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So zahlt die Branche ihre Praktikanten

Wer im Betrieb bloß seine Abschlussarbeit schreibt, unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Nichtsdestotrotz können Unternehmen und Studierende etwas anderes vereinbaren.

Wer im Betrieb bloß seine Abschlussarbeit schreibt, unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Nichtsdestotrotz können Unternehmen und Studierende etwas anderes vereinbaren.

Bild: pressmaster/Fotolia.com

Karriere 18.06.2015
Praktika sind längst nicht mehr nur Kür, sondern gehören in vielen immobilienwirtschaftlichen Studiengängen zum Pflichtprogramm. Dieser kleine Unterschied hat große Auswirkung auf die ... 

Praktika sind längst nicht mehr nur Kür, sondern gehören in vielen immobilienwirtschaftlichen Studiengängen zum Pflichtprogramm. Dieser kleine Unterschied hat große Auswirkung auf die Vergütung. Wie bezahlt die Immobilienwirtschaft die künftigen Kollegen beim Reinschnuppern? Unternehmen und Studierende geben Antwort.

Kopieren und Kaffeekochen - das waren die Standardaufgaben von Praktikanten, früher einmal. Heute gehört das Praktikum als Abrundung des Profils zu einer akademischen Ausbildung fast schon als fester Bestandteil dazu. 69% der Studierenden haben bis zu vier Semester vor Abschluss ein Praktikum absolviert. Das zeigt die diesjährige Umfrage zur Joboffensive, einer Initiative der Immobilien Zeitung (IZ), an der sich 428 Studenten immobilienwirtschaftlicher und verwandter Fachrichtungen beteiligten. 69% der Befragten waren 25 Jahre alt oder jünger.

Erhielten die Studierenden während ihres Praktikums eine Vergütung? Die Antwort überrascht für eine Branche, die regelmäßig Millionentransaktionen stemmt. Denn den künftigen Kollegen wird nichts geschenkt: 34% der absolvierten Praktika waren unbezahlt, heißt es vonseiten der Studierenden.

Der Prozentsatz halbiert sich, wenn die Immobilienunternehmen gefragt werden: Nur 17% ihrer vergebenen Praktika seien nicht vergütet gewesen. Damit hinkt die Immobilienbranche hinter der Gesamtwirtschaft hinterher. Denn bundesweit und branchenübergreifend sind nur noch 5% der Praktika nicht vergütet, zeigt der Clevis Praktikantenspiegel 2015. Dass das Gehalt zu den vier wichtigsten Kriterien bei der Auswahl des künftigen Arbeitgebers laut IZ-Umfrage zählt, scheinen die Immobilienunternehmen bei der Praktikumsvergütung teilweise auszublenden. Genau 100 Unternehmen der Immobilienbranche beteiligten sich an der IZ-Umfrage. 72% von ihnen bieten Praktika an, um frühzeitig Kontakt zu den baldigen Berufseinsteigern aufzubauen und sich als Arbeitgeber zu präsentieren.

Zahlen die Unternehmen ihren Praktikanten hingegen eine Vergütung, so liegt diese im Schnitt zwischen 8,60 Euro und 11,70 Euro pro Stunde - und damit über dem seit Jahresanfang gültigen Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Die Praktikanten werden zwischen acht und 40 Stunden pro Woche eingesetzt. Im Mittel sind es 31 Stunden in der Woche, der belastbarere Median kommt auf 37,5 Stunden. Letztere Zahl würde einen Brutto-Monatslohn bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen pro Monat von 1.354 Euro (8,60 Euro/Stunde) bis 1.843 Euro (11,70 Euro/Stunde) ergeben. Damit liegt die Immobilienwirtschaft rechnerisch im branchenübergreifenden Vergleich plötzlich wieder ganz weit vorn: Mit rund 771 Euro wird ein Praktikumsmonat mit einer Wochenarbeitszeit von im Schnitt 37,8 im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt vergütet, zeigt der Clevis Praktikantenspiegel 2015. Das Baugewerbe bietet im Mittel 1.015 Euro/Monat, der Bereich Unternehmensberatung rund 920 Euro und die Finanzwirtschaft, also Banken und Versicherungen, kommen auf etwa 889 Euro.

Die Aussagen der Immobilienstudenten addieren sich jedoch zu anderen Größenordnungen: Durchschnittlich 7,90 Euro pro Stunde haben sie als Praktikanten erhalten, wobei der statistisch etwas stabilere Median nur 7,00 Euro Stundenlohn anzeigt - und damit 1,50 Euro unter dem Mindestlohn liegt. Das ist nicht weiter verwunderlich, weil sicherlich einige der Studierenden ihr Praktikum schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolviert haben, zumal der Mindestlohn gar nicht für alle Praktika verpflichtend ist.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind die vorgeschriebenen Pflichtpraktika in Schule, Ausbildung und Studium sowie freiwillige, studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, heißt es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 8,50 Euro pro Stunde gibt es hingegen bei freiwilligen, studienbegleitenden Praktika, die länger als drei Monate dauern. Dafür wird dann der Mindestlohn schon ab dem ersten Tag und nicht erst ab dem vierten Monat fällig, und zwar auch wenn ein zunächst auf drei Monate befristetes Praktikum verlängert wird. Wie viel das nächste Praktikum finanziell bringt, zeigt der Mindestlohnrechner (www.der-mindestlohn-gilt.de).

Wer noch auf der Suche nach einem Praktikumsplatz ist oder schon seinen Berufseinstieg plant, der sollte das sechste IZ-Karriereforum nicht verpassen. Am Samstag, den 20. Juni 2015, findet die Jobmesse für die Immobilienwirtschaft auf dem Campus der Goethe-Universität in Frankfurt statt. Für Kurzentschlossene gibt es noch Eintrittskarten an der Tageskasse (Preis: 39 Euro). Info: www.iz-jobs.de/karriereforum

Sonja Smalian