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LG Regensburg verurteilt Politiker Franz Rieger wegen Erpressung eines Bauträgers

In Regensburg reiht sich ein Immobilienskandal an den nächsten.

In Regensburg reiht sich ein Immobilienskandal an den nächsten.

Quelle: Pixabay, Urheber: analogicus

Köpfe 11.11.2021
Die Immobilienaffäre in Regensburg ist um einen weiteren Fall reicher. Nun wurde der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger vom Landgericht (LG) Regensburg zu 120.000 Euro Strafe verurteilt, ... 

Die Immobilienaffäre in Regensburg ist um einen weiteren Fall reicher. Nun wurde der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger vom Landgericht (LG) Regensburg zu 120.000 Euro Strafe verurteilt, weil er einen Immobilienunternehmer erpresst haben soll.



Normalerweise läuft die Korruption zwischen Immobilienfirmen und Politikern ja so ab: Das Immobilienunternehmen spendet oder besticht den Politiker, um ihn später vielleicht mal erpressen zu können und so Entscheidungen in seine Richtung zu lenken. In Regensburg ist das alles ein bisschen anders. Dort wurde nun der CSU-Politiker Franz Rieger verurteilt, weil er einen Bauträger erpresst habe.

?Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet?? Mit diesem Satz hatte laut Anklage der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger im Wahlkampf 2013 Thomas D., damals Geschäftsführer eines Projektentwicklers, an die Gepflogenheiten in der Stadt bei der Vergabe von Bauaufträgen ?erinnert?. Stolze 50.000 Euro wollte Rieger von dem Unternehmer als Spende für seinen Wahlkampf. Dem Bauunternehmer war das zu viel. Er habe so an 1.000 Euro bis 2.000 Euro gedacht, sagte er im Prozess. Aus Angst vor möglichen Nachteilen stimmt er einer Spende von knapp unter 10.000 Euro und Zahlungen von 30.000 Euro gegen Scheinrechnungen zu.

Bestechungsstadt Regensburg

Rieger räumte die Vorwürfe vor Gericht ein. Verurteilt wurde er jetzt vom Landgericht Regensburg wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Zahlung von insgesamt 120.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft könnten noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Die Stadt ist mittlerweile bundesweit bekannt für ihren außergewöhnlich engen und kreativen Umgang zwischen der Immobilienwirtschaft und Politikern. Vor Rieger wurden in der Bestechungsaffäre bereits der ehemalige SPD-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, der Bauträger Ferdinand S., der frühere Geschäftsführer eines der beteiligten Immobilienunternehmen und ein ehemaliger CSU-Stadtrat verurteilt. Die Urteile gegen Wolbergs und den Ex-Geschäftsführer hat der Bundesgerichtshof mittlerweile aufgehoben, weil die Strafen zu gering waren. Diese Fälle werden neu verhandelt.

Auch der Immobilienunternehmer, der nun in Sachen Rieger als Hauptbelastungszeuge auftrat, ist hinsichtlich dubioser Spenden in Regensburg kein Unbekannter. Wegen Bestechung des Oberbürgermeisters Wolbergs hatte er schon 2018 einen Strafbefehl akzeptiert. Eine ?Abstufung des Bettelns? nannte der Bauunternehmer das Regensburger Spendensystem damals.

Alexander Heintze

Zweite Verurteilung wegen Korruption in Regensburg

Köpfe 17.06.2020
In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und ... 

In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und Wolbergs. In einem zweiten Prozess wurden nun der Ex-OB und ein Bauunternehmer verurteilt.

Das Landgericht Regensburg verurteilte den früheren Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der mitangeklagte Regensburger Bauunternehmer Ferdinand Schmack muss wegen Bestechung 63.000 Euro Geldstrafe bezahlen. In anderen Punkten wurde Wolbergs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen, die Verteidiger Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist wahrscheinlich.

Es handelte sich mal wieder um die Parteispenden, die Wolbergs im Wahlkampf 2014 von verschiedenen Regensburger Baufirmen und Projektentwicklern bekommen hatte. Insgesamt gingen mehr als 250.000 Euro auf das Konto von Wolbergs früheren SPD-Ortsverein ein. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass diese Gelder nicht ohne Gegenleistung und Versprechen geflossen sind.

Im nun zu Ende gegangenen zweiten Korruptionsprozess bestätigten die Richter, dass ein Oberbürgermeister als Vorsitzender des Planungsausschusses entscheidenden Einfluss auf die Bauleitplanung in der Stadt habe.

Mehrere Immobilienunternehmer verurteilt

Schmack ist nicht der einzige Immobilienunternehmer, der in den Skandal verwickelt ist. Im Februar wurde der frühere Geschäftsführer eines mittelfränkischen Immobilienunternehmens wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einem anderen Unternehmer wurde das Verfahren nach einer Geldzahlung eingestellt.

Im vergangenen Jahr wurde der Regensburger Immobilienunternehmer Volker T. für Vorteilsgewährung und Verschleierung von Parteispenden zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Wolbergs wurde in dem Prozess ebenfalls wegen Vorteilsannahme verurteilt, bekam aber keine Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom BGH überprüft. Der frühere Bauunternehmer Thomas D. akzeptierte schon im Frühjahr 2018 einen Strafbefehl wegen Bestechung.

Korruptes System

Die zahlreichen Verurteilungen und Strafen offenbaren ein System, bei dem sich Immobilienunternehmer offenbar gegen Spenden Vorteile für ihre Projekte erhofften. In der Tat bekamen in den Jahren danach die spendenden Unternehmen immer wieder Erleichterungen und mehr Baurecht.

Alexander Heintze

Regensburger Spendenprozess startet Mitte September

Köpfe 16.05.2018
Das Landgericht Regensburg hat die Termine für den Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Joachim Wolbergs (SPD) sowie den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren ... 

Das Landgericht Regensburg hat die Termine für den Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Joachim Wolbergs (SPD) sowie den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren Mitarbeiter Franz W. und den Stadtrat Norbert Hartl bekannt gegeben.

Die Hauptverhandlung beginnt am 24. September und könnte bis Ende April 2019 dauern. Für den Prozess sind 70 Verhandlungstage vorgesehen.

Das Gericht erwartet eine komplexe Verhandlung. Neben den vier Angeklagten mit voraussichtlich zehn Verteidigern wurden bisher 65 Zeugen geladen. Die Urteile könnten am 9. Mai 2019 gesprochen werden. Allerdings hat das Gericht vorsorglich 28 Reservetage bis zum September 2019 eingeplant.

Das Gericht hatte im März die Anklage gegen die Beschuldigten in wesentlichen Teilen zugelassen. Unter anderem wird es darum gehen, ob der Bauunternehmer dem Oberbürgermeister Spenden und andere Vergünstigungen zukommen ließ. Wolbergs, Tretzel und den beiden anderen werden Vorteilsannahme und -gewährung sowie Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen.

Im Prozess soll auch herausgefunden werden, ob Tretzel durch die Spenden an den SPD-Ortsverein Wolbergs' und an den Fußballverein Jahn Regensburg leichter an Grundstücke auf dem Areal der Nibelungenkaserne kam. Daher lässt das Gericht die Möglichkeit offen, das Verfahren um den ursprünglichen Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit zu erweitern.

Alexander Heintze

Regensburger OB Wolbergs bleibt zunächst frei

Köpfe 16.04.2018
Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss zunächst nicht wieder in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen die ... 

Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss zunächst nicht wieder in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Haftbefehle gegen Wolbergs und drei Mitangeklagte, darunter ein Regensburger Immobilienunternehmer, verworfen. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Regensburg.

Die Regensburger Richter hatten im März die Anklage gegen vier Beschuldigte im Regensburger Immobilien- und Bestechungsskandal zugelassen, gleichzeitig aber drei Haftbefehle aufgehoben. Die Beschuldigten, die zwischenzeitlich in Untersuchungshaft saßen, wurden daraufhin freigelassen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Beschwerde eingelegt.

Trotz der Entscheidung sehen die OLG-Richter bei drei Angeklagten nach wie vor die konkrete Gefahr, dass diese Zeugen beeinflussen könnten. Bei einem der Angeklagten bestehe darüber hinaus weiterhin Fluchtgefahr. Da die Hauptverhandlung jedoch erst ab September oder Oktober dieses Jahres stattfinden wird, erscheint dem OLG eine so lange Haft nicht verhältnismäßig.

Alexander Heintze