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2020: Das waren die meistgelesenen Personalien

2020 war die gesammte Palette an personellen Veränderungen vertreten.

2020 war die gesammte Palette an personellen Veränderungen vertreten.

Quelle: Pixabay, Urheber: Gerd Altmann

Köpfe 31.12.2020
Wer kam? Wer ging? Im Jahr 2020 war die gesamte Palette an personellen Veränderungen vertreten. Doch welche Nachrichten haben das Leserinteresse geweckt und haben es in die Top Ten ... 

Wer kam? Wer ging? Im Jahr 2020 war die gesamte Palette an personellen Veränderungen vertreten. Doch welche Nachrichten haben das Leserinteresse geweckt und haben es in die Top Ten geschafft? Mit dabei: Avison Young, JLL und ECE.

Der Anlass ist ein trauriger, weswegen gleich zwei Meldungen auf den ersten Plätzen der meistgelesenen Personalien stehen: Der Tod von Kai Richter (52), Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von 12.18., und der von Wisag-Geschäftsführer Ralf Hempel (59). Richter führte seit 2013 zusammen mit Jörg Lindner 12.18. Investment Management, das sich auf touristisch geprägte Immobilien mit Potenzial fokussiert. Schon Jahre zuvor haben die beiden gemeinsam an Plänen zum Ausbau des Nürburgrings in der Eifel gearbeitet. Richter ist nach kurzer und schwerer Erkrankung gestorben. Plötzlich und unerwartet war auch der Tod von Ralf Hempel. Der Wisag-Geschäftsführer war mehr als ein Vierteljahrhundert für den Facility-Manager tätig. Darüber hinaus galt er viele Jahre als eines der Gesichter der Brancheninitiative Die Möglichmacher und damit der gesamten FM-Branche.

Platz vier: Rosskur bei Avison Young

Eine ganz andere Meldung stieß ebenfalls auf großes Interesse. Der SPD-Vizechef Kevin Kühnert hatte am Rande des Branchentreffs Quo Vadis mitgeteilt, dass er für den Bereich Immobilien, Bauen und Wohnen im SPD-Vorstand zuständig sei. Die Aufgaben hatte er gerade einige Tage vor dem Immobilienkongress übernommen.

Auf Platz vier der zehn meistgelesenen Personalmeldungen steht die Rosskur bei Avison Young. Im Sommer hatte das Maklerhaus die Belegschaft um etwa 15% reduziert. Mit dem Schnitt habe das Unternehmen auf die durch die Corona-Krise ausgelösten Veränderungen am Markt reagiert, erklärte Deutschlandchef Udo Stöckl seinerseits dazu.

Das Mittelfeld der Klickcharts dominieren ferner JLL-Personalien. Es sind die Nachwehen aus dem Vorjahr, die sich in 2020 auswirkten. Zur Erinnerung: 2019 gab es eine ganze Serie von personellen Abgängen bei JLL. Noch Anfang dieses Jahres verließ ein Investmentteam das Unternehmen, um bei Eastdil Secured anzuheuern. Im Frühjahr war schließlich die Nachfolge von Timo Tschammler, der alle Ämter mit Wirkung zum 31. März 2020 niederlegte, geklärt. Mit Sabine Eckhardt übernahm eine Branchenfremde den Chefposten. Sie hatte bisher nicht in der Immobilien- sondern der Medienbranche Karriere gemacht. Eckhardt übernahm nicht nur die Verantwortung für das Deutschlandgeschäft, sondern auch für Zentraleuropa.

Die Ankündigung, dass ECE sich zum 1. Januar 2021 neu aufstellt, erhielt ebenfalls viel Aufmerksamkeit. Danach wird das Unternehmen seine unterschiedlichen Geschäftsbereiche zukünftig als eigenständige Gesellschaften führen.

Tina Maren Below, Elisabeth Michalowski sowie Dr. Andreas Muschter beschließen Top Ten

Auf den beiden letzten Plätzen der Top Ten: Anfang des Jahres taten sich zwei ehemalige Comfort-Mitarbeiterinnen, Tina Maren Below und Elisabeth Michalowski, zusammen und gründeten in Köln die Maklerfirma Tilli City Immobilien.

Dr. Andreas Muschter verließ im Sommer die Commerz Real und ging als Chief Financial Officer zu The Student Hotel, einem niederländischen Entwickler, Betreiber und Investor von Hotels und Coworkingspaces. Vorerst, denn schon im November wurde bekannt, dass der frühere Commerz-Real-Vorstandschef ab Februar 2021 in den Vorstand der Zech-Group wechseln wird.

IZ

Kein Zwang zu Homeoffice!

Karriere 26.11.2020
Andreas Wende, Managing Partner des Maklerhauses NAI apollo, ist froh, dass Kanzlerin Merkel den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für ein Recht auf mobiles Arbeiten gestoppt ... 

Andreas Wende, Managing Partner des Maklerhauses NAI apollo, ist froh, dass Kanzlerin Merkel den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für ein Recht auf mobiles Arbeiten gestoppt hat. Dabei hat er gegen mobiles Arbeiten eigentlich gar nichts.

Immobilien Zeitung: Herr Wende, auf LinkedIn haben Sie der Kanzlerin öffentlich dafür gedankt, dass sie den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil für ein Recht auf mobile Arbeit kassiert hat. Warum? 24 Tage Homeoffice im ganzen Jahr sind doch nicht die Welt.

Andreas Wende: Es geht nicht um die 24 Tage, es geht um die Garantie. Der Entwurf hat in vielen Punkten sicher seine Berechtigung, aber: Er greift in die unternehmerische Freiheit ein, in die Prozesshoheit, wie Unternehmen produzieren und arbeiten möchten. Der Unternehmer muss schon selbst entscheiden können, ob er Homeoffice oder etwas Vergleichbares einführt. Der Staat darf hier nicht eingreifen. Das wäre fahrlässig.

IZ: Urlaub und Sozialversicherung sind ebenso Eingriffe in die unternehmerische Freiheit.

Wende: Es gibt auch praktische Probleme, auf die der Entwurf überhaupt nicht eingeht. Viele Beschäftigte haben sich in den letzten Monaten einen notdürftigen Arbeitsplatz in der Küche oder im Schlafzimmer eingerichtet. Wenn wir als Unternehmen jedem Mitarbeiter einen zweiten Arbeitsplatz bezahlen müssten, würden ganz schöne Kosten auf uns zukommen. Zudem sind die technischen Voraussetzungen oft nicht vorhanden. Die LTE-Versorgung muss da sein, Glasfaser muss da sein - ist es aber häufig nicht. Viele unserer Mitarbeiter haben etwa kaum eine Chance, zuhause mit großen Film- und Fotodateien in der Cloud zu arbeiten.

IZ: Viele Arbeitnehmer freuen sich über Heils Initiative, weil er ihnen ein Mitspracherecht einräumt. Bisher können Firmen nach Gutsherrenart entscheiden, ob, wie oft und wem sie Heimarbeit erlauben.

Wende: Viele Unternehmen, auch unter unseren Kunden, bieten aktiv multilokales Arbeiten an. Dem kann sich kein Arbeitgeber im War for Talents entziehen. Ich kenne keinen, der seinen Mitarbeitern da Daumenschrauben anlegt. Multilokales Arbeiten ist längst in den Köpfen der Chefs angekommen. Das ist eine der größten Disruptionen im Bürobereich.

IZ: Wie oft arbeiten Sie selbst im Homeoffice?

Wende: Ich bin ein großer Freund von multilokalem Arbeiten. Ich arbeite 60%, 70% meiner Zeit multilokal, weil ich in Hamburg lebe, aber in Frankfurt arbeite. Und viele unserer Kunden sitzen in Berlin oder München.

IZ: Wie oft können Ihre rund 100 Mitarbeiter zuhause arbeiten?

Wende: Ein, zwei Tage pro Woche. Im Investment ist das eher möglich, in den Vermietungsteams weniger, weil die mehr kommunizieren und sich sehen müssen.

IZ: Und was machen Mitarbeiter, die keinen so lockeren Chef haben wie Sie?

Wende: Die können sich ja einen neuen Arbeitgeber suchen. Außerdem werden Mitarbeiter 70%, 80% ihrer Zeit immer im Büro verbringen müssen: Meetings, Innovationsworkshop - Kreativität benötigt Raum und Zufall.

IZ: Was sollen Mitarbeiter tun, die zumindest ab und an von zuhause arbeiten wollen und deren Tätigkeit das auch zulässt - und die sich keinen neuen Job suchen wollen?

Wende: Verpflichtende Regelungen braucht es jedenfalls nicht. Das sind alles gelebte Prozesse, das funktioniert auf Zuruf, wenn ein Mitarbeiter morgen mal zuhause arbeiten will. Wir dürfen das Selbstbewusstsein von Mitarbeitern nicht unterschätzen.

IZ: Ihre Researcher haben ausgerechnet, dass Homeoffice in Frankfurt im schlimmsten Fall bis zu 2 Mio. m² Bürofläche leeren könnte. Sie selbst haben schon zu Beginn der Corona-Krise einen Nachfragerückgang auf dem Büromarkt von 10%, 20% prophezeit.

Wende: Plötzlich haben alle festgestellt, dass multilokales Arbeiten funktioniert. In Unternehmen, die vorher 100% im Büro waren, arbeiten die Mitarbeiter jetzt vielleicht zu 30% mobil. Aber das bedeutet nicht unbedingt, dass Unternehmen auch so viel Fläche sparen. Schreibtische werden vielleicht reduziert, aber dafür werden andere Bereiche ausgebaut: Flächen für Kollaboration, wo die Leute sich ums Lagerfeuer scharen können. Der Durchschnittsbedarf pro Mitarbeiter ist in der Vergangenheit in Deutschland von 28 m² auf 24 m² gesunken. Und der Pro-Kopf-Bedarf wird weiter sinken. Ein Revival der Einzelzelle werden wir sicher nicht erleben. Die Frage ist bei allen Kunden dieselbe: Wie viel Fläche brauche ich, wenn das mit Homeoffice funktioniert? Dabei geht es aber nicht in erster Linie um Quadratmeterreduzierung, sondern um eine Aufwertung der Fläche.

IZ: Unionspolitiker haben einen Gegenentwurf zu Heil vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit findet sich dort nicht.

Wende: Dieser Entwurf vermittelt deutlich mehr Praxisnähe. Statt auf Pflichten setzen die Unionspolitiker auf Möglichkeiten. Gut ist auch der Vorschlag, die Einrichtung von Büros mit flexiblen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu fördern. Doch nach wie vor fehlt eine zwingend notwendige Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Diese ist zu schwerfällig, um multilokales Arbeiten im Sinne der Mitarbeiter rechtssicher zu ermöglichen.

IZ: Herr Wende, herzlichen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek

"Kein Zwang zu Homeoffice!"

Andreas Wende ist froh, dass sich Arbeitsminister Heil wieder von seinen Plänen für einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten verabschiedet hat.

Andreas Wende ist froh, dass sich Arbeitsminister Heil wieder von seinen Plänen für einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten verabschiedet hat.

Urheber: Andreas Wende

Karriere 16.11.2020
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr de facto begraben. "Da die Union bei dieser Frage offensichtlich noch ... 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr de facto begraben. "Da die Union bei dieser Frage offensichtlich noch nicht im Jahre 2020 angekommen ist, bin ich bereit, den Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr zurückzustellen", sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Nun will er nur noch einen "modernen Rahmen" für Heimarbeit mit dem Koalitionspartner beschließen. Andreas Wende, Managing Partner des Maklerhauses NAI apollo, ist erleichtert darüber, dass die Union Heils Vorstoß gestoppt hat. "Multilokales Arbeiten" sei auch ohne staatlichen Zwang längst in den Köpfen der Chefs angekommen.

Immobilien Zeitung: Herr Wende, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Pläne für ein Recht auf mobiles Arbeiten nach anhaltendem Widerstand aus der Union de facto begraben. Auf LinkedIn haben Sie Kanzlerin Merkel neulich schon öffentlich dafür gedankt, Heils Gesetzentwurf kassiert zu haben. Warum? 24 Tage Homeoffice im ganzen Jahr sind doch nicht die Welt.

Wende: Es geht nicht um die 24 Tage, es geht um die Garantie. Heils Entwurf hat in vielen Punkten sicher seine Berechtigung, aber: Er greift in die unternehmerische Freiheit ein, in die Prozesshoheit, wie Unternehmen produzieren und arbeiten möchten. Der Unternehmer muss schon selbst entscheiden können, ob er Homeoffice oder etwas Vergleichbares einführt. Der Staat darf hier nicht eingreifen. Das wäre fahrlässig. Außerdem müssen auch Mitarbeiter selbst entscheiden können, ob sie ins Homeoffice wollen. Nicht jeder möchte zuhause arbeiten.

IZ: Urlaub und Sozialversicherung sind auch Eingriffe in die unternehmerische Freiheit...

Wende: Es gibt auch praktische Probleme, auf die der Entwurf überhaupt nicht eingeht. Viele Beschäftigte haben sich in den letzten Monaten einen notdürftigen Arbeitsplatz in der Küche oder im Schlafzimmer eingerichtet. Wenn wir als Unternehmen jedem Mitarbeiter einen zweiten Arbeitsplatz bezahlen müssten, würden ganz schöne Kosten auf uns zukommen.

Zudem sind die technischen Voraussetzungen oft nicht vorhanden. Die LTE-Versorgung muss da sein, Glasfaser muss da sein – ist es aber häufig nicht. Viele unserer Mitarbeiter haben etwa kaum eine Chance, zuhause mit großen Film- und Fotodateien in der Cloud zu arbeiten.

Und der Arbeitnehmer hätte nach Heils Plänen alle vier Monate neue Wünsche für mobiles Arbeiten anmelden können, die die Firma dann hätte prüfen müssen. Das wäre ein Riesenaufwand.

IZ: Viele Arbeitnehmer haben sich über Heils Vorstoß gefreut, weil ihnen so ein Mitspracherecht eingeräumt worden wäre. Bisher können Firmen schlimmstenfalls nach Gutsherrenart entscheiden, ob, wie oft und wem sie Heimarbeit erlauben.

Wende: Viele Unternehmen, auch unter unseren Kunden, bieten aktiv multilokales Arbeiten an. Dem kann sich kein Arbeitgeber im War for Talents entziehen. Ich kenne keinen, der seinen Mitarbeitern da Daumenschrauben anlegt. Multilokales Arbeiten ist längst in den Köpfen der Chefs angekommen. Das ist eine der größten Disruptionen im Bürobereich.

IZ: Wie oft arbeiten Sie selbst im Homeoffice?

Wende: Ich bin ein großer Freund von multilokalem Arbeiten. Ich arbeite 60, 70% meiner Zeit multilokal, weil ich in Hamburg lebe, aber in Frankfurt arbeite. Und viele unserer Kunden sitzen in Berlin oder München.

IZ: Wie oft können Ihre rund 100 Mitarbeiter zuhause arbeiten?

Wende: Ein, zwei Tage pro Woche. Im Investment ist das eher möglich, in den Vermietungsteams weniger, weil die mehr kommunizieren und sich sehen müssen.

IZ: Und was machen Mitarbeiter, die keinen so lockeren Chef haben wie Sie?

Wende: Chefs werden sich ändern müssen, sonst verlieren sie unter Umständen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden aber 70, 80% ihrer Zeit immer im Büro verbringen müssen: Meetings, Innovationsworkshop – Kreativität benötigt Raum und Zufall.

IZ: Was sollen Mitarbeiter tun, die zumindest ab und an von zuhause arbeiten wollen und deren Tätigkeit das auch zulässt – und die sich keinen neuen Job suchen wollen?

Wende: Verpflichtende Regelungen braucht es jedenfalls nicht. Das sind alles gelebte Prozesse, das funktioniert auf Zuruf, wenn ein Mitarbeiter morgen mal zuhause arbeiten will. Wir dürfen das Selbstbewusstsein von Mitarbeitern nicht unterschätzen.

IZ: Ihre Researcher haben ausgerechnet, dass Homeoffice in Frankfurt im schlimmsten Fall bis zu 2 Mio. qm Bürofläche leeren könnte. Sie selbst haben schon zu Beginn der Corona-Krise einen Nachfragerückgang auf dem Büromarkt von 10%, 20% prophezeit.

Wende: Plötzlich haben alle festgestellt, dass multilokales Arbeiten funktioniert. In Unternehmen, die vorher 100% im Büro waren, arbeiten die Mitarbeiter jetzt vielleicht zu 30% mobil. Aber das bedeutet nicht unbedingt, dass Unternehmen auch so viel Fläche sparen. Schreibtische werden vielleicht reduziert, aber dafür werden andere Bereiche ausgebaut: Flächen für Kollaboration, wo die Leute sich ums Lagerfeuer scharen können. Der durchschnittliche Bedarf pro Mitarbeiter ist in der Vergangenheit in Deutschland von 28 auf 24 qm gesunken - und der Pro-Kopf-Bedarf wird weiter sinken. Ein Revival der Einzelzelle werden wir sicher nicht erleben.

Die Frage ist bei allen Kunden die gleiche: Wie viele Fläche brauche ich, wenn das mit dem Homeoffice funktioniert? Dabei geht es aber nicht in erster Linie um Quadratmeterreduzierung, sondern um eine Aufwertung der Fläche. Das geht aber nicht von heute auf morgen, denn die Mietverträge laufen noch drei, fünf oder sieben Jahre.

Ein positiver Effekt ist, dass Coworking wieder hochgeht: Unternehmen geben ihren Leuten die Möglichkeit, an wohnortnahen Standorten zu arbeiten. Immer mehr Unternehmen gehen in Coworking-Flächen, auch wegen der kürzeren Mietverträge mit Laufzeiten zwischen einem und zwölf Monaten. Unser Coworking-Mietvertrag bei Spaces läuft z.B. nur drei Monate. Aber Flexibilität hat natürlich auch ihren Preis.

IZ: Unionspolitiker haben schon einen Gegenentwurf zu Heil vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit findet sich dort nicht.

Wende: Dieser Entwurf vermittelt deutlich mehr Praxisnähe. Statt auf Pflichten setzen die Unionspolitiker auf Möglichkeiten. Gut ist auch der Vorschlag, die Einrichtung von Büros mit flexiblen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu fördern. Doch nach wie vor fehlt eine zwingend notwendige Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Diese ist zu schwerfällig, um multilokales Arbeiten im Sinne der Mitarbeiter rechtssicher zu ermöglichen.

IZ: Herr Wende, Danke für das Gespräch!

Das Gespräch führte Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek

"Die Unternehmenskultur zählt jetzt doppelt"

Jana Heijenga (links) im Kollegenkreis. So nah wie auf diesem Bild kommen sich die Kollegen in Corona-Zeiten nicht mehr.

Jana Heijenga (links) im Kollegenkreis. So nah wie auf diesem Bild kommen sich die Kollegen in Corona-Zeiten nicht mehr.

Quelle: Robert C. Spies

Karriere 07.05.2020
Seit 2011 ist Jana Heijenga Personalleiterin bei Robert C. Spies. Der Corona-Lockdown ist die erste echte Krisensituation, die die 39-Jährige mit dem Immobilienberater erlebt. Mut macht ... 

Seit 2011 ist Jana Heijenga Personalleiterin bei Robert C. Spies. Der Corona-Lockdown ist die erste echte Krisensituation, die die 39-Jährige mit dem Immobilienberater erlebt. Mut macht Heijenga, dass spätestens die vergangenen Wochen zeigten: Die Moral in der knapp 100 Mann und Frau starken Truppe stimmt. Nicht (nur) deshalb, weil die Kollegen gern ins Büro kommen.

Wir haben eher das Problem, die Leute ins Homeoffice zu bekommen", sagt Jana Heijenga am Telefon und schmunzelt hörbar. Als die Personalchefin am Vortag ihren angestammten Arbeitsplatz aufsuchte, "war es schon recht voll, aber viele Kollegen wollen eben lieber im Büro arbeiten". Sollte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das angekündigte Recht auf Homeoffice tatsächlich in Gesetzesform gießen, im Hause Robert C. Spies würden vermutlich nicht allzu viele Beschäftigte davon Gebrauch machen.

Dabei käme in Tagen wie diesen keine Firma ohne funktionstüchtige Heimarbeitsplätze aus. Und das wird auch ohne verbrieftes Recht auf Homeoffice erst einmal so bleiben. Schließlich macht das Virus, gegen das noch kein Kraut gewachsen ist, vor allem eins erforderlich: Abstand halten.

Als Mitte März der Lockdown ausgerufen wurde, wechselten sich in der Bremer Zentrale von Robert C. Spies zwei Teams im Wochenrhythmus mit der Nutzung der Räumlichkeiten ab. Spätestens seit Arbeitsminister Heil der Öffentlichkeit vor drei Wochen seinen neuen Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vorstellte, tüftelt Heijenga wie so viele andere Personalverantwortliche im Lande an einem neuen Arbeitsplatzkonzept. Immer mehr Mitarbeiter sollen nach den langsamen Lockerungen ins Büro zurückkehren können - ohne dabei der Verbreitung des Virus und einer Gefährdung der Mitarbeiter Vorschub zu leisten. Heijengas Ziel: "Möglichst viele Arbeitsplätze anbieten, aber nicht unbedingt gleich eine hohe Präsenz erzeugen".

Mit Flächen- und Handdesinfektionsmitteln hat sich das Immobilienberatungsunternehmen kräftig eingedeckt, Masken und Trennwände sind schon bestellt. Ein Konzept zur Wegeführung hält Heijenga bis dato für entbehrlich, weil "unsere Flächen sehr großzügig" sind und die Präsenz im Büro "noch deutlich geringer als normal" ist. Unausweichlich ist, dass aufgrund der Corona-Abstandsregeln manche - wohl acht - der vorhandenen 60 Arbeitsplätze in der Zentrale vorerst nicht mehr genutzt werden können.

Beispiel Logistikabteilung: Die bisherigen Doppelbüros werden ausgedünnt, von den fünf Kollegen dieser Abteilung werden künftig nach einem festen Rotationsprinzip wahrscheinlich je drei im Büro und zwei im Homeoffice sitzen. Heijenga selbst macht sich (mit ihrem Mann) schon darauf gefasst, "ein halbes Jahr höchst flexibel sein zu müssen", sagt die Mutter zweier Töchter im Alter von neun und fünf Jahren. Vor allem die Jüngere wird die elterliche Aufsicht noch länger benötigen: Wann die Kitas wieder öffnen, steht in den Sternen.

Mitarbeiter wollten der Firma Urlaub schenken

Das Management-Board um den geschäftsführenden Gesellschafter Jens Lütjen und Personalleiterin Heijenga hat in der Krise nicht nur festgestellt, wie gut Homeoffice funktioniert und dass viele ihrer Leute trotzdem gern ins Büro kommen. Sie haben auch ein hohes Maß an Solidarität erfahren, als sich die Aussichten plötzlich verdüsterten: "Kollegen boten an, auf Gehalt zu verzichten oder dem Unternehmen Urlaub zu schenken."

Kurzarbeit ist auch deshalb für die Geschäftsleitung - im Moment jedenfalls - "total ausgeschlossen", schon "aus moralischer Sicht: Die Mitarbeiter setzen sich voll ein und haben aktuell gut zu tun." Der wohnwirtschaftliche Bereich laufe "unverändert gut", und im Gewerbe- und Investmentbereich sei der Beratungsbedarf in der jetzigen Situation "total groß".

Heijenga ist überzeugt: "Die Unternehmenskultur war uns vorher schon wichtig: Verbindlichkeit, Vertrauen, das Team an erster Stelle, Führungskräfte und Mitarbeiter auf Augenhöhe. In der Krise bewährt sich das jetzt doppelt." Das ist schwer zu prüfen, deckt sich aber mit dem, was das Arbeitgeberbewertungsportal kununu hergibt: Hier hat Robert C. Spies nur Bestnoten von Beschäftigten erhalten. Okay, die Anzahl der Bewertungen ist bei einem 100-Mann-Laden mit Büros im hohen Norden (Bremen, Oldenburg, Hamburg) und Frankfurt nicht so groß. Aber dafür, dass sich auf kununu angeblich nur die Unzufriedenen und die Minderleister äußern, besitzt eine Durchschnittsnote von 4,8 bei maximal fünf Sternen doch eine gewisse Aussagekraft.

Wer jetzt Lust bekommt, sich zu bewerben, möge nichts überstürzen. "Ich will gar nicht sagen, dass wir jedem empfehlen können, bei uns zu arbeiten", antwortet Heijenga auf die Frage, warum jüngere und erfahrenere Immobilienprofis bei Robert C. Spies und nicht etwa einem der ganz großen Namen aus der Immobilienberaterbranche anheuern sollten. "Wir sind wie eine zweite Familie mit einer hohen Professionalität, da können wir mehr bieten als die Großen."

Dass manchen Kandidaten Robert C. Spies eher nicht empfohlen sei, illustriert Heijenga so: "Wir hatten mehrere Bewerber aus großen Häusern bei uns sitzen; da merkt man hin und wieder, dass das ein anderer Typ Mensch ist. Wer bei uns mit dicken Ellenbogen ankommt, hat hier aber keine Chance. Mir ist klar, dass die Ellenbogen wachsen, weil viele Häuser sehr provisionsorientiert zahlen. Wir bieten - zusätzlich zu variablen Anteilen im Vertrieb - schon sehr gute Fixgehälter."

Harald Thomeczek

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Verband will Sachkundenachweis als Wahlkampfthema sehen

Karriere 14.06.2017
Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen ... 

Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) schon in Stellung für die nächste Legislaturperiode: Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE, empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird.

Denn mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nun für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern "in letzter Minute" gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Heinrich. Sie beruft sich dabei auf ein internes Beschlusspapier für die nächste Sitzungswoche im Bundestag: Dieses sehe zwar eine Erlaubnis- und Versicherungspflicht für u.a. WEG-Verwalter vor - aber nicht den vom WiE sowie von Immobilienbranchenverbänden und auch dem Deutschen Mieterbund geforderten Sachkundenachweis. Entsprechende Informationen liegen auch dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) vor.

Schließlich hätte der Sachkundenachweis, neben der Versicherungspflicht, ursprünglich der wichtigste Gesetzesinhalt werden sollen. Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen - oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert WiE, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien, deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags insbesondere der Verhinderung von Überregulierung gelte. Diese "hinterfragten den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Fortbildungspflicht ist nur ein schwacher Trost

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen an ihre Qualifikation gestellt, und auch bereits am Markt tätige Akteure - egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer - müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen.

Kurzum: Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss werde das neue Gesetz "das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbranche nicht verbessern". Die anstelle eines Sachkundenachweises nun vorgesehene Fortbildungspflicht sei - mit 20 Stunden alle drei Jahre - ziemlich knapp bemessen. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche absolvieren könne. Die Aussagekraft, die solche Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung haben, hält Heinrich für recht überschaubar.

Die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU haben in Heinrichs Augen mit der nun angepeilten Weiterbildungspflicht zudem auch ihr eigenes Ziel, die Bürokratiekosten nicht unnötig zu erhöhen, "gründlich verfehlt". Denn wenn allein schon wegen der Erlaubnis- und Fortbildungspflicht "ein Register aufgebaut und regelmäßig aktualisiert werden muss, dann kostet das Geld und Aufwand bei definitiv viel zu geringem Nutzen für die Wohnungseigentümer", kritisiert sie.

Harald Thomeczek