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Tarifstreit am Bau: Gordischer Knoten ist noch nicht gelöst

Karriere 28.08.2020
Die Schlichtung im Tarifstreit am Bau geht in eine zweite Runde. Die Tarifparteien konnten sich auch nach einem mehr als 20 Stunden langen Verhandlungsmarathon noch immer nicht einigen. ... 

Die Schlichtung im Tarifstreit am Bau geht in eine zweite Runde. Die Tarifparteien konnten sich auch nach einem mehr als 20 Stunden langen Verhandlungsmarathon noch immer nicht einigen.

Die IG Bau fordert 6,8% mehr Lohn für die rund 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe. Die Arbeitgeberseite mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes als Verhandlungsführer machte in drei Verhandlungs- und verschiedenen Gesprächsrunden vor der Schlichtung kein Angebot.

Die Gewerkschaft unterstreicht ihre Forderung mit guten Konjunkturdaten in der Baubranche, vor allem im Vergleich mit anderen Branchen, die die Corona-Beschränkungen schwer getroffen haben. Die Arbeitgeber lehnen die geforderte Lohnerhöhung mit dem Argument ab, dass sich die künftige Entwicklung der Baubranche aktuell nur schwer abschätzen lässt. Ein weiterer Streitpunkt ist die Vergütung von Wegezeiten zu den und von den Baustellen.

Nächste Runde am 2. September

Die nächste Verhandlungsrunde soll am 2. September 2020 in Kassel stattfinden. Nach dem Schlichtungsabkommen soll das Schlichtungsverfahren innerhalb von 14 Tagen, also bis zum 8. September, abgeschlossen sein. Dann endet die Friedenspflicht.

Beide Seiten, Bauverbände und Gewerkschaft, zeigen sich betont zuversichtlich, noch rechtzeitig ein gemeinsames Ergebnis erzielen zu können. Die IG Bau hatte vor einer Woche schon ziemlich unverhohlen mit Streik gedroht.

Harald Thomeczek

Entsenderichtlinie: Reform löst gemischte Gefühle aus

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Quelle: <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank">Pixelio.de</a>, Urheber: Bernd Sterzl

Karriere 25.10.2017
Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der ... 

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Reformpläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv.

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Der Kerngedanke: gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeiter sollen also im Prinzip genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Firmen, die Bauarbeiter z.B. aus dem osteuropäischen Ausland auf deutsche Baustellen schicken, könnten damit zukünftig dazu verpflichtet werden, außer dem Mindestlohn auch andere Vergütungsbestandteile, wie sie in Deutschland z.B. für schwere Arbeiten fällig werden, zu zahlen.

Gewerkschaft IG Bau begrüßt Reformpläne

Während die Gewerkschaft IG Bau die Reformpläne begrüßt, weil sie den "durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachten Lohndruck deutlich reduziert", hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Pläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv: Schon die Einhaltung des Mindestlohns sei schwer zu kontrollieren - wie solle das erst aussehen, wenn z.B. auch die Zahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen kontrolliert werden müsste?

Daran, dass entsandte Arbeitnehmer nicht zu den gleichen Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie deutsche Facharbeiter, werde sich außerdem ohnehin nichts ändern, denn z.B. die Sozialabgaben für ausländische Arbeitnehmer seien ja weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte, so der Arbeitgeberverband. Würden die Reformpläne in der Baubranche umgesetzt, sei dies nicht etwa zum Wohl entsandter Arbeitnehmer, im Gegenteil: Damit würde "der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet".

Harald Thomeczek