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"Den ganz großen Homeoffice-Hype sehe ich nicht"

Viele Arbeitnehmer sind wegen Corona ins Homeoffice gewechselt. Ob sie auch dort bleiben, ist aber ungewiss.

Viele Arbeitnehmer sind wegen Corona ins Homeoffice gewechselt. Ob sie auch dort bleiben, ist aber ungewiss.

Quelle: imago images, Urheber: Skata

Karriere 28.05.2020
Die Corona-Pandemie hat die Art und Weise, wie und wo Menschen arbeiten, innerhalb kürzester Zeit massiv verändert. Welche dieser Veränderungen Bestand haben werden, muss sich aber noch ... 

Die Corona-Pandemie hat die Art und Weise, wie und wo Menschen arbeiten, innerhalb kürzester Zeit massiv verändert. Welche dieser Veränderungen Bestand haben werden, muss sich aber noch zeigen. Homeoffice könnte den Büroflächenbedarf reduzieren, die Angst vor Ansteckungen Einfluss auf die technische Ausstattung der Arbeitsplätze nehmen. Branchenexperten sehen der Entwicklung gelassen entgegen.

"Mitarbeiter freuen sich, ins Büro zu dürfen"

Die ersten Rückkehrer schlagen ihre Zelte wieder in ihren angestammten Büros auf. Der Papierstapel auf dem heimischen Schreibtisch wird kleiner, der im Büro wächst. In einer Umfrage des Digitalverbands bitkom gaben 49% der Befragten bereits zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland an, aufgrund der Einschränkungen ganz oder teilweise ins Homeoffice gewechselt zu sein. Jetzt kehren viele dieser Arbeitnehmer wieder zurück und auf den Bürofluren setzt wieder zaghaftes Leben ein. So auch bei der Helaba-Tochter OFB Projektentwicklung. "Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf, wieder ins Büro zu dürfen. Die Kommunikation auf dem Flur fehlt einfach", berichtet Klaus Kirchberger, der Vorsitzende der Geschäftsführung.

Kirchberger rechnet nicht damit, dass die jüngsten Erfahrungen mit der Arbeit von zu Hause aus dazu führen werden, dass künftig deutlich mehr Arbeitnehmer dauerhaft im Homeoffice arbeiten werden. "Homeoffice kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein und natürlich wächst das. Aber das war auch schon vor Corona der Fall. Den ganz großen Homeoffice-Hype sehe ich nicht." Entsprechend gehe er auch nicht davon aus, dass sich der Büroflächenbedarf durch ein Mehr an Homeoffice-Regelungen entscheidend verringern wird.

Das sehen Andreas Iding, Geschäftsführer von Goldbeck Services, und Norman Kustos, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens neotares, ganz ähnlich. "Einen Paradigmenwechsel bemerke ich nicht. Homeoffice kann für die Zukunft eine Ergänzung zum normalen Büroumfeld sein, aber es auf keinen Fall ersetzen", sagt Iding.

Inzwischen mehren sich allerdings auch die Wortmeldungen aus der Wirtschaft, die durchaus für die nahe Zukunft größere Umbrüche voraussehen. So hat etwa das Unternehmen Twitter angekündigt, allen seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit für die dauerhafte Heimarbeit einzuräumen. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg prognostiziert, dass mittelfristig etwa 50% der Facebook-Angestellten von zu Hause aus arbeiten werden.

Rechtlicher Anspruch auf Homeoffice ist umstritten

Verschiebungen könnten sich in Zukunft ergeben, sollte der Gesetzgeber tatsächlich ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice einführen. Der jüngste Vorstoß dazu stammt von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der bis zum Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten will. Ähnliches hatte er allerdings schon einmal angekündigt, dann war die Initiative aber im Sande verlaufen. Doch auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird das Thema angeschnitten. So haben die Fraktionen vereinbart, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern und hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. "Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Vorgaben des Koalitionsvertrags in dieser Legislaturperiode umzusetzen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Das muss zwar noch lange nicht bedeuten, dass es am Ende wirklich ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice geben wird, es zeigt aber zumindest, dass gesetzliche Änderungen sehr wahrscheinlich sind. Kirchberger warnt jedoch davor, Arbeitnehmern pauschal die Wahlmöglichkeit für die Arbeit von zu Hause aus einzuräumen. "Das wäre schon ein wirklich großer Eingriff in die Freiheit der Unternehmen. Ich hoffe deshalb, dass dieser Plan nicht umgesetzt werden kann." Kustos führt darüber hinaus datenschutzrechtliche Bedenken ins Feld.

Davon abgesehen dürfe das Büro nicht allein auf seine Funktion als Arbeitsstätte reduziert werden. Es diene schließlich als Identifikationsort des Arbeitnehmers mit der Firma, für die er im Einsatz ist. "Die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber wird künftig eine große Rolle spielen. Alleine schon, um die Arbeitskräfte an den Arbeitgeber zu binden. Dabei spielt das Büro eine wichtige Rolle, sonst wird der Arbeitgeber austauschbar." Gebremst sieht er durch die Pandemie-Erfahrungen der vergangenen Monate allerdings den Trend zu allzu offenen Bürolösungen. "Open Office ist jetzt natürlich nicht so stark angesagt."

Veränderungen könnten sich im Hinblick auf die Gebäudeausstattung ergeben. Vor allem die Lüftung spiele dabei eine Rolle. "Was eine coronasichere Lüftungstechnik angeht, gibt es derzeit eine große Nachfrage. In vielen Fällen ist so etwas machbar, etwa mit separaten Lüftungen für die einzelnen Büroräume. Aber es muss technisch und auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Das ist nicht immer ganz einfach", sagt Kustos.

Auch in Sachen intelligente Gebäudesteuerung, Automation und Nachverfolgung der Wege einzelner Personen in den Gebäuden könne die Krise Wirkung zeigen, glaubt Iding. "Corona muss kein Einzelfall bleiben, wir können in Zukunft immer wieder in solche Situationen geraten. Was wir jetzt gesehen haben, ist, dass vielfach eine ganze Etage dichtgemacht werden musste, weil es einen einzelnen Verdachtsfall gab. Da gibt es gute technische Möglichkeiten, mit denen für eine bessere Trennschärfe gesorgt werden kann", sagt er.

Robin Göckes

Sachkundenachweis: Artenschutz für Alte Hasen

Alte Hasen sollen nach dem Willen der Bundesländer nun doch von einer Sachkundeprüfung verschont bleiben.

Alte Hasen sollen nach dem Willen der Bundesländer nun doch von einer Sachkundeprüfung verschont bleiben.

Bild: iStockphoto/SasinParaksa

Karriere 14.10.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der heutigen Sitzung des Bundesrats abgeschmettert. Und es kommt sogar noch besser: Ein Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, der das Gesetz entschärfen würde, fand eine Mehrheit.

Seit mehr als sechs Jahren am Markt tätige Makler und Verwalter sollen nun doch keine Sachkundeprüfung ablegen müssen. So steht es auch im Gesetzentwurf. Der Verbraucherschutzausschuss hatte jedoch argumentiert, dass eine mehrjährige Tätigkeit nicht zwingend auf die erforderliche Sachkunde schließen lässt, und darum darauf gedrungen, sogenannte Alten Hasen nicht zu verschonen. Für diese Empfehlung fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Im Gegenteil: Stattdessen soll bei der Prüfung, ob ein Gewerbetreibender ein alter Hase ist, nun auch die Sachkunde berücksichtigt werden, die er eventuell in unselbstständiger Tätigkeit erworben hat. So empfahl es der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf macht dagegen für eine Befreiung von der Pflicht zum Sachkundenachweis zur Auflage, dass ein Makler oder Verwalter "ununterbrochen selbstständig" gearbeitet haben muss.

Doch keine Sachkundeprüfung für Mitarbeiter

Aufatmen können auch Mitarbeiter von gewerbetreibenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern: Anders als vom Verbraucherschutzausschuss vorgeschlagen, soll von diesen nun doch keine Sachkundeprüfung verlangt werden. Der Ausschuss wollte auf diese Weise sicherstellen, dass Kunden ausschließlich mit "fachkundigen und gewissenhaften" Mitarbeitern konfrontiert werden.

Dagegen stieß auch ein weiterer Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auf Gegenliebe im Bundesrat: Makler und Verwalter sollen mehr Zeit bekommen, ihren Alte-Hasen-Status zu belegen oder eben eine Sachkundeprüfung abzulegen und alle sonstigen vorgesehenen Berufszulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Konkret sollen sie dafür nun zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben.

Keine Berufshaftpflichtpflicht für Makler

Die weiteren Ergebnisse: Immobilienmakler sollen, anders als WEG-Verwalter, keine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Im Referentenentwurf war dies noch angedacht, und der Verbraucherschutzausschuss hatte eine Versicherungspflicht auch für Makler nun nachträglich im Gesetzentwurf verankern wollen - vergeblich. Und: Kundenberatungskompetenzen sowie "Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien" - Stichwort: energetische Modernisierung bzw. Sanierung - sollen in einer Sachkundeprüfung nun auch nicht mitnachgewiesen werden müssen.

Eine Mehrheit fand hingegen auch die dritte Einlassung des Wirtschaftsausschusses: Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten soll evaluiert werden, wie sich das Gesetz auf die Gewerbetreibenden und ihre Kunden ausgewirkt haben wird.

Sobald die Stellungnahme des Bundesrats die Regierung erreicht, hat diese sechs Wochen Zeit, sich ihrerseits zu dessen Änderungsvorschlägen zu äußern und den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Der Bundestag seinerseits ist bekanntlich an keinerlei zeitliche Fristen gebunden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte vor rund vier Wochen auf Anfrage der Immobilien Zeitung erklärt, dass das Gesetzgebungsverfahren möglichst bis Ende 2016 abgeschlossen sein soll und das Gesetz dann verkündet werden kann. Klappt das, würde es neun Monate später, also im vierten Quartal 2017, in Kraft treten.

Harald Thomeczek