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"Stechuhr-Urteil" ist umstritten

Karriere 13.06.2019
Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür ... 

Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür sei die Trennung zwischen Privat- und Arbeitszeit zu unscharf.

Wohnungsmaklerin Susanne hat gerade eingeparkt. Auf dem Weg zurück ins Büro macht sie Halt am Supermarkt, um schnell ein paar Sachen fürs Abendessen zu besorgen. Flott aus dem Auto rausspringen und in den Markt huschen war gestern. Jetzt bleibt Susanne noch sitzen und greift zum Dienst-Smartphone. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. In der App zur Arbeitszeiterfassung hat sie von Arbeits- auf Privatzeit umgeschaltet.

An den Obstregalen schaut sich Susanne gerade die Bananen an, da schallt es in ihr Ohr: "Frau Schmitt! Huhu! Gut, dass ich Sie treffe!" Eine Kundin, für die sie gerade ein Haus verkauft. "Ach, Frau Hübner", antwortet Susanne. "Einen Moment bitte!" Und wieder der Griff zum Smartphone: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Privatzeit aus, Arbeitszeit an. Zehn Minuten später, Frau Hübner hat jetzt alle offenen Fragen geklärt, greift Susanne wieder zum Handy: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Zurück zu den Bananen ... In der Warteschlange an der Supermarktkasse klingelt Susannes Telefon - ein Kollege. Sie soll ihm bei einem technischen Problem helfen. "Moment", sagt Susanne. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. 15 Minuten später, Problem gelöst. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Jetzt kann Susanne zahlen, kauft noch etwas in der Bäckerei, setzt sich anschließend mit ihren Einkäufen ins Auto. Und: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Ab ins Büro.

Das Beispiel mit Maklerin Susanne ist fiktiv. Doch ist es wirklich so unrealistisch? Der Europäische Gerichtshof hat im Mai in einem Urteil gefordert, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten sollen, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Objektiv, verlässlich und für alle Arbeitnehmer zugänglich soll das geschehen. Das kann z.B. handschriftlich sein oder per App erfolgen, wobei immer auch der Datenschutz berücksichtigt werden muss.

Die Frage nach der passenden Technik ist allerdings das kleinere Übel, über das sich die Immobilienbranche Gedanken macht. Praktiker fragen sich vielmehr, wie die Erfassung und damit einhergehend die strikte Trennung zwischen Arbeits- und Privatzeit grundsätzlich umgesetzt werden soll. Der Kölner Wohnimmobilienmakler Roland Kampmeyer sieht darin ein Problem - gerade bei mobil arbeitenden Dienstleistern, deren Arbeitstag durchsetzt ist mit privaten Aktivitäten. "Flexibilität ist die einzige Chance, die wir haben, um uns als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren", sagt er. Und das gerade für eine junge Generation, für die die Arbeit nicht mehr wie selbstverständlich an erster Stelle steht. Stichwort Work-Life-Balance. Er wünscht sich eine je nach Branche individualisierte Lösung.

Auch Thomas Beyerle, Head of Research der Catella Group, sieht die Vorgabe aus Luxemburg kritisch. Er selbst hat mit Catella Vertrauensarbeitszeit vereinbart, die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden ist dabei schwierig. "Die App-Welt sorgt dafür, dass eine funktionale Trennung nicht mehr möglich ist."

Als "realitätsfern" bezeichnet Richard-Emanuel Goldhahn, Deutschlandchef von Cobalt Recruitment, das Urteil. "Ich sehe noch nicht, dass das Urteil mit Leben gefüllt wird." Vielmehr sollte auf die Verantwortung der Arbeitgeber gesetzt werden, ihre Mitarbeiter vor zu viel Arbeit zu schützen.

Mit diesem Urteil spiele das Gericht Arbeitnehmerschutzrechte gegen Vertrauensarbeitszeit aus, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. "Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit", führt er weiter aus. "Unsere Unternehmen arbeiten mit komplexen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der Zumutbarkeitsgrenze liegen." Babiel warnt davor, jetzt auch flexibel tätige, gut bezahlte und führende Angestellte so wie Mindestlöhner unter Kontrolle zu stellen. Er spricht von möglichen "atmosphärischen Störungen". Vielmehr brauche die Bauindustrie mehr Flexibilität in den Arbeitszeitmodellen. Der Acht-Stunden-Tag des Arbeitszeitgesetzes stamme aus einem anderen Jahrtausend.

Die IG Bau reagiert derweil positiv auf das EuGH-Urteil. Es sei "ein Meilenstein für die Stärkung fairer Arbeit. In allen unseren Branchen - Bau, Gebäudereinigung und Agrar - prangern wir seit Jahren Lohndumping durch nichtbezahlte Arbeit an. Überstunden fallen einfach unter den Tisch", sagt IG-Bau-Bundesvorsitzender Robert Feiger. Er erhofft sich vom Staat Vorgaben einer engmaschigen Arbeitszeitkontrolle, "sodass dadurch eine effiziente Abschreckung für schwarze Schafe erzeugt wird". Das Argument der zunehmenden Bürokratie lässt Feiger nicht zu. Das sei auch schon bei der Einführung des Mindestlohns ins Feld geführt worden. "Kein einziger Betrieb ist durch die Erfassung der Arbeitszeiten in den Bankrott getrieben worden."

Anke Pipke

Bei langer Krankheit ist Reden Gold

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Bild: BilderBox.com

Karriere 16.04.2015
Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft ... 

Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft seine Mitglieder zu Langzeiterkrankungen. Damit die betriebliche Eingliederung gelingt, müssen individuelle Lösungen gesucht werden - und die Beteiligten miteinander reden.

Bandscheibenprobleme, Unterschenkelbrüche und Brustkrebs sind nur drei Diagnosen, die zu einer langen Arbeitsunfähigkeit von 41 bis 100 Tagen führen. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse, die dafür die Daten ihrer 4,1 Mio. Mitglieder ausgewertet hat. Für das Jahr 2013 errechnete die Krankenkasse einen Krankenstand von 4,02% für ihre Mitglieder, das entspricht einer durchschnittlichen Fehlzeit von 14,7 Tagen pro Erwerbsperson. Auch wenn nur knapp 5% der Krankmeldungen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen (42 Tage) nach sich ziehen, so entfällt doch fast die Hälfte der Fehlzeiten (47,8%) auf genau solche Langzeiterkrankungen.

Fast jedes Unternehmen dürfte betroffen sein. "Im Schnitt täglich" berät denn auch Prof. Dr. Michael Worzalla, Mitglied im Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft, die Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema. Die rechtliche Beratung mache dabei nur 30% bis 40% der Gespräche aus. 60% bis 70% sind hingegen Tipps aus der Praxis. Denn Angestellte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben Anrecht auf ein Wiedereingliederungsgespräch. Anders als bei Selbstständigen, für die die krankheitsbedingte Auszeit durchaus einen Karriereknick bedeuten kann (vgl. "Krebs ist immer noch ein Tabuthema", IZ 14/2015), können Angestellte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Bei dem Wiedereingliederungsgespräch soll festgestellt werden, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann", heißt es im Sozialgesetzbuch. Dabei muss der Mitarbeiter nichts zur Art der Erkrankung sagen, das Unternehmen darf nicht fragen. Ein Vertreter des Betriebsrats soll bei dem Gespräch dabei sein. Der Mitarbeiter könnte sich auch von einem Rechtsbeistand begleiten lassen, sagt Gerhard Citrich von der IG BAU. Er könnte selbst Vorschläge machen, welche Einsatzmöglichkeiten er nach der Rückkehr sieht.

Bei dem Gespräch handele es sich um ein ganz formloses Verfahren, das der Arbeitnehmer jedoch nicht absolvieren muss. 30% bis 40% der Arbeitnehmer lehnten ein solches Gespräch ab, habe Worzalla die Erfahrung gelehrt. Doch das Gespräch sei sehr wichtig für den Arbeitgeber, um abschätzen zu können, ob der Mitarbeiter zurückkehren wird und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang.

Damit die Kontaktaufnahme nach langer Krankheit nicht so schwerfällt, sollte der Kontakt am besten gar nicht erst abbrechen. Ist der Mitarbeiter zwar noch krankgeschrieben, aber nicht ans Bett gefesselt, könnte er während der Mittagspause im Betrieb vorbeischauen oder einfach mal zum Hörer greifen. Auch das Unternehmen kann Kontakt durch die Zusendung der Mitarbeiterzeitung halten oder sich bei der Familie melden. Zu Beginn der Erkrankung sei die Solidarität meist groß, doch dann bestehe die Gefahr, dass der Erkrankte in Vergessenheit gerate, sagt Citrich.

Auch NCC Deutschland legt Wert darauf, dass bei einer langfristigen Erkrankung der Kontakt nicht abreißt. Einer aus dem Team, die Personalabteilung oder die Führungskraft halte die Verbindung aufrecht, sagt Personalleiterin Kathrin Alisch. Es gehe auch darum, "gutgemeinte Bombardierungen" mit Genesungswünschen von dem kranken Mitarbeiter fernzuhalten. Bei der Wiedereingliederung gebe es keinen allgemeingültigen Prozess. "Die Situationen sind so vielfältig wie die Menschen", sagt Alisch. Vielmehr werde nach individuellen Lösungen gesucht. Braucht der Mitarbeiter einen höhenverstellbaren Tisch oder muss er zwei Mal die Woche früher gehen können, um die Physiotherapie zu machen? Das Unternehmen fördert mit einem jährlichen Awareness Day die Unfallprävention.

Die DekaBank setzt ebenfalls auf individuelle Lösungen bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern. "Mit mehr als 300 verschiedenen Arbeitszeitmodellen bietet das rund 4.200 Mitarbeiter große Unternehmen viele Wahlmöglichkeiten. "Da geht es eher darum, dass in Abstimmung mit der Führungskraft ein passendes Modell gewählt wird", sagt Katrin Becker von der DekaBank. Um die Wiedereingliederung besser planen zu können, empfiehlt sie Transparenz im Umgang mit der Krankheit. "Doch das ist eine persönliche Entscheidung des Mitarbeiters. Manche sind dabei sehr offensiv, andere eher zurückhaltend", sagt Becker." "Kommunizieren, kommunizieren" lautet ebenfalls Worzallas Tipp für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter. "In diesem Fall ist Reden ausnahmsweise mal Gold".

Am 10. Juni 2015 findet in Berlin die Tagung "Gesunde Mitarbeiter - zukunftsfähige Unternehmen" der Deutschen Gesellschaft für Personalführung statt. Dabei geht es u.a. um die Ansprüche an ein zeitgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Langzeiterkrankungen. Grundlegende Informationen zum Krankengeld und zur Wiedereingliederung gibt es u.a. unter www.tk.de (Menü: Leistungen - TK-Leistungen - Leistungen A-Z).

Sonja Smalian