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Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

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Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Verband will Sachkundenachweis als Wahlkampfthema sehen

Karriere 14.06.2017
Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen ... 

Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) schon in Stellung für die nächste Legislaturperiode: Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE, empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird.

Denn mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nun für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern "in letzter Minute" gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Heinrich. Sie beruft sich dabei auf ein internes Beschlusspapier für die nächste Sitzungswoche im Bundestag: Dieses sehe zwar eine Erlaubnis- und Versicherungspflicht für u.a. WEG-Verwalter vor - aber nicht den vom WiE sowie von Immobilienbranchenverbänden und auch dem Deutschen Mieterbund geforderten Sachkundenachweis. Entsprechende Informationen liegen auch dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) vor.

Schließlich hätte der Sachkundenachweis, neben der Versicherungspflicht, ursprünglich der wichtigste Gesetzesinhalt werden sollen. Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen - oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert WiE, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien, deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags insbesondere der Verhinderung von Überregulierung gelte. Diese "hinterfragten den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Fortbildungspflicht ist nur ein schwacher Trost

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen an ihre Qualifikation gestellt, und auch bereits am Markt tätige Akteure - egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer - müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen.

Kurzum: Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss werde das neue Gesetz "das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbranche nicht verbessern". Die anstelle eines Sachkundenachweises nun vorgesehene Fortbildungspflicht sei - mit 20 Stunden alle drei Jahre - ziemlich knapp bemessen. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche absolvieren könne. Die Aussagekraft, die solche Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung haben, hält Heinrich für recht überschaubar.

Die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU haben in Heinrichs Augen mit der nun angepeilten Weiterbildungspflicht zudem auch ihr eigenes Ziel, die Bürokratiekosten nicht unnötig zu erhöhen, "gründlich verfehlt". Denn wenn allein schon wegen der Erlaubnis- und Fortbildungspflicht "ein Register aufgebaut und regelmäßig aktualisiert werden muss, dann kostet das Geld und Aufwand bei definitiv viel zu geringem Nutzen für die Wohnungseigentümer", kritisiert sie.

Harald Thomeczek

"Frankfurt hat höchste Dichte an Top-Leuten"

Köpfe 10.05.2007
Rechtsanwälte spielen bei Transaktionen und Projektentwicklungen eine immer größere Rolle. Sie haben das Ohr am Markt und wachsen so selbst in die Rolle von Experten für gewerbliche Immobilien ... 

Rechtsanwälte spielen bei Transaktionen und Projektentwicklungen eine immer größere Rolle. Sie haben das Ohr am Markt und wachsen so selbst in die Rolle von Experten für gewerbliche Immobilien hinein. Die IZ sprach mit Robin L. Fritz und Hendrik Sandmann von der Kanzlei FPS über die Aussichten des Frankfurter Büromarkts, die Qualität seiner Akteure, die Zukunft des Ostends und die politischen Ambitionen Sandmanns.

Immobilien Zeitung: Wie sehen ausländische Investoren Deutschland, wie sehen sie Frankfurt?

Hendrik Sandmann: Deutschland wird als Markt gesehen, aber die Zeit der Schnäppchen ist vorbei. Nach dem Einzelhandel in der Peripherie interessieren sich Investoren jetzt für stabile Immobilienstandorte, und da steht Frankfurt ganz weit oben. Wichtig für sie ist die hohe Investitionssicherheit in Deutschland.

IZ: Was heißt das? Dass die Investoren nicht fürchten müssen, dass ihnen jemand ihre Immobilien wieder abnimmt?

Sandmann: Das bedeutet, dass der Markt professionell und transparent geworden ist. Dazu kommt die wirtschaftliche Stabilität. Immobilien in Deutschland gelten bei unseren Mandanten als krisensicheres Investment.

Robin L. Fritz: Ich kann das bestätigen. Deutschland wird nach wie vor als sehr interessanter Investmentstandort gesehen, nicht weil es billig ist, sondern weil man, wie die Amerikaner sagen, "value for money" bekommt. In Spanien und England dagegen, um zwei Beispiele zu nennen, gilt der Markt als überreizt.

IZ: Man hört aber auch immer wieder von potenten Anlegern, für die Deutschland ausdrücklich kein Thema ist.

Fritz: Stimmt. Ich habe neulich eine Diskussion auf der Euro Finance Week in Frankfurt verfolgt. Auf dem Podium saß Sam Zell, der gerade für 36 Mrd. Euro Immobilien an Blackstone verkauft hatte. Er sagte: "Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man in Deutschland investieren kann. Hier gibt es kein Wachstum." Daneben saßen Bernd Knobloch von der Eurohypo oder Michael Pralle von GE Real Estate, die ja auch etwas vom Geschäft verstehen. Die vertreten die entgegengesetzte Meinung.

"Berlin, Hamburg, Frankfurt"

IZ: Es scheint zwei Lager zu geben.

Fritz: So könnte man das sehen. Beispiel: Wir vertreten die Firma RFR Real Estate aus New York, die ein Portfolio von 5 Mrd. bis 6 Mrd. Dollar aufgebaut hat. Vor zwei Jahren hat RFR angefangen, sich mit Deutschland zu beschäftigen. Sie glaubten, dass es an der Zeit sei. RFR will vor allem in drei Städte investieren. Was glauben Sie, welche das sind?

IZ: München, Berlin, Hamburg?

Fritz: Nein, Berlin, Hamburg, Frankfurt.

IZ: Hinter RFR stehen Michael Fuchs und Abi Rosen, die in Frankfurt aufgewachsen sind. Könnte das nicht ein wichtiger Grund sein, warum sie in Frankfurt kaufen wollen?

Fritz: Das sind Geschäftsleute, sie würden hier nicht investieren, wenn sie von der Stadt nicht überzeugt wären. Als erstes haben sie in Frankfurt jetzt ein Hochhaus gekauft.

"Der Markt war nie tot"

Sandmann: Man darf nicht vergessen: Selbst in schlechten Tagen geht in Frankfurt immer noch etwas. In Frankfurt ist immer eine gewisse Bewegung, der Markt war nie tot.

Fritz: Investoren wie RFR sehen die Opportunitäten, die Chancen, die sich bieten. Sie suchen werthaltige Gebäude. Das kann auch bedeuten, dass sie Leerstand kaufen, solange eine Perspektive für die Immobilie existiert.

IZ: Was sind die Argumente der Frankfurt-Gegner?

Fritz: Es gibt Investoren, die das Gefühl haben, dass sie in der Stadt zu langsam vorankommen, dass man sie z.B. in Bezug auf Projektentwicklungen nicht mit offenen Armen empfängt.

IZ: Das stimmt. Auswärtige Entwickler klagen gelegentlich, es sei schwer, in Frankfurt Fuß zu fassen. Der Markt sei verteilt.

"Höchste Dichte an Top-Leuten"

Sandmann: Frankfurt hat in der Immobilienbranche die höchste Dichte an Top-Leuten, egal ob wir von Steuerberatern, Finanzierern, Beratern, Architekten, Entwicklern oder Anwälten sprechen ...

Fritz: In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 60 Mrd. Euro in Immobilien investiert. Der überwiegende Teil der Transaktionen ging durch Frankfurter Kanzleien.

Sandmann: ... Es ist darum kein Wunder, dass in die meisten Projekte auch Frankfurter Büros involviert sind.

Fritz: Das sehe ich auch so. Frankfurt ist ein sehr wettbewerbsintensiver, heißer Markt. Hier finden sich in vielerlei Hinsicht die besten Köpfe, "sharp minded people". Ist es ein Wunder, dass Investoren dann auf diese Büros zurückgreifen?

IZ: Gelegentlich hört man Klagen, die Verwaltung sei schwer zugänglich.

Fritz: Ja, das stimmt, aber ich sehe das anders. Frankfurt ist eine außergewöhnlich offene Stadt mit einer konstruktiven Verwaltung, die zuhört.

IZ: Woher kommt die künftige Nachfrage nach Büroflächen?

"Ein Magnet, der Späne anzieht"

Sandmann: Ein Teil entsteht durch den wachsenden Flughafen. Viele Unternehmen werden die direkte Nähe zum Airport suchen. Viel Nachfrage wird auch aus Frankfurt heraus generiert. Die Stadt hat eine eigene Kraft. Sie ist wie ein Magnet, der immer wieder Späne anzieht.

IZ: Wie beurteilen Sie die Zukunft des Ostends?

Sandmann: Ich glaube an eine Verfestigung als Immobilienstandort. Lange war das Ostend volatil. Bei einem Einbruch des Markts brach die Hanauer Landstraße früh ein. Durch die Investitionen der Automobilkonzerne und der Europäischen Zentralbank wird sich dies ändern. Wir rechnen mit einer Verstetigung.

IZ: Wann zieht die erste große Kanzlei ins Ostend?

Fritz: Die Anwälte scheinen sich in der Bockenheimer Landstraße und im Westend zu konzentrieren. Das gilt vor allem für große internationale Kanzleien, deren Geschäft im Wesentlichen durch die Banken bestimmt wird und die darum deren Nähe suchen. Ich glaube, die Anwälte werden in der Nähe des Bankenviertels bleiben.

IZ: Aber mit der Europäischen Zentralbank könnte sich das ändern.

"Zu früh für Stadtregierung"

Fritz: FPS war immer schon eine Westend-Kanzlei. Ich bevorzuge die Nähe zur Innenstadt, aber zumindest ist das Ostend für uns keine No-Go-Area.

IZ: Immer mehr Anwälte schicken uns Pressemitteilungen, wenn das Büro bei einer Transaktion oder Ähnlichem als Berater beteiligt war. FPS tut das kaum. Warum?

Fritz: Es ist nicht unser Stil, Meldungen breit zu streuen. Das Juve-Branchenmagazin bekommt von uns, wenn es der Mandant gestattet, eine Meldung. Wir haben keinen Presseverteiler, um Jubelmeldungen zu verschicken.

IZ: Herr Dr. Sandmann, zuletzt war zu lesen, in der Frankfurter CDU seien Sie als Stadtrat im Gespräch. Was ist dran an diesen Meldungen?

Sandmann: Meine Arbeit in der Politik ist als bürgerschaftliches Engagement zu sehen. Wenn sich alle aus der Politik fernhalten, ist es kein Wunder, wenn die Ergebnisse nicht zufriedenstellend ausfallen. Es gibt viele Leute, die mir eine Position in der Frankfurter Stadtregierung zutrauen und mir eine solche Position übertragen wollen. Aber ich denke, dass die Zeit dafür noch nicht reif ist.

IZ: Dr. Fritz, Dr. Sandmann, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Christoph v. Schwanenflug.

Die Lokalpatrioten

Fritze Paul Selig (FPS) gelten unter den wichtigen Frankfurter Immobilienkanzleien als die Lokalpatrioten. Wenn der Geschäftsführende Partner Robin L. Fritz "wir" sagt, ist nie ganz klar, ob er gerade FPS meint oder Frankfurt. Für die Verwurzelung in der Stadt stehen auch Partner wie Hendrik Sandmann, ehemaliger Referent von Planungsdezernent Edwin Schwarz und von Jugend an für die Frankfurter Junge Union bzw. die CDU aktiv. "Wenn sich alle aus der Politik fernhalten", sagt er über sein Engagement, "ist es kein Wunder, wenn die Ergebnisse nicht zufriedenstellend ausfallen."

Sandmann und Fritz sind bekennende Netzwerker mit Kontakten in der gesamten Stadtgesellschaft (Fritz: "Es macht Spaß, interessante Menschen zusammenzuführen."). Regelmäßig sind in der Konferenzetage mit Skyline-Blick Leute aus Politik, Sport und Wirtschaft zu Gast. Jüngst kam Eintracht-Vorstandschef Heribert Bruchhagen. Der FPS-Neujahrsempfang im Restaurant Holbein's im Städel ist einer der wichtigsten gesellschaftlichen Termine der Frankfurter Immobilienszene. Daneben pflegt Fritz internationale Kontakte. FPS ist Mitglied von Meritas, einem weltweiten Bündnis von Kanzleien mit Schwerpunkt in den USA. Bekannte FPS- Mandanten sind die New Yorker Investoren Michael Fuchs und Abi Rosen (RFR), die gerade den an die Europäische Zentralbank vermieteten Eurotower gekauft haben, sowie die DIC AG. Rund ein Drittel der 55 FPS-Anwälte arbeiten im Immobilienbereich. (cvs)

IZ