Karriere-News

Ihre gewählten Filter:

Verband will Sachkundenachweis als Wahlkampfthema sehen

Karriere 14.06.2017
Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen ... 

Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) schon in Stellung für die nächste Legislaturperiode: Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE, empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird.

Denn mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nun für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern "in letzter Minute" gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Heinrich. Sie beruft sich dabei auf ein internes Beschlusspapier für die nächste Sitzungswoche im Bundestag: Dieses sehe zwar eine Erlaubnis- und Versicherungspflicht für u.a. WEG-Verwalter vor - aber nicht den vom WiE sowie von Immobilienbranchenverbänden und auch dem Deutschen Mieterbund geforderten Sachkundenachweis. Entsprechende Informationen liegen auch dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) vor.

Schließlich hätte der Sachkundenachweis, neben der Versicherungspflicht, ursprünglich der wichtigste Gesetzesinhalt werden sollen. Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen - oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert WiE, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien, deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags insbesondere der Verhinderung von Überregulierung gelte. Diese "hinterfragten den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Fortbildungspflicht ist nur ein schwacher Trost

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen an ihre Qualifikation gestellt, und auch bereits am Markt tätige Akteure - egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer - müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen.

Kurzum: Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss werde das neue Gesetz "das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbranche nicht verbessern". Die anstelle eines Sachkundenachweises nun vorgesehene Fortbildungspflicht sei - mit 20 Stunden alle drei Jahre - ziemlich knapp bemessen. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche absolvieren könne. Die Aussagekraft, die solche Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung haben, hält Heinrich für recht überschaubar.

Die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU haben in Heinrichs Augen mit der nun angepeilten Weiterbildungspflicht zudem auch ihr eigenes Ziel, die Bürokratiekosten nicht unnötig zu erhöhen, "gründlich verfehlt". Denn wenn allein schon wegen der Erlaubnis- und Fortbildungspflicht "ein Register aufgebaut und regelmäßig aktualisiert werden muss, dann kostet das Geld und Aufwand bei definitiv viel zu geringem Nutzen für die Wohnungseigentümer", kritisiert sie.

Harald Thomeczek

Auch der Mietverwalter soll Sachkunde nachweisen

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Bild: goodluz/Fotolia.com

Karriere 24.09.2015
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung ... 

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung der Zulassung zum Makler- und Verwalterberuf berücksichtigt wird. Auch andere Verbände haben sich zum Referentenentwurf geäußert.

Als der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Juli dieses Jahres das Ministerium verließ, jubelten die Verbände (siehe "Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis", IZ 29/15). Denn endlich lag ein handfestes Konzept für die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum auf dem Tisch. Dennoch äußerten viele Seiten Änderungswünsche. Schon damals kritisierten der DDIV und der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen gemeinsam, dass der Mietverwalter im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist, genau wie der im Gesetzentwurf aufgeführte WEG-Verwalter.

Nun hat sich eine Koalition aus DDIV, DMB und Haus & Grund direkt an Bundesbauministerin Barbara Hendricks, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas gerichtet. Die Verbandspräsidenten plädieren eindringlich für die Einführung einer Erlaubnispflicht auch für den Verwalter von Mietimmobilien und Sondereigentum. Sie argumentieren dabei mit den komplexen Anforderungen durch gesetzliche Neuregelungen, von denen auch der Mietverwalter betroffen ist. Zumal dieser Haftungsrisiken ausgesetzt sei und eigene Schutzpflichten gegenüber Mietern und Eigentümern habe. Zudem weisen die Verbände auf die Gefahr hin, dass WEG-Verwalter, die die Berufszulassungsanforderungen nicht erfüllten, sich künftig auf das Feld der Mietverwaltung zurückziehen könnten. Das würde aber den Anteil unqualifizierter Mietwohnungsverwalter erhöhen. Auch aus diesem Grunde sollten die Mietverwalter ebenfalls einen Sach- und Fachkundenachweis erbringen. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler gibt sich optimistisch. Er rechnet der Verbändeallianz gute Chancen aus, dass sie Gehör finden wird.

Auch die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) äußerte sich zum Referentenentwurf. Die Berufsorganisation fordert für ihre rund 1.500 Mitglieder in Deutschland eine Befreiung von der Sachkundeprüfung. Dabei argumentiert Martin Eberhardt, Vorstandsvorsitzender von RICS Deutschland, mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. RICS-Mitglieder in Großbritannien würden alle einen sogenannten reglementierten Beruf ausüben. Dies erlaube ihnen, auch ohne weitere Sachkundeprüfung in einem anderen EU-Land tätig zu werden. Da in Deutschland dieselbe RICS-Zugangsprüfung gelte wie in Großbritannien, sollten auch die deutschen Mitglieder ihre Sachkunde nicht weiter nachweisen müssen. Judith Gabler, RICS-Director of Operations, Europe, ergänzt, dass mindestens 95% der Mitglieder in Deutschland über einen akademischen Abschluss verfügen würden und die Mitglieder seit zwei Jahren eine jährliche Fortbildungspflicht von 20 Stunden hätten. Doch wie viele RICS-Mitglieder überhaupt von einer möglichen Sachkundeprüfung betroffen wären, kann Gabler nicht beziffern. Die Berufsorganisation spricht sich zudem für eine Aufnahme einer Fortbildungsverpflichtung in das Gesetz aus. Damit steht sie nicht alleine. Auch der DDIV regt die Einführung einer gesetzlich verankerten und stichprobenartig überprüfbaren Weiterbildungsverpflichtung an.

Sonja Smalian

Mieterbund NRW wählt Vorstand

Hans-Jochem Witzke.

Hans-Jochem Witzke.

Bild: Mieterbund Düsseldorf

Köpfe 21.09.2015
Die Delegiertenversammlung des Deutschen Mieterbunds Nordrhein-Westfalen hat ihren neuen Vorstand gewählt. Der neue Vorsitzende ist Hans-Jochem Witzke, seit acht Jahren Vorsitzender des ... 

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Mieterbunds Nordrhein-Westfalen hat ihren neuen Vorstand gewählt. Der neue Vorsitzende ist Hans-Jochem Witzke, seit acht Jahren Vorsitzender des Mietervereins Düsseldorf und Mitglied des Landesvorstands des DMB Deutschen Mieterbund NRW. Zudem gehörte er fünfzehn Jahre lang dem Stadtrat der Landeshauptstadt Düsseldorf an. Er führte in dieser Zeit die Ratsfraktion der SPD als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und war wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. An der Spitze des Mieterbunds NRW trat er die Nachfolge von Felix von Grünberg an, der sich nicht mehr zur Wahl gestellt hatte.

Dem neuen Vorstand gehören darüber hinaus Jürgen Becher, Kerstin Hein, Robert Punge und Ernst Georg Tiefenbacher (stellvertretende Vorsitzende), Hans-Jürgen Oldiges (Kassierer), Richard Schmidt (stellvertretender Kassierer), Heike Keilhofer (Schriftführerin), Joachim Knollmann (stellvertretender Schriftführer), Anke Eymann-Kapser, Siw Mammitzsch, Sabine Mosler-Kühr, Jutta Pollmann und Andreas Rimkus (MdB) an.

Sonja Smalian

Franz-Georg Rips als Präsident des Mieterbundes bestätigt

Dr. Franz-Georg Rips.

Dr. Franz-Georg Rips.

Bild: DMB

Köpfe 29.05.2015

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung hat...

Köpfe 06.12.2012
Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung hat einen neuen Vorstand gewählt. Dr. Jürgen Heyer (67), bis 2002 Bau- und Verkehrsminister des Landes Sachsen-Anhalt, steht ... 

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung hat einen neuen Vorstand gewählt. Dr. Jürgen Heyer (67), bis 2002 Bau- und Verkehrsminister des Landes Sachsen-Anhalt, steht ab sofort als Präsident für eine Amtszeit von drei Jahren an der Spitze der Vereinigung. Er trat die Nachfolge von Gernot Mittler an. Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister hatte sich nach rund sechsjähriger Amtszeit nicht erneut zur Wahl gestellt. Als Vizepräsidenten wurden Dr. Josef Meyer, ehemaliger Vorstandssprecher der Deutschen Bau- und Grundstücks-Aktiengesellschaft, sowie Helmut Rausch, Vorstand der WL Bank, wiedergewählt. Dem Vorstand gehören ferner als ordentliche Mitglieder Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Dr. Hartwig Hamm, Verbandsdirektor der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen, Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbunds, sowie Oda Scheibelhuber, Ministerialdirektorin und Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, an.

IZ

Deutscher Verband wählt Jürgen Heyer zum Präsidenten

Dr. Jürgen Heyer.

Dr. Jürgen Heyer.

Bild: Michael Kirsten

Köpfe 27.11.2012
Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung hat einen neuen Vorstand gewählt. Dr. Jürgen Heyer (67), bis 2002 Bau- und Verkehrsminister des Landes Sachsen-Anhalt, steht ... 

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung hat einen neuen Vorstand gewählt. Dr. Jürgen Heyer (67), bis 2002 Bau- und Verkehrsminister des Landes Sachsen-Anhalt, steht ab sofort als Präsident für eine Amtszeit von drei Jahren an der Spitze der Vereinigung. Er trat die Nachfolge von Gernot Mittler an. Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister hatte sich nach rund sechsjähriger Amtszeit nicht erneut zur Wahl gestellt.

Als Vizepräsidenten wurden Dr. Josef Meyer, ehemaliger Vorstandssprecher der Deutschen Bau- und Grundstücks-Aktiengesellschaft, sowie Helmut Rausch, Vorstand der WL Bank, wiedergewählt. Dem Vorstand gehören ferner als ordentliche Mitglieder Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Dr. Hartwig Hamm, Verbandsdirektor der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen, Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbunds, sowie Oda Scheibelhuber, Ministerialdirektorin und Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin.

Sonja Smalian