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Eine Frage des Profils: Wollen Sie netzwerken oder suchen Sie einen Job?

Einige Unternehmen unterstützen das Engagement ihrer Mitarbeiter auf Xing und tragen die Kosten für eine Premium-Mitgliedschaft. Bei wem das nicht der Fall ist, der kann versuchen sie steuerlich abzusetzen.

Einige Unternehmen unterstützen das Engagement ihrer Mitarbeiter auf Xing und tragen die Kosten für eine Premium-Mitgliedschaft. Bei wem das nicht der Fall ist, der kann versuchen sie steuerlich abzusetzen.

Bild: Natalia Merzlyakova/Fotolia.com

Karriere 12.02.2015
"Und es hat Xing gemacht ... als sich zum ersten Mal ein Headhunter bei mir gemeldet hat." Mit diesem Slogan warb das Netzwerk im Jahr 2010 für sich. Von einem plötzlichen Karrieresprung ... 

"Und es hat Xing gemacht ... als sich zum ersten Mal ein Headhunter bei mir gemeldet hat." Mit diesem Slogan warb das Netzwerk im Jahr 2010 für sich. Von einem plötzlichen Karrieresprung dürften viele Nutzer träumen. Doch Xing ist mehr als nur eine Plattform um "gefunden" zu werden. Es ist ein Werkzeug zum aktiven Selbstmarketing und für den unkomplizierten Austausch auf Augenhöhe. Dabei sollten Nutzer nicht nur aus arbeitsrechtlichen Gründen einiges beachten.

Wie in sein E-Mail-Programm, schaut Gerrit Fischer jeden Morgen auch in sein Xing-Profil. Der Berater von FMC Facility Management Consulting hält darüber Verbindung mit seinen beruflichen Kontakten und wendet sich bei Fachfragen schnell mal an jemanden aus seinem Bekanntenkreis. Für Marcel Köhler, Geschäftsführer von Weritas Immobilienbewertung & Consulting, ist das Xing-Profil ein Baustein in der Fülle von Werkzeugen für die Außendarstellung, und er hat auch schon auf Stellenausschreibungen seines Unternehmens hingewiesen. Beide sind mit einem kostenlosen Standardprofil bei Xing präsent, wie die große Mehrheit der knapp acht Millionen Mitglieder, die das Netzwerk in Deutschland, Österreich und der Schweiz zählt. 833.000 Nutzer lassen sich ihr Premium-Profil etwas kosten und zahlen für ihre Präsenz im Netz.

Täglich tummeln sich Millionen von Deutschen auf so unterschiedlichen Plattformen wie Facebook, Twitter, Flickr oder Instagram. Fürs Geschäftliche hat sich in Deutschland Xing durchgesetzt. Nach dem Austausch von Visitenkarten auf einem Branchenevent ist es für viele inzwischen Usus, sich anschließend in der digitalen Welt über Xing zu vernetzen.

Wer im Netz lieber wenige Spuren hinterlassen möchte, der kann von seinem Arbeitgeber nicht zur Xing-Mitgliedschaft gezwungen werden. "Es gibt jedoch eine Ausnahme", sagt Katrin Scheicht, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Norton Rose Fulbright. "Wenn die Mitgliedschaft Teil des Arbeitsvertrags ist. Gehört beispielsweise die Akquise über soziale Netzwerke wie Xing fest zum Stellenprofil, dann sollte der Arbeitgeber das explizit im Arbeitsvertrag aufführen." Andernfalls sei der Arbeitgeber in diesem Punkt nicht weisungsbefugt. Wird die Xing-Präsenz hingegen nicht vom Arbeitgeber gefordert, kann er dem Mitarbeiter die Verwendung der Firmenadresse als E-Mail-Kontakt untersagen.

Auch im Netz ist der Mitarbeiter das Gesicht des Unternehmens zur Welt. Doch wie gelungen der Auftritt dort ist, hängt oft von der Internetaffinität des Einzelnen ab. Wer weiß schon, dass er seinen Fotografen fragen muss, ob er das Bewerbungsfoto auch online stellen darf oder dafür weitere Nutzungsrechte erwerben muss? Dabei ist das Foto entscheidend für einen professionellen Auftritt. "Das Bild sollte die Persönlichkeit und die Tätigkeit unterstreichen", sagt Karen Gräper, Manager Corporate Communications bei Xing. Damit die Seite mobil gut nutzbar ist, werden die Fotos quadratisch angezeigt. Die optimale Bildgröße beträgt 1.024 x 1.024 Pixel.

Weitere wichtige Elemente des Profils sind die Bereiche Berufserfahrung und Ausbildung. Für Nutzer gilt zu überlegen, wie umfassende Angaben sie dort machen und wie dieses wirken. 70% bis 80% der normalen Nutzerprofile sehen in den Augen des Xing-Experten Joachim Rumohr, Autor des Buches "Xing optimal nutzen”, aus wie Karriereprofile in eigener Sache. Tatsächlich würden aber nur 5% bis 10% der Nutzer aktiv einen neuen Job suchen, sagt Rumohr. Diese missverständliche Aufmachung kann dann zum Problem werden, wenn sie neue Kontakte stutzig macht, ob die Person nicht vielleicht bald aus dem Unternehmen ausscheidet, weil sie auf dem Sprung in eine andere Firma ist. Provoziert wird dieses Gefühl häufig durch das Herzstück vieler Profile - den Lebenslauf. Aber kein Kunde benötige einen Lebenslauf, sagt Rumohr. Denn bei einem Angestellten schaue der Profil-Besucher eher auf das Unternehmen.

Die Suche auf Xing erfolgt über Schlagworte. Xing-Pressereferentin Gräper empfiehlt deswegen den Netzwerkmitgliedern, alle für ihr Tätigkeitsprofil relevanten Begriffe in ihr Profil einzugeben, z.B. Positionsbezeichnung und Aufgaben. Darüber hinaus sollten in die Felder "ich suche" und "ich biete" passgenaue Begriffe und branchenspezifische Schlagworte eingesetzt werden. Für ausführlichere Beschreibungen im Volltext sei der Bereich "Portfolio" vorgesehen, erläutert Gräper. Doch prinzipiell gilt: Je aktiver jemand in dem Netzwerk agiert, desto leichter wird er gefunden, sagt Rumohr. Dafür sorgen die üblichen Datenverknüpfungen.

Bei Kontaktanfragen sollten sich die Nutzer fragen, ob die Person ein Kunde, Dienstleister oder Kooperationspartner sein könnte, und zwar getreu dem Netzwerk-Gedanken für sich selbst - und die eigenen Kontakte. Wer eine Kontaktanfrage von jemand Unbekanntem erhält, könne auch mal zum Hörer greifen, um die Person kurz zu sprechen. Ergeben sich dann aber keinerlei Berührungspunkte, die eine Zusammenarbeit vermuten lassen, dann darf die Kontaktanfrage auch abgelehnt werden.

Immer wieder befassen sich Gerichte mit der Frage nach einer Impressumpflicht auf Xing. Das Portal bietet inzwischen ein entsprechendes Feld im Profil an und gibt Hilfestellung im eigenen Blog dazu. Doch die Rechtslage ist unsicher, ohne Impressum drohen Abmahnungen. "Angestellte sollten eines aufführen und kenntlich machen, dass sie bei dem genannten Unternehmen angestellt sind. Nur einen Link auf die Unternehmenswebseite zu setzen, reicht nicht", sagt Arbeitsrechtlerin Scheicht.

Weiter ist zu beachten, dass auf Xing ebenso wie im richtigen Leben die freie Meinungsäußerung nicht unbegrenzt gilt. "Beleidigung, unwahre Tatsachenbehauptungen oder die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftszahlen sind nicht erlaubt", betont Scheicht. "Und niemand darf sich als Head of Sales darstellen, wenn er eigentlich am Empfang sitzt."

"Geschönte" Lebensläufe und falsche Positionsbezeichnungen fallen auch Aileen Abbas, Head of Human Resources von BNP Paribas Real Estate (BNPPRE), bei Xing immer wieder auf. Ertappt sie einen schon längst ausgeschiedenen Mitarbeiter dabei, sich im Netz noch als BNPPRE-Angestellten zu präsentieren, meldet sie das an Xing. Die bitten dann das Mitglied, sein Profil zu korrigieren, sagt Abbas. "Im Normalfall klappt das."

Wegen der nicht wenigen Fragen, was man darf und was man sollte, sind Unternehmen gut beraten, sich Social Media Guidelines zu geben, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen. In diesen kann der Arbeitgeber Empfehlungen zum sachlichen und höflichen Umgang im Netz formulieren und Angaben dazu machen, wer etwa Links zu Pressemitteilungen posten darf. Abbas arbeitet gerade an einem solchen Regelwerk - doch zunächst nur für die Führungskräfte ihres Unternehmens.

Sonja Smalian

Ist das noch erlaubt?

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, erhält der Arbeitnehmer meist
eine Abmahnung. Diese verbleibt dauerhaft in der Personalakte.

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, erhält der Arbeitnehmer meist eine Abmahnung. Diese verbleibt dauerhaft in der Personalakte.

Bild: BilderBox.com

Karriere 22.05.2014
Das Handy stellt der Arbeitgeber, die geschäftlichen Kontakte sind oft im eigenen Xing-Profil gespeichert und zu manchen Geschäftspartnern werden fast freundschaftliche Verbindungen gepflegt. ... 

Das Handy stellt der Arbeitgeber, die geschäftlichen Kontakte sind oft im eigenen Xing-Profil gespeichert und zu manchen Geschäftspartnern werden fast freundschaftliche Verbindungen gepflegt. Arbeits- und Freizeit verschwimmen immer mehr, doch das Arbeitsrecht zieht klare Grenzen. Ab wann das Schreiben von privaten E-Mails am Arbeitsplatz den Personaler auf den Plan ruft und ob Abendveranstaltungen mit Canapées als Arbeitszeit gelten, erläutert Katrin Scheicht, Partnerin bei Norton Rose Fulbright.

Immobilien Zeitung: Frau Scheicht, jeder zehnte deutsche Arbeitnehmer kommt einmal im Monat zu spät zur Arbeit. 5% sind sogar mindestens einmal pro Woche nicht pünktlich, zeigt eine aktuelle Studie von CareerBuilder und JobScout24. Die Unternehmen lassen solches Fehlverhalten nicht ungesühnt. Ein Viertel der Personaler hat deswegen schon einmal eine Kündigung ausgesprochen. Wie schnell muss ein Arbeitnehmer mit solch drastischen Mitteln rechnen?

Katrin Scheicht: Regelmäßiges Zuspätkommen zählt zu den häufigsten Auslösern für Konflikte am Arbeitsplatz. Wie gravierend dieses Fehlverhalten ist, hängt jedoch von den Umständen ab. Gibt es in dem Unternehmen feste oder flexible Arbeitszeiten oder hat der Arbeitnehmer Kundenkontakt ab einer bestimmten Uhrzeit? Das sind Aspekte, die in die Bewertung einfließen.

IZ: Dem morgendlichen Nachzügler droht also nicht sofort die Kündigung?

Scheicht: Nein, wahrscheinlich nicht. Zunächst dürfte es ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Personaler geben. Bessert sich das Verhalten nicht, folgt eine schriftliche Abmahnung, die in der Personalakte verbleibt. Kommt der Mitarbeiter auch nach der Abmahnung weiterhin zu spät, kann der Arbeitgeber eine zweite Abmahnung oder u.U. eine Kündigung aussprechen.

IZ: Wenn es keine Stechuhr gibt, wer dokumentiert dann die Arbeitszeit?

Scheicht: Der Arbeitgeber ist zwar zur Erfassung der Arbeitszeit, die acht Stunden überschreitet, verpflichtet, doch er kann dies an den Mitarbeiter delegieren.

IZ: Muss der Arbeitnehmer dann nur darauf achten, dass die Gesamtsumme stimmt?

Scheicht: Nicht ganz, denn wenn es eine Kernarbeitszeit gibt, dann müssen alle Mitarbeiter, auch solche im Außendienst, wie z.B. Makler, während dieser Zeit arbeiten.

IZ: Im Büro lockt der stete Internet-Zugang, mal schnell die privaten E-Mails zu checken. Ab wann sollten Angestellte auf die Uhr gucken, wenn sie privat im Internet surfen?

Scheicht: Wenn die Privatnutzung erlaubt ist, heißt das Stichwort "sozialadäquat", d.h. die private E-Mail-Nutzung muss in einem annehmbaren Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit stehen. Gelegentlich zehn Minuten sind bei einem achtstündigen Arbeitstag i.d.R. nicht abmahnfähig.

IZ: Kann ein Arbeitgeber die private Nutzung des Internets gänzlich verbieten?

Scheicht: Ja, theoretisch kann er die Nutzung untersagen. Im Jahr 2014 erlauben aber viele Arbeitgeber die Privatnutzung.

IZ: In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber E-Mails eines Mitarbeiters öffnen. Wenn jemand auch seine private Korrespondenz über den Firmen-Account laufen lässt, wie kann er diesen Schriftverkehr kennzeichnen, um ihn zu schützen?

Scheicht: Wenn die Privatnutzung erlaubt ist, kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres auf den E-Mail-Account zugreifen. Zusätzlich kann in die Betreffzeile das Wort "Privat" geschrieben werden, um Zugriffe auf die privaten E-Mails noch weiter zu vermeiden.

IZ: Gilt für privates Telefonieren auch das Stichwort "sozialadäquat"?

Scheicht: Ja, und zwar auch, wenn die Telefonate in der Arbeitszeit vom privaten Handy und nicht vom Büro-Telefon geführt werden. In besonders schweren Fällen riskiert der Mitarbeiter durchaus eine fristlose Kündigung.

IZ: Was heißt schwerer Fall übersetzt für Nicht-Juristen?

Scheicht: Der Mitarbeiter einer Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft hatte innerhalb von sechs Wochen 18 Stunden lang nach Mauritius telefoniert - vom Anschluss seines Kollegen. Das ist ein schwerer Fall und das kostete ihn den Job.

IZ: Heutzutage wird von vielen Angestellten erwartet, dass sie über ein großes Netzwerk verfügen. Um das zu pflegen, sollen sie regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen, die oft abends stattfinden. Auch wenn dort die Atmosphäre eher locker ist, handelt es sich dabei nicht um ein Treffen unter Freunden. Gilt das als Arbeitszeit?

Scheicht: Nein, denn nach überwiegender Meinung werden Geschäftsessen und ähnliche Veranstaltungen nicht als Arbeitszeit angesehen.

IZ: Darf der Arbeitnehmer am nächsten Tag wenigstens entsprechend später ins Büro kommen?

Scheicht: Es gibt vielleicht Positionen, bei denen es erlaubt ist. Generell sollten Arbeitnehmer prüfen, wie solch ein Fall in ihrem Unternehmen und für ihre Position geregelt ist.

IZ: Welche Voraussetzungen müssen denn gegeben sein, damit der Fachvortrag mit Canapées um 19:30 Uhr vom Arbeitgeber vergütet wird?

Scheicht: Zum einen muss es einen konkreten Bezug zur Arbeit geben, und zum anderen sollte der Arbeitgeber den Mitarbeiter entsandt haben. Doch selbst dann dürfte es sich nur in Ausnahmefällen um Arbeitszeit handeln, weil die Beanspruchung generell geringer ist als im Büro.

IZ: Nehmen wir an, dass es sich um Arbeitszeit handelt. Bekommt der Arbeitnehmer dann die Überstunden vergütet?

Scheicht: Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Gibt es keine Regelung, kann der Mitarbeiter z.B. einen Anspruch haben, wenn sein Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Dies sind aktuell 71.400 Euro Bruttojahresgehalt in den alten Bundesländern und 60.000 Euro in den neuen.

IZ: Frau Scheicht, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führt Sonja Smalian.

IZ