Karriere-News

IG Bau stellt Bedingungen

Karriere 01.07.2021
Die Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe sind festgefahren. Die Gewerkschaft IG Bau-Agrar-Umwelt stellt Bedingungen für die Rückkehr an den Verhandlungstisch. ... 

Die Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe sind festgefahren. Die Gewerkschaft IG Bau-Agrar-Umwelt stellt Bedingungen für die Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Bevor die Verhandlungen weitergehen können, verlangt die IG Bau, dass die Arbeitgeberseite vorab eine von der Gewerkschaft beschlossene Tagesordnung akzeptiert. Außer dem eigentlichen Thema Lohn und Gehalt stehen darauf Dinge, die der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Baugewerbes eigentlich nicht im Kontext der Tarifverhandlungen besprechen wollen: unter anderem eine Entschädigung für Wegezeiten sowie Mindestlohn und Mindesturlaubsvergütung. Wegen des Streits um die Wegezeiten waren Anfang vergangener Woche die Gespräche ohne Ergebnis abgebrochen worden.

Die Arbeitgeber möchten im August zurück an den Verhandlungstisch. "Mit uns nur, wenn die Agenda klargeht", so das Statement der IG Bau. Sollte das nicht klappen, will ihr Vorstand zunächst, wie schon 2020, in die Schlichtung gehen. Im Hintergrund stellt die Gewerkschaft offenbar die Weichen Richtung Streik. Die Stimmung dafür sei bei den Beschäftigten vorhanden, heißt es in einer Mitteilung. Die Tarifverhandlungen werden für 890.000 Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe geführt. Für sie verlangt die IG Bau ein Lohnplus von 5,3%. Voriges Jahr gab es zudem einen 0,5%igen Zuschlag für den oft weiten Weg zur Baustelle.

Monika Hillemacher

Bautarifverhandlungen: IG Bau droht mit "Herbstblockade"

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Quelle: imago images, Urheber: Mito

Karriere 21.08.2020
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen gestern offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die ... 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen gestern offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern", gibt die Gewerkschaft zu bedenken.

Die Verbände der Bauwirtschaft und die IG Bau hatten ihre Verhandlungen eigentlich schon Ende Juni nach drei ergebnislosen Runden abgebrochen. Danach wurde in Gesprächsrunden noch ausgelotet, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt, aufeinander zuzugehen - diese gab es aber nicht.

Nun muss es der Schlichter richten. Diese Rolle fällt Prof. Dr. Rainer Schlegel zu, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts. Sein Job dürfte kein leichter werden, zu weit liegen die Vorstellungen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite auseinander.

IG Bau fordert 6,8% mehr Lohn

Die IG Bau verlangt für die rund 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ein Lohnplus von 6,8%, mindestens aber 230 Euro mehr im Monat. Azubis aller Ausbildungsjahrgänge sollen monatlich 100 Euro mehr bekommen. Diese Forderungen hatte die IG Bau schon im Februar 2020 aufgestellt, vor der ersten, ursprünglich für März geplanten - und dann wegen der Coron-Pandemie verschobenen - Tarifrunde.

Ein weiteres Ziel der Gewerkschafter: Bauarbeiter sollen künftig die Wegezeit entschädigt bekommen, also die Fahrten zu den nicht immer nah gelegenen Baustellen und wieder zurück.

Die Gewerkschafter stellen aber nicht nur Forderungen auf, sie untermauern diese auch mit Zahlen: Das Bauhauptgewerbe habe von Januar bis Mai 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ein Umsatzplus von 7,1% und ein Beschäftigungsplus von 4,1% in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verbucht. Real sei der Umsatz der Branche um 3,9% gestiegen.

"Den Bauunternehmen kann es gar nicht schlecht gehen"

"Mit diesen Zahlen kann es Bauunternehmen gar nicht schlecht gehen. Und das in der Zeit der Corona-Pandemie", folgert Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau. Bauhandwerk und Bauindustrie hätten kein Angebot vorgelegt, moniert die Gewerkschaft. Tatsächlich finden sich in einer gemeinsamen Mitteilung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) keine Zahlen dazu, was die Arbeitgeberseite anbietet.

"Auch die Bauwirtschaft ist von Corona betroffen"

Ein Statement von Uwe Nostitz, Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite und ZDB-Vizepräsident, lässt aber darauf schließen, dass die Bauverbände keine großen Sprünge für die Beschäftigten sehen: "Die Tarifverhandlungen finden in einem äußerst schwierigen Umfeld statt. Denn entgegen anderslautenden Behauptungen ist auch die Bauwirtschaft durch Corona betroffen", beginnt das Nostiz-Statement. So sei während des Lockdowns nicht nur der Zugang zu Material und Behörden eingeschränkt gewesen, auch die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln habe einen entsprechenden Aufwand verursacht.

Doch damit nicht genug: Corona schlage sich auch ganz konkret in den Auftragsbüchern der Unternehmen nieder, beklagen die Bauverbände. "Die Auftragseingänge für die Monate Januar bis Mai 2020 liegen um 2% unter dem Vorjahreswert. Im wichtigen Wirtschaftshochbau sind die Order im Monat Mai um 35% und im Straßenbau um 5,5% eingebrochen", betont Nostiz. Und der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im Mai 2020, so darf man ergänzen, laut Destatis um 3% gesunken (verglichen mit Mai 2019).

"Hohe Lohnforderungen passen nicht in dieses Umfeld"

Fazit der Bauverbände: "Daher müssen wir davon ausgehen, dass wir bestenfalls ein Nullwachstum für den Umsatz der Branche in diesem Baujahr erreichen werden. Diese wirtschaftlichen Tatsachen muss die IG Bau endlich zur Kenntnis nehmen. Hohe Lohn- und Gehaltsforderungen passen ebenso wenig in dieses Umfeld wie die Drohung mit einer Herbstblockade auf deutschen Baustellen."

Tatsächlich warnt IG-Bau-Chef Robert Feiger die Bauunternehmen: Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern".

Schlichtung startet am 26. August

Der Auftakt für die Schlichtung ist für den kommenden Mittwoch (26. August) geplant. Die Tarifparteien haben dann maximal 14 Tage Zeit, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Danach endet die Friedenspflicht.

Harald Thomeczek

Bau-Mindestlöhne: Ein Schlichter soll den Knoten lösen

Ein Schlichter soll Bewegung in die festgefahrenen Tarifverhandlungen für die Bau-Mindestlöhne bringen.

Ein Schlichter soll Bewegung in die festgefahrenen Tarifverhandlungen für die Bau-Mindestlöhne bringen.

Quelle: imago images, Urheber: Sven Simon

Karriere 12.12.2019
Im festgefahrenen Tarifstreit um einen Bau-Mindestlohn für Facharbeiter kommt eine dringend benötigte Lösung in Sicht: Ein Schlichter soll den Verhandlungen zum Durchbruch verhelfen. ... 

Im festgefahrenen Tarifstreit um einen Bau-Mindestlohn für Facharbeiter kommt eine dringend benötigte Lösung in Sicht: Ein Schlichter soll den Verhandlungen zum Durchbruch verhelfen. Immerhin darin sind sich die Tarifvertragsparteien einig.

Im Tarifstreit um die Mindestlöhne für die rund 850.000 Baubeschäftigten hat die Gewerkschaft IG Bau die Verhandlungen offiziell für gescheitert erklärt und am 11. Dezember 2019 die Schlichtung angerufen. Zuvor hatten sich die Tarifvertragsparteien auf Rainer Schlegel, den Präsidenten des Bundessozialgerichts, als Schlichter geeinigt. Dies teilten die IG Bau sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) am heutigen Donnerstag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Ende Oktober hatten die Gewerkschaft und die Arbeitgeber die Gespräche über Branchenmindestlöhne auf dem Bau nach drei Verhandlungsrunden ohne Ergebnis abgebrochen.

Höchste Zeit für eine Lösung

Die Zeit drängt: Die Allgemeinverbindlichkeit der Bau-Mindestlöhne endet zum 31. Dezember 2019. Es geht um den bundesweit geltenden Mindestlohn 1 für Hilfsarbeiten auf dem Bau in Höhe von 12,20 Euro sowie den nur in den alten Bundesländern und Berlin geltenden Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten. Dieser liegt bei 15,05 Euro in Berlin bzw. 15,20 Euro im Westen.

Die Gewerkschaft forderte, auch für den Osten wieder eine Lohnuntergrenze für qualifiziertere Arbeiten zu ziehen. Die Arbeitgeberseite ihrerseits diskutierte laut IG Bau, den Mindestlohn 2 abzuschaffen und dafür einen bundesweiten Mindestlohn von 12,40 Euro einzuführen.

Der Termin für die Schlichtung steht fest: Am 18. Dezember 2019 wird der Schlichter mit den Tarifvertragsparteien um 11 Uhr im Hotel RIU Plaza in Berlin zusammenkommen, um den gordischen Knoten zu lösen.

Im Frühjahr 2018 konnten sich die Tarifvertragsparteien ebenfalls nicht ohne Hilfe einigen. Damals betätigte sich der frühere Bundesarbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement als Schlichter.

Harald Thomeczek

Der Geselle als Mentor

Um die Ausbildungsqualität im Baugewerbe und -handwerk zu verbessern, soll ein Geselle als Azubi-Mentor benannt werden.

Um die Ausbildungsqualität im Baugewerbe und -handwerk zu verbessern, soll ein Geselle als Azubi-Mentor benannt werden.

Bild: BilderBox.com

Karriere 07.08.2014
Kleine und mittelständische Unternehmen tun sich bei der Ausbildung manchmal schwer. Doch der Mangel an Nachwuchskräften, hohe Abbrecherquoten und die baldige Verrentung vieler Fachkräfte ... 

Kleine und mittelständische Unternehmen tun sich bei der Ausbildung manchmal schwer. Doch der Mangel an Nachwuchskräften, hohe Abbrecherquoten und die baldige Verrentung vieler Fachkräfte erhöhen den Druck auf die Unternehmen, mehr in ihre Personalarbeit zu investieren. Damit die betriebliche Ausbildung besser gelingt, hat ein Forschungsprojekt an der Bergischen Universität Wuppertal kostenlose Handlungshilfen für ein Mentoringprogramm entwickelt.

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, sagt der Volksmund. Doch wenn es während der Ausbildung knirscht, dann sollten die Betroffenen doch einmal genauer auf die Ursachen schauen. Ein häufiger Beschwerdegrund von Lehrlingen sei, dass sie von verschiedenen Gesellen eines Unternehmens betreut werden und dann Dinge unterschiedlich erklärt bekommen, sagt Melanie Hainz. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bergischen Universität Wuppertal kann sich gut in die Lage der jungen Leute hineinversetzen, denn sie hat einst selbst eine Ausbildung zur Malerin und Lackiererin absolviert. Ebenso wenig wie der ständige Betreuerwechsel hilfreich sei, bringe es etwas, wenn die Azubis nur die ungeliebten Vorarbeiten auf der Baustelle erledigten, wie z.B. das Abreißen der Tapeten. Um die Zusammenhänge besser zu verstehen, müssten sie auch mal von Anfang bis Ende des Auftrags auf einer Baustelle eingesetzt werden.

Damit solche Probleme das Betriebsklima nicht unnötig belasten, hat Hainz ein Mentorenprogramm zur Verbesserung der Ausbildungsqualität entwickelt. Ein Geselle ist Hauptbetreuer des Lehrlings. Neben dem Wissens- und Erfahrungstransfer will das Programm auch die Kommunikation und Motivation erhöhen. Eingebettet war das Projekt in ein dreijähriges Forschungsvorhaben zur Verbesserung im gelebten Arbeitsschutz auf Baustellen (VegAB), das seinen Fokus auf Jugendliche und ältere Beschäftigte legte. Denn schon bei Berufsanfängern sollte ein Bewusstsein für den Arbeitsschutz vorhanden sein, damit der ausgewählte Beruf auch noch im Alter ausgeübt und so dem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden kann, heißt es auf der Homepage des Projekts (www.vegab.uni-wuppertal.de).

Der drohende Fachkräftemangel am Bau ist schon 2012 in einer gemeinsamen Studie des F.A.Z.-Instituts für Management-, Markt- und Medieninformationen und Soka-Bau, der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, berechnet worden: Rund 136.000 gewerblichen Arbeitnehmern im Alter von 45 bis 54 Jahren stehen nur rund 52.000 Auszubildende und Gesellen im Alter zwischen 15 bis 24 Jahren gegenüber. Die Branche kann es sich also nicht leisten, junge Menschen zu verlieren.

Tatsächlich werden in Deutschland - über alle Berufe gesehen - zwischen 20% und 25% der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst, wie eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) aus dem Jahr 2012 zeigt. Bei 70% gab es betriebliche Gründe, wie Konflikte mit Ausbildern oder Betriebsinhabern oder der schlechten Vermittlung von Ausbildungsinhalten, brachte eine BIBB-Umfrage 2002 ans Licht. Das Lösen des Vertrags ist jedoch nicht mit einem kompletten Abbruch gleichzusetzen: Die Hälfte der Befragten schloss einen neuen Ausbildungsvertrag ab und weitere 12% wechselten auf (Berufs-) Schulen oder an die Hochschule.

Positiv wirke es hingegen, wenn sich Azubis und ihre Betriebe schon vor Ausbildungsbeginn kennenlernen würden. Der frühzeitige Kontakt und der Abgleich der Erwartungen der Bewerber mit der Realität scheinen somit wesentliche Faktoren für den Ausbildungserfolg und den Branchenverbleib zu sein, folgert die Studie von F.A.Z./Soka-Bau.

Auch hierfür hat das Forschungsprojekt Handlungshilfen entwickelt, die kostenlos auf der Homepage von VegAB zur Verfügung gestellt werden. Die Broschüre "Fit für die Zukunft" gibt Unternehmen einen Fragen- und Ideenkatalog an die Hand, wie sie sich frühzeitig als Arbeitgeber präsentieren und ihre jungen Mitarbeiter halten können. Das reicht vom Facebook-Auftritt bis zum Austausch mit anderen Bauunternehmen.

Die Handlungshilfe "Mentoring zur Verbesserung der Ausbildungsqualität" liefert zudem Checklisten für die Auswahl des passenden Mentoren-Gesellen und bietet Ideen und Ablaufpläne für die Einführungs- und Feedbackgespräche. Zwei kurze Flyer (Tipps und Tricks für Mentorinnen und Mentoren sowie für Auszubildende) geben auf einen Blick Auskunft zu den Themen. Alle acht Handwerksunternehmen, die sich während der Projektphase als Partner zur Verfügung gestellt hatten, führen das Mentoringprogramm fort.

Berufe am Bau - im Netz

Wer sich über die verschiedenen Berufsbilder der Bauwirtschaft informieren möchte, trifft im Netz auf ein immenses Angebot.

  • www.bau-ausbildung.de: Die Ausbildungsplatzbörse von Soka-Bau im Netz bietet auch Informationen für Arbeitgeber.
  • www.bauberufe.net: Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes stellt die verschiedenen Bauberufe vor. Ein Filtern nach Interessen ist möglich.
  • www.berufsinfo.org: Das Berufsinformationsportal der Handwerkskammer zu Köln informiert über die Berufe in den Bereichen Bau + Ausbau, weist Lehrstellen nach und verrät, welche Berufe sich ähneln.
  • www.bzb.de: Die Bildungszentren des Baugewerbes bieten Inhalte für Berufseinsteiger bis zu Führungskräften.
  • www.bau-dein-ding.de: Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg informiert über sämtliche Einstiegsmöglichkeiten am Bau, vom Praktikum bis zum Studium. Berufsmessen, Berufsbilder und Ausbildungsberufe werden ebenfalls dargestellt.
  • www.grosses-anpacken.de: Das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW informiert Jugendliche über Berufe in der Branche.
  • www.bdb-campus.de: Die Studenten des Bunds Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure organisieren u.a. Baustellenbesichtigungen und haben einen Newsticker auf ihrer Seite.
  • www.weiterbildung-bauwirtschaft.de: Die IG Bauen-Agrar-Umwelt, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie wollen das lebenslange Lernen fördern und informieren über bundesweite Aufstiegsfortbildungen.
  • www.deutschland-baut.de: Die gemeinsame Initiative mehrerer Bauunternehmen informiert u.a. über Traineeprogramme und Weiterbildungsmöglichkeiten in der eigenen Akademie.
  • www.werde-bauingenieur.de: Welche Studiengänge, Hochschulen und Abschlüsse es gibt, wird ebenso erläutert, wie der mögliche Arbeitsplatz nach dem Studium.sma

Der Kongress Zukunft Bauen - Wege aus der Nachwuchsfalle findet am 27. August 2014 auf dem Campus Freudenberg der Bergischen Universität Wuppertal statt. Dort stellt auch Melanie Hainz ihre Handlungshilfen vor. Anmeldeschluss ist am 12. August 2014. Ansprechpartner: Frau Alexandra Liesert (Tel.: 0202-439-4225, E-Mail: info@baubetrieb.de).

Sonja Smalian

ZDB begrüßt Beschluss

Karriere 26.09.2013
Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband ... 

Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mit, der die Entscheidung ausdrücklich begrüßte.

ZDB-Vize Frank Dupré betonte, die Entscheidung leiste "einen wichtigen Beitrag dazu, dass trotz des erheblichen Arbeitskostengefälles innerhalb der europäischen Bauwirtschaft Bauleistungen in Deutschland zu fairen Arbeitsbedingungen angeboten werden". Da die Übergangsregelungen für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte zum Jahresende auslaufen, könne nur durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne verhindert werden, "dass Baubetriebe, die heimische Arbeitskräfte beschäftigen und hier Steuern und Sozialabgaben entrichten, durch einen unfairen Wettbewerb vom Markt verdrängt werden". Tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gelten für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.

Bauhauptgewerbe führte als erste Branche Mindestlohn ein

Das Bauhauptgewerbe war einst Vorreiter bei der Einführung eines Mindestlohns gewesen. Auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Branche zum 1. Januar 1997 den ersten Mindestlohn in Deutschland eingeführt.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von vier vollen Kalenderjahren bis Ende 2017. Dabei handelt es sich um die längste Mindestlohnvereinbarung seit Einführung des Instruments im Jahr 1997.

Ab dem kommenden Jahr beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe eins 11,10 Euro im Westen und 10,50 Euro im Osten. Dieser gilt u.a. für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten. In der Tarifgruppe zwei beträgt der Mindestlohn im Westen 13,95 Euro.

Eine weitere Besonderheit des Tarifvertrags ist die schrittweise Angleichung des Mindestlohns eins West mit dem Mindestlohn eins Ost auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn eins in Höhe von 11,30 Euro zum 1. Januar 2017. Das sei ein wesentlicher Schritt, um die Lohneinheit in Deutschland zu erreichen, heißt es beim ZDB.

Peter Maurer,Sonja Smalian,Andreas Nöthen

Martin Lemke Vorsitzender der neuen FIEC-Fachgruppe Housing

Martin Lemke.

Martin Lemke.

Bild: Patrizia

Köpfe 07.02.2011
Der europäische Bauverband FIEC, dem 34 Verbände in 29 Ländern angehören, hat heute in Brüssel die Fachgruppe Housing gegründet. Vorsitzender ist Martin Lemke, der für den BFW Bundesverband ... 
Der europäische Bauverband FIEC, dem 34 Verbände in 29 Ländern angehören, hat heute in Brüssel die Fachgruppe Housing gegründet. Vorsitzender ist Martin Lemke, der für den BFW Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen an der Spitze der Arbeitsgruppe steht. Lemke ist Geschäftsführer der Patrizia Investmentmanagement und seit 2006 in die Europaarbeit des BFW eingebunden.

In der ersten Sitzung der Fachgruppe kritisierte Lemke, dass Wohnungsunternehmen in Deutschland für die Finanzierung energetischer Sanierungen keine Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) abrufen könnten. Der Hintergrund: Die Bundesregierung verzichtet auf die Inanspruchnahme der Mittel. Sie sieht die Wohnungspolitik in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten; eine Einmischung Brüssels wird abgelehnt. Neben dem Thema Fördermittel aus Brüssel will sich die FIEC-Arbeitsgruppe mit Wohntrends und der Entwicklung der Wohnungsmärkte in Europa befassen. Auf der Agenda stehen zudem politische Entwicklungen sowie rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für die private Wohnungswirtschaft in Europa.

Neben dem BFW weitere deutsche Mitgliedsverbände sind der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des deutschen Baugewerbes (ZDB).

Christine Rose