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Gröner Group holt Günther H. Oettinger in den Beirat

Der frühere EU-Kommissar Günther Oettinger soll die Gröner Group in Energiefragen beraten.

Der frühere EU-Kommissar Günther Oettinger soll die Gröner Group in Energiefragen beraten.

Quelle: Immobilien Zeitung

Köpfe 07.04.2022

Generalanwalt beanstandet verbindliche Mindestsätze der HOAI

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 28.02.2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt ... 

Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zumindest Generalanwalt Maciej Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze behinderten, argumentiert der Generalanwalt in seinen am heutigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit. Architekten und Ingenieure könnten sich nicht über niedrige Preise im Markt etablieren.

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit einem Staatsanwalt, sondern mit einem Gutachter vergleichbar. Da das Gericht ihrem Urteil in den meisten Fällen folgt, gilt ihr Votum als Fingerzeig für das eigentliche Urteil. Dieses wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Architekten hoffen darauf, dass EuGH-Richter "Vernunft walten lassen"

"Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben", zeigt sich Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, enttäuscht. Die Bundesregierung als Beklagte habe "ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss".

Die Hoffnung freilich stirbt zuletzt: "Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen Davoser Erklärung zur Baukultur Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen."

"Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit"

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt: "Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit."

Harald Thomeczek

EuGH-Richter urteilen über HOAI-Honorare

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Vor allem kleinere und mittelgroße Architektur- und Ingenieurbüros dürften beten, dass der EuGH die verbindlichen Honorare nicht antastet.

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Vor allem kleinere und mittelgroße Architektur- und Ingenieurbüros dürften beten, dass der EuGH die verbindlichen Honorare nicht antastet.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 10.01.2019
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen ... 

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen Sommer erwartet. Die Chancen, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die der EU-Kommission ein Dorn im Auge sind, Bestand haben, werden in den Reihen der beiden Berufsgruppen auf fifty-fifty geschätzt - maximal.

Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen", sagt Volker Schnepel, der Leiter des Justiziariats bei der Bundesarchitektenkammer (BAK), der bei der mündlichen Verhandlung am 7. November vor dem EuGH in Luxemburg dabei war. Dort konnten die Verfahrensbeteiligten, also die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte und die EU-Kommission, ihre Sicht der Dinge darlegen und mussten Fragen des Gerichts und des Generalanwalts beantworten. Letzterer ist nicht etwa mit einem Staatsanwalt zu vergleichen, sondern fungiert vielmehr als eine Art Gutachter.

Der Generalanwalt hat angekündigt, seine Schlussanträge am 30. Januar 2019 vorzulegen. Erst dann wird sich abzeichnen, ob der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für konform mit EU-Recht hält - oder eben nicht. Das Gericht folgt nämlich in etwa 80% aller Fälle der Einschätzung des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung ist drei bis sechs Monate nach den Schlussanträgen, also im zweiten oder Anfang des dritten Quartals, zu rechnen.

Nach der Anhörung jedenfalls kann auch Martin Falenski, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer, die Frage, wohin sich die Waage neigen wird, nicht seriös beantworten: "Die Kammer war kritisch, insbesondere der Berichterstatter Rosin wollte klar und widerspruchsfrei erklärt bekommen, warum Deutschland diese Regelungen so getroffen hat und an ihnen festhält, wo doch andere Mitgliedsstaaten Mindest- und Höchstsätze im Planungs- und Bauwesen überhaupt nicht kennen."

Mag der Ausgang auch noch offen sein, so gehört zur Wahrheit doch auch: "Die Ausgangschancen für uns waren von vornherein nicht so gut", konstatiert Schnepel nüchtern. Denn die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die u.a. die Niederlassungsfreiheit regelt, erlaubt Mindestsätze nur dann, wenn diese als unbedingt nötig angesehen werden können. Doch der Nachweis, dass Mindesttarife für Ingenieur- und Architektenleistungen für die Qualität am Bau und den Verbraucherschutz zwingend erforderlich sind, ist nicht leicht zu führen.

Mehrere Gutachten, die der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarverordnung (AHO) gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer in Auftrag gegeben haben, kommen zwar zu dem Schluss: Die HOAI ist sehr wohl mit dem Europarecht vereinbar und sie trägt den Besonderheiten des deutschen Marktes Rechnung, ohne zugleich ausländische Büros, die nach HOAI abrechnen müssen, wenn sie hierzulande eine Niederlassung unterhalten, zu benachteiligen. Damit würde die HOAI - anders als von der EU-Kommission behauptet - die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie geschützte Niederlassungsfreiheit nicht untergraben. Ein Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule, zeigt laut AHO zudem einen signifikanten Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht in bestimmten Märkten auf.

Das Grundproblem lösen jedoch auch diese Gutachten nicht: Ein mathematischer exakter Beweis ist bei diesem Thema per se ein Ding der Unmöglichkeit. Die Bundesregierung konnte die Vereinbarkeit einer festen Honorarspanne mit EU-Recht und den Zusammenhang von verbindlichem Preisrecht und Qualität letztlich also nur mit Indizien untermauern. "Die Frage ist hier natürlich - und damit steht und fällt der Ausgang des Verfahrens -, welchen qualitativen Anspruch der Gerichtshof an diese beigebrachten Beweise stellt. Braucht es den unwiderlegbaren Beweis oder sind hinreichende und belastbare Indizien ausreichend?", fragt Falenski.

Ob Indizien das Gericht respektive den Generalanwalt überzeugt haben? Im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium mag man keine Prognose für den Ausgang des Verfahrens abgeben: "Die Bundesregierung hat in der mündlichen Verhandlung ihre Rechtsauffassung verteidigt, dass die HOAI in Übereinstimmung mit der Dienstleistungsrichtlinie und der Niederlassungsfreiheit steht. Zu näheren Details können wir uns nicht äußern, da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt", teilt eine Sprecherin mit.

Aufseiten der Interessenvertreter setzt man sich vorsorglich bereits mit dem Worst Case auseinander: "Auch wenn wir davon überzeugt sind, dass in juristischer Hinsicht die besseren Argumente für uns sprechen, wäre es fahrlässig, sich nicht auch mit einem möglichen Negativszenario auseinanderzusetzen", sagt Falenski.

Denn sollte der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht für konform mit EU-Recht halten, wird es erst richtig interessant: "Der EuGH hat unseres Erachtens nicht darüber zu bestimmen, ob die HOAI als solche kippt oder nicht, sondern kann ausschließlich die Mindest- und Höchstsätze für EU-rechtskonform halten oder nicht. Was bei einem etwaigen negativen Urteil dann auf nationaler Ebene mit der HOAI gemacht wird, ist die spannende Frage", erläutert Schnepel.

Vorstellbar ist etwa, dass nur die Verbindlichkeit der Mindestsätze eingeklammert wird, ohne die Honorarspanne als solche abzuschaffen. Zwar "gibt es zwischen verbindlich und unverbindlich nicht viel", wie BAK-Justiziar Schnepel einräumt. Aber es mache doch "einen gewaltigen Unterschied, ob man die HOAI komplett abschafft oder die Leistungsbilder und die Honorarvorgaben behält, aber dazuschreibt, dass diese nur gelten, wenn die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben". Dann also wäre das Preisgerüst der HOAI ein Standard, der zunächst automatisch zur Anwendung käme, auch wenn die Honorare im Prinzip frei verhandelbar wären.

Um ein Preisdumping zu verhindern und einen Leistungswettbewerb im Sinne des sachunkundigen Verbrauchers zu garantieren, könnte, falls der EuGH das Aus für feste Mindestpreise beschließen sollte, zudem auf einen "Angemessenheitsvorbehalt" zurückgegriffen werden, so Schnepel. Obwohl dann frei verhandelbar, müssten die Honorare in jedem Fall den erbrachten Leistungen "angemessen" sein. Was das allerdings im Einzelfall heißt, zumal wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze mehr gibt, dürfte dann die Juristen beschäftigen.

Mit Prognosen für eine Zeit nach einem möglichen Ende der HOAI in ihrer jetzigen Gestalt halten sich die Ingenieur- und Architektenkammern vorerst lieber zurück. Sie wollen erst einmal die Schlussanträge des Generalanwalts abwarten - und ihre Mitglieder nicht unnötig nervös machen. Klar ist: Eine Konzentrationswelle ist zumindest nicht auszuschließen. Schlimmstenfalls könnte eine ganze Reihe kleiner Architektur- und Ingenieurbüros einem nur noch über den Preis ausgetragenen Wettbewerb zum Opfer fallen. Das Marktgeschehen würde sich stärker auf mittelgroße und große Anbieter konzentrieren.

Der Schutz bestehender Marktteilnehmer ist aber streng genommen auch nicht Sinn und Zweck der HOAI. "Sie ist ebenso wenig eine Bestandsgarantie für Anbieter, wie sie eine Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist. Sie ist vielmehr eine Honorarordnung für bestimmte Leistungen - egal, von wem diese erbracht werden."

Harald Thomeczek

HOAI: EU-Kommission reicht Klage ein

Karriere 03.07.2017
Im November 2016 hatte die EU-Komission angekündigt, Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nun ist aus der ... 

Im November 2016 hatte die EU-Komission angekündigt, Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nun ist aus der Ankündigung Wirklichkeit geworden: Beim Bundeswirtschaftsministerium ist jetzt eine entsprechende Klageschrift eingegangen, wie die Bundesarchitektenkammer mitteilt. Damit gehe die EU-Kommission den letzten Schritt in dem schon 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Sachen HOAI.

Die EU-Kommission erkennt in den verbindlichen Mindestsätzen der HOAI eine Behinderung der Niederlassungsfreiheit. Die Gegenposition der Bundesregierung umschreibt die Bundesarchitektenkammer so: Die verbindlichen Mindestsätze sichern die Planungsqualität.

Nach der jetzt erfolgten Einreichung der Klage hat die Bundesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Behebung der vermeintlichen Missstände ergriffen wurden bzw. etwas auf die Klage zu erwidern. Das gesamte Klageverfahren könnte sich nach einer früheren Prognose der Bundesarchitektenkammer bis zu zwei Jahre hinziehen. Diese hatte ursprünglich damit gerechnet, dass spätestens drei Monate nach dem Klagebeschluss auch die Einreichung der Klage folgt. Warum es über ein halbes Jahr gedauert hat, ist nicht bekannt.

Harald Thomeczek

HOAI: EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Bild: G.Fessy @ CJUE

Karriere 18.11.2016
Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden ... 

Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die Komission hat beschlossen, aufgrund der Aufrechterhaltung der HOAI eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Deutschland hat danach zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, "welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden", lässt die EU-Kommission wissen.

Die Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert. Ohne HOAI würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen - was durch einen dann wohl verschärften Preiswettbewerb den Kunden von Architekten und Ingenieuren zugute käme.

Entscheidung fällt spätestens im ersten Halbjahr 2019

Den weiteren Fahrplan in Sachen Vertragsverletzungsverfahren skizziert die Bundesarchitektenkammer so: Der Beschluss der EU-Kommission bedeute noch nicht die Klageeinreichung. Diese erfolge nämlich erfahrungsgemäß erst ein bis drei Monate nach dem jetzt erfolgten Klagebeschluss. Realistischerweise ist also nicht vor Anfang 2017 mit der Einreichung der Klage zu rechnen. Im Anschluss daran habe die Bundesregierung unter Federführung des Wirtschaftsministeriums besagte zwei Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauere je nach Komplexität des Verfahrens ca. 24 Monate. Summa summarum ist daher spätestens in der ersten Jahreshälfte 2019 mit einer Entscheidung des höchsten Gerichts der Europäischen Union zu erwarten.

Das Vertragsverletzungsverfahren war im Jahr 2015 eingeleitet worden. Eine Stellungnahme der Bundesrepublik zum Vorwurf des vertragsverletzenden Charakters der HOAI vom September 2015 hatte die EU-Kommission nicht überzeugen können. Sie hatte Deutschland daher im Frühjahr 2016 dazu aufgerufen, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die EU-Kommission eine Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze erkennen kann oder dem vermeintlichen Misstand abzuhelfen.

Harald Thomeczek

HOAI: Showdown vor dem EuGH?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Bild: Fotolia.de/endostock

Karriere 14.03.2016
Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen. ... 

Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen.

Die EU-Kommission sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein unnötiges Hindernis für die Niederlassungsfreiheit und eine freie Preisbildung. "Auf dem Papier geht es zwar nicht darum, die HOAI zu Fall zu bringen, sondern darum, dass sie vertraglich ausgeschlossen werden kann", erklärt Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer (BAK). Aber: "De facto würde das einer Abschaffung gleichkommen, dem reinen Preiswettbewerb wären Tür und Tor geöffnet."

Seit der HOAI-Novellierung 2009 beschränkt sich diese auf hierzulande niedergelassene Büros. "Das hat den Dienstleistungsverkehr aber kaum angekurbelt. Darum zündet die EU-Kommission jetzt die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren", sagt Prinz.

Deutschland hat nach der Antwort aus Brüssel Ende Februar zwei Monate Zeit, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die Kommission eine Rechtfertigbarkeit festgeschriebener Vergütungssätze erkennt - oder dem vermeintlichen Missstand abzuhelfen. Weil nach Einschätzung der BAK beides eher unwahrscheinlich ist ("Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung bei ihrem Wort bleibt"), könnte es auf einen Showdown vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinauslaufen.

Schlechtere Qualität - und das auch noch zu höheren Preisen?

Die BAK fände das sogar gut: "Dann hätten wir endlich Klarheit." Wie groß im Falle einer Klage vor dem EuGH die Wahrscheinlichkeit ist, dass alles bleibt, wie es ist? "Die Chancen stehen 70:30, dass sich die Bundesregierung durchsetzt", schätzt Prinz. Käme die HOAI doch zu Fall, drohten ihm zufolge womöglich nicht nur ein Qualitätsverlust bei Planungsleistungen, sondern möglicherweise auch langfristig steigende - und nicht etwa sinkende - Preise: "In Frankreich sind die Preise laut den dortigen Architektenkammern nach der Abschaffung einer verbindlichen Honorarordnung nach oben gegangen. Große Büros können nach einem Konzentrationsprozess leichter Preise diktieren", sagt Prinz.

Harald Thomeczek

EU-Kommission attackiert die HOAI

Im Berlaymont-Gebäude hat die Europäische Kommission ihren Sitz. Sie sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie.

Im Berlaymont-Gebäude hat die Europäische Kommission ihren Sitz. Sie sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie.

Bild: European Union 2007/Christian Lambiotte

Karriere 03.09.2015
Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Thema ist u.a. die aus Kommissionssicht wettbewerbshindernde Honorarordnung für ... 

Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Thema ist u.a. die aus Kommissionssicht wettbewerbshindernde Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Ihr Wegfall würde allerdings keinen einzigen weiteren Job für Architekten bringen, sagt Tillman Prinz, Geschäftsführer der Bundesarchitektenkammer.

Immobilien Zeitung: Herr Prinz, die HOAI verletze die Dienstleistungsrichtlinie, konkret die Niederlassungsfreiheit, heißt es vonseiten der Europäischen Kommission. Warum reibt sich die Europäische Kommission daran?

Tillman Prinz: Das hat einen rein ordnungspolitischen Hintergrund, der heißt: Gebührenordnungen gehen schon einmal gar nicht. Die Europäische Kommission hat sich erst mal die Architekten und Ingenieure sowie die Steuerberater vorgenommen, denn das ist nach Auffassung der Kommission ein relativ einfaches Unterfangen. Die Vergütung ärztlicher Leistungen neu zu regeln, wäre beispielsweise ein viel schwierigeres Thema. Deutschland ist zudem das einzige Land mit einer Gebührenordnung für die Leistungen von Architekten und Planern. Es ließe sich durch einen Wegfall also auch eine europäische Vereinheitlichung herbeiführen. Dennoch irritiert, enttäuscht und verärgert es uns, dass sich die Europäische Kommission abermals die HOAI herausgreift. Denn wir haben die Honorarordnung schon 2009 entsprechend den europäischen Vorgaben novelliert und jetzt kommen die nach sechs Jahren ...

IZ: Was kritisiert die Europäische Kommission an der aktuellen Regelung?

Prinz: Nach heutiger Rechtslage müssen ausländische Architekten, die eine Niederlassung in Deutschland gründen, gemäß der HOAI abrechnen. Die Kommission kritisiert, dass es ihnen dadurch nicht möglich sei, ihren Preisvorteil aus dem Ausland mitzubringen, d.h. sie dürfen ihre Leistungen in Deutschland nicht billiger als in Deutschland niedergelassene Architekten anbieten. Anders verhält es sich für ausländische Architekten, die ohne Niederlassung in Deutschland ihre Dienstleistung auf dem deutschen Markt anbieten. Ihre Honorare sind frei verhandelbar. Mit ihrer Offensive nimmt die Europäische Kommission zudem für sich in Anspruch, sie sei auch für die rein inländische Niederlassungsfreiheit zuständig, obwohl sie nur zur Regelung der zwischenstaatlichen Dienstleistungsbeziehungen ein Mandat hat.

IZ: Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie, wenn die HOAI wegfallen sollte?

Prinz: Wir befürchten einen Preiskampf, eine Machtkonzentration und einen Qualitätsverlust. Den breiten Mittelstand, den wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen werden auch in Deutschland, wie schon in Großbritannien zu beobachten ist, große Büros mit mehr als 1.000 Mitarbeitern entstehen. Doch in der letzten Krise haben genau diese Büros rund die Hälfte ihrer Mitarbeiter freigesetzt, während es in Deutschland keine Massenentlassungen gab. Hierzulande zählen rund 80% der Büros ein bis vier Mitarbeiter. Es gibt eine große inhaltliche Vielfalt und regionale Verbreitung. Deutschland hat die höchste Architektendichte und nahezu die höchste Bürodichte in der EU. Diese Strukturen werden von der HOAI geschützt. Wir sind vollkommen überzeugt, dass ein Wegfall der HOAI keinen einzigen zusätzlichen Job für Architekten bringen wird.

IZ: Wie viele HOAI-Flüchtlinge zählen Sie denn schon?

Prinz: Sie meinen, ob Büros in Aachen jetzt nach Maastricht gehen, und von dort ihre Leistungen anbieten? Von keiner der 16 Kammern haben wir Entsprechendes gehört. Wir wissen von keinem Architekten, dass er Deutschland aufgrund der HOAI verlässt. Zumal die Honorarordnung schon jetzt nicht für jeden Auftrag verpflichtend ist. Werden Planungs- und Bauleistungen gemeinsam aus einer Hand beauftragt, dann ist die HOAI auch auf den Planungsteil nicht anwendbar.

IZ: Einen ersten Teilsieg haben die Architekten errungen. Der Deutsche Bundestag hat sich für einen Erhalt der Honorarordnungen ausgesprochen.

Prinz: Ja, aber das ist vor allem ein Teilsieg der Verbraucher, also der Bauherren, für die auch wir kämpfen. Zudem haben wir die Zusage, dass das Bundeswirtschaftsministerium bis Ende September eine Rechtfertigung der HOAI verfassen wird. Das Ministerium hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Gründer und jungen Büros sowie Mikrostandorte zu stützen.

IZ: Und wenn die Europäische Kommission die Rechtfertigung der Bundesregierung nicht anerkennt?

Prinz: Dann könnte die Kommission die Bundesregierung verklagen. Schlussendlich bleibt dann noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof. Ich glaube, das Thema HOAI bleibt ein Dauerbrenner.

IZ: Herr Prinz, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sonja Smalian.

Die Bundesarchitektenkammer hat unter www.change.org (Stichwort: HOAI) eine Petition zum Erhalt der HOAI eingestellt. Bislang haben rund 21.000 Unterstützer unterschrieben.

Sonja Smalian

GdW holt Spanier nach Deutschland

Die Wohnungswirtschaft kann über die neue GdW-Initiative junge Mitarbeiter aus Spanien gewinnen. Der Aufwand für die Unternehmen ist gering, denn auch um die Anerkennung ausländischer Zeugnisse kümmern sich die Ansprechpartner aus den Förderprogrammen.

Die Wohnungswirtschaft kann über die neue GdW-Initiative junge Mitarbeiter aus Spanien gewinnen. Der Aufwand für die Unternehmen ist gering, denn auch um die Anerkennung ausländischer Zeugnisse kümmern sich die Ansprechpartner aus den Förderprogrammen.

Bild: <a href="http://www.azubi-kampagne.de" target="_blank">www.azubi-kampagne.de</a>/Screenshot IZ

Karriere 20.03.2014
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen will spanische Jugendliche für ein Praktikum und später auch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann nach Deutschland ... 

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen will spanische Jugendliche für ein Praktikum und später auch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann nach Deutschland holen.

Bei der Ausbildungsinitiative gehe es nicht nur darum, den Fachkräftemangel in Deutschland zu mindern, sondern auch Verantwortung in Europa zu übernehmen, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Es habe Kontakte zur spanischen Botschaft, zur Bundesagentur für Arbeit und zur Europäischen Kommission gegeben. Nun wurde ein Programm für die Wohnungswirtschaft aufgelegt, um spanische Jugendliche, die im Heimatland keine Beschäftigung finden, für eine Ausbildung zum/r Immobilienkaufmann/-frau nach Deutschland zu holen.

Unterstützt wird die Ausbildungsinitiative durch das EU-Förderprogramm MobiPro-EU. Dabei erhalten sowohl die spanischen Bewerber wie auch die deutschen Unternehmen viel Unterstützung durch verschiedene Organisationen. So erfolge die Ansprache der Jugendlichen zunächst vor Ort durch die Bundesagentur für Arbeit. Geeignete Kandidaten erhielten dann 400 Stunden Deutschunterricht in ihrem Heimatland. Danach sei ein dreimonatiges Praktikum in Deutschland vorgesehen, währenddessen die Teilnehmer weiterhin deutschen Sprachunterricht erhalten und zudem auch sozialpädagogisch betreut werden.

Sprachkurse und Betreuung gewährleistet.

Passen das Unternehmen und der Bewerber zueinander, können beide einen Ausbildungsvertrag zum/r Immobilienkaufmann/-frau abschließen. Das Programm umfasst auch Zuschüsse zu den Reise- und Lebenshaltungskosten in der Ausbildungszeit. Schon zwei Tage nach Bekanntwerden des Projekts hätten sich zehn Wohnungsunternehmen online registriert. Die Anmeldung ist für die Unternehmen unverbindlich. Es sei wirklich fantastisch, was die EU und die Bundesregierung so schnell für Einzelpersonen auf die Beine gestellt hätten, lobt Gedaschko. Trotz der vielfältigen Unterstützung ist das Programm nicht für jeden geeignet. Voraussetzung sei, dass die Teilnehmer Lust darauf haben, sich einzulassen und in einem fremden Land etwas Neues zu machen, sagt Gedaschko.

Während sich viele Projekte auf die Metropolen konzentrierten, werde die GdW-Initiative auch die ländlichen Regionen ins Auge fassen. Das sei ein Tipp der spanischen Botschaft gewesen. Der GdW werde dorthin gehen, wo sein Angebot gut angenommen werde, sagt Gedaschko. Dafür soll nun ein Testballon gestartet werden.

Das aktuelle Projekt ist nicht die erste Ausbildungsinitiative, die der GdW unterstützt. 2009 hatte der Verband mit seinen Mitgliedsverbänden und dem AGV Arbeitgeberverband der deutschen Immobilienwirtschaft eine deutschlandweite Imagekampagne für den Beruf des Immobilienkaufmanns gestartet. Mit dem Slogan "Du bist mehr Immobilienpro" als du denkst!" traten die Wohnungsunternehmen in den Wettbewerb um Talente ein. Dafür konnten sie Marketingartikel wie Flyer, Plakate und Stellenanzeigen in einem einheitlichen Grunddesign nutzen und für die eigenen Erfordernisse anpassen. Wenn die neue Initiative gelingt, könnten die ersten jungen Spanier schon im Spätsommer dieses Jahres nach Deutschland kommen.

Sonja Smalian

Ermittlungen gegen Multi-Gründer

Köpfe 18.07.2013
Die niederländische Steuerbehörde ermittelt offenbar wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Hans van Veggel, den Gründer des Shoppingcenter-Entwicklers Multi Corporation. Wie es bei ... 

Die niederländische Steuerbehörde ermittelt offenbar wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Hans van Veggel, den Gründer des Shoppingcenter-Entwicklers Multi Corporation. Wie es bei PropertyEU weiter heißt, geht die Steuerfahndung von 25 Mio. Euro aus, die dem Oranje-Fiskus vorenthalten wurden.

Dem Bericht zufolge bestreitet van Veggel die Vorwürfe. Multi äußert sich zu dem Vorgang nicht und verweist darauf, es handele sich um eine Privatangelegenheit. Wie es weiter heißt, erstreckten sich die Ermittlungen gegen van Veggel auf mehrere Kontinente. So soll der Manager 2006 den Verkaufsgewinn aus einem Immobiliendeal an der niederländischen Steuer vorbeigeschleust haben. Das Vehikel sei ein Fonds auf der steuerparadiesischen Karibikinsel Curaçao gewesen, die einst zu den Niederländischen Antillen gezählt wurde.

Die niederländische Tageszeitung De Telegraaf berichtete, im Zuge der Ermittlungen seien Multi-Büros am Hauptsitz in Gouda ebenso durchsucht worden wie van Veggels Wohnsitz bei Den Haag. Van Veggel selbst sagt laut PropertyEU, es gebe Meinungsverschiedenheiten zwischen der Steuerbehörde und ihm. Dazu seien ganz normale Gespräche geführt worden. Kriminelles Handeln wies er weit von sich. Die Ermittlungen geraten mitten in die Bemühungen des US-Finanzinvestors Blackstone, den niederländischen Shoppingcenter-Entwickler zu übernehmen. Der entsprechende Vorstoß der Amerikaner wird, wie es heißt, derzeit von der Europäischen Kommission geprüft.

Bernhard Bomke