Karriere-News

Junge Makler bevorzugen das Wohnsegment

Beim Vermitteln von Wohnimmobilien schätzen Nachwuchsmakler den direkten Kontakt zu Kunden und Mietern.

Beim Vermitteln von Wohnimmobilien schätzen Nachwuchsmakler den direkten Kontakt zu Kunden und Mietern.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: Monkey Business

Karriere 01.02.2024
Als Immobilienmakler wollen nur wenige Nachwuchskräfte ihre Karriere in der Immobilienbranche starten. Vor allem die Vermittlung von Gewerbeimmobilien stößt bei Berufseinsteigern auf ... 

Als Immobilienmakler wollen nur wenige Nachwuchskräfte ihre Karriere in der Immobilienbranche starten. Vor allem die Vermittlung von Gewerbeimmobilien stößt bei Berufseinsteigern auf wenig Interesse. Dabei haben junge Profis mit Verkaufstalent in dem Segment durchaus gute Chancen auf ein hohes Gehalt ab dem ersten Jahr.

Ich werde von Arbeitgebern oft gefragt, wo der Nachwuchs bleibt", berichtet Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing und Maklerwesen. Er unterrichtet seit 25 Jahren an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) Nürtingen-Geislingen und leitet das IVD-Marktforschungsinstitut. "Die Nachfrage nach Immobilienmaklern ist hoch", sagt er. Aber: Bei Hochschulabsolventen ist der Beruf nicht sonderlich beliebt. In der Arbeitsmarktumfrage der Immobilien Zeitung (IZ) haben in den vergangenen drei Jahren nur wenige Absolventen angegeben, ihre Karriere in der Immobilienwirtschaft als Makler starten zu wollen. 2023 machten sie weniger als 7% der mehr als 400 Umfrageteilnehmer aus.

Ein Berufsbild mit schlechtem Ruf bei Nachwuchskräften

Der Maklerberuf hat seit jeher mit einem schlechten Ruf zu kämpfen. Das resultiert unter anderem daraus, dass die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Da sich jeder mit einem Gewerbeschein Makler nennen kann, passiert es bisweilen, dass Makler mit geringem Fachwissen oder schlechter Arbeitsleistung auffallen und den Ruf der gesamten Branche schädigen.

Die jungen Generationen sind Maklern gegenüber besonders skeptisch: 55% der 18- bis 31-Jährigen haben nur geringes Vertrauen in Maklerdienste. Das hat eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Respondi im Auftrag des Regionalportal-Anbieters Meinestadt.de ergeben. Kein Wunder also, dass die Maklerbranche wenig Nachwuchskräfte anlockt.

Zudem hat sich die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren stark gewandelt und junge Arbeitnehmer legen heute viel Wert auf moderne Konzepte wie die Vier-Tage-Woche, Workation-Angebote oder Homeoffice. Solche Flexibilisierungen sind im Maklerwesen eher ungewöhnlich. Im Gegenteil: Man müsse vielmehr bereit sein, die Extrameile zu gehen, erklärt Dennis von der Recke, Immobilienberater bei Aptum. Denn gerade am Anfang kostet es viel Zeit, sich ein gutes Netzwerk aufzubauen. Zudem lassen sich Makleraufgaben nur schwer remote bewältigen, weil der Kundenkontakt entscheidend ist. Im Kampf um Fachkräfte haben Maklerunternehmen dadurch einen Nachteil.

Beim Gehalt ist der Beruf schon eher wettbewerbsfähig: Das Einstiegsgehalt für Hochschulabsolventen liegt im Wohnimmobiliensegment bei rund 52.000 Euro brutto im ersten Jahr. Bei Gewerbeimmobilien sind es knapp 56.000 Euro. Professor Kippes zufolge ist das Einstiegsgehalt allerdings nur bedingt aussagekräftig: Erstens variiere es von Unternehmen zu Unternehmen stark, zweitens sollten Berufseinsteiger die Aufstiegschancen in ihre Kalkulation aufnehmen. Wer mit einem niedrigen Gehalt anfängt, sich aber schnell im Unternehmen hocharbeiten kann, hat mittelfristig bessere Verdienstaussichten. Drittens ist das Grundgehalt oft nur ein Teil des Maklereinkommens. Denn es gibt in der Regel eine erfolgsorientierte Vergütung.

In der Maklerbranche ist eine Spezialisierung auf Wohn- oder Gewerbeimmobilien praxisüblich. Bei Engel & Völkers zum Beispiel können Berufseinsteiger entweder als Berater für Wohnimmobilien starten oder als Berater für Gewerbeimmobilien – eine Mischform gibt es nicht. Laut der IZ-Umfrage ist das Wohnimmobiliensegment beliebter. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

"In der Praxis ist der Einstieg in das Marktsegment für Wohnimmobilien gängiger", berichtet Bernd Fleischer, Geschäftsführer von Schürrer und Fleischer Immobilien. Denn: "Die Vermittlung von Gewerbeimmobilien ist deutlich anspruchsvoller und setzt ein größeres Fachwissen voraus." Außerdem erwarten Verkäufer von Gewerbeimmobilien oft eine gewisse Erfahrung und Reputation – und diese müssen sich Nachwuchstalente erst einmal erarbeiten. Berufseinsteiger bevorzugen Wohnimmobilien oft deshalb, weil ihnen die soziale Komponente gefällt. "Gerade Wohnimmobilien rufen Emotionen hervor und sind daher für viele Makler von großem Interesse", erklärt Fleischer. "Wenn man die Kundenbedürfnisse bedienen kann und eine passende Immobilie für sie findet, macht man Menschen glücklich." Dadurch sei der Job für viele attraktiv und erfüllend.

Der klassische Weg in den Beruf führt über eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder ein Studium in der Immobilienwirtschaft. "Reine Theoretiker sind als Makler allerdings eher ungeeignet", gibt Kippes zu bedenken. Wer ein Studium abgeschlossen hat und vertriebsorientiert handelt, hat beste Jobchancen. Deshalb sei die Kombination von Ausbildung und Studium besonders beliebt.

Eine immobilienwirtschaftliche Ausbildung ist auf dem Arbeitsmarkt durchaus von Vorteil: "In der Praxis erleichtert sie den Erstzugang zu bestimmten Jobangeboten", erklärt Immobilienmakler von der Recke. Insbesondere das Wohnimmobiliensegment eignet sich aber auch für Quereinsteiger. Was junge Talente vor allem mitbringen müssen, sind Verkaufstalent und Fachwissen.

"Die notwendigen Fachkenntnisse kann man sich aneignen", erklärt Immobilienmakler Fleischer dazu. Entscheidend seien vielmehr Soft Skills, etwa Kommunikationsfähigkeit, Empathie, Verbindlichkeit und ein sicheres Auftreten. "Natürlich gehören auch ein entsprechendes Durchhaltevermögen, eine positive Einstellung sowie verkäuferisches Geschick zu den wichtigen Voraussetzungen", sagt er.

Wer all das mitbringt, hat als Makler gute Chancen. Und gute Zukunftsaussichten, wie Immobilienberater Dennis von der Recke erklärt: "Der Beruf lässt einen sehr breiten Überblick über die gesamte Branche zu", sagt er. Außerdem bietet er die Möglichkeit, mit allen Stakeholdern der Immobilienwirtschaft zusammenzuarbeiten. "Darüber hinaus hat man tagtäglich mit unterschiedlichsten Unternehmen und Charakteren zu tun." So lassen sich viele verschiedene Perspektiven kennenlernen.

Die Autorin: Johanna Stein ist Journalistin bei der Wirtschaftsredaktion Wortwert.

Johanna Stein

Neuer IVD-Präsident Dirk Wohltorf fordert mehr Respekt von der Politik

Dirk Wohltorf.

Dirk Wohltorf.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Peter Dietz

Köpfe 15.06.2023
Der IVD hat einen neuen Präsidenten: Dirk Wohltorf führt die kommenden vier Jahre den Branchenverband mit seinen 6.000 Mitgliedern. Der 48-jährige Berliner wurde am Donnerstag von der ... 

Der IVD hat einen neuen Präsidenten: Dirk Wohltorf führt die kommenden vier Jahre den Branchenverband mit seinen 6.000 Mitgliedern. Der 48-jährige Berliner wurde am Donnerstag von der Mitgliederversammlung beim Deutschen Immobilientag einstimmig gewählt.

Um 13.30 Uhr betrat Wohltorf als frisch gebackener Präsident die Bühne des Berliner Concress Centers. Vor rund 1.500 Besuchern aus der Branche versprach er „links und rechts mal neue Wege auszuprobieren“. Ein zentrales Thema sei für ihn die Förderung des Wohneigentums, sagte Wohltorf. Denn das sei auch eine soziale Aufgabe. Von der Politik forderte Wohltorf „mehr Respekt für die Immobilienbrache“.

Wohltorf übernimmt das Amt von Jürgen Michael Schick. Dieser durfte nicht mehr antreten; er hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Deshalb verbietet die Satzung eine neuerliche Kandidatur des Altpräsidenten.

Unterstützt wird Wohltorf von einem jungen Team: Zum neuen Präsidium gehören Axel Quester aus Duisburg als Schatzmeister und Markus Jugan aus München. Beide waren als Vizepräsidenten schon Teil des alten Gremiums. Erstmals zum Führungsteam stießen Jeanette Kuhnert aus Hamburg und Robert Vesely aus Magdeburg. Mit einem Altersschnitt von 46 Jahren könne dieses Team auch junge Professionals ansprechen, betont Wohltorf.

Erste Lesung des Heizungsgesetzes verhindert Geywitz-Auftritt

Eigentlich sollte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) als Gastrednerin im Congress Center auftreten. Weil der Bundestag aber kurzfristig die erste Lesung des Heizungsgesetzes am Donnerstagvormittag auf die Tagesordnung gesetzt hatte und Geywitz eine Rede halten musste, kam ihr Staatssekretär Rolf Bösinger (SPD) als Vertreter. Bösinger versprach, die Bundesregierung werde die Rahmenbedingenen verbessern, um den sozialen Wohnungsbau und das Wohneigentum voranzubringen.

Der neue Präsident übernimmt den Verband in denkbar schwierigen Zeiten. Der Markt hat sich gedreht, die Käufer sind jetzt in der besseren Position. Die Makler müssen nun solvente Erwerber suchen und die Verkäufer so beraten, dass sie den besten Preis für ihre Immobilien bekommen.

Doch das ist nicht einfach; wegen gestiegener Zinsen und Inflation können sich viele Familien kein Eigenheim mehr leisten. Und mancher Eigentümer wird den Verkauf verschieben, in der Hoffnung, später einen höheren Preis erzielen zu können.

Schwierige Marktlage für Makler

Unternehmen wie McMakler und Homeday haben schon massiv Stellen abgebaut. Außerdem stoßen neue Konkurrenten auf den deutschen Markt. So betreibt etwa die Schweizer Makler-Gruppe Neho inzwischen 18 Standorte hierzulande. Der Fokus der Geschäftsaktivität liegt derzeit auf Süddeutschland, bis Ende 2023 soll jedoch in alle Metropolregionen expandiert werden.

Und auch das aus den USA stammende Maklerunternehmen Keller Williams will nach Deutschland expandieren. Der Immobilienriese mit Sitz im texanischen Austin plant, bis Ende Juni hierzulande die ersten Standorte zu eröffnen. Dabei stehen vor allem die A-Städte im Fokus. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben das weltweit größte Immobiliennetzwerk nach Makleranzahl. Keller Williams will mittelfristig in Deutschland 50 bis 100 sogenannte Market-Center eröffnen.

„Nicht poltern, sondern Wege weisen“

Die Lage ist also schwierig – vor allem für kleine Makler ohne gutes Netzwerk. Der IVD muss auf die veränderte Situation seiner Mitglieder reagieren. Der neue Präsident Wohltorf kennt das Verbandsgeschäft. Zuletzt war er vier Jahre lang neben Schick als Vize im Präsidium des IVD aktiv. Von 2001 bis 2004 war Wohltorf Vorstandsvorsitzender des Verbands Deutscher Makler (VDM). Nach der Verschmelzung der beiden Traditionsverbände VDM und RDM zum IVD 2004 führte Wohltorf den Berlin-Brandenburger Regionalverband bis 2018 als Vorstandschef.

Wohltorf gilt als bodenständig. Er beschreibt sich als ehrlich, offen und unkompliziert. „Ich bin ein klassischer Wohnimmobilienmakler“, sagt der Vater von zwei Söhnen und einer Tochter. „Im Betrieb mache ich alles selbst, ich bin am Kunden dran, kenne die Sorgen und Nöte der kleinen Maklerunternehmer.“ 1997 hat Wohltorf in Berlin-Frohnau sein auf die Vermittlung von Wohnimmobilien im Nordwesten der Hauptstadt und im Landkreis Oberhavel spezialisiertes Unternehmen gegründet. Drei Beschäftigte arbeiten für ihn. Als Präsident wolle er der Politik gegenüber nicht poltern, sondern Wege weisen, kündigt Wohltorf an.

Peter Dietz

Jürgen Michael Schick kandidiert nicht mehr als IVD-Präsident

Der Präsident in Aktion: Jürgen Michael Schick beim Immobilientag 2022 in Bochum.

Der Präsident in Aktion: Jürgen Michael Schick beim Immobilientag 2022 in Bochum.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Peter Dietz

Köpfe 10.05.2023
Jürgen Michael Schick wird Mitte Juni nicht mehr für das Amt des IVD-Präsidenten kandidieren. Grund: Er hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Wer ihm nachfolgen wird, ist ... 

Jürgen Michael Schick wird Mitte Juni nicht mehr für das Amt des IVD-Präsidenten kandidieren. Grund: Er hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Wer ihm nachfolgen wird, ist noch offen.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist mit rund 6.000 Mitgliedsunternehmen der zahlenmäßig stärkste Unternehmensbund der Immobilienwirtschaft und damit auch eine politische Macht. Auf der Mitgliederversammlung am 15. Juni wird im Rahmen des Deutschen Immobilientags das Präsidium neu gewählt. Schick indes darf nach zwei Amtsperioden nicht mehr antreten.

Der amtierende Präsident werde satzungsgemäß nicht erneut kandidieren, erklärte ein IVD-Sprecher auf Anfrage der Immobilien Zeitung. „Herr Schick hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Möglichen Kandidaturen möchte ich nicht vorweggreifen“, ergänzte der Sprecher. Amtierende Vizepräsidenten und damit potenzielle Nachfolger sind Björn Petersen, Markus Jugan, Dirk Wohltorf und Axel Quester, der auch Schatzmeister ist.

Scharfzüngiger Kritiker der Bundespolitik

§ 8 der IVD-Satzung regelt: „Präsident, Schatzmeister sowie die drei weiteren Vizepräsidenten werden einzeln von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.“ In dieser Funktion dürfen sie „für maximal zwei zusammenhängende Amtsperioden“ gewählt werden. Schick ist seit Juni 2015 Präsident des IVD. Damit hat er sein Limit erreicht. Zuvor war Schick Vizepräsident und Sprecher des IVD gewesen.

2015 hatte der Immobilienökonom die Nachfolge von Jens-Ulrich Kießling angetreten, der seit 2007 an der Spitze des IVD gestanden hatte. Als Präsident hatte Schick immer wieder harte Kritik an der Politik der Bundesregierung geübt und den – aus seiner Sicht – „Regulierungswahn“ gegeißelt. Vor allem die Verschärfungen im Mietrecht und die Einführung eines Mietendeckels für den Wohnungsmarkt waren ihm ein Dorn im Auge. Den Verband sah Schick als „Brückenbauer für die Politik“, der alternative Lösungen aufzeigen sollte.

Schick ist seit 1990 in der Immobilienbranche aktiv. Anfang der 1990er Jahre gründete er in Berlin ein Investmentmaklerhaus, dem er auch heute noch als Geschäftsführer vorsitzt. Das Unternehmen ist in Berlin und weiteren bundesdeutschen Städten für nationale und internationale Anleger tätig. Schick hat sich 2005 zum Professionel Member der Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS) und somit zum internationalen Sachverständigen qualifiziert.

Peter Dietz

Niklas Querfeld

Niklas Querfeld.

Niklas Querfeld.

Karriere 27.05.2021
Leitung Vertrieb, Delta Immobilien GruppeGeboren 1995. Kontakt: linkedin.com/in/niklas-querfeld-2b008618bWerdegangNach dem Abitur direkt in die Ausbildung, von dort aus der Wechsel in den ... 

Leitung Vertrieb, Delta Immobilien Gruppe

Geboren 1995. Kontakt: linkedin.com/in/niklas-querfeld-2b008618b

Werdegang

Nach dem Abitur direkt in die Ausbildung, von dort aus der Wechsel in den Vertrieb. Seit Beginn 2021 in einer Leitungsfunktion. Zudem berufsbegleitendes Studium B.A. Real Estate an der EBZ Bochum.

Top-Projekte

Nach langer Tätigkeit in der gewerblichen Vermietung erfolgte die Übernahme des Vertriebs im Bauträgergeschäft. Ich habe die Vertriebsleitung eines Projekts in Osnabrück - eine für mich zunächst völlig fremde Stadt - übernommen. Für die Automatisierung von Prozessen habe ich die Administration und Implementierung einer Unternehmenssoftware für den Vertrieb geleitet. Für den Careerday der Immobilienjunioren habe ich als Ideengeber den Tagesworkshop organisiert.

Ziele

In den nächsten fünf Jahren möchte ich noch mehr Führungsverantwortung übernehmen, weil ich glaube, dass ich nur so meine berufliche Begeisterung und mein Engagement auf andere übertragen kann.

Motivation als MAT

Die MATs sollen zeigen, dass der Nachwuchs etwas auf dem Kasten hat. Wir sind nicht die Generation, die gar nicht arbeiten will, sondern die, die neue Impulse setzen will. Zudem glaube ich, dass hierdurch auch weitere Personen zum Schritt in die professionelle Immobilienbranche bewegt werden.

Ethische Grundsätze

Durch ständigen Umgang mit Social Media und Leben mit permanenter Vernetzung hat sich der ethische Fokus verlagert: Keine Vorbehalte gegenüber der Hautfarbe oder dem Geschlecht - das gehört einfach nicht mehr zu unserer modernen Gesellschaft.

Netzwerke und Mitgliedschaften

Standortleiter Immobilienjunioren. NextGen des GCSP. Über den Arbeitgeber im IVD, Handelsverband Hannover, Pro-Hannover Region.

Sonstiges

Bester Abschluss der Ausbildung der Immobilienkaufleute an der BBS Springe.

Thomas Porten

Weiterbildungspflicht mit Haken

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Robert Kneschke

Karriere 04.04.2019
Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der ... 

Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der Halbzeit zu. In der Praxis gibt es ein paar Fallstricke zu beachten.

Für lernfaule Makler oder Wohnimmobilienverwalter wird es langsam Zeit, sich Gedanken um interessante Seminare zu machen. Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b MaBV) ist zwar noch recht jung, sie trat erst im August vergangenen Jahres in Kraft. Doch der Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018. Das gilt übrigens auch für solche Verwalter, die sich aufgrund der neuen Regeln ihren Gewerbeschein erst innerhalb der Übergangsfrist Anfang 2019 geholt haben. Wer auf seinem Lernstundenkonto jetzt noch eine mickrige Null stehen hat, hat noch etwa 21 Monate, um daraus mindestens eine 20 zu machen. Und wer sowohl makelt als auch verwaltet, muss sogar 40 Zeitstunden anstreben.

Das Ziel ist also klar definiert. Nur bei der Umsetzung ergeben sich so manche Fragen. Eine zentrale ist: Wer muss sich überhaupt weiterbilden? Die kurze Antwort: jeder, der aktiv als Makler oder als Verwalter von WEGs oder Mietshäusern auf den ahnungslosen Bürger trifft. Diesbezüglich sitzt ein Geschäftsführer eines international tätigen Unternehmens in einem Boot mit einem Kollegen, der nur hin und wieder seine Schubladenerlaubnis hervorkramt. Ausgenommen sind die Mitarbeiter im Backoffice, z.B. in dem Sekretariat, der Buchhaltung oder der Personalabteilung. Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderregelungen, z.B. für Beschäftigte, die Immobilienkaufleute oder Geprüfte Immobilienfachwirte sind. Sie müssen sich erst drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses weiterbilden. Auch aktuelle Azubis können ihr wachsendes Wissen unter Umständen als Weiterbildung anrechnen lassen.

Ein weiteres Extra gibt es für einen Geschäftsführer, der nicht ins operative Geschäft eingreift. Er kann die Weiterbildungspflicht an einen Mitarbeiter übertragen, der den weiteren Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt ist. In aller Regel ist das ein Abteilungsleiter. Diese Delegation hat dabei keine Auswirkungen auf das Stundenkonto des Mitarbeiters, für ihn gelten immer noch die 20 Stunden. Werner Merkel, Vorstandsvorsitzender beim hessischen Verwalterverband VDIVH und Präsidiumsmitglied des DDIV, weist allerdings auf ein Risiko hin, das besonders kleine Betriebe betrifft: Sollte nämlich dieser auserwählte Abteilungsleiter das Unternehmen verlassen, nimmt er seine Weiterbildungsstunden mit. Bei einer amtlichen Prüfung, die zunächst die Stunden der Chefs im Blick hat, könnte die Firma ihre Pflicht im schlimmsten Fall nicht erfüllt haben. Merkel rät daher, dass sich die Gewerbetreibenden im Zweifelsfall doch besser selbst weiterbilden sollten.

Und was fällt konkret unter den Begriff der Weiterbildung? Darunter sind klassische Präsenzseminare eines externen Anbieters, aber auch ein begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle wie z.B. Webinare oder E-Learning-Konzepte sowie betriebsinterne Maßnahmen zu verstehen. Sparfüchse sehen sich mit ihren Mitarbeitern schon an der Kaffeemaschine stehen und Reden über Präsentationstechniken schwingen oder sie stecken ihren Mitarbeitern im Vorbeigehen ein Buch in die Hand. So nicht, entgegnet der Gesetzgeber. Eine Weiterbildung muss bestimmte Kriterien erfüllen: Sie muss mit einem gewissen Vorlauf geplant worden sein. Es liegt dem Teilnehmer also eine schriftliche Einladung vor, in der u.a. der Inhalt der Weiterbildung beschrieben und der Umfang in Zeitstunden angegeben ist. Der Lehrende muss derweil ein gewisses, aber nicht näher beschriebenes Anforderungsprofil erfüllen, um sicherzustellen, dass es tatsächlich eine "Weiter"-bildung für die Teilnehmer ist und nicht nur die Festigung eines Status quo.

Auch zu den relevanten Themen einer Weiterbildung hat sich der Gesetzgeber Gedanken gemacht. Eine lange Liste ist in der Anlage 1 der MaBV zu finden. Generell geht es um Grundlagenwissen aus den beiden Tätigkeitsfeldern Maklerwesen und Immobilienverwaltung, u.a. auch um rechtliches und kaufmännisches Basiswissen. Hinzu kommen Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht. Unter IVD-Mitgliedern seien vor allem Seminarthemen im Zusammenhang mit einem Haftungsrisiko, abmahnfähigen Fehlern im Wettbewerbsrecht und aktuellen rechtlichen Regelungen wie DSGVO und Geldwäsche beliebt, erklärt Christian Osthus, stellvertretender Geschäftsführer des IVD. Etwa 90% der Informationen, die in IVD-Seminaren vermittelt werden, seien seiner Meinung nach relevant im Sinne der MaBV. Der Verwalterverband DDIV will sogar versuchen, seine Weiterbildungsangebote mittels einer Zertifizierung MaBV-fest zu machen. Osthus bezeichnet das als "nette Idee", warnt allerdings davor, in die Seminarbeschreibung eine Formulierung wie "(...) wird anerkannt nach §15b MaBV" einzufügen. Die Anerkennung liege allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Eine Zertifizierungsinstanz gibt es nicht.

Ist nun der Zeitpunkt erreicht, da der Gewerbetreibende zufrieden auf die vergangenen drei Jahre und ein gefülltes Lernstundenkonto zurückblickt, kann es ab dem Jahr 2021 sein, dass die zuständige Behörde (je nach Bundesland eine andere) bei ihm klingelt und Nachweise fordert. Die Überprüfung erfolgt in aller Regel nur vereinzelt und betrifft im Detail zunächst nur die Weiterbildung der Chefetage, Einzelnachweise für die Maßnahmen der Mitarbeiter müssen aber zumindest griffbereit sein. In Anlage 3 der MaBV ist ein Muster hinterlegt, wie die Seminare & Co. nachgewiesen werden müssen. Wichtig ist es für den Unternehmer, die Dokumentation - angefangen bei der Einladung bis hin zu den Ergebnissen der Lernerfolgskontrolle - fünf Jahre lang auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren.

Die Überprüfung findet zudem nicht zu einem bestimmten Stichtag statt. Das birgt ein Problem, auf das der Deutsche Dachverband der Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam macht. Die Verordnung könne derzeit so ausgelegt werden, dass eine "gleitende" Prüfung möglich ist. Ein Beispiel: Angenommen Verwalter Hans hat im Jahr 2018 schon seine 20 Stunden Fortbildung absolviert, lehnt sich die nächsten beiden Jahre zurück und macht nichts. Er hat ja sein Soll erfüllt. Im Jahr 2021 besucht er ein Seminar mit fünf Stunden, die ihm anerkannt werden. Er denkt sich, den Rest werde er irgendwann später absolvieren, er hat ja noch Zeit, bis sein zweiter Dreijahreszeitraum vorbei ist. Im Jahr 2022 klingelt allerdings die Behörde und schaut sich die Weiterbildung von Verwalter Hans in den vergangenen drei Jahren an. Der große Brocken aus dem Jahr 2018 fällt dabei raus. Auf seiner Rechnung stehen lediglich 2019 und 2020 mit jeweils 0 Stunden und 2021 mit 5 Stunden. Hat Hans sich dann zu wenig weitergebildet? Die Antwort darauf kann selbst das Bundeswirtschaftsministerium derzeit nicht geben, nur so viel: In der Regelung "sind keine festen Dreijahreszeiträume festgelegt". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zu zeitlichen Überschneidungen hinsichtlich des Weiterbildungszeitraums und der Überprüfung kommt. "Hier sollte jedoch zunächst abgewartet werden, wie die Regelung im Vollzug angewandt wird." Bis zur Klärung ist es wohl ratsam, jedes Jahr mindestens sieben Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Dann kann die Behörde prüfen, wann sie will.

20 Stunden: Mal zu viel, mal zu wenig

20 Zeitstunden müssen Makler und Verwalter in drei Jahren auf ihrem Weiterbildungskonto sammeln. Für große Unternehmen ist das meist keine Herausforderung. "Wir bilden ohnehin weiter", sagt Heinz Colligs, Prokurist bei Treureal. Seit Jahren gebe es zwei Veranstaltungen pro Jahr mit verpflichtender Teilnahme für die Mitarbeiter von Treureal PM. Darüber hinaus werden individuelle Fortbildungen angeboten. Neu sei lediglich, dass die Nachweise aufwändiger archiviert werden.

Eine ähnliche Reaktion ist aus dem Maklerhaus Aengevelt zu hören. Die Chefs legten seit jeher großen Wert auf Weiterbildung. Selbst Pressesprecher Thomas Glodek und weitere Mitarbeiter außerhalb des operativen Geschäfts absolvieren regelmäßig u.a. E-Learning-Programme zu aktuellen Themen aus dem Maklerwesen. Und auch für die Immobiliendienstleister von JLL ändert sich - abgesehen von mehr Bürokratie - nichts. "Bereits seit fünf Jahren hat JLL das hausinterne Weiterbildungsprogramm MyDevelopment mit mehreren Dutzend Weiterbildungsseminaren und -webinaren etabliert. Die Novellierung bestätigt somit das Konzept", sagt Sophie Motisi, Team Leader Talent Management.

Für kleinere Firmen sieht die Lage anders aus. Dort wirbeln Weiterbildungstage das Alltagsgeschäft durcheinander. Es sei fraglich, wie sich gerade Ein- oder Zwei-Mann-Betriebe unter diesen Vorzeichen entwickelten, gibt DDIV-Vertreter Werner Merkel zu bedenken. Dennoch hat sich der Verband eine weitergehende Selbstverpflichtung auferlegt. Denn die 20 Stunden in drei Jahren, "das ist eine Farce", sagt Merkel. Der DDIV fordert von seinen Mitgliedern 45 Stunden im gleichen Zeitraum.

Enttäuscht von dem aus seiner Sicht mickrigen Umfang der MaBV-Novellierung zeigt sich auch der IVD. Er arbeite weiter an seiner Forderung nach einem qualifizierten Sachkundenachweis. Der sei immer noch Thema in Hintergrundgesprächen mit den Abgeordneten, erklärt Christian Osthus, stellvertretender IVD-Geschäftsführer. api

Anke Pipke

Hausverwalter, spute dich!

Karriere 27.02.2019
Hausverwalter brauchen neuerdings eine Gewerbeerlaubnis. Wer eine solche noch nicht beantragt hat, sollte sich sputen: Die Übergangsfrist endet in diesen Tagen. ... 

Hausverwalter brauchen neuerdings eine Gewerbeerlaubnis. Wer eine solche noch nicht beantragt hat, sollte sich sputen: Die Übergangsfrist endet in diesen Tagen.

Zum 1. August 2018 sind die neuen Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und Hausverwalter in Kraft getreten. Seitdem benötigen Wohnimmobilienverwalter eine Gewerbeerlaubnis. Vorher mussten sie ihre Tätigkeit lediglich anmelden. (Immobilienmakler benötigten schon in der Vergangenheit eine Gewerbeerlaubnis.)

Verwaltern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Spielregeln schon tätig waren, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt - diese läuft dieser Tage jedoch ab: "Am 1. März 2019 endet für Verwalter von Wohnimmobilien die Übergangsfrist zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, sollte sich also sputen", sagt Markus Jugan, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Verwalter beim Immobilienverband IVD.

Schnell noch den Antrag stellen - und fehlende Dokumente rasch nachreichen

Um diese Frist zu wahren, genügt es, den Antrag bis zum 1. März bei der Gewerbeaufsichtsbehörde zu stellen. "Allerdings sollten alle Dokumente rasch nachgereicht werden. Anderenfalls besteht durchaus die Gefahr, dass der Antrag mangels Prüfbarkeit abgelehnt und ein Bußgeld wegen fehlender Erlaubnis festgesetzt wird", warnt Jugan.

Zusammen mit dem Antrag bzw. kurz danach müssen in aller Regel u.a. folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • der Personalausweis oder Pass
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die nicht älter als drei Monate ist (eine Art polizeiliches Führungszeugnis für Gewerbetreibende bzw. juristische Personen)
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts und des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Bestätigung der Insolvenzfreiheit!)
  • ein Auszug aus dem Handelsregister
  • ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro

Benötigte Unterlagen können von Behörde zu Behörde abweichen

Welche Dokumente genau benötigt werden, wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich geregelt. Deshalb ist es wichtig, dass der Hausverwalter rechtzeitig bei seiner Behörde erfragt, welche Unterlagen er konkret benötigt.

Harald Thomeczek

Ab morgen gelten neue Spielregeln für Makler und Verwalter

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: goodluz

Karriere 31.07.2018
Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband ... 

Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband IVD Mitte hinzuweisen.

Die neue Berufszulassungsregelung sieht vor, dass WEG- und Miethausverwalter ab dem 1. August eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung beantragen müssen, wollen sie ihrer Tätigkeit (weiter) nachgehen. Immobilienmakler waren dazu schon in der Vergangenheit verpflichtet. Erteilt wird die Erlaubnis nur, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen können.

Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflicht

Was unter "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist - bzw. was nicht -, erläutert z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main auf ihrer Internetseite: Demnach besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit "in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens (im Mindestmaß: Strafandrohung von einem Jahr oder mehr) oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist".

Was den Aspekt "geordnete Vermögensverhältnisse" angeht, disqualifiziert sich laut IHK Frankfurt in aller Regel derjenige Antragsteller, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.

Immobilienverwalter, die schon als Verwalter unterwegs sind, haben übergangsweise bis zum 1. März 2019 Zeit, sich eine Erlaubnis zu besorgen.

Über Weiterbildungen muss erst auf Nachfrage informiert werden

Ab Mittwoch sind Immobilienverwalter und -makler außerdem dazu verpflicht, sich weiterzubilden, und zwar in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt sowohl für den Geschäftsinhaber als auch für alle Beschäftigten, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit - also an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung - mitwirken. Makler und Verwalter müssen allerdings nicht automatisch, sondern erst auf Anfrage ihres Auftraggebers über ihre - berufsspezifischen! - Qualifikationen und absolvierte Weiterbildungen Auskunft geben. Auch gegenüber der erlaubniserteilenden Behörde müssen sie erst auf Nachfrage tätig werden und diesen Nachweis erbringen.

Der IVD Mitte lässt die Gelegenheit nicht aus, darauf hinzuweisen, dass er die neuen Hürden für Marktteilnehmer bei Weitem nicht hoch genug hält. Ein qualifizierter Sachkundenachweis, der im Gesetzgebungsverfahren für die neuen Spielregeln für Makler und Verwalter auf der Strecke blieb, ist für den Verband weiter das Maß der Dinge.

Harald Thomeczek

Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter nimmt Formen an

Für Makler und Wohnungsverwalter wird es in puncto Fortbildungspflicht langsam ernst.

Für Makler und Wohnungsverwalter wird es in puncto Fortbildungspflicht langsam ernst.

Quelle: fotolia.com, Urheber: Monkey Business

Karriere 07.12.2017
Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung ... 

Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor. Details dazu - wie zu anderen Gesetzesinhalten - wird eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums regeln. Ein Referentenentwurf für die "Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung" zeigt, wohin die Reise gehen soll.

Dem Gesetz zufolge müssen sich Makler und gewerbliche Miet- und WEG-Verwalter ab dem 1. August 2018 alle drei Jahre 20 Stunden fortbilden. Betroffen sind der Gewerbetreibende und seine an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligten Mitarbeiter. Wer eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau oder eine Weiterbildung zum/zur Immobilienfachwirt(in) gemacht hat, für denjeningen/diejenige greift die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Aufnahme seiner bzw. ihrer Tätigkeit.

Im Referentenentwurf wird nun präzisiert, wie die gesetzlich geforderte Weiterbildung erbracht werden kann: nämlich "in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form". In jedem Fall gelte jedoch: "Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein."

Was die Inhalte angeht, listet der Referentenentwurf einen ganzen Katalog auf, ohne ins Detail zu gehen. Makler sollen sich z.B. in puncto Kundenberatung, Verbraucherschutz oder Finanzierung und Steuern schulen, Verwalter ihr Wissen u.a. zu altersgerechten und barrierefreien Umbauten, zu energetischen Gebäudesanierungen und Modernisierungen sowie zur Beantragung von Fördermitteln und zum Einsatz derselben aufpolieren.

Makler und Verwalter können selbst entscheiden, ob sie die 20 Stunden am Stück oder scheibchenweise absolvieren. In jedem Fall müssen sie die zuständige Behörde zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (konkret: immer bis zum 31. Januar) "unaufgefordert und in Textform" darüber informieren, ob und wenn ja, wie sie sich weitergebildet haben. Auch wenn der Betroffene sich in einem Jahr nicht weitergebildet hat, muss er dies also der Behörde melden. Erstmals wird eine solche Auskunft am 31. Januar 2020 fällig. Erfolgen soll sie grundsätzlich möglichst auf elektronischem Wege und über ein vorgefertigtes Formular, das im Referentenentwurf enthalten ist. Wer der jährlichen Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld über 5.000 Euro belegt werden.

Nachweise müssen Makler, Verwalter und die von der Regelung betroffenen Beschäftigten jedoch nicht automatisch vorlegen, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch der Behörde. Sprich: "Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss von dem zur Weiterbildung Verpflichteten dokumentiert werden, indem er die entsprechenden Nachweise wie Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sammelt." Die zuständigen Behörden könnten dann im Einzelfall die Erklärung des Verpflichteten auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.

Auch ihre Kunden müssen Verwalter und Makler über ihre Bildungsaktivitäten auf dem Laufenden halten. Gewerbetreibende seien verpflichtet, ihren Auftraggebern während der jeweiligen Vertragslaufzeit regelmäßig - ebenfalls spätestens zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres und erstmals zum 31. Januar 2020 - Angaben über die von ihnen im Vorjahr absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mitzuteilen, heißt es.

Doch damit nicht genug: Kunden von Maklern und Verwaltern müssen schon "beim ersten Geschäftskontakt" und - wie gehabt - "in Textform" Informationen über deren berufliche Qualifikationen erhalten. "Dies kann zum Beispiel in Form eines Informationsblattes oder einer Angabe auf der Visitenkarte erfolgen", auch eine "elektronische Mitteilung" sei zulässig, heißt es zu diesem Punkt weiter.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht Licht und Schatten im Entwurf zur Rechtsverordnung. Er findet es zwar gut, "dass das Bundesministerium offenbar auf Eigenverantwortlichkeit setzt, da es den Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten weitgehend selbst überlassen wird, wie sie sich weiterbilden und wie sie ihre Auftraggeber hierüber informieren", wie es in einer Stellungnahme des Verbandes heißt. Das Verfahren, wie der Informationspflicht gegenüber der Behörde Genüge getan werden soll, würde der IVD jedoch gern verschlankt sehen.

So sei etwa besagte jährliche Erklärungspflicht "unverhältnismäßig". Schließlich impliziere der Gesetzeslaut, "dass man drei Jahre Zeit hat, bevor die Behörde einen Anspruch hat zu erfahren, ob der Weiterbildungsverpflichtung in ausreichendem Maß nachgekommen wurde". Der IVD fordert daher, auf die Verpflichtung zur jährlichen Abgabe einer Erklärung zu verzichten und stattdessen lediglich die Aufsichtsbehörde zu ermächtigen, Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen "stichprobenartig" einzufordern. Auch die Verpflichtung, den Auftraggeber alljährlich über absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren, lehnt der Verband ab.

Die Privilegierung von bestimmten Abschlüssen - Immobilienkaufmann und -fachwirt - will der Verband am liebsten gestrichen sehen. U.a. deshalb, weil es nicht nachzuvollziehen sei, warum jemand mit einem Master-Abschluss mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft nicht in den Genuss eines solchen Privilegs kommen soll. Wenn die beiden genannten Abschlüsse schon privilegiert werden, soll doch bitte klargestellt werden, dass auch eine laufende Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. eine Fortbildung zum Immobilienfachwirt - und nicht nur der bereits abgeschlossene Erwerb - ebenfalls einer Weiterbildung im Sinne des Gesetzes gleichgestellt werden. Zudem sollte die Befreiung auch für Personen greifen, die schon vor ihrer Aus- oder Weiterbildung im selben Unternehmen als Makler oder Verwalter gearbeitet haben (und nicht nur für diejenigen, die eine solche Tätigkeit erst nach einem Abschluss aufnehmen).

Für Gewerbetreibende, die sowohl als Makler wie als Verwalter unterwegs sind, fordert der IVD dies: Wahrgenommene Weiterbildungsangebote, die beide Tätigkeitsbereiche berühren, sollten auch für beide Bereiche angerechnet werden können.

Harald Thomeczek