Karriere-News

Sun Jensch wird dritte ZIA-Geschäftsführerin

Sun Jensch.

Sun Jensch.

Urheber: Die Hoffotografen GmbH Berlin

Köpfe 30.10.2018
Sun Jensch, die Bundesgeschäftsführerin des IVD Immobilienverband Deutschland, wechselt zum ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Jensch, die die Geschäfte des IVD seit Juli 2012 führte, ... 

Sun Jensch, die Bundesgeschäftsführerin des IVD Immobilienverband Deutschland, wechselt zum ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Jensch, die die Geschäfte des IVD seit Juli 2012 führte, schlüpft beim ZIA in die neu geschaffene Rolle der dritten Geschäftsführerin. Sie wird dort auf Klaus-Peter Hesse und Gero Gosslar treffen. Hesse firmiert ab dem 1. Januar 2019 als Sprecher der Geschäftsführung, Gosslar war zuvor stellvertretender Geschäftsführer. Die Berufung einer weiteren Geschäftsführerin erklärt der Branchenverband mit seiner "Wachstumsstrategie", im Zuge derer "auch weitere personelle Verstärkungen in Europa und in den ZIA-Regionen erfolgen". Mit Jensch wolle der ZIA Akzente in puncto Digitalisierung und Innovation setzen, so ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.

In Jenschs Fußstapfen beim IVD tritt Carolin Hegenbarth (54), die jetzige Geschäftsführerin des IVD Region Nord. Hegenbarth ist schon seit 14 Jahren im IVD tätig. Ihren neuen Posten im Bundesverband tritt sie im Frühjahr 2019 an. Ihr Stellvertreter wird Dr. Christian Osthus sein, der beim IVD die Rechtsabteilung leitet. Osthus wird außerdem Geschäftsführer der Servicegesellschaft des Verbandes. Auch Hegenbarth sieht eine ihrer größten Herausforderungen - neben den Umwälzungen, die die Politik der Branche bereitet hat bzw. bereiten will - in der Digitalisierung.

Harald Thomeczek

Sachkundenachweis: Studierte Makler auf die Schulbank?

Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge werden womöglich nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge werden womöglich nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Bild: Pixabay

Karriere 07.10.2016
Bis dato ging man unter Immobilienlobbyisten fest davon aus, dass immobilienwirtschaftliche Studienabschlüsse im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und ... 

Bis dato ging man unter Immobilienlobbyisten fest davon aus, dass immobilienwirtschaftliche Studienabschlüsse im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden. Doch Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge, mutmaßlich vor allem in den Reihen der Gewerbemakler vorfindlich, werden womöglich doch nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Nicht ausgeschlossen, dass ein Immobilienstudium Immobilienmakler doch nicht von der mittlerweile so gut wie beschlossenen Pflicht zu einer Sachkundeprüfung befreien wird. Wie auf der Expo Real aus glaubwürdiger Quelle zu hören war, will das Bundeswirtschaftsministerium nur den Abschluss des Immobilienkaufmannes bzw. der -frau und des Immobilienfachwirtes bzw. der -wirtin, nicht aber immobilienwirtschaftliche Studiengänge einem Sachkundenachweis gleichstellen. Das soll ein hochrangiger Vertreter aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel unlängst signalisiert und zur Begründung auf die (verwirrende) Vielfalt immobilienwirtschaftlicher Studienabschlüsse verwiesen haben.

Welche Inhalte die vor wenigen Wochen vom Bundeskabinett im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter abgesegnete Sachkundeprüfung umfassen wird und welche Abschlüsse von der Prüfpflicht befreien, wird in einer Rechtsverordnung festgelegt. Das Wirtschaftsministerium bzw. die betreffende zuständige Abteilung wird diese Rechtsverordnung alleine ausarbeiten, der Bundestag und -rat werden daran, anders als beim laufenden Gesetzungsverfahren für die Neuregelung der Berufszulassung für Makler und Verwalter, nicht mehr beteiligt sein.

Das Bundeswirtschaftsministerium teilt zu diesem Thema auf IZ-Anfrage nur trocken mit: "Welche Ausbildungsabschlüsse als gleichwertig zu den IHK-Sachkundeprüfungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter anerkannt werden, wird in der Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Sachkunde geregelt werden. Der Entwurf einer solchen Rechtsverordnung liegt noch nicht vor. Er wird derzeit noch erarbeitet." Der Immobilienverband Deutschland, kurz: IVD, ist jedenfalls nicht begeistert von der Aussicht auf studierte Makler auf der Schulbank: "Die Leistungsanerkennung wäre damit nicht gerecht geregelt", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch. Es sei fraglich, ob eine Nicht-Anerkennung bestimmter Bildungsabschlüsse überhaupt rechtlich zulässig sei.

Die einzige gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Auch die anfänglich wohl angedachte Gleichstellung des IHK-Zertifikats Immobillienmakler, das man gelingendenfalls nach nur 120 Unterrichtsstunden bzw. zweieinhalb Wochen erwirbt, soll hinfällig sein.

Keine Überraschungen wird die Rechtsverordnung für alte Hasen bergen: Als solche sollen laut dem Gesetzesentwurf bekanntlich Makler und Verwalter gelten, die belegen können, dass sie seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen als WEG-Verwalter (Mietverwalter sollen außen vor bleiben) bzw. Immobilienmakler arbeiten. Und: Eine Sachkundeprüfung, die wahrscheinlich bei einer IHK abgelegt werden muss und die um die 400 Euro kosten dürfte, soll nur der Geschäftsinhaber ablegen, nicht jedoch seine Mitarbeiter. Aber: Sofern diese als Makler z.B. Exposés erstellen oder sonstwie bei der Vermittlung einer Immobilie ihre Finger im Spiel haben, muss ihr Chef prüfen, ob sie ausreichend dafür qualifiziert sind.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen auf die Schulbank

Tabula rasa: Welche Themen bei einer Sachkundeprüfung von Maklern und WEG-Verwaltern abgefragt werden, steht noch nicht fest.

Tabula rasa: Welche Themen bei einer Sachkundeprüfung von Maklern und WEG-Verwaltern abgefragt werden, steht noch nicht fest.

Bild: denisismagilov/Fotolia.com

Karriere 15.09.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter müssen in Zukunft nachweisen, dass sie das Zeug zu ihrem Job haben. Der Sachkundenachweis, der so lange im Gesetzgebungsverfahren festhing, hat endlich ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter müssen in Zukunft nachweisen, dass sie das Zeug zu ihrem Job haben. Der Sachkundenachweis, der so lange im Gesetzgebungsverfahren festhing, hat endlich die Hürde Kabinett genommen. Wer den Sachkundenachweis wird führen müssen und wer nicht, steht noch nicht endgültig fest. Auch die Kriterien der Qualifikation müssen sich erst noch herauskristallisieren. Allzu hoch wird die neue Eintrittsbarriere wohl nicht werden.

Betätigen Sie sich als Immobilienverwalter oder Wohnungseigentumsverwalter oder liebäugeln mit der Aufnahme einer solchen Tätigkeit? Dann dürfte es Sie interessieren, dass Sie bald beweisen müssen, dass Sie - zumindest theoretisch - etwas von Ihrem Fach verstehen. Das Bundeskabinett hat Ende August den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und WEG-Verwalter aus dem Hause von Wirtschaftsminister Gabriel beschlossen. Mehr als ein Jahr, nachdem der Referentenentwurf vorlag.

Doch wer muss seine Sachkunde nachweisen und wer ist davon befreit? Und wie umfangreich und tiefgreifend wird so eine Sachkundeprüfung ausfallen? Fest steht: Mietverwalter sind per se ausgenommen, ebenso nicht-gewerbliche WEG-Verwalter. Einen Sachkundenachweis nicht erbringen müssen zudem alle jene WEG-Verwalter und Makler, die entweder eine dreijährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur -kauffrau abgeschlossen haben oder per Fortbildung den nicht-akademischen Grad eines Immobilienfachwirts erlangt haben. "Diese Ausbildungsabschlüsse werden einem Sachkundenachweis gleichgestellt", sagt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

Ob weitere Abschlüsse und, wenn ja, welche ebenfalls von der Pflicht zum Sachkundenachweis befreien, ist noch offen: Dies werde noch im Rahmen der Erarbeitung einer Rechtsverordnung geprüft bzw. in dieser festgelegt, so die Sprecherin weiter.

Unerheblich wird das für die sogenannten alten Hasen sein: Wer belegen kann, dass er seit mindestens sechs Jahren "ununterbrochen selbstständig" als WEG-Verwalter bzw. Immobilienmakler tätig ist, muss ebenfalls nicht nachweisen, dass er auch das Zeug dazu hat. Doch wie viele alte Hasen gibt es eigentlich? Das Wirtschaftsministerium geht im aktuellen Gesetzentwurf davon aus, dass "rund 50% der derzeit im Markt tätigen Gewerbetreibenden von der Bestandsschutzregelung Gebrauch machen können". Bei insgesamt rund 27.000 Immobilienmaklern und rund 17.700 Wohnungseigentumsverwaltern, die "laut Dienstleistungsstatistik und Angaben der Berufsverbände" bereits im Markt tätig sind, wie es im Entwurf heißt, wären also insgesamt 22.350 Gewerbetreibende - 13.500 Makler und 8.850 Verwalter - von der Prüfung befreit.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) macht für seine Klientel eine andere Rechnung auf: Unter der Annahme von 20.000 aktiven Verwaltern, so rechnet der Verband vor, und einer in den letzten Jahren stabilen Anzahl von Neuverwaltern von 500 pro Jahr ergeben sich bei einer Alten-Hasen-Regelung von sechs Jahren rund 17.000 alte Hasen. Von den verbleibenden 3.000 Verwaltern werden nach DDIV-Schätzung rund 70% eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Die restlichen 30% dürften bereits qualifiziert sein, also z.B. eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann gemacht haben.

Die Diskrepanz zu den Zahlen des Wirtschaftsministeriums erklärt sich u.a. daraus, dass dieses eine mehr als doppelt so hohe Fluktuationsquote unter den Immobilienverwaltern ansetzt wie der DDIV, erläutert Tilman Müller, Referent der DDIV-Geschäftsführung.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hält sich mit Zahlenspielen zurück: Die Zahl 27.000 aus dem Gesetzentwurf komme von ImmobilienScout24, sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch. "Ob alle davon im Vollerwerb makeln, weiß auch IS24 nicht. Eine solche Aussage ist unseriös. Entscheidend ist, dass die sogenannten Gelegenheitsmakler, oft mit zu wenig Fachkompetenz, den Sachkundenachweis nicht erbringen."

Auch, welche Inhalte bei der Sachkundeprüfung abgefragt werden, wird erst die Rechtsverordnung zeigen. "Anzunehmen ist, dass eine Qualifikation vergleichbar zum IHK-Zertifikat Makler und Verwalter als Maßstab gesetzt wird. Das entspricht in etwa rund 120 Ausbildungsstunden, also rund zweieinhalb Wochen", mutmaßt Jensch. "Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein." Das Ministerium hält sich in dieser Frage bedeckt und teilt dazu nur mit: "Die Arbeiten an der Rechtsverordnung laufen."

Die Kosten für eine Sachkunde sind ebenfalls noch schwer zu beziffern, weil die Inhalte der Prüfung ja noch nicht fix sind - und die am Markt aktiven Makler und Verwalter bzw. die künftigen Neueinsteiger natürlich nicht alle dasselbe theoretische Rüstzeug mitbringen. Für die IHK-Prüfung selbst werden rund 400 Euro zu berappen sein.

Je nachdem, wie die Kriterien für die Qualifikation genau aussehen werden, kommen eventuell noch Kosten für eine Fortbildung obendrauf. Die Kosten für einen IHK-Zertifikatslehrgang, der laut Jensch ausreichen dürfte, um die Mindestqualifikation abzudecken, liegen z.B. bei einer Akademie, zu deren Trägern auch der IVD gehört, bei rund 1.500 Euro. Der Lehrgang zum Immobilienverwalter, den der DDIV beispielhaft nennt, kostet 1.800 Euro.

Eine Sachkundeprüfung muss übrigens nur der Geschäftsinhaber ablegen, nicht seine Mitarbeiter. Sofern diese jedoch "aktiv an der erlaubnispflichtigen Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit mitwirken" (Gesetzentwurf), also z.B. Exposés erstellen oder Eigentümerversammlungen durchführen, muss ihr Chef prüfen, ob sie eine "angemessene Qualifikation" mitbringen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll laut Ministerium "nach derzeitiger Planung" Ende 2016 abgeschlossen sein. Neun Monate später, in diesem Szenario also im vierten Quartal 2017, träte das Gesetz in Kraft. Die vorgesehene Übergangsfrist von zwölf Monaten für bereits im Markt tätige Makler und Verwalter beginnt mit Inkrafttreten des Gesetzes, also voraussichtlich Ende 2017. Bis Ende 2018 hätten alte Hasen Zeit nachzuweisen, dass sie welche sind.

Harald Thomeczek

"Das ist Bullshit-Bingo"

EBZ-Chef Klaus Leuchtmann fordert eine längere Qualifizierung.

EBZ-Chef Klaus Leuchtmann fordert eine längere Qualifizierung.

Bild: IZ

Karriere 06.10.2015
Der geplante Fach- und Sachkundenachweis stellt die Immobilienbranche nicht zufrieden. Sie fordert höhere Qualifikationsanforderungen für Makler und Verwalter. ... 

Der geplante Fach- und Sachkundenachweis stellt die Immobilienbranche nicht zufrieden. Sie fordert höhere Qualifikationsanforderungen für Makler und Verwalter.

Klare Worte fand Klaus Leuchtmann für die Pläne zum Nachweis der Sach- und Fachkunde für WEG-Verwalter und Makler. "Das ist Bullshit-Bingo, was wir hier spielen", sagte der Vorstandsvorsitzende des EBZ - Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft während einer Diskussion auf dem Stand der BID - Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland.

Derzeit sei ein Kurs von rund 100 Unterrichtsstunden als Vorbereitung für die Sach- und Fachkundeprüfung geplant, sagte Sun Jensch, Geschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland IVD. Das ist Leuchtmann zu wenig. 480 Unterrichtsstunden sollte der Kurs als Basis haben, fordert er und erinnert daran, dass die Branche über einen gut funktionierenden Ausbildungsberuf sowie weitere Qualifizierungen verfüge.

Gegen eine rein deutsche Lösung sprach sich Peter Graf, Geschäftsführer der DIA - Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg, aus. Er plädierte für die DIN EN 15733 als Grundnorm. Diese sei europaweit anerkannt und erfordere zudem eine kontinuierliche Weiterbildung und regelmäßige Re-Zertifizierung.

Eine zweiwöchige Qualifizierung findet auch Michael Wintzer, geschäftsführender Gesellschafter der Bayerischen Immobilien Management, zu wenig und gibt sich gelassen: "Das bereinigt nach wie vor der Markt, letztendlich."

Sonja Smalian

Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Bild: Javierafael/Fotolia.com

Karriere 23.07.2015
Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine ... 

Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. So steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der seit ein paar Tagen vorliegt. Auch wenn es hier und da noch Nachbesserungswünsche gibt, der Jubel bei den Verbänden überwiegt.

Einen Tag nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs ist Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), immer noch wohlgelaunt. "Heute ist ein guter Tag", sagt er im Hinblick auf den Gesetzentwurf. Nach Erhalt des 16 Seiten umfassenden Dokuments habe er sich abends eine Zigarre gegönnt. Seit Jahren setzt sich der DDIV wie andere Verbände auch für eine Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum ein. Eine wichtige Hürde war 2013 genommen, als die Forderungen in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgenommen wurden. Und nun liegt der Gesetzentwurf vor. "Die Bundesregierung hat Wort gehalten", hält Kaßler fest. Auch beim Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen ist die Freude groß. "Jetzt liegen endlich Fakten auf dem Tisch. Das kann uns keiner mehr wegnehmen. Das ist super", sagt Sun Jensch, IVD-Bundesgeschäftsführerin.

Gefeiert wird die Änderung von § 34c Gewerbeordnung. Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter (WEG-Verwalter) erhalten künftig nur die gewerberechtliche Erlaubnis, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen können. Wie schon zuvor müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse bestehen.

Der Fach- und Sachkundenachweis wird eine IHK-Prüfung sein, die ca. 400 Euro kostet. Wahrscheinlich werde die Hälfte der Antragsteller schon über einen beruflichen Ausbildungsabschluss verfügen, der der Sachkunde gleichgestellt ist, heißt es im Entwurf. Wie die Prüfungsinhalte für den Sachkundenachweis aussehen könnten, hat der IVD in einem Gutachten formuliert. Als Mindestanforderung sieht der Verband die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau an. Doch dies spielt im Gesetzgebungsverfahren zunächst keine Rolle, sondern erst in der Rechtsordnung, die dann "mit Leben gefüllt" wird.

Von der Sachkundeprüfung entbunden sind mittels einer sogenannten Alte-Hasen-Regelung Makler und Verwalter, die länger als sechs Jahre ununterbrochen am Markt aktiv waren. Allerdings müssen sie diese Expertise innerhalb einer Frist nachweisen. Die Gewerbetreibenden sind zudem verpflichtet, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu prüfen, sofern diese an den erlaubnispflichtigen Vermittlungs- bzw. Verwaltungstätigkeiten mitwirken, also z.B. Eigentümerversammlungen durchführen. Andernfalls kann der WEG-Verwalter bzw. Makler haftbar gemacht werden. Blaupause für diese Regelung seien die Versicherungs- und Finanzvermittler, sagt Kaßler. Auch so genannte Bankenmakler in Kreditinstituten benötigen künftig eine gewerberechtliche Erlaubnis, die auf die Sachkunde beschränkt ist.

Zweite wichtige Neuerung ist die erforderliche Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um die gewerberechtliche Erlaubnis zu erhalten. Über eine solche Versicherung verfügen schon jetzt mehr als 97% der rund 1.850 Mitgliedsbetriebe des DDIV. Die knapp 6.000 IVD-Mitglieder müssen sowohl eine Vermögensschaden- als auch eine Betriebshaftpflichtversicherung vor Eintritt in den Verband nachweisen, sagt Jensch. Eine Vertrauensschadenversicherung erhalten sie zusätzlich über die Mitgliedschaft.

Es gibt aber auch Nachbesserungswünsche am Gesetzentwurf. Der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert die Alte-Hasen-Regel. WiE fordert mit Verweis auf den Verbraucherschutz, dass innerhalb der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Berufszugangsregelung auch die "alten Hasen" Prüfungen ablegen sollten. So könnten sie nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich und moniert, dass die Regeln sonst erst bei der nächsten Generation greifen würden.

Die beiden Verbände IVD und DDIV bemängeln, dass im Gesetzentwurf der Mietverwalter nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist. Bei der Versicherungspflicht verfolgen beide unterschiedliche Zielsetzungen. Der DDIV setzt sich für eine Erweiterung der Versicherungspflicht auf die Deckung von Personen- und Sachschäden ein und plädiert für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der IVD hingegen hält eine Vertrauensschadenversicherung für Immobilienverwalter für erforderlich. Zudem spricht sich der DDIV für eine Weiterbildungspflicht aus. So etwas gebe es auch im Verkehrsgewerbe, beispielsweise bei Lkw-Fahrern, so Kaßler.

Nichtsdestotrotz sieht Jensch den Referentenentwurf als "Meilenstein für die Branche" an. Künftig werde es nicht mehr Juristen oder andere Gelegenheitsmakler geben, die mal schnell eine Immobilie "nebenbei" vermitteln. Allein die Tatsache, dass in Deutschland nicht einmal bekannt sei, wie viele "34c eigentlich am Markt aktiv seien", ist nach Jenschs Ansicht schon ein starkes Zeichen. So einen Wildwuchs wird das neue Gesetz eindämmen. Die Branche werde sich künftig über die Qualität selektieren, glaubt Jensch.

Den Zeitplan des BMWi für die Umsetzung der Pläne bezeichnet Jensch als "sportlich". Die Verbände müssen bis zum 7.August 2015 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen sein, heißt es seitens des IVD. Nach Verkündung der Änderungen in der Gewerbeordnung im Bundesgesetzblatt bleiben laut Referentenentwurf neun Monate bis zum Inkrafttreten der Regelungen. Nach der jetzigen Zeitplanung wäre der 1. Oktober 2016 dann der Stichtag. Bis dahin heißt es für den Gesetzgeber noch die entsprechende Rechtsverordnung, die u.a. Prüfungsverfahren und -inhalte sowie Qualifikationsanforderungen regeln wird, zu erarbeiten. Gleiches gilt für die Prüfungsunterlagen für die Industrie- und Handelskammern.

Makler und Verwalter hätten ab dem 1.Oktober genau sechs Monate Zeit von der "Alte-Hasen-Regel" Gebrauch zu machen. Geschehe dies nicht, warnt der IVD, würde am 1. April 2017 die früher erteilte Erlaubnis entfallen - und mit ihr die Möglichkeit den Beruf auszuüben.

Sonja Smalian