltung dominiert, wird auch die Abrechnungsbasis pro Einheit (EH) am häufigsten angewandt.

Die Verwalterentgelte (Nettomonatspauschale) für WEG-Verwalter reichen im Mittel von 25,34 Euro (100 EH). Das niedrigste Angebot beginnt bei 15,95 Euro (>100 EH) und das höchste endet bei 29,42 Euro (< 10 EH).

Bei der Mietverwaltung von Wohnungen reicht die Spanne der Entgelte von 16,78 Euro (>60 EH) bis zu 27,34 Euro (60 EH). Studienleiter Wölfle erwartet regionale Schwankungen und wird dies nach Ende der Umfrage noch für bestimmte Gebiete näher untersuchen.

Betrachtet wird auch, welche Tätigkeiten mit der Grundvergütung abgegolten sind und welche als Sonderleistung abgerechnet werden. In der Miethausverwaltung gaben 65% der Befragten an, gesetzliche Änderungen oder technische Neuerungen in der Grundleistung abzurechnen. Gut ein Drittel der Befragungsteilnehmer reagiert auf solche Entwicklungen hingegen mit einer Sondervergütung, die meist per Stundensatz oder als Jahrespauschale erhoben wird. Es hänge vom Marktumfeld ab, wie sich die Unternehmen in diesem Fall entscheiden, sagt Wölfle. Ein Startup-Unternehmen dürfte eher geneigt sein, solche Veränderungen in die Grundvergütung zu nehmen, schätzt Wölfle.

Fast jeder dritte Mietverwalter hat seine Leistung nach Einführung des Bestellerprinzips angepasst, d.h. mehr maklernahe Leistungen angeboten. Wenn WEG-Verwalter ein Angebot abgeben, dann haben sie im Schnitt eine Erfolgsquote von 52%. Gut jeder vierte WEG-Verwalter holt den Auftrag sogar in mehr als 75% der Fälle.

Sonja Smalian