Karriere-News

Mindestlohn auf dem Bau sackt nicht ab

Karriere 23.01.2020
Vier Wochen hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. Buchstäblich in letzter Minute haben ... 

Vier Wochen hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. Buchstäblich in letzter Minute haben sie den Schiedsspruch angenommen.

Den von den Arbeitgebern angepeilten einheitlichen Branchenmindestlohn wird es bis auf weiteres nicht geben. Statt dessen bleibt es bei einer Zweiteilung in Mindestlohn 1 - die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau - und Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten in den alten Bundesländern und Berlin. Konkret: Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit ab dem 1. April 2020 um 2,9% auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 bleibt erhalten und klettert im April um jeweils 1,3% auf 15,40 Euro im Westen bzw. 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne gelten nur bis Ende 2020.

Die Arbeitgeber sehen schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 einer Fortsetzung des Ringens um die vermeintlich richtige Branchenmindestlohnstruktur entgegen. Sie wollen einen einheitlichen Mindestlohn, weil der Zoll es dann leichter habe zu kontrollieren, ob die Mindestlohngrenzen in der Lohngruppe 2 auch tatsächlich eingehalten würden. Nach früheren Angaben der IG Bau von Ende Oktober 2019 schwebte der Arbeitgeberseite ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro die Stunde vor.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist "buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden", atmet die Baugewerkschaft erleichtert auf. Die Arbeitnehmervertreter hatten für den Fall der Fälle ein Absacken der Lohnuntergrenze auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns (9,35 Euro) befürchtet. Ein solcher "Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland" könne, so das Worst-Case-Szenario der Gewerkschaft, dazu führen, "die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abzudrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern".

Die Sozialpartner wollen umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass die neuen Mindestlöhne für alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Auf Arbeitnehmerseite sind das mehr als 200.000 Personen.

Harald Thomeczek

Innung will mehr Geld für Minijobber

Karriere 13.12.2018
Arbeitgeber aus dem Facility-Management wollen die Lohngrenze für Minijobber anheben. Erst dann könnten zahlreiche Gebäudereiniger unmittelbar von der Lohnerhöhung profitieren. ... 

Arbeitgeber aus dem Facility-Management wollen die Lohngrenze für Minijobber anheben. Erst dann könnten zahlreiche Gebäudereiniger unmittelbar von der Lohnerhöhung profitieren.

Zum Jahresanfang 2019 steigen die tariflich vereinbarten Löhne für die gewerblichen Gebäudereiniger (siehe "Die Gebäudereiniger kämpfen weiter fürs Weihnachtsgeld", IZ 48/18). Nach Angaben des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) dürfen sich 530.000 Beschäftigte über eine vollere Lohntüte freuen. Darunter seien allerdings auch 120.000 Mitarbeiter, die als Minijobber an der Verdienstgrenze von 450 Euro beschäftigt seien. Sie gelangen mit jeder Lohnerhöhung schneller an die Grenze, dürfen also nur noch kürzer arbeiten, um nicht in die Abgabenpflicht zu geraten. "Verkürzen sie ihre Arbeitszeit nicht, droht ein schmerzhaftes Dilemma", erklärt der BIV. Ab 451 Euro Verdienst sinke durch die Abgabenlast der Nettoverdienst um 20% auf 362 Euro.

Der Arbeitgeberverband fordert nun von der Bundesregierung, die Lohngrenze kurzfristig auf 475 bis 500 Euro zu erhöhen. "Die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks haben deutliche personelle Engpässe und benötigen dringend ihre Mitarbeiter", argumentiert der BIV. "Den Unternehmen fehlt durch die Verkürzung diese Arbeitszeit, den Mitarbeitern das Geld."

Der BIV steht mit seinem Ansinnen nicht alleine da. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte erst vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, die Verdienstgrenze der Entwicklung des gesetzlichen Mindeststundenlohns dynamisch anzupassen. Sie soll beim 60fachen, also aktuell bei 530,40 Euro liegen.

Das Bundesarbeitsministerium allerdings lehnt eine Anhebung ab. Minijobs sollen bei steigenden Löhnen weniger attraktiv werden. Das Ziel müsse es sein, mehr Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist gegen eine Erhöhung der 450-Euro-Grenze. Er plädiert vielmehr für die Abschaffung von Minijobs.

Anke Pipke

So zahlt die Branche ihre Praktikanten

Wer im Betrieb bloß seine Abschlussarbeit schreibt, unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Nichtsdestotrotz können Unternehmen und Studierende etwas anderes vereinbaren.

Wer im Betrieb bloß seine Abschlussarbeit schreibt, unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Nichtsdestotrotz können Unternehmen und Studierende etwas anderes vereinbaren.

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Karriere 18.06.2015
Praktika sind längst nicht mehr nur Kür, sondern gehören in vielen immobilienwirtschaftlichen Studiengängen zum Pflichtprogramm. Dieser kleine Unterschied hat große Auswirkung auf die ... 

Praktika sind längst nicht mehr nur Kür, sondern gehören in vielen immobilienwirtschaftlichen Studiengängen zum Pflichtprogramm. Dieser kleine Unterschied hat große Auswirkung auf die Vergütung. Wie bezahlt die Immobilienwirtschaft die künftigen Kollegen beim Reinschnuppern? Unternehmen und Studierende geben Antwort.

Kopieren und Kaffeekochen - das waren die Standardaufgaben von Praktikanten, früher einmal. Heute gehört das Praktikum als Abrundung des Profils zu einer akademischen Ausbildung fast schon als fester Bestandteil dazu. 69% der Studierenden haben bis zu vier Semester vor Abschluss ein Praktikum absolviert. Das zeigt die diesjährige Umfrage zur Joboffensive, einer Initiative der Immobilien Zeitung (IZ), an der sich 428 Studenten immobilienwirtschaftlicher und verwandter Fachrichtungen beteiligten. 69% der Befragten waren 25 Jahre alt oder jünger.

Erhielten die Studierenden während ihres Praktikums eine Vergütung? Die Antwort überrascht für eine Branche, die regelmäßig Millionentransaktionen stemmt. Denn den künftigen Kollegen wird nichts geschenkt: 34% der absolvierten Praktika waren unbezahlt, heißt es vonseiten der Studierenden.

Der Prozentsatz halbiert sich, wenn die Immobilienunternehmen gefragt werden: Nur 17% ihrer vergebenen Praktika seien nicht vergütet gewesen. Damit hinkt die Immobilienbranche hinter der Gesamtwirtschaft hinterher. Denn bundesweit und branchenübergreifend sind nur noch 5% der Praktika nicht vergütet, zeigt der Clevis Praktikantenspiegel 2015. Dass das Gehalt zu den vier wichtigsten Kriterien bei der Auswahl des künftigen Arbeitgebers laut IZ-Umfrage zählt, scheinen die Immobilienunternehmen bei der Praktikumsvergütung teilweise auszublenden. Genau 100 Unternehmen der Immobilienbranche beteiligten sich an der IZ-Umfrage. 72% von ihnen bieten Praktika an, um frühzeitig Kontakt zu den baldigen Berufseinsteigern aufzubauen und sich als Arbeitgeber zu präsentieren.

Zahlen die Unternehmen ihren Praktikanten hingegen eine Vergütung, so liegt diese im Schnitt zwischen 8,60 Euro und 11,70 Euro pro Stunde - und damit über dem seit Jahresanfang gültigen Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Die Praktikanten werden zwischen acht und 40 Stunden pro Woche eingesetzt. Im Mittel sind es 31 Stunden in der Woche, der belastbarere Median kommt auf 37,5 Stunden. Letztere Zahl würde einen Brutto-Monatslohn bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen pro Monat von 1.354 Euro (8,60 Euro/Stunde) bis 1.843 Euro (11,70 Euro/Stunde) ergeben. Damit liegt die Immobilienwirtschaft rechnerisch im branchenübergreifenden Vergleich plötzlich wieder ganz weit vorn: Mit rund 771 Euro wird ein Praktikumsmonat mit einer Wochenarbeitszeit von im Schnitt 37,8 im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt vergütet, zeigt der Clevis Praktikantenspiegel 2015. Das Baugewerbe bietet im Mittel 1.015 Euro/Monat, der Bereich Unternehmensberatung rund 920 Euro und die Finanzwirtschaft, also Banken und Versicherungen, kommen auf etwa 889 Euro.

Die Aussagen der Immobilienstudenten addieren sich jedoch zu anderen Größenordnungen: Durchschnittlich 7,90 Euro pro Stunde haben sie als Praktikanten erhalten, wobei der statistisch etwas stabilere Median nur 7,00 Euro Stundenlohn anzeigt - und damit 1,50 Euro unter dem Mindestlohn liegt. Das ist nicht weiter verwunderlich, weil sicherlich einige der Studierenden ihr Praktikum schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolviert haben, zumal der Mindestlohn gar nicht für alle Praktika verpflichtend ist.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind die vorgeschriebenen Pflichtpraktika in Schule, Ausbildung und Studium sowie freiwillige, studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, heißt es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 8,50 Euro pro Stunde gibt es hingegen bei freiwilligen, studienbegleitenden Praktika, die länger als drei Monate dauern. Dafür wird dann der Mindestlohn schon ab dem ersten Tag und nicht erst ab dem vierten Monat fällig, und zwar auch wenn ein zunächst auf drei Monate befristetes Praktikum verlängert wird. Wie viel das nächste Praktikum finanziell bringt, zeigt der Mindestlohnrechner (www.der-mindestlohn-gilt.de).

Wer noch auf der Suche nach einem Praktikumsplatz ist oder schon seinen Berufseinstieg plant, der sollte das sechste IZ-Karriereforum nicht verpassen. Am Samstag, den 20. Juni 2015, findet die Jobmesse für die Immobilienwirtschaft auf dem Campus der Goethe-Universität in Frankfurt statt. Für Kurzentschlossene gibt es noch Eintrittskarten an der Tageskasse (Preis: 39 Euro). Info: www.iz-jobs.de/karriereforum

Sonja Smalian