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Köpfe 13.04.2022
Janina Stadel

"Eine Beförderung sollte die Belohnung für gute Arbeit sein"

Paola Fruttuoso ist seit 18 Jahren bei NAI Apollo.

Paola Fruttuoso ist seit 18 Jahren bei NAI Apollo.

Quelle: NAI apollo, Urheberin: Paola Fruttuoso

Karriere 17.03.2022
Mit Paola Fruttuoso erweitert NAI Apollo die Geschäftsführung mit einer Kandidatin aus den eigenen Reihen. Die 36-Jährige stieg vor 18 Jahren nach ihrer Ausbildung als Assistentin ins ... 

Mit Paola Fruttuoso erweitert NAI Apollo die Geschäftsführung mit einer Kandidatin aus den eigenen Reihen. Die 36-Jährige stieg vor 18 Jahren nach ihrer Ausbildung als Assistentin ins Unternehmen ein und trug zuletzt den Titel Office Managerin. Im Interview mit der IZ erklärt sie, dass sie als HR-Beauftragte auch in Zukunft die Potenziale von Mitarbeitern fördern will.

Immobilien Zeitung: Frau Fruttuoso, Sie steigen im April bei NAI Apollo in die Geschäftsführung auf. Wie kam es zu dieser Entscheidung?

Paola Fruttuoso: Die Stelle wurde nicht ausgeschrieben. Ich habe mich weder darauf beworben, noch war das geplant. Es waren die beiden bestehenden Geschäftsführer Andreas Wende und Marcel Crommen, die sich mit den Gesellschaftern beraten und mir anschließend die Position angeboten haben. Ich sehe das als Zeichen der Anerkennung für die Arbeit, die ich bisher geleistet habe, und das Engagement, welches ich ins Unternehmen gesteckt habe. Deshalb war für mich sofort klar, dass ich das Angebot annehme.

IZ: Wie haben Sie sich auf Ihre neue Rolle vorbereitet?

Fruttuoso: Ich sehe meine letzten 18 Jahre im Unternehmen als die Vorbereitung auf diese Rolle. Ich habe in dieser Zeit bei NAI Apollo viel miterlebt. Meine Aufgaben sind nach und nach gewachsen und ich mit den Aufgaben. Gleichzeitig auch mit dem Unternehmen, denn während es damals noch ein 15-köpfiges Team war, haben wir inzwischen 110 Mitarbeiter an vier Standorten. Je größer das Team wurde, desto stärker wurde auch meine Identifikation mit NAI Apollo, denn ich habe Veränderungen und das Wachstum immer mit eigenen Augen gesehen.

IZ: Sie übernehmen als COO die Verantwortung über unterschiedliche Bereiche. Welchen sehen Sie als größte Herausforderung und worauf freuen Sie sich am meisten?

Fruttuoso: In den nächsten Jahren ist gutes Personal zu finden sicher die größte Herausforderung. Wir wollen und werden uns breiter aufstellen und das Unternehmenswachstum fortsetzen. Dafür sind gute Mitarbeiter die Grundlage. Gleichzeitig freue ich mich auf diese Aufgabe besonders, denn ich arbeite gerne mit Menschen zusammen, egal ob mit Kunden oder mit Mitarbeitern.

IZ: Nach welchen Profilen suchen Sie?

Fruttuoso: Was Berufsbilder angeht, suchen wir derzeit Berater, Teamassistenten und Bewerter. Aber viel mehr als um Vorerfahrung geht es uns um Persönlichkeiten, die das Ziel verfolgen, zu Experten auf ihrem Gebiet zu werden. Deshalb bieten wir regelmäßig Weiterbildungen an und übernehmen zum Beispiel die Kosten für IHK-Lehrgänge, ADI sowie EBS und Irebs. Das werden wir beibehalten.

IZ: Wie sollten junge Talente signalisieren, dass sie im Job mehr Verantwortung übernehmen wollen?

Fruttuoso: Eigentlich sollte das gar nicht ihre Aufgabe sein, sondern die der Führungskräfte. Vorgesetzte und Geschäftsführer müssen Potenziale erkennen und fördern. Ein beruflicher Aufstieg oder eine Beförderung sollte immer eine Belohnung für bereits erbrachte gute Arbeit sein. Und ein Mitarbeiter sollte immer das Gefühl haben, dass Führungskräfte ihn nicht aus dem Blick verlieren und sich um ihn kümmern. Entsprechend wichtig ist der enge Dialog zwischen Mitarbeitern und Führungskräften.

IZ: Welche Fähigkeiten machen in Ihren Augen eine gute Führungskraft aus?

Fruttuoso: Mein Führungsstil ist ein Miteinander auf Augenhöhe. Das ist es, was mir hier all die Jahre über vorgelebt wurde. Bei uns stehen die Türen für Feedback und auch für Sorgen der Mitarbeiter immer offen.

IZ: Welche Rolle spielt das Thema Employer Branding für Sie ?

Fruttuoso: Eine große. Gerade weil bei jungen Arbeitnehmern das Finanzielle nicht mehr an erster Stelle steht, wollen wir uns als Arbeitgeber positionieren, bei dem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexibles Arbeiten und das Thema Work-Life-Balance großgeschrieben werden. Wie das umgesetzt werden kann, dafür befragen wir gerade unsere Mitarbeiter. So soll gleichzeitig ihre Bindung ans Unternehmen gelingen. Wir sind außerdem dabei, Strategien zu entwickeln, wie wir Mitarbeiter aus unterschiedlichen Abteilungen zu Unternehmensbotschaftern machen können.

IZ: Inwieweit nehmen Sie selbst nun eine Vorbildrolle ein?

Fruttuoso: Wenn mich jemand als Vorbild sieht, dann freut mich das sehr. Ich bin froh, dass ich zeigen kann, dass eine Mischung aus Herzblut und Ärmel hochkrempeln ein Schlüssel zum Erfolg sein kann.

IZ: Frau Fruttuoso, Danke für das Gespräch. Das Interview führte Janina Stadel.

Janina Stadel

Reanovo startet Lernprogramm zur IHK-Zertifizierung der Verwalter

Schon jetzt bereiten sich viele Verwalter auf die IHK-Prüfung Ende des Jahres vor.

Schon jetzt bereiten sich viele Verwalter auf die IHK-Prüfung Ende des Jahres vor.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: Robert Kneschke

Karriere 03.03.2022
Zur Vorbereitung auf die anstehende IHK-Zertifizierung Ende des Jahres hat Reanovo einen hauseigenen Lernplan für seine Verwalter erstellt. Das Unternehmen rechnet mit unterschiedlichen ... 

Zur Vorbereitung auf die anstehende IHK-Zertifizierung Ende des Jahres hat Reanovo einen hauseigenen Lernplan für seine Verwalter erstellt. Das Unternehmen rechnet mit unterschiedlichen Wissensständen, die aber durch Lernstandserhebungen, Apps und Fragerunden bis zum vierten Quartal ausgeglichen werden sollen.

Als "dringend notwendig, aber sehr kurzfristig" bezeichnet Tom Goerke, Head of HR von Reanovo, die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die vorsieht, dass Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 auf einen IHK-zertifizierten Verwalter bestehen können. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sind bundesweit rund 28.500 Angestellte von der Neuregelung betroffen, knapp 300 allein bei Reanovo. Sie müssen bis Ablauf der Frist ihre Fachkompetenz für den Beruf nachweisen und von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zertifizieren lassen. "Deshalb haben wir ein Programm mit Zeitplan erstellt. Wir können nicht länger warten", fasst Goerke die aktuelle Situation zusammen. Die Inhalte, die in der Prüfung abgefragt werden, seien inzwischen klar und setzen sich aus Fragen aus dem rechtlichen, technischen und kaufmännischen Bereich zusammen. Außerdem sollen Grundkenntnisse der Immobilienwirtschaft abgefragt werden. Geplant sind eine 90-minütige schriftliche und eine 15-minütige mündliche Prüfung.

Weil die IHKs sich selbst noch auf den Prüfungsansturm vorbereiten müssen, rechnet Goerke damit, dass die Prüfungen erst im vierten Quartal angeboten werden. Besonders bei der Abstimmung der Termine für die mündliche Prüfung prophezeit er einen hohen organisatorischen Aufwand sowohl für die Verwalter als auch für IHKs. "Uns wäre es natürlich am liebsten, wenn wir alle Reanovo-Verwalter bei einer einzigen IHK zertifizieren lassen könnten. Auch wenn wir 50 Standorte in ganz Deutschland haben, wäre die Organisation so am einfachsten", hofft er auf einen reibungslosen Ablauf.

Einstufungstest zur Lerngruppenbildung

Damit die Verwalter bis zum Startschuss der Zertifizierungsphase bereit sind für die Fragen, starten bei Reanovo schon im April die Vorbereitungen. Die Quereinsteiger durchlaufen dann ein festes Lernprogramm, alle anderen legen einen Einstufungstest ab, damit sie einer Lerngruppe zugeordnet werden können. "Wir gehen davon aus, dass sich drei Gruppen herauskristallisieren werden. Das sind zum einen diejenigen, die seit Jahren im Beruf sind und nur ein dreitägiges Webinar zur Auffrischung brauchen. Dann haben wir diejenigen, die zwar schon einige Jahre Erfahrung haben, aber ursprünglich aus einer anderen Branche gewechselt sind. Sie bekommen Studienbriefe mit Lerninhalten für 50 Stunden. Und dann gibt es noch die Quereinsteiger, die zusätzlichen Input brauchen werden, weil sie alles nachholen müssen, was andere im Studium oder durch viele Jahre Berufserfahrung gelernt haben." Gerade bei dieser Gruppe geht Goerke davon aus, dass in den Sommermonaten mit der ein oder anderen Überstunde zu rechnen ist. "Die Aufträge pausieren in dieser Zeit nicht, denn die Immobilien müssen natürlich weiter verwaltet werden – schließlich betrifft es alle Verwalter in Deutschland. Deswegen müssen sich unsere Mitarbeiter geschickt organisieren und gegenseitig unterstützen."

Für die Auffrischung der Kenntnisse greift das Unternehmen auf seine hauseigene Akademie zurück. Das digitale Tool wird schon jetzt genutzt, damit die Verwalter ihrer Fortbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren nachkommen können. Um einen einfachen Einstieg ins Lernen zu ermöglichen, bekommen sie außerdem vorab Input zu Lerntechniken. Zudem sollen wöchentliche Fragerunden organisiert werden, in denen sich die Lernenden austauschen können. "Wir überlegen noch, ob wir Zwischenstandsüberprüfungen einführen. So, dass die Verwalter erst dann in eine nächste Lernphase aufsteigen, wenn sie auch bereit dafür sind." Dabei versichert Goerke, dass der individuelle Lernstand gegenüber den Kollegen und gegenüber dem Unternehmen geheim gehalten wird.

Trotz des organisatorischen Aufwands findet Goerke: "Die Neuregelung macht den Berufs des Verwalters langfristig attraktiver." Dabei denkt er vor allem an Quereinsteiger, für die das Vorbereitungsprogramm für die Zertifizierung langfristig bestehen bleiben soll. Sie sollen sich so in Zukunft innerhalb kurzer Zeit alles notwendige Wissen für die Verwaltertätigkeit aneignen können. Gleichzeitig betreibe das Unternehmen damit Qualitätssicherung. "Diese Form der Professionalisierung war schon lange dringend notwendig in der Branche. Sie hilft uns die Qualität unserer Verwalter und somit die Qualität unserer Leistungen zu gewährleisten."

Da die Zeit bis zum Dezember 2022 recht knapp ist, steht die Frage im Raum, ob es Übergangsregelungen geben wird, die in besonderen Personalsituationen greifen. Goerke denkt dabei an Langzeitkranke oder Kollegen, die zum Start der Lernphasen in Elternzeit sind. "Wir wissen noch nicht, ob eine erfahrene Verwalterin, die im Dezember aus dem Mutterschutz kommt, auch direkt wieder vollumfänglich arbeiten kann, oder ob sie bis zur nächsten Zertifizierungsphase aussetzen muss", nennt Goerke ein Beispiel. Ähnlich sehe es mit Zeitarbeitskräften aus. "Diese setzen wir zwar selten, aber hin und wieder ein. Was ist, wenn ihnen eine Zertifizierung fehlt? Ob sie dann nur Hilfsarbeiten machen dürfen, ist noch nicht klar geregelt." Eine Karenzzeit bis 1. Juni 2024 soll es für Verwalter nur für konkrete Gemeinschaften geben, wenn sie den Verwalter schon vor Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2020 bestellt haben.

In der ersten Zertifizierungsrunde, die voraussichtlich im Oktober beginnt, rechnet Goerke mit Kosten von rund 700 Euro pro Verwalter. "Viele kleine und mittelständische Unternehmen werden größere Probleme bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung haben", fürchtet er. Er schätzt, dass sie in vielen Fällen auf teure Vorbereitungskurse von externen Anbietern zurückgreifen müssen.

Die Sorge um wirtschaftliche Einbußen durch nicht bestandene Prüfungen fällt in der Branche bisher gering aus. Bei einer Sondererhebung im Rahmen des 9. Branchenbarometers des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) haben von 310 Teilnehmern lediglich 4% angegeben, Einbußen für das Unternehmen durch die Neuregelung zu fürchten. Knapp die Hälfte der Befragten (47%) erklärte, dass sie von ihrer Qualität überzeugt ist und keine wirtschaftlichen Nachteile auf sich zukommen sieht. Weitere 49% haben geäußert, nicht mit einer WEG zusammenarbeiten zu wollen, die auf den Zertifikatsnachweis besteht. Die Begründung: Sie sehen dies als Zeichen, dass ihnen nicht genug Vertrauen entgegengebracht wird.

Janina Stadel

Vonovia holt Fachkräfte aus Kolumbien

Elektroniker aus Deutschland zu finden, ist für viele Unternehmen schwierig.

Elektroniker aus Deutschland zu finden, ist für viele Unternehmen schwierig.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: Kadmy

Karriere 27.01.2022
Die Suche nach Handwerkern hat Vonovia nach Südamerika geführt. Von dort kommen bald Gärtner und Elektroniker, die für das Wohnungsunternehmen arbeiten werden. ... 

Die Suche nach Handwerkern hat Vonovia nach Südamerika geführt. Von dort kommen bald Gärtner und Elektroniker, die für das Wohnungsunternehmen arbeiten werden.

Zehn Elektroniker und fünf Gärtner starten in diesem Sommer bei Vonovia. Sie werden im technischen Service und im Wohnumfeld am Standort Hannover eingesetzt. Um so viele Fachkräfte auf einen Schlag zu finden, hat das Wohnungsunternehmen bei der Suche nach geeigneten Kandidaten EU-Grenzen überschritten. Die 15 Facharbeiter wurde allesamt im kolumbianischen Bogotá rekrutiert, denn in Deutschland gestaltet sich die Suche nach Personal aus dem Handwerk zunehmend schwer. "Der Bedarf an Fachkräften wird sich in der Immobilienbranche noch weiter verschärfen", erklärt Konstantina Kanellopoulos, die beim Start der Personalsuche Generalbevollmächtigte im Bereich Value-add bei Vonovia war. Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben etwa 5.000 Handwerker in ganz Deutschland. Doch die reichen noch lange nicht, um den Herausforderungen gerecht zu werden. "Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir unsere Gebäude sanieren und modernisieren. Dazu braucht es viele Fachkräfte – vor allem Handwerker", sagt Kanellopoulos.

Die Qualifikation muss anerkannt werden

Grundlage für die Personalsuche in Südamerika war das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im März 2020 in Kraft trat. Es ermöglicht Fachkräften eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu zwei Jahren, um in dieser Zeit ihre Qualifikation auch in Deutschland anerkennen zu lassen. Dafür müssen sie Unterschiede zur deutschen Ausbildung ausgleichen. "Bei Elektronikern bedeutet das zum Beispiel, dass sie die Systeme erlernen können, die in Deutschland gängig sind", nennt Arne Hirschner von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover ein Beispiel. Ob alle Unterschiede nivelliert sind, überprüft in Deutschland die jeweils zuständige Kammer für den Vergleichsberuf. Bei den Industrie-Elektronikern ist das die IHK. Sie achtet dann auch darauf, dass das Verhältnis zwischen theoretischem Wissen und praktischer Berufserfahrung den deutschen Voraussetzungen entspricht. "Das duale Ausbildungssystem mit Berufsschule und Betriebspraxis existiert bei weitem nicht überall", sagt Hirschner. Zudem müssen die Kandidaten Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen können. Die 15 Mitarbeiter, die ab August bei Vonovia eingesetzt werden, belegen dafür noch bis Juli einen Sprachkurs in ihrer Heimatstadt, der von der Auslandshandelskammer (AHK) begleitet und nach ihrer Ankunft in Deutschland fortgesetzt wird. Vonovia geht davon aus, dass die neuen Mitarbeiter aus Kolumbien nach etwa zwölf bis 15 Monaten in Deutschland den Gesellenstatus anerkannt bekommen, anschließend können sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis dauerhaft für ihren deutschen Arbeitgeber tätig werden.

Beim Recruiting in Südamerika war die AHK treibende Kraft. Sie hat dort die Stellenausschreibungen für das deutsche Wohnungsunternehmen vor allem via Social Media verbreitet. Rund 400 Interessierte im Alter zwischen 25 und 30 Jahren haben darauf reagiert, 90 von ihnen wurden zu Bewerbungsgesprächen eingeladen, die pandemiebedingt via Videocall stattfanden. Die Abfrage von fachlichen Qualifikationen habe sich nicht von üblichen Bewerbungsgesprächen unterschieden, jedoch seien immer zwei Spanisch sprechende Vonovia-Mitarbeiter dabei gewesen, um zum einen als Dolmetscher zu agieren, zum anderen aber auch Fragen zum Standort erläutern zu können. So habe einer der beiden, der ebenfalls kolumbianische Wurzeln hat, versucht, den Bewerbern einen ersten Eindruck vom Leben und Arbeiten in Deutschland zu vermitteln. Themen dieser Gespräche waren z.B. das Wetter und typische deutsche Alltagsgewohnheiten. Ziel dieser Unterhaltungen sei es gewesen, Bedenken über den Standort als langfristige neue Heimat möglichst früh auszuräumen.

Die Bezahlung der Fachkräfte aus Bogotá sei von Anfang an die gleiche wie für deutsche Bewerber. Sie werden nach den Entgeltvereinbarungen bezahlt, die bei Vonovia für Gärtner und Elektroniker gelten. "Damit gibt es keine innerbetrieblichen Vergütungsunterschiede", versichert eine Vonovia-Sprecherin. Bis die 15 Facharbeiter ihre Arbeit in Deutschland aufnehmen, werden in Hannover noch Mentoren ernannt, die ihnen bei der Eingewöhnung in Deutschland und ins Unternehmen helfen sollen und als Ansprechpartner bereitstehen. Bei der Wohnungssuche will Vonovia den Fachkräften entgegenkommen, indem sie ihnen die Mietkaution erlässt, wenn sie sich für eine Vonovia-Wohnung entscheiden. Um die formalen Voraussetzungen für den Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis der Kolumbianer hat sich im Vorfeld die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) gekümmert. Auf make-it-in-germany.de, einem Portal der Bundesregierung, können deutsche Unternehmen außerdem Jobangebote für ausländische Fachkräfte veröffentlichen.



Janina Stadel

Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Ein Ausbildungsberuf FM ist geplant

Ein neuer Ausbildungsberuf soll das FM attraktiver machen.

Ein neuer Ausbildungsberuf soll das FM attraktiver machen.

Bild: BilderBox.com

Karriere 06.02.2014
Es gibt etwa 330 anerkannte Ausbildungsberufe in Deutschland. Doch eine FM-Ausbildung fehlt bislang. Das wollen Gefma-Vorstand Markus Lehmann und Christine Sasse, Leiterin des Recruitingkreises ... 

Es gibt etwa 330 anerkannte Ausbildungsberufe in Deutschland. Doch eine FM-Ausbildung fehlt bislang. Das wollen Gefma-Vorstand Markus Lehmann und Christine Sasse, Leiterin des Recruitingkreises der Möglichmacher ändern.

Immobilien Zeitung: Herr Lehmann, Sie haben sich als Professor an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen und im Arbeitskreis Aus- und Weiterbildung bei der Gefma, dessen Vorsitz Sie übernommen haben, in der Vergangenheit viel für die Zertifizierung von FM-Studiengängen eingesetzt. Nun planen Sie, einen neuen Ausbildungsberuf zu entwickeln. Wie passt das zusammen?

Markus Lehmann: Der Arbeitskreis hat in den vergangenen Jahren die Gefma- Ausbildungspyramide im FM ausgestaltet. Ausgehend von der Servicekraft über den Fachwirt bis hin zu Studiengängen. Jetzt geht es darum, diese Ausbildungspyramide zu ergänzen. An der Basis soll eine Berufsausbildung etabliert werden, um dem Bedarf der Praxis gerecht zu werden.

IZ: Es gibt doch schon die Ausbildung zum Gebäudereiniger, zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme, den Mechatroniker für Kältetechnik oder die Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Sind vier Ausbildungsberufe nicht genug für die Branche?

Christine Sasse: Nein, denn Ausbildungsberufe wie der Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme sind für die Industrie geschaffen worden. Der Schwerpunkt liegt eindeutig im technischen Bereich, es geht vor allem um die Installation und die Errichtung von technischen Anlagen. Viele FM-Dienstleister sind aber in der Instandhaltung tätig. Auch das ist natürlich Thema in den bestehenden Ausbildungsberufen, aber proportional gesehen in einem sehr viel geringeren Umfang.

IZ: Welche Qualifikationen soll ein neuer FM-Ausbildungsberuf also vermitteln?

Sasse: Wichtig sind vor allem Kenntnisse in der Instandhaltung. Kleinere Schadensfälle soll der Facharbeiter auch selbstständig reparieren können. Er muss sich aber auch mit den Vertragsunterlagen, der Betreiberverantwortung und Betriebswirtschaft auskennen. Und ganz allgemein sicher mit dem Kunden kommunizieren können. Denn der Kunde erwartet inzwischen nach jedem Einsatz eine Rückmeldung von seinem Dienstleister.

IZ: Entwickeln Sie für diesen Bedarf einen völlig neuen Ausbildungsberuf?

Lehmann: Nur teilweise, denn wir überlegen, einen vorhandenen Ausbildungsberuf, beispielsweise den des Service-Technikers, den es in verschiedenen Ausprägungen wie IT und Kfz schon gibt, als Basis zu nehmen. Auf diesem Gerüst möchten wir einen FM-spezifischen Beruf schaffen.

IZ: Wer soll das Konzept umsetzen?

Sasse: Wir stehen noch am Anfang der Überlegungen. Mein Wunschpartner für die Konzeption wären die Industrie- und Handelskammern.

Lehmann: Und wir brauchen natürlich auch Unternehmen, die uns bei der Entwicklung unterstützen und erläutern, welche Qualifikationen sie benötigen.

Sasse: Es ist uns bewusst, dass es noch ein langer steiniger Weg ist. Aber derzeit beschäftigen wir viele Fachkräfte aus den anderen Ausbildungsberufen. Die können aber einen beträchtlichen Anteil ihres Wissens gar nicht anwenden. Deswegen möchten wir einen attraktiven neuen Ausbildungsberuf anbieten können. Die Bestrebungen anderer Verbände, auf operativer Ebene Qualifikationsstufen per Prüfung zu ermitteln, empfinde ich als zu kurz gesprungen. Ich denke, es ist sinnvoller, eine solide Einstiegsqualifikation anzubieten, mit der junge Leute für das FM gewonnen werden können.

IZ: Frau Sasse, Sie sind als Vorstand Human Resources/Organisation bei Dr. Sasse auch für die Mitarbeitergewinnung zuständig. Erhoffen Sie sich von einem eigenständigen FM-Beruf auch eine vereinfachte Rekrutierung?

Sasse: Ja. Es ist jetzt schon schwierig, Jugendliche für einen Ausbildungsberuf zu gewinnen, denn viele entscheiden sich für eine akademische Ausbildung. Mit dem geplanten FM-Servicetechniker wollen wir Jugendliche mit einem guten Hauptschulabschluss oder Realschul-abschluss oder Fachabitur bzw. Abitur ansprechen. Eine neue Ausbildung könnte das FM attraktiver machen.

IZ: Welche Qualifikationen bringen die Wunschkandidaten mit?

Lehmann: Neben guten Noten in Mathe, Physik und Deutsch wären das handwerkliches Geschick und eine hohe Sozialkompetenz, speziell in der Kommunikation. Aber auch kaufmännisches Verständnis ist bei einem Komplett-FM-Unternehmen gefragt. Der FM-Auszubildende soll ein übergreifendes Verständnis für alle FM-Dienstleistungen entwickeln.

IZ: Wie hoch schätzen Sie den Bedarf an Ausbildungsplätzen?

Sasse: Ich könnte mir vorstellen, dass die 13 Möglichmacher-Unternehmen zuerst einmal auf rund 500 Plätze kommen.

IZ: Wann wird der erste FM-Servicetechniker die Ausbildung beginnen?

Sasse: Mein Wunschtermin wäre in zwei bis drei Jahren. Wir werden auf der FM-Messe und auf der Gefma-Mitgliederversammlung das Konzept vorstellen. Mitstreiter sind herzlich willkommen.

Die Fragen stellte Sonja Smalian.

Kontakt: lehmann@hsalbsig.de, christine.sasse@sasse.de.

Sonja Smalian