Karriere-News

Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

Meisterpflicht würde Bauen weiter verteuern

Karriere 04.04.2019
Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall. ... 

Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall.

Der Bundesrat, der sich für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht ausgesprochen hat, argumentiert u.a. mit Qualitätssicherung. In diese Kerbe schlagen auch Verbände. So hat die Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg mit Blick auf das Fliesenlegerhandwerk "mangelhafte Ausführungen, Schwarzarbeit und oft teure Nachbesserungen, die den Verbraucher zu Recht ärgern und zu einer Rufschädigung der gesamten Branche führen", als Folgen der 2004 abgeschafften Meisterpflicht ausgemacht. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beruft sich auf Umfragen unter Sachverständigen. Demnach arbeite nur jeder fünfte Betrieb ohne Qualifikation mangelfrei. Dagegen sähen Sachverständige bei ca. 90% der Betriebe mit Gesellen- und/oder Meisterqualifikation eine Ausführung ohne Mängel.

Der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen dazu vor, ob und wie sich die Abschaffung der Meisterpflicht auf die Qualität der Arbeit ausgewirkt hat, wie sie Ende 2018 in einer Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten schreibt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die amtliche Statistik der Gerichtsverfahren. Im Werksvertragsrecht bei Baurechtsstreitigkeiten z.B. sei die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der vor Amtsgerichten erledigten Zivilprozesssachen im Bau- und Architektenrecht laut Statistischem Bundesamt zwischen 2004 und 2016 trotz eines gewachsenen Bauvolumens von 26.094 auf 11.215 Verfahren.

Eine andere Frage ist, ob Bauen durch eine Rückvermeisterung nicht noch teurer werden würde, als es ohnehin schon ist. "Betriebe mit Meisterqualifikation erbringen hochwertige Arbeit. Die Preise mögen dabei zunächst etwas höher sein. Allerdings hält die Arbeit auch, was sie verspricht", hält Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, dagegen. Der ZDB macht sich für eine Wiedereinführung bei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern, Betonstein- und Terrazzoherstellern sowie Estrich- und Parkettlegern stark. Ein anderer Punkt, auf den der Bundesrat abhebt, ist, dass viele Betriebe in zulassungsfreien Gewerken kaum oder gar nicht ausbilden. Pakleppa warnt: "Die Ausbildungsleistung ist bereits stark rückläufig. Sollte sich die Anzahl qualifizierter Betriebe weiter verringern, wird sich das langfristig auch auf die Preise auswirken."

Im zweiten Quartal 2019 findet eine Anhörung der zulassungsfreien Handwerke statt. "Im Sommer soll dann ein Gesetzentwurf erarbeitet werden", teilt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit.

Harald Thomeczek

Sachkundenachweis: Artenschutz für Alte Hasen

Alte Hasen sollen nach dem Willen der Bundesländer nun doch von einer Sachkundeprüfung verschont bleiben.

Alte Hasen sollen nach dem Willen der Bundesländer nun doch von einer Sachkundeprüfung verschont bleiben.

Bild: iStockphoto/SasinParaksa

Karriere 14.10.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der heutigen Sitzung des Bundesrats abgeschmettert. Und es kommt sogar noch besser: Ein Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, der das Gesetz entschärfen würde, fand eine Mehrheit.

Seit mehr als sechs Jahren am Markt tätige Makler und Verwalter sollen nun doch keine Sachkundeprüfung ablegen müssen. So steht es auch im Gesetzentwurf. Der Verbraucherschutzausschuss hatte jedoch argumentiert, dass eine mehrjährige Tätigkeit nicht zwingend auf die erforderliche Sachkunde schließen lässt, und darum darauf gedrungen, sogenannte Alten Hasen nicht zu verschonen. Für diese Empfehlung fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Im Gegenteil: Stattdessen soll bei der Prüfung, ob ein Gewerbetreibender ein alter Hase ist, nun auch die Sachkunde berücksichtigt werden, die er eventuell in unselbstständiger Tätigkeit erworben hat. So empfahl es der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf macht dagegen für eine Befreiung von der Pflicht zum Sachkundenachweis zur Auflage, dass ein Makler oder Verwalter "ununterbrochen selbstständig" gearbeitet haben muss.

Doch keine Sachkundeprüfung für Mitarbeiter

Aufatmen können auch Mitarbeiter von gewerbetreibenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern: Anders als vom Verbraucherschutzausschuss vorgeschlagen, soll von diesen nun doch keine Sachkundeprüfung verlangt werden. Der Ausschuss wollte auf diese Weise sicherstellen, dass Kunden ausschließlich mit "fachkundigen und gewissenhaften" Mitarbeitern konfrontiert werden.

Dagegen stieß auch ein weiterer Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auf Gegenliebe im Bundesrat: Makler und Verwalter sollen mehr Zeit bekommen, ihren Alte-Hasen-Status zu belegen oder eben eine Sachkundeprüfung abzulegen und alle sonstigen vorgesehenen Berufszulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Konkret sollen sie dafür nun zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben.

Keine Berufshaftpflichtpflicht für Makler

Die weiteren Ergebnisse: Immobilienmakler sollen, anders als WEG-Verwalter, keine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Im Referentenentwurf war dies noch angedacht, und der Verbraucherschutzausschuss hatte eine Versicherungspflicht auch für Makler nun nachträglich im Gesetzentwurf verankern wollen - vergeblich. Und: Kundenberatungskompetenzen sowie "Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien" - Stichwort: energetische Modernisierung bzw. Sanierung - sollen in einer Sachkundeprüfung nun auch nicht mitnachgewiesen werden müssen.

Eine Mehrheit fand hingegen auch die dritte Einlassung des Wirtschaftsausschusses: Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten soll evaluiert werden, wie sich das Gesetz auf die Gewerbetreibenden und ihre Kunden ausgewirkt haben wird.

Sobald die Stellungnahme des Bundesrats die Regierung erreicht, hat diese sechs Wochen Zeit, sich ihrerseits zu dessen Änderungsvorschlägen zu äußern und den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Der Bundestag seinerseits ist bekanntlich an keinerlei zeitliche Fristen gebunden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte vor rund vier Wochen auf Anfrage der Immobilien Zeitung erklärt, dass das Gesetzgebungsverfahren möglichst bis Ende 2016 abgeschlossen sein soll und das Gesetz dann verkündet werden kann. Klappt das, würde es neun Monate später, also im vierten Quartal 2017, in Kraft treten.

Harald Thomeczek

Auch alte Hasen sollen Sachkunde nachweisen

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit dem Sachkundenachweis für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen.

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit dem Sachkundenachweis für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen.

Bild: tp

Karriere 12.10.2016
Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit den Ende August vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Berufszulassungsregeln für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen. ... 

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit den Ende August vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Berufszulassungsregeln für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen. Insbesondere der Ausschuss für Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, sich für diverse Änderungen in dem "Gesetzesentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum" stark zu machen. Einige dieser Empfehlungen haben es in sich.

Die Empfehlungen des Ausschusses für Verbraucherschutz und des Wirtschaftsausschusses füllen nicht weniger als zehn Seiten (alles nachzulesen in der bereits vom 4. Oktober datierenden Drucksache 496/1/16). Zu den wichtigsten Änderungsvorschlägen zählt sicher, dass auch Gewerbetreibende, die schon länger als sechs Jahre am Markt sind, und auch deren Mitarbeiter einen Sachkundenachweis sollen führen müssen. Der Gesetzesentwurf sieht dagegen vor, dass, wer mindestens sechs Jahre "ununterbrochen selbstständig" als WEG-Verwalter bzw. Makler tätig war (und das beweisen kann), von der Pflicht zur Sachkundeprüfung befreit wird. Mitarbeiter, sofern sie "aktiv an der erlaubnispflichtigen Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit mitwirken", sollen eine solche Prüfung laut dem Gesetzesentwurf nicht ablegen, sondern nur vom eigentlichen Erlaubnisinhaber auf ihre "angemessene Qualifikation" geprüft werden.

Mehrjährige Tätigkeit keine Garantie für Sachkunde

Was die Streichung der bis dato vorgesehenen Alte-Hasen-Regelung angeht, begründet der Verbraucherausschuss seinen Vorschlag wie folgt: "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch bereits über sechs Jahre am Markt tätige Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Die Tatsache einer mehrjährigen ununterbrochenen Tätigkeit als Immobilienmakler bzw. Wohnungseigentumsverwalter allein lässt nicht den Schluss darauf zu, dass der Gewerbetreibende auch über die notwendige Sachkunde verfügt." Fort- und Weiterbildungen sollen bei der Abnahme der Sachkundeprüfung jedoch "Berücksichtigung finden".

Auch Mitarbeiter sollen Sachkundeprüfung ablegen

Dass auch Mitarbeiter ihre Sachkunde unter Beweis stellen sollen, wird vom Verbraucherausschuss so begründet: "Um sicherzustellen, dass Verbraucher bzw. Wohnungseigentümer nur mit fachkundigen und gewissenhaften Mitarbeitern von Immobilienmaklern bzw. Wohnungseigentumsverwaltern konfrontiert werden, sollten auch hier die Berufszulassungsregelungen entsprechend den geltenden Regelungen für Finanzanlagenvermittler ausgestaltet und in allen Fällen eine Sachkundeprüfung von Mitarbeitern verlangt werden."

Der Ausschuss für Verbraucherschutz regt zudem an, dass Immobilienmakler, wie gewerbliche Verwalter auch, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten.

Die Übergangsfrist soll, so schlägt der Wirtschaftsausschuss vor, um neun Monate verlängert werden, damit die Betroffenen effektiv zwölf Monate - und nicht drei Monate - Zeit haben, Anträge zu stellen, Unterlagen vorzulegen und die Sachkundeprüfung abzulegen.

Eine Stellungnahme des Bundesrats geht zunächst zurück an die Bundesregierung. Diese kann zur Gegenäußerung ausholen, ehe sie den Entwurf in den Bundestag einbringt.

Harald Thomeczek