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Schlichterspruch für den Bautarif steht fest

Im Mai haben zahlreiche Bauarbeiter aus verschiedenen Gewerken in Berlin für ein Lohnplus demonstriert.

Im Mai haben zahlreiche Bauarbeiter aus verschiedenen Gewerken in Berlin für ein Lohnplus demonstriert.

Quelle: imago images, Urheber: snapshot

Karriere 10.09.2020
Im Tarifstreit auf dem Bau steht jetzt der Schlichterspruch: Er sieht für die rund 850.000 Baubeschäftigten insgesamt ein Lohnplus von 2,6% im Westen und 2,7% im Osten vor. Die ... 

Im Tarifstreit auf dem Bau steht jetzt der Schlichterspruch: Er sieht für die rund 850.000 Baubeschäftigten insgesamt ein Lohnplus von 2,6% im Westen und 2,7% im Osten vor. Die Gewerkschaft IG Bau hatte eine Lohnerhöhung von 6,8% gefordert. Dennoch zeigt sie sich zufrieden. Bei den Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger läuft es ebenfalls schleppend.

Im Detail dröselt sich das von Schlichter Rainer Schlegel, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, ersonnene Plus auf den Lohnzetteln so auf: Ab Januar 2021 sollen die Löhne um 2,1% im Westen und um 2,2% im Osten klettern. Obendrauf kommt ein Lohnzuschlag von 0,5% für die Wegezeit zu den Baustellen. Die Wegezeit-Entschädigung soll es ab Oktober geben.

Diese Lösung soll allerdings nur der erste Schritt sein. "Es ist gelungen, das Fundament für eine Entschädigung bei der Wegezeit zu legen. Der Einstieg ist damit geschafft", sagt Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau. Die häufig langen Fahrten zu den Baustellen seien für einen Großteil der Beschäftigten das "Job-Problem Nr. 1 auf dem Bau". Die IG Bau habe mit der Arbeitgeberseite im Zuge der Schlichtung eine Vereinbarung getroffen, "dass die Spitzen der Tarifparteien unter Leitung des Schlichters eine Lösung für eine verbindliche Einführung einer Wegezeit-Entschädigung erarbeiten". Wie sie aussieht, soll spätestens im Juni 2021 feststehen.

Auch die Auszubildenden sollen von den Tarifverhandlungen profitieren. Sie bekommen im ersten Ausbildungsjahr 40 Euro mehr pro Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr liegt das Plus bei 30 Euro, im dritten bei 20 Euro. "Damit hätten Azubis am Ende ihrer dreijährigen Ausbildung 1080 Euro mehr in der Tasche", rechnet die IG Bau. Hinzu kommt die "Corona-Prämie" von einmalig 250 Euro. Für Bauarbeiter fällt die steuerfreie Sonderzahlung mit 500 Euro doppelt so hoch aus.

Der Schlichterspruch muss noch von den Tarifparteien angenommen werden, damit er wirksam wird. Die Gewerkschaft und die Arbeitgeberverbände von Bauhandwerk (ZDB) und Bauindustrie (HDB) haben dafür bis etwa Mitte nächster Woche Zeit. Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des ZDB, zeigte sich mit dem Schlichterspruch zufrieden: "Wir sind froh, dass wir für die diesjährige Tarifrunde einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft gefunden haben und dass uns ein Arbeitskampf erspart bleibt." Auch IG-Bau-Chef Feiger findet friedliche Worte: "Wer auf dem Bau arbeitet, weiß jetzt wieder, dass seine Arbeit geschätzt wird. Schon deshalb hat sich das harte Ringen um jeden Cent gelohnt."

Die Schlichtung hatte sich über vier Tage und insgesamt mehr als 35 Verhandlungsstunden hingezogen. Der Tarifstreit dauerte seit März an. Schon 2018 hatten die Tarifparteien Ex-Arbeitsminister Wolfgang Clement als Schlichter einschalten müssen, der sie auf einen versöhnlichen Weg führte.

Diesen Pfad suchen die Tarifparteien bei den Verhandlungen für die Gebäudereiniger noch vergebens. Vergangene Woche ist die zweite Runde zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der IG Bau ergebnislos zu Ende gegangen. Am 20. Oktober wollen sie wieder an einen Tisch zurückkehren.

Die Gewerkschaft fordert einen Einstiegsverdienst von 12 Euro (+1,20 Euro) pro Stunde. Das Minimum für Glas- und Fassadenreiniger soll ebenso stark auf 15,30 Euro pro Stunde steigen. Für Auszubildende müsse ein monatliches Plus von 100 Euro drin sein. Darüber hinaus soll es ein Weihnachtsgeld in Höhe von 80 Stundenlöhnen geben. Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission, kontert: "Angesichts der schwersten Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte" sei die Gesamtforderung von 15,5% der IG Bau "keine seriöse Gesprächsgrundlage".

Anke Pipke,Harald Thomeczek

"Stechuhr-Urteil" ist umstritten

Karriere 13.06.2019
Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür ... 

Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür sei die Trennung zwischen Privat- und Arbeitszeit zu unscharf.

Wohnungsmaklerin Susanne hat gerade eingeparkt. Auf dem Weg zurück ins Büro macht sie Halt am Supermarkt, um schnell ein paar Sachen fürs Abendessen zu besorgen. Flott aus dem Auto rausspringen und in den Markt huschen war gestern. Jetzt bleibt Susanne noch sitzen und greift zum Dienst-Smartphone. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. In der App zur Arbeitszeiterfassung hat sie von Arbeits- auf Privatzeit umgeschaltet.

An den Obstregalen schaut sich Susanne gerade die Bananen an, da schallt es in ihr Ohr: "Frau Schmitt! Huhu! Gut, dass ich Sie treffe!" Eine Kundin, für die sie gerade ein Haus verkauft. "Ach, Frau Hübner", antwortet Susanne. "Einen Moment bitte!" Und wieder der Griff zum Smartphone: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Privatzeit aus, Arbeitszeit an. Zehn Minuten später, Frau Hübner hat jetzt alle offenen Fragen geklärt, greift Susanne wieder zum Handy: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Zurück zu den Bananen ... In der Warteschlange an der Supermarktkasse klingelt Susannes Telefon - ein Kollege. Sie soll ihm bei einem technischen Problem helfen. "Moment", sagt Susanne. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. 15 Minuten später, Problem gelöst. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Jetzt kann Susanne zahlen, kauft noch etwas in der Bäckerei, setzt sich anschließend mit ihren Einkäufen ins Auto. Und: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Ab ins Büro.

Das Beispiel mit Maklerin Susanne ist fiktiv. Doch ist es wirklich so unrealistisch? Der Europäische Gerichtshof hat im Mai in einem Urteil gefordert, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten sollen, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Objektiv, verlässlich und für alle Arbeitnehmer zugänglich soll das geschehen. Das kann z.B. handschriftlich sein oder per App erfolgen, wobei immer auch der Datenschutz berücksichtigt werden muss.

Die Frage nach der passenden Technik ist allerdings das kleinere Übel, über das sich die Immobilienbranche Gedanken macht. Praktiker fragen sich vielmehr, wie die Erfassung und damit einhergehend die strikte Trennung zwischen Arbeits- und Privatzeit grundsätzlich umgesetzt werden soll. Der Kölner Wohnimmobilienmakler Roland Kampmeyer sieht darin ein Problem - gerade bei mobil arbeitenden Dienstleistern, deren Arbeitstag durchsetzt ist mit privaten Aktivitäten. "Flexibilität ist die einzige Chance, die wir haben, um uns als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren", sagt er. Und das gerade für eine junge Generation, für die die Arbeit nicht mehr wie selbstverständlich an erster Stelle steht. Stichwort Work-Life-Balance. Er wünscht sich eine je nach Branche individualisierte Lösung.

Auch Thomas Beyerle, Head of Research der Catella Group, sieht die Vorgabe aus Luxemburg kritisch. Er selbst hat mit Catella Vertrauensarbeitszeit vereinbart, die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden ist dabei schwierig. "Die App-Welt sorgt dafür, dass eine funktionale Trennung nicht mehr möglich ist."

Als "realitätsfern" bezeichnet Richard-Emanuel Goldhahn, Deutschlandchef von Cobalt Recruitment, das Urteil. "Ich sehe noch nicht, dass das Urteil mit Leben gefüllt wird." Vielmehr sollte auf die Verantwortung der Arbeitgeber gesetzt werden, ihre Mitarbeiter vor zu viel Arbeit zu schützen.

Mit diesem Urteil spiele das Gericht Arbeitnehmerschutzrechte gegen Vertrauensarbeitszeit aus, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. "Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit", führt er weiter aus. "Unsere Unternehmen arbeiten mit komplexen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der Zumutbarkeitsgrenze liegen." Babiel warnt davor, jetzt auch flexibel tätige, gut bezahlte und führende Angestellte so wie Mindestlöhner unter Kontrolle zu stellen. Er spricht von möglichen "atmosphärischen Störungen". Vielmehr brauche die Bauindustrie mehr Flexibilität in den Arbeitszeitmodellen. Der Acht-Stunden-Tag des Arbeitszeitgesetzes stamme aus einem anderen Jahrtausend.

Die IG Bau reagiert derweil positiv auf das EuGH-Urteil. Es sei "ein Meilenstein für die Stärkung fairer Arbeit. In allen unseren Branchen - Bau, Gebäudereinigung und Agrar - prangern wir seit Jahren Lohndumping durch nichtbezahlte Arbeit an. Überstunden fallen einfach unter den Tisch", sagt IG-Bau-Bundesvorsitzender Robert Feiger. Er erhofft sich vom Staat Vorgaben einer engmaschigen Arbeitszeitkontrolle, "sodass dadurch eine effiziente Abschreckung für schwarze Schafe erzeugt wird". Das Argument der zunehmenden Bürokratie lässt Feiger nicht zu. Das sei auch schon bei der Einführung des Mindestlohns ins Feld geführt worden. "Kein einziger Betrieb ist durch die Erfassung der Arbeitszeiten in den Bankrott getrieben worden."

Anke Pipke