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Wohnungswirtschaft mit neuem Tarifvertrag

Der Tarifvertrag für die Wohnungswirtschaft hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.

Der Tarifvertrag für die Wohnungswirtschaft hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.

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Karriere 09.07.2015
In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien für die rund 64.000 Beschäftigten in der Deutschen Wohnungswirtschaft geeinigt. Gestern endete die zweiwöchige ... 

In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien für die rund 64.000 Beschäftigten in der Deutschen Wohnungswirtschaft geeinigt. Gestern endete die zweiwöchige Erklärungsfrist und somit ist der neue Tarifvertrag gültig.

Er hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 und sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,4% ab dem 1.Juli 2015 vor. Für die unteren Lohn- und Gehaltsgruppen gibt es einen Mindestbetrag von 70 Euro. In einer zweiten Stufe, zum 1. Juli 2016, werden die Löhne und Gehälter um weitere 2,2% angehoben.

Für die Ausbildungsvergütungen gelten andere Regelungen. Sie werden ab dem 1. Juli dieses Jahres um 30 Euro und ein Jahr später um weitere 25 Euro erhöht.

Die Gespräche über die Modernisierung des Manteltarifvertrags werden im kommenden Jahr fortgesetzt, sagt Prof. Dr. Michael Worzalla, Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft (AGV). Danach gehe es dann in die Verhandlungen für einen Tarifvertrag zum demografischen Wandel. Dies war eine Forderung der Gewerkschaften, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), gewesen. Dabei werde es um Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie Beruf und Familie gehen, sagt Worzalla. Aber auch um die Frage, ob Unternehmen beispielsweise für ältere Beschäftigte Weiterbildungen verpflichtend machen könnten.

Sonja Smalian

Wohnungswirtschaft: Tarifverhandlungen bislang ergebnislos

Die Tarifverhandlungen in der Wohnungswirtschaft gehen in die dritte Runde.

Die Tarifverhandlungen in der Wohnungswirtschaft gehen in die dritte Runde.

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Karriere 12.06.2015
Auch die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die rund 64.000 Beschäftigten in der Deutschen Wohnungswirtschaft ist am 11. Juni 2015 ergebnislos beendet worden. Der Arbeitgeberverband ... 

Auch die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die rund 64.000 Beschäftigten in der Deutschen Wohnungswirtschaft ist am 11. Juni 2015 ergebnislos beendet worden. Der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft (AGV) nennt die Forderungen von IG BAU und Ver.di "deutlich überzogen".

Der AGV habe ein Angebot vorgelegt, das sich an den jüngsten Tarifabschlüssen in der Versicherungswirtschaft und dem öffentlichen Dienst orientierte, sagte Prof. Dr. Michael Worzalla, Vorstand des AGV.

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für Versicherungsangestellte des Innendienstes sehen u.a. eine Gehaltssteigerung in zwei Stufen in Höhe von 2,4% in diesem Jahr und 2,1% im Folgejahr vor. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder steigen die Tarife ebenfalls in zwei Schrit­ten um 4,83%, teilte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mit.

Für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft fordern die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um einen Festbetrag von 215 Euro, die Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 110 Euro sowie zwei zusätzliche freie Tage für Gewerkschaftsmitglieder. Ferner verlangen sie von den Arbeitgebern eine verbindliche Erklärung, in Verhandlungen über einen Tarifvertrag zum demografischen Wandel in der Wohnungswirtschaft einzusteigen.

Die Gewerkschaftsforderungen würden in den unteren Lohngruppen einem Plus von knapp 12% und in den oberen Lohngruppen von gut 6% entsprechen, sagte Worzalla. Der AGV bezeichnet die Forderungen der Gewerkschaft als "deutlich überzogen" in einer Pressemitteilung. Die Verhandlungen werden am 24. Juni 2015 fortgesetzt.

Sonja Smalian

Bei langer Krankheit ist Reden Gold

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

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Karriere 16.04.2015
Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft ... 

Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft seine Mitglieder zu Langzeiterkrankungen. Damit die betriebliche Eingliederung gelingt, müssen individuelle Lösungen gesucht werden - und die Beteiligten miteinander reden.

Bandscheibenprobleme, Unterschenkelbrüche und Brustkrebs sind nur drei Diagnosen, die zu einer langen Arbeitsunfähigkeit von 41 bis 100 Tagen führen. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse, die dafür die Daten ihrer 4,1 Mio. Mitglieder ausgewertet hat. Für das Jahr 2013 errechnete die Krankenkasse einen Krankenstand von 4,02% für ihre Mitglieder, das entspricht einer durchschnittlichen Fehlzeit von 14,7 Tagen pro Erwerbsperson. Auch wenn nur knapp 5% der Krankmeldungen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen (42 Tage) nach sich ziehen, so entfällt doch fast die Hälfte der Fehlzeiten (47,8%) auf genau solche Langzeiterkrankungen.

Fast jedes Unternehmen dürfte betroffen sein. "Im Schnitt täglich" berät denn auch Prof. Dr. Michael Worzalla, Mitglied im Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft, die Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema. Die rechtliche Beratung mache dabei nur 30% bis 40% der Gespräche aus. 60% bis 70% sind hingegen Tipps aus der Praxis. Denn Angestellte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben Anrecht auf ein Wiedereingliederungsgespräch. Anders als bei Selbstständigen, für die die krankheitsbedingte Auszeit durchaus einen Karriereknick bedeuten kann (vgl. "Krebs ist immer noch ein Tabuthema", IZ 14/2015), können Angestellte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Bei dem Wiedereingliederungsgespräch soll festgestellt werden, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann", heißt es im Sozialgesetzbuch. Dabei muss der Mitarbeiter nichts zur Art der Erkrankung sagen, das Unternehmen darf nicht fragen. Ein Vertreter des Betriebsrats soll bei dem Gespräch dabei sein. Der Mitarbeiter könnte sich auch von einem Rechtsbeistand begleiten lassen, sagt Gerhard Citrich von der IG BAU. Er könnte selbst Vorschläge machen, welche Einsatzmöglichkeiten er nach der Rückkehr sieht.

Bei dem Gespräch handele es sich um ein ganz formloses Verfahren, das der Arbeitnehmer jedoch nicht absolvieren muss. 30% bis 40% der Arbeitnehmer lehnten ein solches Gespräch ab, habe Worzalla die Erfahrung gelehrt. Doch das Gespräch sei sehr wichtig für den Arbeitgeber, um abschätzen zu können, ob der Mitarbeiter zurückkehren wird und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang.

Damit die Kontaktaufnahme nach langer Krankheit nicht so schwerfällt, sollte der Kontakt am besten gar nicht erst abbrechen. Ist der Mitarbeiter zwar noch krankgeschrieben, aber nicht ans Bett gefesselt, könnte er während der Mittagspause im Betrieb vorbeischauen oder einfach mal zum Hörer greifen. Auch das Unternehmen kann Kontakt durch die Zusendung der Mitarbeiterzeitung halten oder sich bei der Familie melden. Zu Beginn der Erkrankung sei die Solidarität meist groß, doch dann bestehe die Gefahr, dass der Erkrankte in Vergessenheit gerate, sagt Citrich.

Auch NCC Deutschland legt Wert darauf, dass bei einer langfristigen Erkrankung der Kontakt nicht abreißt. Einer aus dem Team, die Personalabteilung oder die Führungskraft halte die Verbindung aufrecht, sagt Personalleiterin Kathrin Alisch. Es gehe auch darum, "gutgemeinte Bombardierungen" mit Genesungswünschen von dem kranken Mitarbeiter fernzuhalten. Bei der Wiedereingliederung gebe es keinen allgemeingültigen Prozess. "Die Situationen sind so vielfältig wie die Menschen", sagt Alisch. Vielmehr werde nach individuellen Lösungen gesucht. Braucht der Mitarbeiter einen höhenverstellbaren Tisch oder muss er zwei Mal die Woche früher gehen können, um die Physiotherapie zu machen? Das Unternehmen fördert mit einem jährlichen Awareness Day die Unfallprävention.

Die DekaBank setzt ebenfalls auf individuelle Lösungen bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern. "Mit mehr als 300 verschiedenen Arbeitszeitmodellen bietet das rund 4.200 Mitarbeiter große Unternehmen viele Wahlmöglichkeiten. "Da geht es eher darum, dass in Abstimmung mit der Führungskraft ein passendes Modell gewählt wird", sagt Katrin Becker von der DekaBank. Um die Wiedereingliederung besser planen zu können, empfiehlt sie Transparenz im Umgang mit der Krankheit. "Doch das ist eine persönliche Entscheidung des Mitarbeiters. Manche sind dabei sehr offensiv, andere eher zurückhaltend", sagt Becker." "Kommunizieren, kommunizieren" lautet ebenfalls Worzallas Tipp für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter. "In diesem Fall ist Reden ausnahmsweise mal Gold".

Am 10. Juni 2015 findet in Berlin die Tagung "Gesunde Mitarbeiter - zukunftsfähige Unternehmen" der Deutschen Gesellschaft für Personalführung statt. Dabei geht es u.a. um die Ansprüche an ein zeitgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Langzeiterkrankungen. Grundlegende Informationen zum Krankengeld und zur Wiedereingliederung gibt es u.a. unter www.tk.de (Menü: Leistungen - TK-Leistungen - Leistungen A-Z).

Sonja Smalian