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Stuttgart: Chef der Eventus wegen Betrugs verurteilt

Mit einer Freiheitsstrafe endete der Stuttgarter Eventus-Prozess.

Mit einer Freiheitsstrafe endete der Stuttgarter Eventus-Prozess.

Quelle: Pixabay, Urheber: 3839153

Köpfe 15.03.2019
Der Vorstandsvorsitzende der Wohnungsgenossenschaft Eventus wurde vom Landgericht Stuttgart wegen mehrfachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Bei der ... 

Der Vorstandsvorsitzende der Wohnungsgenossenschaft Eventus wurde vom Landgericht Stuttgart wegen mehrfachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Bei der Urteilsbegründung kam auch der zuständige Prüfungsverband schlecht weg.

Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer und Vorstandsvorsitzenden der Wohnungsbaugenossenschaft Eventus mit Sitz in Stuttgart wegen Betrugs in 25 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gleichzeitig sprach das Gericht 60 geschädigten Anlegern Forderungen gegen den Verurteilten zu. Dieser hatte von Anlegern fast zehn Mio. Euro eingesammelt, um damit angeblich Immobilien zu bauen, zu kaufen oder zu sanieren. In seiner Urteilsverkündung beschrieb der Vorsitzende Richter den Eventus-Chef als einen "Lügner und Täuscher", der unter dem Mantel der Genossenschaft ein "Schneeballsystem" betrieben habe. Das Ausmaß der gefälschten Unterlagen sei beispiellos. Das Geschäftsmodell der 2012 gegründeten Genossenschaft habe nie funktioniert, kein einziges Projekt sei erfolgreich durchgeführt worden. Zudem habe der Verurteilte Gelder für private Zwecke verwendet.

Prüfungsverband in Erklärungsnot

Das Gericht übte zudem Kritik am Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw) als Prüfungsverband. Der Richter bezog sich auf ein vom Wirtschaftsministerium des Landes als Aufsichtsbehörde bestelltes Gutachten, das für den vbw "vernichtend" ausgefallen sei. Der Prüfungsverband habe seine Pflichten verletzt. Das Wirtschaftsministerium will ein aufsichtsrechtliches Verfahren zur Prüfungstätigkeit des vbw bei der Eventus noch diesen April zum Abschluss bringen. Der vbw will sich derzeit nicht äußern.

Dubioses Geschäftsmodell

Die Wohnungsgenossenschaft Eventus nahm ausschließlich investierende Mitglieder auf und hatte laut früheren Angaben rund 450 Mitglieder aus ganz Deutschland, zumeist auf Sicherheit orientierte Kleinanleger. Auch das Landesgericht Stuttgart bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass durch das betrügerische Vorgehen finanzielle Härtefälle entstanden sind. Die Interessensgemeinschaft der Anleger hofft zur Durchsetzung von Ansprüchen auf die baldige Herausgabe des vom Wirtschaftsministeriums beauftragten Gutachtens.

Dagmar Lange

Bewährung für Schlecker

Köpfe 30.11.2017
Drogeriemarktunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis, seine beiden Kinder möglicherweise schon. ... 

Drogeriemarktunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis, seine beiden Kinder möglicherweise schon.

Das Landgericht Stuttgart hat Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Herr über einst knapp 15.000 Filialen in Europa in Kenntnis der drohenden Pleite seiner Firma durch Schenkungen etc. 3,6 Mio. Euro beiseitegeschafft hat. Mit dem Strafmaß kommt der Schlecker-Gründer um eine Gefängnisstrafe herum. Seine Kinder Lars und Meike bekamen zwei Jahre und neun Monate bzw. zwei Jahre und acht Monate. Sie hatten sich 2012 trotz Notlage der Schlecker-Logistikfirma LDG 6,1 Mio. Euro Gewinn auszahlen lassen. Freiheitsstrafen von über zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Kinder legten einen Tag nach dem Urteil Revision ein. Die Verfahren gegen zwei Wirtschaftsprüfer und Anton Schleckers Ehefrau Christa waren zuvor gegen Geldauflagen eingestellt worden.

Die von Schlecker aufgebaute Drogeriekette hatte Anfang 2012 Insolvenz angemeldet. Laut Gericht musste sich die Familie spätestens im Februar 2011 über das drohende Ende im Klaren gewesen sein. Der Kollaps kam in drei Schüben. 2010/2011 wurden sukzessive 1.400 Filialen geschlossen. Ende März 2012 machten über 2.000 Geschäfte dicht, Ende Juni die letzten 2.800. Kurz darauf wurden auch die 350 Schlecker-XL-Läden stillgelegt.

Christoph von Schwanenflug

Patrizia setzt Günther Beckstein als GBW-Ombudsmann ein

Günther Beckstein wird Ombudsmann für GBW-Mieter bei Fragen zur Sozialcharta.

Günther Beckstein wird Ombudsmann für GBW-Mieter bei Fragen zur Sozialcharta.

Bild: Bayerisches Staatsministerium

Köpfe 29.11.2013
Patrizia Immobilien hat den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein als Ombudsmann für GBW-Mieter eingesetzt. Der Jurist soll ausschießlich bei Fragen zur Sozialcharta als ... 

Patrizia Immobilien hat den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein als Ombudsmann für GBW-Mieter eingesetzt. Der Jurist soll ausschießlich bei Fragen zur Sozialcharta als unparteiische Schiedsperson Empfehlungen aussprechen. Der Gang vor Gericht bleibt Mietern danach offen. Beckstein ist für sie schriftlich, über die Patrizia-Adresse in Augsburg, erreichbar.

Mit Hilfe des Ombudsmanns will Patrizia davon überzeugen, dass die "vertraglich vereinbarte Sozialcharta konsequent und zu 100 Prozent umgesetzt wird". Seit der Übernahme der BayernLB-Anteile durch ein von Patrizia geführtes Investorenkonsortium im Frühjahr dieses Jahres wird es nicht ruhig um die GBW. Zuletzt gab es heftige Diskussionen um den Weiterverkauf von 355 Wohnungen, die nun die Stadt München erwerben wird. Der Mieterverein München berichtet von Klagen über Mieterhöhungen. Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, hält die Sozialcharta für keinen wirksamen Schutz der GBW-Mieter. Sie verweist auf ein am 20. November 2013 verkündetes Urteil des Landgerichts Stuttgart hin (AZ 32 C 5985/12), wonach sich einzelne Mieter nicht selbst auf die in der Sozialcharta vereinbarten Kappungsgrenzen bei Mieten berufen können. Das Papier verpflichte schließlich nur zu einem Maximalwert im Durchschnitt über alle betroffenen Wohnungen, heißt es in dem Urteil.

Christine Rose