Karriere-News

Gerüstbauer bekommen ab Mai mindestens 11,35 Euro die Stunde

Karriere 13.03.2018
Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt - das ist aber auch die einzige Einigung, die die Tarifpartner bisher erzielt haben. ... 

Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt - das ist aber auch die einzige Einigung, die die Tarifpartner bisher erzielt haben.

Mehr als ein Vierteljahr nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen für das Gerüstbauhandwerk nach der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Bundesinnung Gerüstbau und die Gewerkschaft IG Bau auf einen neuen Mindestlohn von 11,35 Euro in der Stunde geeinigt. Dieser gilt ab dem 1. Mai 2018. Bisher bekamen Gerüstbauer mindestens 11 Euro die Stunde. Wäre der alte Mindestlohn am 30. April ohne gesicherten Anschlussmindestlohn ausgelaufen, hätten den Beschäftigten womöglich ein Rückfall auf die gesetzlich garantierten 8,84 Euro gedroht.

Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohn für alle ca. 24.000 Gerüstbauer in Deutschland in rund sechs Wochen tatsächlich steigt, sei, dass die neue Bundesregierung bis dahin die Allgemeinverbindlichkeit für den neuen Branchenmindestlohn erklärt habe, so die IG Bau. Erst dann müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tarifgebunden sind.

„Jetzt wollen wir ein faires Plus für die Tariflöhne verhandeln“

Die Gewerkschafter verstehen die erzielte Einigung beim Thema Mindestlohn als Startschuss für weitere Lohnerhöhungen: „Jetzt wollen wir ein faires Plus für die Tariflöhne verhandeln und sind mit den Arbeitgebern dazu in Vorbereitungsgesprächen“, wird der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bau, Dietmar Schäfers, in einer Presseaussendung zitiert. Die IG Bau fordert ein Plus von 1 Euro auf 16,80 Euro pro Stunde für den Ecklohn. Außerdem sollen auch Azubis mehr Geld bekommen. Die Arbeitgeberseite bestätigt die Wiederaufnahme der Verhandlungen in einer eigenen Mitteilung: „Für die Verhandlungen zum Lohntarifvertrag wird es einen weiteren Termin geben.“ Der alte Lohntarifvertrag für den Gerüstbau ist im August 2017 ausgelaufen.

Arbeitgeberseite sperrte sich gegen Mindestlohn für Facharbeiter

Die Bundesinnung für das Gerüstbauerhandwerk hatte nach dem Verhandlungsabbruch im November 2017 erklärt, sie habe eine dreiprozentige Erhöhung des Lohntarifvertrags bei einer zweijährigen Laufzeit angeboten. Beim Mindestlohn war sie nach eigenen Angaben zu einer Steigerung von 6,4% in den nächsten drei Jahren bereit, was einen Anstieg auf 11,70 Euro in diesem Zeitraum bedeutet hätte.

Die von der Gewerkschaft geforderte Einführung eines Mindestlohns 2 für Facharbeiter in Höhe von 14,70 Euro bezeichnete die Arbeitgeberseite im Dezember als „indiskutabel“: „Wir sehen in einem Mindestlohn 2 für Facharbeiter kein Verbesserungspotential für den Wettbewerb, solange nicht sichergestellt ist, dass der Facharbeitermindestlohn auch flächendeckend kontrolliert wird“, hatte Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite, damals verlauten lassen. Von einem Mindestlohn 2 ist in den aktuellen Mitteilungen beider Seiten allerdings keine Rede.

Harald Thomeczek