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Auch der Mietverwalter soll Sachkunde nachweisen

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Bild: goodluz/Fotolia.com

Karriere 24.09.2015
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung ... 

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung der Zulassung zum Makler- und Verwalterberuf berücksichtigt wird. Auch andere Verbände haben sich zum Referentenentwurf geäußert.

Als der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Juli dieses Jahres das Ministerium verließ, jubelten die Verbände (siehe "Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis", IZ 29/15). Denn endlich lag ein handfestes Konzept für die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum auf dem Tisch. Dennoch äußerten viele Seiten Änderungswünsche. Schon damals kritisierten der DDIV und der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen gemeinsam, dass der Mietverwalter im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist, genau wie der im Gesetzentwurf aufgeführte WEG-Verwalter.

Nun hat sich eine Koalition aus DDIV, DMB und Haus & Grund direkt an Bundesbauministerin Barbara Hendricks, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas gerichtet. Die Verbandspräsidenten plädieren eindringlich für die Einführung einer Erlaubnispflicht auch für den Verwalter von Mietimmobilien und Sondereigentum. Sie argumentieren dabei mit den komplexen Anforderungen durch gesetzliche Neuregelungen, von denen auch der Mietverwalter betroffen ist. Zumal dieser Haftungsrisiken ausgesetzt sei und eigene Schutzpflichten gegenüber Mietern und Eigentümern habe. Zudem weisen die Verbände auf die Gefahr hin, dass WEG-Verwalter, die die Berufszulassungsanforderungen nicht erfüllten, sich künftig auf das Feld der Mietverwaltung zurückziehen könnten. Das würde aber den Anteil unqualifizierter Mietwohnungsverwalter erhöhen. Auch aus diesem Grunde sollten die Mietverwalter ebenfalls einen Sach- und Fachkundenachweis erbringen. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler gibt sich optimistisch. Er rechnet der Verbändeallianz gute Chancen aus, dass sie Gehör finden wird.

Auch die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) äußerte sich zum Referentenentwurf. Die Berufsorganisation fordert für ihre rund 1.500 Mitglieder in Deutschland eine Befreiung von der Sachkundeprüfung. Dabei argumentiert Martin Eberhardt, Vorstandsvorsitzender von RICS Deutschland, mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. RICS-Mitglieder in Großbritannien würden alle einen sogenannten reglementierten Beruf ausüben. Dies erlaube ihnen, auch ohne weitere Sachkundeprüfung in einem anderen EU-Land tätig zu werden. Da in Deutschland dieselbe RICS-Zugangsprüfung gelte wie in Großbritannien, sollten auch die deutschen Mitglieder ihre Sachkunde nicht weiter nachweisen müssen. Judith Gabler, RICS-Director of Operations, Europe, ergänzt, dass mindestens 95% der Mitglieder in Deutschland über einen akademischen Abschluss verfügen würden und die Mitglieder seit zwei Jahren eine jährliche Fortbildungspflicht von 20 Stunden hätten. Doch wie viele RICS-Mitglieder überhaupt von einer möglichen Sachkundeprüfung betroffen wären, kann Gabler nicht beziffern. Die Berufsorganisation spricht sich zudem für eine Aufnahme einer Fortbildungsverpflichtung in das Gesetz aus. Damit steht sie nicht alleine. Auch der DDIV regt die Einführung einer gesetzlich verankerten und stichprobenartig überprüfbaren Weiterbildungsverpflichtung an.

Sonja Smalian

RICS Deutschland benennt Vorstand

Köpfe 13.08.2013
Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) in Deutschland hat ihren neuen Vorstand bestimmt: Martin Eberhardt (Sprecher der Geschäftsführung von Bouwfonds REIM Deutschland), Michael ... 

Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) in Deutschland hat ihren neuen Vorstand bestimmt: Martin Eberhardt (Sprecher der Geschäftsführung von Bouwfonds REIM Deutschland), Michael Englisch (Geschäftsführer von Value Scouts Capital Consult), Birgit Hempel (Associate Director bei Jones Lang LaSalle GmbH Valuation & Transaction Advisory), Rüdiger Hornung (Geschäftsführer von TÜV Süd ImmoWert), Ralph Jerey (Vorstand von OperaOne), Gerhard Kemper (Geschäftsführer von Geka Kemper), Tanja Kreipe (Senior Consultant Investment bei DTZ), Peter Parlasca (Mitarbeiter von Eurostat), Ingo Schierhorn (Geschäftsführer von CR Investment Management), Peter Stubbe (Vorstandsvorsitzender von Gewoba Wohnen und Bauen) und Ullrich Werling (Partner von Werling Schleef Immobiliensachverständige) gehören dem Führungsgremium an. Der Vorsitzende des Vorstands wird auf der ersten Sitzung am 29. August diese Jahres gewählt.

Ausgeschieden aus dem Vorstand sind Torsten Grüber, Andrea Jost, Ralf Klann, Prof. Dr. Gerrit Leopoldsberger, Andreas Ruf, Prof. Dr. Winfried Schwatlo und Jörn Stobbe.

Dem neuen Vorstand gehören elf Mitglieder statt wie geplant zehn an, da das dreiköpfige Nominierungsgremium drei statt zwei Kandidaten benannte. Zwei weitere Mitglieder waren schon vorab für eine weitere Amtszeit nominiert worden und sechs Vorstandsmitglieder wurden von den wahlberechtigen Vollmitgliedern bestimmt.

Sonja Smalian