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Karriere 04.06.2020
Können Mitarbeiter auf Dauer nicht ins Büro zurückkehren, könnte das für den Arbeitgeber teuer werden. ... 

Können Mitarbeiter auf Dauer nicht ins Büro zurückkehren, könnte das für den Arbeitgeber teuer werden.

Sieht sich ein Mitarbeiter gezwungen, zu Hause zu arbeiten, weil im Büro wegen der Corona-Abstandsregeln kein Platz mehr für ihn ist, läuft der Arbeitgeber Gefahr, den heimischen Arbeitsplatz nach der Arbeitsstättenrichtlinie (ArbStättV) einrichten zu müssen. Dies gilt es aus Arbeitgebersicht zu verhindern, denn die ArbStättV-konformen Anforderungen an einen sogenannten Telearbeitsplatz sind nicht zu vernachlässigen. "Sobald die ArbStättV greift, müssen Arbeitsplatz und Arbeitsmittel, also z.B. Abstandsregelungen, ergonomische Gestaltung, Licht, Bildschirm, Arbeitsraum, Arbeitstisch und -stuhl etc. den vorgegebenen Normen entsprechen", erläutert Matthias Pietzcker, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens combine consulting. Summa summarum können bei einer "Basic-Variante" grob gerechnet 650 bis 700 Euro pro Heimarbeitsplatz zusammenkommen.

Daher sollten Arbeitgeber auch in Corona-Zeiten dafür sorgen, dass es für jeden Mitarbeiter möglich ist, zumindest an einigen Tagen in der Woche ins Büro zurückzukehren. So könnten z.B. auch Kantinen-, Besprechungs- und Konferenzflächen, die derzeit weniger genutzt werden, in Arbeitsplätze umfunktioniert werden. Oder die Kollegen wechseln sich (vormittags/nachmittags oder tageweise) im Büro ab. Bei mobilen Arbeitsplätzen, auf die viele Arbeitgeber für längere Zeit nicht werden verzichten können, liegt die Verantwortung für die Ausstattung beim Arbeitnehmer.

Harald Thomeczek