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Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

"Den ganz großen Homeoffice-Hype sehe ich nicht"

Viele Arbeitnehmer sind wegen Corona ins Homeoffice gewechselt. Ob sie auch dort bleiben, ist aber ungewiss.

Viele Arbeitnehmer sind wegen Corona ins Homeoffice gewechselt. Ob sie auch dort bleiben, ist aber ungewiss.

Quelle: imago images, Urheber: Skata

Karriere 28.05.2020
Die Corona-Pandemie hat die Art und Weise, wie und wo Menschen arbeiten, innerhalb kürzester Zeit massiv verändert. Welche dieser Veränderungen Bestand haben werden, muss sich aber noch ... 

Die Corona-Pandemie hat die Art und Weise, wie und wo Menschen arbeiten, innerhalb kürzester Zeit massiv verändert. Welche dieser Veränderungen Bestand haben werden, muss sich aber noch zeigen. Homeoffice könnte den Büroflächenbedarf reduzieren, die Angst vor Ansteckungen Einfluss auf die technische Ausstattung der Arbeitsplätze nehmen. Branchenexperten sehen der Entwicklung gelassen entgegen.

"Mitarbeiter freuen sich, ins Büro zu dürfen"

Die ersten Rückkehrer schlagen ihre Zelte wieder in ihren angestammten Büros auf. Der Papierstapel auf dem heimischen Schreibtisch wird kleiner, der im Büro wächst. In einer Umfrage des Digitalverbands bitkom gaben 49% der Befragten bereits zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland an, aufgrund der Einschränkungen ganz oder teilweise ins Homeoffice gewechselt zu sein. Jetzt kehren viele dieser Arbeitnehmer wieder zurück und auf den Bürofluren setzt wieder zaghaftes Leben ein. So auch bei der Helaba-Tochter OFB Projektentwicklung. "Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf, wieder ins Büro zu dürfen. Die Kommunikation auf dem Flur fehlt einfach", berichtet Klaus Kirchberger, der Vorsitzende der Geschäftsführung.

Kirchberger rechnet nicht damit, dass die jüngsten Erfahrungen mit der Arbeit von zu Hause aus dazu führen werden, dass künftig deutlich mehr Arbeitnehmer dauerhaft im Homeoffice arbeiten werden. "Homeoffice kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein und natürlich wächst das. Aber das war auch schon vor Corona der Fall. Den ganz großen Homeoffice-Hype sehe ich nicht." Entsprechend gehe er auch nicht davon aus, dass sich der Büroflächenbedarf durch ein Mehr an Homeoffice-Regelungen entscheidend verringern wird.

Das sehen Andreas Iding, Geschäftsführer von Goldbeck Services, und Norman Kustos, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens neotares, ganz ähnlich. "Einen Paradigmenwechsel bemerke ich nicht. Homeoffice kann für die Zukunft eine Ergänzung zum normalen Büroumfeld sein, aber es auf keinen Fall ersetzen", sagt Iding.

Inzwischen mehren sich allerdings auch die Wortmeldungen aus der Wirtschaft, die durchaus für die nahe Zukunft größere Umbrüche voraussehen. So hat etwa das Unternehmen Twitter angekündigt, allen seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit für die dauerhafte Heimarbeit einzuräumen. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg prognostiziert, dass mittelfristig etwa 50% der Facebook-Angestellten von zu Hause aus arbeiten werden.

Rechtlicher Anspruch auf Homeoffice ist umstritten

Verschiebungen könnten sich in Zukunft ergeben, sollte der Gesetzgeber tatsächlich ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice einführen. Der jüngste Vorstoß dazu stammt von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der bis zum Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten will. Ähnliches hatte er allerdings schon einmal angekündigt, dann war die Initiative aber im Sande verlaufen. Doch auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird das Thema angeschnitten. So haben die Fraktionen vereinbart, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern und hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. "Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Vorgaben des Koalitionsvertrags in dieser Legislaturperiode umzusetzen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Das muss zwar noch lange nicht bedeuten, dass es am Ende wirklich ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice geben wird, es zeigt aber zumindest, dass gesetzliche Änderungen sehr wahrscheinlich sind. Kirchberger warnt jedoch davor, Arbeitnehmern pauschal die Wahlmöglichkeit für die Arbeit von zu Hause aus einzuräumen. "Das wäre schon ein wirklich großer Eingriff in die Freiheit der Unternehmen. Ich hoffe deshalb, dass dieser Plan nicht umgesetzt werden kann." Kustos führt darüber hinaus datenschutzrechtliche Bedenken ins Feld.

Davon abgesehen dürfe das Büro nicht allein auf seine Funktion als Arbeitsstätte reduziert werden. Es diene schließlich als Identifikationsort des Arbeitnehmers mit der Firma, für die er im Einsatz ist. "Die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber wird künftig eine große Rolle spielen. Alleine schon, um die Arbeitskräfte an den Arbeitgeber zu binden. Dabei spielt das Büro eine wichtige Rolle, sonst wird der Arbeitgeber austauschbar." Gebremst sieht er durch die Pandemie-Erfahrungen der vergangenen Monate allerdings den Trend zu allzu offenen Bürolösungen. "Open Office ist jetzt natürlich nicht so stark angesagt."

Veränderungen könnten sich im Hinblick auf die Gebäudeausstattung ergeben. Vor allem die Lüftung spiele dabei eine Rolle. "Was eine coronasichere Lüftungstechnik angeht, gibt es derzeit eine große Nachfrage. In vielen Fällen ist so etwas machbar, etwa mit separaten Lüftungen für die einzelnen Büroräume. Aber es muss technisch und auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Das ist nicht immer ganz einfach", sagt Kustos.

Auch in Sachen intelligente Gebäudesteuerung, Automation und Nachverfolgung der Wege einzelner Personen in den Gebäuden könne die Krise Wirkung zeigen, glaubt Iding. "Corona muss kein Einzelfall bleiben, wir können in Zukunft immer wieder in solche Situationen geraten. Was wir jetzt gesehen haben, ist, dass vielfach eine ganze Etage dichtgemacht werden musste, weil es einen einzelnen Verdachtsfall gab. Da gibt es gute technische Möglichkeiten, mit denen für eine bessere Trennschärfe gesorgt werden kann", sagt er.

Robin Göckes

Krawinkel sieht AfD-Spende als "Zeichen des Gegengewichts"

Der von Björn Höcke geführte Thüringer Landesverband der AfD darf sich über eine Großspende über 100.000 Euro des Berliner Immobilienentwicklers Christian Krawinkel freuen.

Der von Björn Höcke geführte Thüringer Landesverband der AfD darf sich über eine Großspende über 100.000 Euro des Berliner Immobilienentwicklers Christian Krawinkel freuen.

Quelle: Imago Images, Urheber: foto2press

Karriere 12.02.2020
Der Berliner Immobilienunternehmer Christian Krawinkel hat der als rechtspopulistisch geltenden AfD 100.000 Euro gespendet. Eingegangen ist die Spende bei der Partei am 7. Februar - zwei ... 

Der Berliner Immobilienunternehmer Christian Krawinkel hat der als rechtspopulistisch geltenden AfD 100.000 Euro gespendet. Eingegangen ist die Spende bei der Partei am 7. Februar - zwei Tage, nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich sich mit Schützenhilfe von AfD und CDU zum Ministerpräsidenten Thüringens hatte wählen lassen.

Kemmerich ist inzwischen nach massiver Kritik von seinem Amt zurückgetreten und nur noch geschäftsführend als Ministerpräsident tätig. Dies hat Krawinkel zu seiner Großspende an den Thüringer Landesverband der AfD bewogen.

In einer Stellungnahme vom heutigen Tage, die der Immobilien Zeitung (IZ) vorliegt, erklärt der Chef von CKV Vermögensverwaltung: "Was sich zum Thema Thüringen abspielt, beschädigt unsere Demokratie, da die Menschen so vermittelt bekommen, dass Entscheidungen frei gewählter Abgeordneter aus den Parteizentralen in Berlin ferngesteuert werden und die Führung der Union erst zufrieden ist, wenn ein abgewählter Ministerpräsident der Linkspartei zurück ins Amt gehoben wird."

"Was sich zum Thema Thüringen abspielt, beschädigt unsere Demokratie"

Krawinkel verhehlt nicht, wem seine Empörung besonders gilt: "Eine CDU-Kanzlerin, die einen demokratisch legitimierten und von der CDU selbst mitgewählten Ministerpräsidenten der bürgerlichen Mitte wegputscht, um einen vormals vom Verfassungsschutz beobachteten Linken-Kandidaten zu installieren, hat jeden Bezug zur Demokratie und den Bürgern verloren." Seine Spende fasst Krawinkel als "Zeichen des Gegengewichts hierzu" auf.

Sowohl in der Stellungnahme wie in dem auf den 7. Februar datierten Schreiben an die Geschäftsstelle der Thüringer AfD, das der IZ ebenfalls vorliegt, betont Krawinkel, parteipolitisch ungebunden zu sein. So listet er in dem heutigen Statement Spenden an andere politische Parteien auf. Die Münchner SPD habe er z.B. einst mit 100.000 D-Mark für den Kommunalwahlkampf des ehemaligen Oberbürgermeisters Christian Ude unterstützt. Eine weitere Geldspende über 20.000 D-Mark sei an die CSU in München gegangen.

"Ich werde auch weiterhin an verschiedene politische Parteien spenden"

Krawinkels jüngste Spende soll nicht die letzte gewesen sein: "Ich werde auch weiterhin an verschiedene politische Parteien spenden, um meiner Meinung nach die fehlenden demokratischen Grundsätze in Deutschland durchzusetzen und den gezielten Lobbyismus endlich zu beseitigen", kündigt der Immobilieninvestor an.

Die finanzielle Zuwendung des Projektentwicklers ist die größte Spende an die AfD seit mehr als drei Jahren. Spenden über mehr als 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt und als Drucksache sowie auf der Internetseite des Bundestags veröffentlicht werden. Der letzte AfD-Eintrag datiert von Ende Dezember 2016: Damals hatte eine gewisse Marianne Zubrzycki-Lederhausen der Partei ebenfalls 100.000 Euro überwiesen.

Krawinkel hatte zuletzt im Sommer 2019 für Schlagzeilen gesorgt, als er für knapp 500.000 Euro bei einer Zwangsversteigerung Memorabilia von Tennisstar Boris Becker erstand. Der Immobilienunternehmer wollte Becker die Erinnerungsstücke später im Rahmen einer "geordneten Finanzplanung" zurückgeben. Zwischenzeitlich hat sich Krawinkel jedoch für eine "alternative Nutzung der Sammlung" entschieden. Ein persönlicher Kontakt zu Becker kam nie zustande, wie Krawinkel der Bild-Zeitung im November 2019 sagte. Stattdessen sollte er die Sammlung an eine Tennisakademie ausleihen, die im hessischen Hochheim entstehen soll.

Harald Thomeczek

Zu Guttenberg wird Partner von Engel & Völkers

Zu Guttenberg in der Linzer Hauptstr. 11.

Zu Guttenberg in der Linzer Hauptstr. 11.

Bild: Engel & Völkers

Köpfe 01.04.2011
Diese Meldung war ein Aprilscherz!Wer auf eine baldige Rückkehr Karl-Theodor zu Guttenbergs in die Politk gehofft hat, wird wohl noch etwas warten müssen. Der ehemalige ... 

Diese Meldung war ein Aprilscherz!

Wer auf eine baldige Rückkehr Karl-Theodor zu Guttenbergs in die Politk gehofft hat, wird wohl noch etwas warten müssen. Der ehemalige Bundesverteidigungsminister ist beim führenden Maklerunternehmen für hochwertige Immobilien eingestiegen. Er leitet künftig den neuen Firmenbereich E&V Aristocracy advisory. Hauptaktionär der Engel & Völkers AG bleibt Christian Völkers, sein Bruder Thomas verlässt das Unternehmen.

Ute Gräfin Ballestrem, Thilo von Trotha, Felix von Saucken, Tim Freiherr von Campenhausen, Bettina Prinzessin Sayn-Wittgenstein-Berleburg - es ist kaum zu übersehen, dass Engel & Völkers-Chef Christian Völkers bei der Auswahl seiner Mitarbeiter ein Faible fürs Adlige hat. Und dass er sich gerne mit Prominenten zeigt, beweisen nicht nur die Poloturniere auf seiner mallorquinischen Finca Son Coll, sondern dies ist spätestens seit seinem Techtelmechtel mit Claudia Schiffer auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Dass mit zu Guttenberg nun ein weiterer exklusiver Politprominenter die Reihen ergänzt, kann da nicht verwundern, zumal sich die beiden bereits seit Jahren kennen: Bruder Philipp zu Guttenberg ist über die CC-H GmbH Lizenzpartner von E&V im österreichischen Linz, die Engel & Völkers Charity unterstützt das Hilfsprojekt Innocence in Danger, dem Stephanie zu Guttenberg vorsteht.

Über die vermögensverwaltende Guttenberg GmbH München steigen nun Philipp und Karl-Theodor zu Guttenberg bei der Engel & Völkers AG ein. Sie übernehmen sowohl den 24,62%igen Anteil von Thomas Völkers als auch die 15,1%, die bislang noch von der Peter Döhle Schiffahrts-KG gehalten werden. Thomas Völkers war Anfang 1997 an der Hamburger Maklergruppe beteiligt worden, um vor allen Dingen das Projektentwicklungsgeschäft auszuweiten. Er wird sich nun verstärkt um die Hamburger Atlas Gesellschaft für Projektentwicklung kümmern. An den übrigen Gesellschaftsverhältnissen soll sich nichts ändern.

Zu Guttenberg wird im Management zuständig sein für den neu geschaffenen Unternehmensbereich Engel & Völkers Aristocracy advisory, mit dem künftig eine genauere Überprüfung neu eingestellter Mitarbeiter möglich sein soll. Erst kürzlich entpuppte sich ein langjähriger Mitarbeiter des Maklerhauses als Hochstapler. Der angebliche Baron hatte sich auf den sogenannten „Millionärsgürtel“ rund um Frankfurt spezialisiert. Er machte sich u.a. einen Namen mit der Vermittlung von als unverkäuflich geltenden Villen und Herrschaftshäusern aus Adelskreisen. Das Haus Hessen, dessen zahllose Linien (Hanau, Butzbach, Heimrod, Homburg etc.) umfangreichen Grundbesitz in Süd- und Mittelhessen ihr eigen nennen, gehörte zu seinen Stammkunden.

F. arbeitete neun Jahre für Engel & Völkers. Am Wochenende lebte er angeblich mit seiner Familie in einem Chalet am Genfer See. Er besaß dort auch eine Adresse, ließ sich die Post aber von einem Freund nachschicken. Telefonanrufe wurden auf ein Handy mit Schweizer Vorwahl umgeleitet. Eine Schweizer Email-Adresse vervollständigte das Täuschungsmanöver. Tatsächlich verbrachte F. die Wochenenden meist in seinem Heimatort in der Pfalz, wo er sogar für die FDP im Gemeindeparlament saß.

Dass der Schwindel aufflog, ist letztlich eine Folge der Guttenberg-Affäre. E&V-Chef Völkers hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den früheren Verteidigungsminister eine Titelüberprüfung sämtlicher deutschen Mitarbeiter angeordnet. Träger von Doktortiteln mussten entsprechende Nachweise vorlegen. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass für Engel & Völkers in Deutschland niemand arbeitet, der promoviert hat, konzentrierten sich die Nachforschungen auf die zahllosen Prinzen und Prinzessinen, Grafen, Barone und Freiherrn im Unternehmen. Dabei flog das jahrelange Doppelleben des E&V-Maklers auf. Unter anderem stellte sich auch heraus, dass F. als Inhaber eines Uhrenhandels in Pirmasens vor über 20 Jahren wegen Insolvenzverschleppung und Scheckbetrug zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

„Um uns vor solchen Betrügern zu schützen, werden wir künftig deutlich genauer hinschauen, wen wir uns ins Haus holen“, erklärt Völkers. Adlige Bewerber müssen bei E&V ab sofort eine notariell beglaubigte Kopie ihres Adelsbriefs vorlegen bzw. eine entsprechende Bescheinigung des Deutschen Adelsarchivs in Marburg. Die Titelüberprüfung, die ganz in den Händen von zu Guttenberg liegen wird, soll auf alle ausländischen E&V-Mitarbeiter und Lizenznehmer ausgeweitet werden. Völkers: „Mir geht es darum auszuschließen, dass Hochstapler für unsere Firma arbeiten. Ich lasse mir unser in Jahrzehnten aufgebautes Ansehen nicht von Blendern kaputtmachen. Ohne Adelsnachweis wird bei uns in Zukunft niemand mehr eingestellt.“

Thomas Porten,Christoph von Schwanenflug

Immobilienrechtskanzlei aus Überzeugung

Köpfe 03.11.2005
Die Kanzlei Heiermann Franke Knipp (HFK) ist eine Immobilienrechts-Boutique - und schon immer gewesen. Lange bevor dieser Begriff für Büros mit einem einzigen Kernrechtsgebiet in der Szene ... 

Die Kanzlei Heiermann Franke Knipp (HFK) ist eine Immobilienrechts-Boutique - und schon immer gewesen. Lange bevor dieser Begriff für Büros mit einem einzigen Kernrechtsgebiet in der Szene Einzug hielt, konzentrierten sich die HFK-Anwälte bereits nur auf Immobilien.

"Wir sind alle Immobilienrechtler, im gleichen Geschäft tätig, und so können wir alle jeden Tag über das Gleiche reden", fasst Bernd Knipp zusammen, was aus seiner Sicht ein Vorteil der Spezialisierung ist. Daraus ergibt sich eine offene Arbeitsatmosphäre, meint Knipp: "Jeder kann die Arbeit des anderen schätzen und einschätzen, jeder kann einen Beitrag liefern." Der Profi auf dem Gebiet des privaten Baurechts, insbesondere des Architektenrechts, ist seit 1994 Leiter des Frankfurter Büros.

Obwohl Horst Franke die erste Begegnung mit Wolfgang Heiermann als lautstarke Auseinandersetzung schildert, beide waren damals beim Verband der deutschen Bauindustrie tätig, begründete dieses Treffen eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit der Aufnahme von Franke in die Sozietät komplettierte sich 1993 das Trio, dessen Mitglieder mit ihren Namen heute für die Kanzlei stehen. Seit 30 Jahren bilden die Immobilien den Mittelpunkt der Beratung.

Bei der Arbeit schwer zu bremsen

Franke ist einer der Schiedsrichter und Mediatoren der Kanzlei. Der Anwalt mit Zweitwohnsitz in Südtirol macht äußerlich einen gemütlichen Eindruck, ist aber schwer zu bremsen, wenn er von seiner Arbeit berichtet. "23.000 Mängel, 157 Nachträge, neun Beweissicherungsverfahren, ein großes Einkaufszentrum, hohe Vertragsstrafen im Raum, in anderthalb Jahren habe ich die Parteien zusammengebracht", zählt Franke auf. "Ich musste durch Fleiß auf einem rechtlichen Fundament überzeugen, ich habe ein mehrere Hundert Seiten langes Quasi-Urteil geschrieben und daraus vorgetragen", fährt er fort. "Konflikte vermeiden, indem etwas geregelt wird - das fand ich im Studium faszinierend, und es fasziniert mich immer noch", endet er.

Nach seiner Karriere befragt, sagt Franke zwar: "In meinem Leben war eigentlich vieles Zufall." Der Eindruck, den er vermittelt, ist ein anderer. "Mit elf Jahren habe ich mir mit meinem Freund zusammen ein Grundgesetz gekauft", erzählt er, "ich wollte unbedingt wissen, was Richtlinienkompetenz ist." Danach ließ ihn die Rechtswissenschaft nicht mehr los. "Ich habe ein ausgeprägtes Grundmisstrauen. Aber das Jurastudium habe ich nie angezweifelt", meint Franke. Mit Umweg über eine Stelle als Bundestagsassistent bei FDP-Größe Hans Friderichs landete er bei der Bauindustrie und wurde schließlich Immobilienanwalt.

Zum Profifußball reichte es nicht

Auch sein Kollege Knipp gerät in Begeisterung, wenn er von seiner Tätigkeit erzählt. "Am spannendsten ist für mich die Rechtsberatung in Bereichen, wo es keine Literatur und keine Rechtsprechung gibt." Sein Traumberuf war ursprünglich aber ein ganz anderer, gesteht Knipp: "Am liebsten wäre ich Berufsfußballer geworden, aber dafür hat es nicht gereicht." Stattdessen plante er ein Sportstudium - bis in der Oberstufe Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen wurden. "Diese Kombination aus Recht, Politik und Sprache gefiel mir", blickt Knipp zurück. An der Universität stellte der Bad Homburger zufrieden fest: "Das macht nicht nur Spaß, das kann ich auch." Nach dem Studium sammelte Knipp in einer allgemein ausgerichteten Kanzlei drei Jahre lang Prozesserfahrung. An einem kuriosen Tag trat er vor fünf verschiedenen Gerichten auf. Er schmunzelt: "Ich war damals ein Prozesshansel." Seit 1990 ist er nun bei Heiermann. "Mein Vater, Beamter einer Baubehörde, hat sich sehr gefreut, dass ich doch noch was mit Bauen zu tun habe und Baurecht mache", sagt Knipp.

Vergabespezialist Franke, der sich wegen seiner Lehrtätigkeit Professor nennen darf, ist es zu verdanken, dass HFK ein Büro in Wien hat. Durch sein Leben vor Ort besitzt er die notwendigen lokalen Kontakte. Der dortige Markt sei zwar klein und überschaubar, aber es gebe keine Kanzlei, die baubegleitende Beratung anbiete, erläutern die Partner die Entscheidung für die österreichische Hauptstadt. Noch eine zweite Stadt überrascht auf dem Briefbogen: Essen. "Das ist ein Standort, den andere nicht haben", weiß Knipp. Diesen Entschluss hätten sie bewusst gefällt, auch um sich abzuheben. In der Tat tummeln sich in Düsseldorf zahlreiche Kollegen. Aber schließlich sei Essen eine große Stadt in Nordrhein-Westfalen mit einer Bauszene und Unternehmen wie Hochtief, stellt Knipp klar - und der Draht ins Ruhrgebiet sei direkter.

Essen statt Düsseldorf

Nicht nur zum Mandanten, auch innerhalb der Kanzlei sind die Wege kurz. Knipp beschreibt die interne Stimmung mit den Worten liberal und wenig hierarchisch. "Unsere Strategie ist, den Rechtsanwalt als Freiberufler zu sehen", sagt er und meint es anscheinend auch so. "Wir reden offen: über das, was ich weiß, und vor allem auch das, was ich nicht weiß", skizziert er den Umgang miteinander. Gerade Fachgespräche seien eine gute Basis für eine lebhafte Kommunikation, glaubt Knipp.

Den Aufbau eines Notariats fassten die Immobilienspezialisten schon länger ins Auge. In den kommenden fünf bis acht Jahren soll es so weit sein. "Wir hatten Bedenken, dass uns das wegen Interessenkollisionen sozusagen lahm legt", erklärt Knipp das Zögern. Unter anderem deshalb vereinbarte HFK eine Kooperation mit Bögner Hensel Gerns & Partner aus Frankfurt am Main. Notariat, steuer- und gesellschaftliche Kompetenz im Tausch gegen Immobilienwissen liegt der Zusammenarbeit zu Grunde.

Mittelfristig sollen aber neue Kollegen hinzukommen. Gerade auf dem Gebiet des Immobilienwirtschaftsrechts sehen die HFK-Partner Ausbaupotenzial. Knipp zieht jedoch mit Blick auf die Struktur der Kanzlei eine klare Grenze: "60 Anwälte, größer wollen wir nicht werden." Derzeit sind es 49. Als Kerngeschäft bezeichnet Knipp die Beratung in schwierigen und exklusiven Rechtsfragen sowie die baubegleitende Beratung. "Wir müssen immer darauf achten, dass wir unser hohes juristisches Niveau nicht verlieren", legt er die Messlatte an. Und warnt: "Routine ist gefährlich."

Keine reinen Fleißarbeiten

Reine Fleißarbeiten seien kein Fall für HFK: "10.000 Mietverträge auf Plausibilität prüfen, das haben wir bisher nicht gemacht und wollen wir auch nicht machen." Reine Prozessmandate, die neu kommen, sind nicht so gern gesehen. "Wenn wir nicht selbst vorher beraten haben, gibt es oft viele Unwägbarkeiten", sagt Knipp. Streitigkeiten um Ingenieurhonorare und Werklohnforderungen seien solche Fälle. Eine vernünftige aufwandsbezogene, wirtschaftliche Abwicklung müsse möglich sein. Etwa 70% der Mandanten sind derzeit Auftraggeber. "Die Auftragnehmer sind weggebrochen, weil wir bei Großprojekten häufig auf Auftraggeberseite, wie z.B. der Deutschen Bahn AG, waren", erklärt Knipp. Inzwischen kämen die Auftragnehmer wieder, berichtet er, auch wenn im eigentlichen Baubereich im Moment nicht viel passiere. "Vor drei bis vier Jahren gab es hier eine Fülle von Kränen", blickt er auf die Frankfurter Skyline.

Knipp steht immer noch gerne vor Gericht. "Im Gerichtssaal wird die juristische Tätigkeit überprüft, und ich bekomme ein Ergebnis, ob positiv oder negativ", sagt er. Als unnachgiebig kennen ihn Prozessgegner, und er bekräftigt: "Lieber in erster Instanz verurteilen lassen als ein schlechter Vergleich." So verunsicherte er, zur Begeisterung des Mandanten, einen zögerlichen Gegenanwalt mit der Frage: "Was sagen Sie da eigentlich, ich verstehe Ihre Sprache nicht?" Der unglückliche Kollege konnte offenbar nicht mitreden - anders als die Immobilientruppe von HFK. (ba)

Heiermann Franke Knipp

§ 1 - KANZLEI

Sechs eigene Büros in Frankfurt am Main, Berlin, München, Hamburg, Essen und Wien; Kooperationsbüros in Washington, Barcelona, Warschau, Shanghai. Insgesamt 91 Mitarbeiter in Deutschland, davon 49 Rechtsanwälte.

§ 2 - IMMOBILIENABTEILUNG

Alle Anwälte der Kanzlei sind im Immobilienrecht tätig, die Kanzlei ist auf diesen Bereich spezialisiert, insbesondere auf das private Baurecht, das Vergaberecht und die baubegleitende Beratung.

§ 3 - HISTORIE

Gegründet im Jahr 1974 von Namenspartner Heiermann, Zusammenschlüsse mit anderen Sozietäten gab es keine, die Kanzlei ist organisch gewachsen. 1992 gab es einen Einschnitt, zwei Drittel der damaligen Anwälte verließen die Ursprungskanzlei. Die Partner Heiermann und Knipp bauten mit zu Beginn sechs Anwälten neu auf, 1993 kam Franke hinzu; derzeit hat die Kanzlei 15 Partner.

§ 4 - KANZLEIVERBUND

Kooperation mit der Frankfurter Kanzlei Bögner Hensel Gerns & Partner, die die Kompetenz auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts erweitert und über ein Notariat verfügt.

§ 5 - LEISTUNGEN

Neben der Rechtsberatung Schiedsgerichtstätigkeit, Mediation, Kooperation mit Ingenieurbüros und Sachverständigen aus dem Bereich Baubetrieb; Kernkompetenzen vor allem im privaten und öffentlichen Baurecht, Architekten- und Vergaberecht, Insolvenzrecht mit Immobilienbezug; der Bereich Immobilienwirtschaftsrecht (Transaktionen) soll in den kommenden Monaten gezielt verstärkt werden; Schwerpunkte in der baubegleitenden Beratung.

§ 6 - HONORARE

Zwischen 180 EUR und 500 EUR pro Stunde, abhängig von Seniorität und Erfahrung der jeweiligen Anwälte.

§ 7 - VERANSTALTUNGEN

Immobilienrechtliche Abende zu aktuellen Themen mit Gästen aus der Branche (nächster Abend in Essen am 17. November), Vorträge, Lehrtätigkeit u.a. Euroforum, IBR-Seminare, Fachanwaltslehrgänge, Deutsche Gesellschaft für Baurecht.

§ 8 - MESSEN

Teilnahme an der Expo Real und an der Mipim (ohne Stand).

§ 9 - AUSWAHL DER VERÖFFENTLICHUNGEN

Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, Teile A und B, Vieweg Verlag, Wiesbaden, 10. Aufl. 2003; Heiermann/Kullack/ Bayer, Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen, Vieweg Verlag, Wiesbaden, 2. Aufl. 2002; Heiermann/Franke/ Knipp, Handbuch Baubegleitende Rechtsberatung, Beck Verlag, München, 2002; Franke/Zanner/Kemper/Knipp/Laub, Die Immobilie, Werner Verlag, Düsseldorf, 2004; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht, Werner Verlag, Düsseldorf, 2. Aufl. 2005.

§ 10 - ANSPRECHPARTNER

Bernd Knipp

E-Mail: knipp@kanzlei-hfk.de,

Tel. 069/97 58 22 134

IZ