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Die Baubranche ringt um Fachkräfte

Angesichts des bevorstehenden  Renteneintritts der Babyboomer wird die Suche nach Nachwuchs im Bau immer drängender.

Angesichts des bevorstehenden Renteneintritts der Babyboomer wird die Suche nach Nachwuchs im Bau immer drängender.

Quelle: Imago, Urheber: Shotshop

Karriere 14.03.2024
Neben Zuversicht fehlen der Baubranche vor allem Arbeits- und Fachkräfte. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, und Carsten Burckhardt, ... 

Neben Zuversicht fehlen der Baubranche vor allem Arbeits- und Fachkräfte. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, und Carsten Burckhardt, Mitglied des Bundesvorstands IG Bau, setzen auf Nachwuchsförderung und bessere Arbeitsbedingungen.

Auf dem Bau herrscht ein Paradoxon – zumindest auf den ersten Blick. Einerseits bescheinigt der Rics Global Construction Monitor, dass das größte Problem für die Bautätigkeit hierzulande der Mangel an Arbeits- und Fachkräften ist. Andererseits gehen Entwickler in die Insolvenz und Projekte werden gestoppt, was eigentlich keinen gesteigerten Personalbedarf erwarten lässt. "Man muss schon genau aufpassen, dass man die Branche nicht schlechter redet, als sie ist. Dann verliert man gute Menschen an andere Industrien. Das ist eine Abwanderungsbewegung, die wir schon sehr deutlich wahrnehmen", mahnt angesichts dieser Gemengelage Carsten Burckhardt, Mitglied des Bundesvorstands der Gewerkschaft IG Bau.

"Branche nicht schlechter reden, als sie ist"

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB), schlägt mit dem Hinweis auf Wachstumsprognosen für den Wirtschaftsbau 2024 und ein leicht erhöhtes Baugeschäft im öffentlichen Hochbau in die gleiche Kerbe. "Natürlich, der Wohnungsbau, aber auch der gewerbliche Hochbau schwächeln stark. Da gehen wir von zweistelligen Negativwerten aus", räumt Müller ein. Nicht hinreichend statistisch erfasst würden dagegen laut Burckhardt der Innen- und Ausbau im Bestand, wie etwa aufgrund der Vorgaben der Energiewende.

In den nächsten Jahren rechne der HDB damit, dass sich auch im Wohnungsbau der Auftragseingang stabilisiert. Müller warnt, dass heute verlorene Fachkräfte auf Jahre nicht zurückkämen. "Auch trotz des schwachen Wohnungsbaus haben wir einen hohen Fachkräftebedarf." Engpässe in der Stellenbesetzung herrschten etwa in der Bauaufsicht und Bauplanung, im Baunahgewerbe wie bei den Bauklempnern sowie in der Heiz- und Klimatechnik und Bauelektrik.

Gewerkschafter Burckhardt kann die Liste fortsetzen. Viele unbesetzte Stellen gebe es bei den Dachdeckern und im Gerüstbau. So muss auch der Abschwung auf dem Bau mit den wirtschaftlichen Problemen einzelner Unternehmen keine vollkommene Katastrophe für die Arbeitskräfte bedeuten. Niemand, der etwa Hochbau-, Ausbau-, Tiefbaufacharbeiter oder Dachdecker sei, werde erwerbslos werden, wenn er denn einen anderen Job suche. "Denn wir haben einen riesigen Fachkräftebedarf in allen gewerblichen Bereichen. Wenn ein Betrieb in Insolvenz gehen sollte, gibt es schnell einen Anschluss in andere Bereiche." Zudem hilft die demografische Entwicklung den Arbeitnehmern. Zahlen des HDB zeigen schon jetzt eine Lücke zwischen Ausbildungsverhältnissen und Rentenabgängen. In fünf bis sieben Jahren würden die Babyboomer in Rente gehen, unterstreicht Burckhardt. Dann verbessern sich die Jobaussichten der Arbeitnehmer weiter.

Arbeitgeber versuchen dem Mangel entgegenzusteuern. "Als Verband haben wir große Nachwuchskampagnen gestartet. Dabei würden wir uns auch Unterstützung durch die Bundesregierung wünschen, ähnlich, wie es das in der Vergangenheit schon für Pflegekräfte gegeben hat", sagt Müller. Zudem stärke der HDB in Zusammenarbeit mit ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten den Praxisbezug im Studium. Früh setzt auch die IG Bau mit dem sozialpartnerschaftlichen Modell Berufsstart Bau an. Dieses ermögliche jungen Menschen, ein Jahr in die Branche hineinzuschnuppern, skizziert Burckhardt das Konzept. "Wir haben auch Modelle wie im Gerüstbauerhandwerk, wo Menschen, die zu uns kommen, über eine Teilqualifizierung Gerüstbau-Monteur, Montageleiter oder Kolonnenführer werden können", stellt Burckhardt das Programm für ausländische, aber auch inländische Arbeitskräfte vor.

Doch müssen junge Menschen nicht nur für den Bau begeistert werden. Eine weitere Herausforderung sei es, sie auch langfristig zu halten. "Gerade den zwischen 20 und 40 Jahre alten Beschäftigten müssen Perspektiven aufgezeigt werden." Die Bezahlung und Arbeitszeit seien ganz entscheidend für die Attraktivität der Berufsbilder, sagt Burckhardt. In diesem Altersbereich, in der Zeit der Familiengründung, verließen viele Arbeitnehmer die Bauwirtschaft. Zu dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie hebt Müller Konzepte hervor, in denen sich etwa zwei Bauleiter:innen eine Baustelle teilen könnten.

Luft nach oben gibt es zudem beim Thema Frauen am Bau. Alle gewerblichen Bereiche seien vom niedrigen Frauenanteil betroffen, bestätigt Burkhardt. Müller sieht jedoch Fortschritte. So sei etwa der Frauenanteil in den Ingenieurstudiengängen kontinuierlich gestiegen. Außerdem entstünden immer mehr unternehmensinterne Frauennetzwerke, und der HDB unterstütze das mit dem Frauennetzwerk Bau.

Marius Katzmann

Vonovia holt Fachkräfte aus Kolumbien

Elektroniker aus Deutschland zu finden, ist für viele Unternehmen schwierig.

Elektroniker aus Deutschland zu finden, ist für viele Unternehmen schwierig.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: Kadmy

Karriere 27.01.2022
Die Suche nach Handwerkern hat Vonovia nach Südamerika geführt. Von dort kommen bald Gärtner und Elektroniker, die für das Wohnungsunternehmen arbeiten werden. ... 

Die Suche nach Handwerkern hat Vonovia nach Südamerika geführt. Von dort kommen bald Gärtner und Elektroniker, die für das Wohnungsunternehmen arbeiten werden.

Zehn Elektroniker und fünf Gärtner starten in diesem Sommer bei Vonovia. Sie werden im technischen Service und im Wohnumfeld am Standort Hannover eingesetzt. Um so viele Fachkräfte auf einen Schlag zu finden, hat das Wohnungsunternehmen bei der Suche nach geeigneten Kandidaten EU-Grenzen überschritten. Die 15 Facharbeiter wurde allesamt im kolumbianischen Bogotá rekrutiert, denn in Deutschland gestaltet sich die Suche nach Personal aus dem Handwerk zunehmend schwer. "Der Bedarf an Fachkräften wird sich in der Immobilienbranche noch weiter verschärfen", erklärt Konstantina Kanellopoulos, die beim Start der Personalsuche Generalbevollmächtigte im Bereich Value-add bei Vonovia war. Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben etwa 5.000 Handwerker in ganz Deutschland. Doch die reichen noch lange nicht, um den Herausforderungen gerecht zu werden. "Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir unsere Gebäude sanieren und modernisieren. Dazu braucht es viele Fachkräfte – vor allem Handwerker", sagt Kanellopoulos.

Die Qualifikation muss anerkannt werden

Grundlage für die Personalsuche in Südamerika war das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im März 2020 in Kraft trat. Es ermöglicht Fachkräften eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu zwei Jahren, um in dieser Zeit ihre Qualifikation auch in Deutschland anerkennen zu lassen. Dafür müssen sie Unterschiede zur deutschen Ausbildung ausgleichen. "Bei Elektronikern bedeutet das zum Beispiel, dass sie die Systeme erlernen können, die in Deutschland gängig sind", nennt Arne Hirschner von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover ein Beispiel. Ob alle Unterschiede nivelliert sind, überprüft in Deutschland die jeweils zuständige Kammer für den Vergleichsberuf. Bei den Industrie-Elektronikern ist das die IHK. Sie achtet dann auch darauf, dass das Verhältnis zwischen theoretischem Wissen und praktischer Berufserfahrung den deutschen Voraussetzungen entspricht. "Das duale Ausbildungssystem mit Berufsschule und Betriebspraxis existiert bei weitem nicht überall", sagt Hirschner. Zudem müssen die Kandidaten Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen können. Die 15 Mitarbeiter, die ab August bei Vonovia eingesetzt werden, belegen dafür noch bis Juli einen Sprachkurs in ihrer Heimatstadt, der von der Auslandshandelskammer (AHK) begleitet und nach ihrer Ankunft in Deutschland fortgesetzt wird. Vonovia geht davon aus, dass die neuen Mitarbeiter aus Kolumbien nach etwa zwölf bis 15 Monaten in Deutschland den Gesellenstatus anerkannt bekommen, anschließend können sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis dauerhaft für ihren deutschen Arbeitgeber tätig werden.

Beim Recruiting in Südamerika war die AHK treibende Kraft. Sie hat dort die Stellenausschreibungen für das deutsche Wohnungsunternehmen vor allem via Social Media verbreitet. Rund 400 Interessierte im Alter zwischen 25 und 30 Jahren haben darauf reagiert, 90 von ihnen wurden zu Bewerbungsgesprächen eingeladen, die pandemiebedingt via Videocall stattfanden. Die Abfrage von fachlichen Qualifikationen habe sich nicht von üblichen Bewerbungsgesprächen unterschieden, jedoch seien immer zwei Spanisch sprechende Vonovia-Mitarbeiter dabei gewesen, um zum einen als Dolmetscher zu agieren, zum anderen aber auch Fragen zum Standort erläutern zu können. So habe einer der beiden, der ebenfalls kolumbianische Wurzeln hat, versucht, den Bewerbern einen ersten Eindruck vom Leben und Arbeiten in Deutschland zu vermitteln. Themen dieser Gespräche waren z.B. das Wetter und typische deutsche Alltagsgewohnheiten. Ziel dieser Unterhaltungen sei es gewesen, Bedenken über den Standort als langfristige neue Heimat möglichst früh auszuräumen.

Die Bezahlung der Fachkräfte aus Bogotá sei von Anfang an die gleiche wie für deutsche Bewerber. Sie werden nach den Entgeltvereinbarungen bezahlt, die bei Vonovia für Gärtner und Elektroniker gelten. "Damit gibt es keine innerbetrieblichen Vergütungsunterschiede", versichert eine Vonovia-Sprecherin. Bis die 15 Facharbeiter ihre Arbeit in Deutschland aufnehmen, werden in Hannover noch Mentoren ernannt, die ihnen bei der Eingewöhnung in Deutschland und ins Unternehmen helfen sollen und als Ansprechpartner bereitstehen. Bei der Wohnungssuche will Vonovia den Fachkräften entgegenkommen, indem sie ihnen die Mietkaution erlässt, wenn sie sich für eine Vonovia-Wohnung entscheiden. Um die formalen Voraussetzungen für den Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis der Kolumbianer hat sich im Vorfeld die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) gekümmert. Auf make-it-in-germany.de, einem Portal der Bundesregierung, können deutsche Unternehmen außerdem Jobangebote für ausländische Fachkräfte veröffentlichen.



Janina Stadel

Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

"Unternehmen müssen den Eltern Rückhalt geben"

Stefanie und Jörg Kuttig.

Stefanie und Jörg Kuttig.

Quelle: JKT Real Estate Development GmbH, Urheber: Hauke Kuttig

Karriere 01.04.2021
Stefanie und Jörg Kuttig, Geschäftsführer des Berliner Immobilienunternehmens JKT Real Estate Development, wollen ein Netzwerk für "Eltern in der Immobilienwirtschaft" gründen. Sie ... 

Stefanie und Jörg Kuttig, Geschäftsführer des Berliner Immobilienunternehmens JKT Real Estate Development, wollen ein Netzwerk für "Eltern in der Immobilienwirtschaft" gründen. Sie sehen die gegenwärtigen Nöte von Familien nicht ausreichend berücksichtigt - weder von der Politik noch von vielen Arbeitgebern.

Immobilien Zeitung: Frau Kuttig, Herr Kuttig, Sie wollen Ihr Netzwerk nutzen und nach der Bundestagswahl den Verein "Eltern in der Immobilienwirtschaft" ins Leben rufen. Warum?

Stefanie Kuttig: Kinder sind die Zukunft einer jeden Gesellschaft. Kinder aufzuziehen ist erfüllend, aber es kostet Kraft und Zeit, verursacht Kosten und Einkommenseinbußen, zudem mindert es Karrierechancen - sowohl in der Wirtschaft als auch in der Politik. Diese Lasten tragen die Eltern zugunsten der gesamten Gesellschaft. Das wird zurzeit nicht ausreichend gewürdigt. Deshalb müssen sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Eltern verbessern. Daran mitzuwirken ist unser oberstes Ziel.

IZ: Welche Art von Hilfestellungen für Eltern, Kinder und Jugendliche stellen Sie sich konkret vor?

Jörg Kuttig: Im Entwurf der Vereinssatzung haben wir acht Maßnahmen aufgelistet, durch welche der Vereinszweck insbesondere verwirklicht werden soll. Dazu gehören sehr allgemein beschriebene wie der Aufbau eines Elternnetzwerks und die Unterstützung der Eltern im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht aber auch um berufliche Aus-, Weiter- und/oder Fortbildung von Eltern. Nicht zuletzt stellen wir uns vor, dass der Verein Unternehmen auszeichnet, die ihrer Sozialverantwortung - oder neudeutsch Corporate Social Responsibility - gegenüber bei ihnen tätigen Elternteilen durch eine entsprechende Ausrichtung ihrer Unternehmensführung - modern formuliert Environmental Social Governance (ESG) - über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gerecht werden.

IZ: Haben Sie schon Mitstreiter für Ihre Initiative gewonnen?

Stefanie Kuttig: Allein in unserem engeren Bekanntenkreis gibt es genügend Mitstreiter, um die formalen Bedingungen für eine Vereinsgründung zu erfüllen, darüber hinaus weitere Interessensbekundungen, auch schon erste von namhaften Unternehmen.

IZ: Was können Unternehmen für Mitarbeiter mit Kindern tun - nicht nur, aber auch und gerade in Corona-Zeiten?

Jörg Kuttig: Zunächst einmal sollten Führungskräfte die gesellschaftliche Leistung von Eltern anerkennen und wertschätzen, ihre Zwänge ernst nehmen. Die ganze Unternehmenskultur sollte stark an den Bedürfnissen von Eltern ausgerichtet sein. Natürlich müssen Unternehmen auch von den Eltern in ihrer Belegschaft Leistung fordern, aber sie müssen sie auch fördern, vor allem aber ihnen Rückhalt geben. In einer Krise müssen sie insbesondere den Eltern Arbeitsplatzsicherheit gewähren, auch wenn das zulasten des Shareholder-Value geht.

IZ: Was für eine Figur geben Immobilienunternehmen in puncto Elternunterstützung ab?

Jörg Kuttig: Keine gute. Es hat uns erschreckt, wie schnell zu Beginn der Corona-Krise Unternehmen, die jahrelang hohe Gewinne erwirtschaftet hatten, Kurzarbeit angemeldet haben. Es verwundert uns immer noch, wie stark sich Unternehmen und Unternehmensverbände auf die Forderung nach einem Ausgleich des ihnen entstandenen Umsatzausfalls durch den Staat konzentrieren - und damit die Schuldenlast, die von künftigen Generationen getragen werden muss, praktisch noch erhöhen wollen.

IZ: Was sollten Unternehmen sonst tun?

Stefanie Kuttig: Sich trauen, infrage zu stellen, ob diese Ausfälle überhaupt in dem Umfang entstehen müssen. Die Wirtschaft hätte einen eigenen Expertenrat einberufen können, der dem nicht breit und ausgewogen genug besetzten Expertenrat der Regierung auf die Finger schaut. Konstruktive Kritik seitens der Wirtschaft würde der Politik nützen. So hätte es zu viel mehr Präsenzbetrieb von Kitas, Schulen und Hochschulen kommen können, das hätte den Eltern sehr geholfen, ohne Schüler und Lehrer unangemessen zu gefährden. In Schweden hat das funktioniert.

IZ: Viele Eltern können sich des Eindrucks nicht erwehren, Politiker nähmen in ihrem Bemühen, den gesundheitlichen Schaden so gering wie möglich zu halten, Kollateralschäden u.a. bei Familien billigend in Kauf.

Stefanie Kuttig: Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus sind gerechtfertigt, aber sie müssen verhältnismäßig sein. Das sind sie nicht. Die Wirkungen der Maßnahmen werden überschätzt, ihre negativen Nebenwirkungen unterschätzt.

IZ: Was werfen Sie den Verantwortlichen vor?

Jörg Kuttig: Der schwerste Fehler ist die Wahl der Kommunikationsstrategie: Man hat sich dafür entschieden, nicht einfach den gebotenen Respekt vor dem Virus und der Krankheit zu fordern, sondern Angst zu verbreiten.

IZ: Wie meinen Sie das?

Jörg Kuttig: Kindern und Jugendlichen wird der Eindruck vermittelt, sie würden das Leben anderer gefährden, wenn sie nicht gehorsamst alle Anordnungen befolgen. Es wird ihnen eingebläut, sie müssten ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie das nicht klaglos hinnehmen. Seit neuestem wird ihnen und ihren Eltern auch noch eingeredet, sie selbst seien hochgradig gefährdet. Es ist jetzt schon absehbar, dass demnächst die angsttrunkene Mehrheit von den Eltern verlangen wird, auch gesunde Kinder mit im Schweinsgalopp entwickelten Stoffen impfen zu lassen, obwohl jede nüchtern angestellte Nutzen-Risiken-Analyse dagegen spricht. Malen Sie sich bitte mal aus, wie unsere Gesellschaft aussehen würde, wenn sie eines Tages von Menschen gestaltet wird, die dauerhaft derart sozialisiert wurden.

"Das Bundeskabinett braucht eine Elternquote"

IZ: Wie könnten Kinder mehr Gehör auf der politischen Bühne bekommen?

Stefanie Kuttig: Kindern und Jugendlichen sollte vom ersten Lebenstag an ein Wahlrecht zugestanden werden, welches die ersten 18 Jahre stellvertretend von den Eltern ausgeübt wird. Zudem sollte für das Bundeskabinett eine sehr hohe Elternquote eingeführt werden. Politikern fehlt häufig der Zugang zu den Sorgen und Nöten von Kindern und Jugendlichen.

IZ: Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek

Bohle folgt auf Adler

Anne Katrin Bohle.

Anne Katrin Bohle.

Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Köpfe 21.03.2019
Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von ... 

Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von Horst Seehofer (CSU) werden.

Laut einer Mitteilung aus dem Ministerium Seehofers soll Bohle die Zuständigkeit für die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Bauwesen übernehmen, die bisher von Gunther Adler betreut wurden. Adler wechselt, wie berichtet, als Geschäftsführer Personal zur neuen Autobahngesellschaft des Bundes. Die 57-Jährige Bochumerin ist die erste Frau in Seehofers Staatssekretärenriege.

Horst Seehofer sagt über die Adler-Nachfolgerin: "Anne Katrin Bohle ist eine ausgewiesene Kennerin ihres Fachs. Ich bin überzeugt, dass wir mit ihr die vielfältigen Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erfolgreich fortsetzen können. Gleichzeitig möchte ich Gunther Adler für seine hervorragenden Leistungen als Baustaatssekretär und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit danken."

Bohle leitet die Abteilung für Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die zuständige Landesministerin ist Ina Scharrenbach (CDU). Anders als Adler ist Bohle kein SPD-Mitglied. Das Bundeskabinett muss allerdings noch über die Personalie entscheiden. Daher möchte das Ministerium auch nicht mehr als die Eckdaten zur Person preisgeben. Für die Immobilienverbände, die mit großer Spannung auf die Nachfolgerin des äußerst beliebten Adlers gewartet hatten, ist das etwas misslich. Denn die Wohnungsfachfrau ist überregional nicht sehr bekannt. Ihrem Facebook-Auftritt ist zu entnehmen, dass sie eine große Freundin des FC Bayern ist.

Vorsichtshalber und in der Hoffnung auf sehr engen Kontakt aber übermitteln schon mal alle Verbände eilig herzliche Grüße. "Wir gratulieren, wünschen viel Erfolg und freuen uns auf die Zusammenarbeit", sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen möchte sie sogleich für seinen Deutschen Immobilien-Kongress Ende März in Berlin gewinnen.

Jürgen Michael Schick, Präsident des Maklerverbands IVD, nennt Bohle "eine Frau aus der Praxis". Sie habe sich als Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz länderübergreifend über viele Jahre als Fachpolitikerin etabliert. "Der Gunther" soll aber nicht zu schnell vergessen werden. Bei ihm bedankt Schick sich für die vertrauensvolle und stets ergebnisorientierte Zusammenarbeit.

Jutta Ochs

HOAI: EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Bild: G.Fessy @ CJUE

Karriere 18.11.2016
Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden ... 

Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die Komission hat beschlossen, aufgrund der Aufrechterhaltung der HOAI eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Deutschland hat danach zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, "welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden", lässt die EU-Kommission wissen.

Die Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert. Ohne HOAI würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen - was durch einen dann wohl verschärften Preiswettbewerb den Kunden von Architekten und Ingenieuren zugute käme.

Entscheidung fällt spätestens im ersten Halbjahr 2019

Den weiteren Fahrplan in Sachen Vertragsverletzungsverfahren skizziert die Bundesarchitektenkammer so: Der Beschluss der EU-Kommission bedeute noch nicht die Klageeinreichung. Diese erfolge nämlich erfahrungsgemäß erst ein bis drei Monate nach dem jetzt erfolgten Klagebeschluss. Realistischerweise ist also nicht vor Anfang 2017 mit der Einreichung der Klage zu rechnen. Im Anschluss daran habe die Bundesregierung unter Federführung des Wirtschaftsministeriums besagte zwei Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauere je nach Komplexität des Verfahrens ca. 24 Monate. Summa summarum ist daher spätestens in der ersten Jahreshälfte 2019 mit einer Entscheidung des höchsten Gerichts der Europäischen Union zu erwarten.

Das Vertragsverletzungsverfahren war im Jahr 2015 eingeleitet worden. Eine Stellungnahme der Bundesrepublik zum Vorwurf des vertragsverletzenden Charakters der HOAI vom September 2015 hatte die EU-Kommission nicht überzeugen können. Sie hatte Deutschland daher im Frühjahr 2016 dazu aufgerufen, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die EU-Kommission eine Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze erkennen kann oder dem vermeintlichen Misstand abzuhelfen.

Harald Thomeczek

EU-Kommission attackiert die HOAI

Im Berlaymont-Gebäude hat die Europäische Kommission ihren Sitz. Sie sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie.

Im Berlaymont-Gebäude hat die Europäische Kommission ihren Sitz. Sie sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie.

Bild: European Union 2007/Christian Lambiotte

Karriere 03.09.2015
Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Thema ist u.a. die aus Kommissionssicht wettbewerbshindernde Honorarordnung für ... 

Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Thema ist u.a. die aus Kommissionssicht wettbewerbshindernde Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Ihr Wegfall würde allerdings keinen einzigen weiteren Job für Architekten bringen, sagt Tillman Prinz, Geschäftsführer der Bundesarchitektenkammer.

Immobilien Zeitung: Herr Prinz, die HOAI verletze die Dienstleistungsrichtlinie, konkret die Niederlassungsfreiheit, heißt es vonseiten der Europäischen Kommission. Warum reibt sich die Europäische Kommission daran?

Tillman Prinz: Das hat einen rein ordnungspolitischen Hintergrund, der heißt: Gebührenordnungen gehen schon einmal gar nicht. Die Europäische Kommission hat sich erst mal die Architekten und Ingenieure sowie die Steuerberater vorgenommen, denn das ist nach Auffassung der Kommission ein relativ einfaches Unterfangen. Die Vergütung ärztlicher Leistungen neu zu regeln, wäre beispielsweise ein viel schwierigeres Thema. Deutschland ist zudem das einzige Land mit einer Gebührenordnung für die Leistungen von Architekten und Planern. Es ließe sich durch einen Wegfall also auch eine europäische Vereinheitlichung herbeiführen. Dennoch irritiert, enttäuscht und verärgert es uns, dass sich die Europäische Kommission abermals die HOAI herausgreift. Denn wir haben die Honorarordnung schon 2009 entsprechend den europäischen Vorgaben novelliert und jetzt kommen die nach sechs Jahren ...

IZ: Was kritisiert die Europäische Kommission an der aktuellen Regelung?

Prinz: Nach heutiger Rechtslage müssen ausländische Architekten, die eine Niederlassung in Deutschland gründen, gemäß der HOAI abrechnen. Die Kommission kritisiert, dass es ihnen dadurch nicht möglich sei, ihren Preisvorteil aus dem Ausland mitzubringen, d.h. sie dürfen ihre Leistungen in Deutschland nicht billiger als in Deutschland niedergelassene Architekten anbieten. Anders verhält es sich für ausländische Architekten, die ohne Niederlassung in Deutschland ihre Dienstleistung auf dem deutschen Markt anbieten. Ihre Honorare sind frei verhandelbar. Mit ihrer Offensive nimmt die Europäische Kommission zudem für sich in Anspruch, sie sei auch für die rein inländische Niederlassungsfreiheit zuständig, obwohl sie nur zur Regelung der zwischenstaatlichen Dienstleistungsbeziehungen ein Mandat hat.

IZ: Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie, wenn die HOAI wegfallen sollte?

Prinz: Wir befürchten einen Preiskampf, eine Machtkonzentration und einen Qualitätsverlust. Den breiten Mittelstand, den wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen werden auch in Deutschland, wie schon in Großbritannien zu beobachten ist, große Büros mit mehr als 1.000 Mitarbeitern entstehen. Doch in der letzten Krise haben genau diese Büros rund die Hälfte ihrer Mitarbeiter freigesetzt, während es in Deutschland keine Massenentlassungen gab. Hierzulande zählen rund 80% der Büros ein bis vier Mitarbeiter. Es gibt eine große inhaltliche Vielfalt und regionale Verbreitung. Deutschland hat die höchste Architektendichte und nahezu die höchste Bürodichte in der EU. Diese Strukturen werden von der HOAI geschützt. Wir sind vollkommen überzeugt, dass ein Wegfall der HOAI keinen einzigen zusätzlichen Job für Architekten bringen wird.

IZ: Wie viele HOAI-Flüchtlinge zählen Sie denn schon?

Prinz: Sie meinen, ob Büros in Aachen jetzt nach Maastricht gehen, und von dort ihre Leistungen anbieten? Von keiner der 16 Kammern haben wir Entsprechendes gehört. Wir wissen von keinem Architekten, dass er Deutschland aufgrund der HOAI verlässt. Zumal die Honorarordnung schon jetzt nicht für jeden Auftrag verpflichtend ist. Werden Planungs- und Bauleistungen gemeinsam aus einer Hand beauftragt, dann ist die HOAI auch auf den Planungsteil nicht anwendbar.

IZ: Einen ersten Teilsieg haben die Architekten errungen. Der Deutsche Bundestag hat sich für einen Erhalt der Honorarordnungen ausgesprochen.

Prinz: Ja, aber das ist vor allem ein Teilsieg der Verbraucher, also der Bauherren, für die auch wir kämpfen. Zudem haben wir die Zusage, dass das Bundeswirtschaftsministerium bis Ende September eine Rechtfertigung der HOAI verfassen wird. Das Ministerium hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Gründer und jungen Büros sowie Mikrostandorte zu stützen.

IZ: Und wenn die Europäische Kommission die Rechtfertigung der Bundesregierung nicht anerkennt?

Prinz: Dann könnte die Kommission die Bundesregierung verklagen. Schlussendlich bleibt dann noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof. Ich glaube, das Thema HOAI bleibt ein Dauerbrenner.

IZ: Herr Prinz, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sonja Smalian.

Die Bundesarchitektenkammer hat unter www.change.org (Stichwort: HOAI) eine Petition zum Erhalt der HOAI eingestellt. Bislang haben rund 21.000 Unterstützer unterschrieben.

Sonja Smalian