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Meisterpflicht würde Bauen weiter verteuern

Karriere 04.04.2019
Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall. ... 

Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall.

Der Bundesrat, der sich für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht ausgesprochen hat, argumentiert u.a. mit Qualitätssicherung. In diese Kerbe schlagen auch Verbände. So hat die Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg mit Blick auf das Fliesenlegerhandwerk "mangelhafte Ausführungen, Schwarzarbeit und oft teure Nachbesserungen, die den Verbraucher zu Recht ärgern und zu einer Rufschädigung der gesamten Branche führen", als Folgen der 2004 abgeschafften Meisterpflicht ausgemacht. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beruft sich auf Umfragen unter Sachverständigen. Demnach arbeite nur jeder fünfte Betrieb ohne Qualifikation mangelfrei. Dagegen sähen Sachverständige bei ca. 90% der Betriebe mit Gesellen- und/oder Meisterqualifikation eine Ausführung ohne Mängel.

Der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen dazu vor, ob und wie sich die Abschaffung der Meisterpflicht auf die Qualität der Arbeit ausgewirkt hat, wie sie Ende 2018 in einer Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten schreibt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die amtliche Statistik der Gerichtsverfahren. Im Werksvertragsrecht bei Baurechtsstreitigkeiten z.B. sei die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der vor Amtsgerichten erledigten Zivilprozesssachen im Bau- und Architektenrecht laut Statistischem Bundesamt zwischen 2004 und 2016 trotz eines gewachsenen Bauvolumens von 26.094 auf 11.215 Verfahren.

Eine andere Frage ist, ob Bauen durch eine Rückvermeisterung nicht noch teurer werden würde, als es ohnehin schon ist. "Betriebe mit Meisterqualifikation erbringen hochwertige Arbeit. Die Preise mögen dabei zunächst etwas höher sein. Allerdings hält die Arbeit auch, was sie verspricht", hält Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, dagegen. Der ZDB macht sich für eine Wiedereinführung bei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern, Betonstein- und Terrazzoherstellern sowie Estrich- und Parkettlegern stark. Ein anderer Punkt, auf den der Bundesrat abhebt, ist, dass viele Betriebe in zulassungsfreien Gewerken kaum oder gar nicht ausbilden. Pakleppa warnt: "Die Ausbildungsleistung ist bereits stark rückläufig. Sollte sich die Anzahl qualifizierter Betriebe weiter verringern, wird sich das langfristig auch auf die Preise auswirken."

Im zweiten Quartal 2019 findet eine Anhörung der zulassungsfreien Handwerke statt. "Im Sommer soll dann ein Gesetzentwurf erarbeitet werden", teilt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit.

Harald Thomeczek

ZDB begrüßt Beschluss

Karriere 26.09.2013
Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband ... 

Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mit, der die Entscheidung ausdrücklich begrüßte.

ZDB-Vize Frank Dupré betonte, die Entscheidung leiste "einen wichtigen Beitrag dazu, dass trotz des erheblichen Arbeitskostengefälles innerhalb der europäischen Bauwirtschaft Bauleistungen in Deutschland zu fairen Arbeitsbedingungen angeboten werden". Da die Übergangsregelungen für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte zum Jahresende auslaufen, könne nur durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne verhindert werden, "dass Baubetriebe, die heimische Arbeitskräfte beschäftigen und hier Steuern und Sozialabgaben entrichten, durch einen unfairen Wettbewerb vom Markt verdrängt werden". Tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gelten für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.

Bauhauptgewerbe führte als erste Branche Mindestlohn ein

Das Bauhauptgewerbe war einst Vorreiter bei der Einführung eines Mindestlohns gewesen. Auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Branche zum 1. Januar 1997 den ersten Mindestlohn in Deutschland eingeführt.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von vier vollen Kalenderjahren bis Ende 2017. Dabei handelt es sich um die längste Mindestlohnvereinbarung seit Einführung des Instruments im Jahr 1997.

Ab dem kommenden Jahr beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe eins 11,10 Euro im Westen und 10,50 Euro im Osten. Dieser gilt u.a. für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten. In der Tarifgruppe zwei beträgt der Mindestlohn im Westen 13,95 Euro.

Eine weitere Besonderheit des Tarifvertrags ist die schrittweise Angleichung des Mindestlohns eins West mit dem Mindestlohn eins Ost auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn eins in Höhe von 11,30 Euro zum 1. Januar 2017. Das sei ein wesentlicher Schritt, um die Lohneinheit in Deutschland zu erreichen, heißt es beim ZDB.

Peter Maurer,Sonja Smalian,Andreas Nöthen