Karriere-News

Ihre gewählten Filter:

Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe erneut gescheitert

Der Tarifstreit im Bauhauptgewerbe nimmt kein Ende.

Der Tarifstreit im Bauhauptgewerbe nimmt kein Ende.

Quelle: Pixabay, Urheber: Michael Gaida

Karriere 23.09.2021
Auch in der fünften Runde sind die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gescheitert. Uneinigkeit herrscht besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung. ... 

Auch in der fünften Runde sind die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gescheitert. Uneinigkeit herrscht besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung.

Die Tarifverhandlungen für die rund 890.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind am Mittwoch nach mehreren Stunden ohne Ergebnis abgebrochen worden. Es war bereits die fünfte Verhandlungsrunde. Uneinigkeit herrscht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung.

Die Bauunternehmer "wollen mit uns partout nicht ernsthaft über das Thema Wegezeit sprechen", erklärte der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger. "60 Kilometer fahren im Schnitt die Baubeschäftigten zu ihren Einsatzorten und haben darauf keinerlei Einfluss." Sie müssten dafür "ordentlich und fair, abhängig vom Fahrweg, entschädigt werden." Jedoch wollten die Arbeitgeber "nur ein weiteres Lohn- und Gehaltsangebot vorlegen, wenn wir unsere Forderung zur Wegezeitentschädigung zurückziehen", so Feiger. „Welche Forderungen wir aufstellen, bestimmen wir immer noch selbst." IG Bau-Vorstandsmitglied Carsten Burckhardt, der für das Bauhauptgewerbe und die Baustoffindustrie zuständig ist, erklärte, "über die ursprünglichen Forderungen der IG Bau von 5,3% mehr Lohn und Gehalt und Ost-West-Angleich" sei gar nicht mehr gesprochen worden.

Arbeitgeber verweisen auf Bundesrahmentarifvertrag

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bestehen in einer gemeinsamen Pressemitteilung darauf, "dass die Frage der Wegstreckenentschädigung Gegenstand des Bundesrahmentarifvertrags und nicht der Lohn- und Gehaltstarifverträge ist." Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident des ZDB erklärt: "Wir wären bereit gewesen, durch ein wesentlich verbessertes Angebot eine Einigung in den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen unter Einbeziehung der Ost-/West-Angleichung zu erreichen." Jutta Beeke, Vizepräsidentin der Bauindustrie, ergänzt: "Wir hätten heute gerne ein Ergebnis erreicht, auch im Sinne der Beschäftigten unserer Betriebe. Dadurch, dass die Gewerkschaft immer wieder die Wegstreckenentschädigung zum eigentlichen Schwerpunkt der Verhandlungen machen wollte, war kein Abschluss der Entgeltrunde möglich."

Beide Seiten erwarten, dass der Streit nun mithilfe der Schlichtungsstelle weitergeführt wird. "Die Zeichen stehen auf Arbeitskampf", sagt Gewerkschafter Feiger.

Florian Hartmüller

Bautarif ist fix

Karriere 01.10.2020
Sowohl die Arbeitgeberseite der Baubranche als auch die IG Bau haben den Schlichterspruch zum Bautarif angenommen. Doch ein Knackpunkt bleibt. ... 

Sowohl die Arbeitgeberseite der Baubranche als auch die IG Bau haben den Schlichterspruch zum Bautarif angenommen. Doch ein Knackpunkt bleibt.

Rainer Schlegel hat mit seinem Schlichterspruch im Streit um die Tarifvereinbarungen für die 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen Weg gefunden, mit dem die Arbeitgeber und die IG Bau leben können. Beide haben den Vorschlag angenommen (Details dazu "Schlichterspruch für den Bautarif steht fest", IZ 37/20).

Die IG Bau nennt ihn nicht umsonst einen "Tarifabschluss, der Perspektive bringt". Sie spielt damit auf die erstmalige Berücksichtigung der Wegezeit mit einem Lohnzuschlag von 0,5% an. Das könne nur der Anfang sein, dabei dürfe es aber nach Ende der Laufzeit der aktuellen Vereinbarung im Juni 2021 nicht bleiben. Die Gewerkschaft warnt die Arbeitgeberseite, "weiterhin auf die Bremse zu treten und dabei zu hoffen, mit einer halbherzigen Lösung davonzukommen", formuliert es IG-Bau-Chef Robert Feiger scharf. Diese werde es mit der IG Bau nicht geben. Die Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, signalisieren, dass mit Schlichter Schlegel weiter an dem Thema gearbeitet werde.

Anke Pipke

Schlichterspruch für den Bautarif steht fest

Im Mai haben zahlreiche Bauarbeiter aus verschiedenen Gewerken in Berlin für ein Lohnplus demonstriert.

Im Mai haben zahlreiche Bauarbeiter aus verschiedenen Gewerken in Berlin für ein Lohnplus demonstriert.

Quelle: imago images, Urheber: snapshot

Karriere 10.09.2020
Im Tarifstreit auf dem Bau steht jetzt der Schlichterspruch: Er sieht für die rund 850.000 Baubeschäftigten insgesamt ein Lohnplus von 2,6% im Westen und 2,7% im Osten vor. Die ... 

Im Tarifstreit auf dem Bau steht jetzt der Schlichterspruch: Er sieht für die rund 850.000 Baubeschäftigten insgesamt ein Lohnplus von 2,6% im Westen und 2,7% im Osten vor. Die Gewerkschaft IG Bau hatte eine Lohnerhöhung von 6,8% gefordert. Dennoch zeigt sie sich zufrieden. Bei den Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger läuft es ebenfalls schleppend.

Im Detail dröselt sich das von Schlichter Rainer Schlegel, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, ersonnene Plus auf den Lohnzetteln so auf: Ab Januar 2021 sollen die Löhne um 2,1% im Westen und um 2,2% im Osten klettern. Obendrauf kommt ein Lohnzuschlag von 0,5% für die Wegezeit zu den Baustellen. Die Wegezeit-Entschädigung soll es ab Oktober geben.

Diese Lösung soll allerdings nur der erste Schritt sein. "Es ist gelungen, das Fundament für eine Entschädigung bei der Wegezeit zu legen. Der Einstieg ist damit geschafft", sagt Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau. Die häufig langen Fahrten zu den Baustellen seien für einen Großteil der Beschäftigten das "Job-Problem Nr. 1 auf dem Bau". Die IG Bau habe mit der Arbeitgeberseite im Zuge der Schlichtung eine Vereinbarung getroffen, "dass die Spitzen der Tarifparteien unter Leitung des Schlichters eine Lösung für eine verbindliche Einführung einer Wegezeit-Entschädigung erarbeiten". Wie sie aussieht, soll spätestens im Juni 2021 feststehen.

Auch die Auszubildenden sollen von den Tarifverhandlungen profitieren. Sie bekommen im ersten Ausbildungsjahr 40 Euro mehr pro Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr liegt das Plus bei 30 Euro, im dritten bei 20 Euro. "Damit hätten Azubis am Ende ihrer dreijährigen Ausbildung 1080 Euro mehr in der Tasche", rechnet die IG Bau. Hinzu kommt die "Corona-Prämie" von einmalig 250 Euro. Für Bauarbeiter fällt die steuerfreie Sonderzahlung mit 500 Euro doppelt so hoch aus.

Der Schlichterspruch muss noch von den Tarifparteien angenommen werden, damit er wirksam wird. Die Gewerkschaft und die Arbeitgeberverbände von Bauhandwerk (ZDB) und Bauindustrie (HDB) haben dafür bis etwa Mitte nächster Woche Zeit. Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des ZDB, zeigte sich mit dem Schlichterspruch zufrieden: "Wir sind froh, dass wir für die diesjährige Tarifrunde einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft gefunden haben und dass uns ein Arbeitskampf erspart bleibt." Auch IG-Bau-Chef Feiger findet friedliche Worte: "Wer auf dem Bau arbeitet, weiß jetzt wieder, dass seine Arbeit geschätzt wird. Schon deshalb hat sich das harte Ringen um jeden Cent gelohnt."

Die Schlichtung hatte sich über vier Tage und insgesamt mehr als 35 Verhandlungsstunden hingezogen. Der Tarifstreit dauerte seit März an. Schon 2018 hatten die Tarifparteien Ex-Arbeitsminister Wolfgang Clement als Schlichter einschalten müssen, der sie auf einen versöhnlichen Weg führte.

Diesen Pfad suchen die Tarifparteien bei den Verhandlungen für die Gebäudereiniger noch vergebens. Vergangene Woche ist die zweite Runde zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der IG Bau ergebnislos zu Ende gegangen. Am 20. Oktober wollen sie wieder an einen Tisch zurückkehren.

Die Gewerkschaft fordert einen Einstiegsverdienst von 12 Euro (+1,20 Euro) pro Stunde. Das Minimum für Glas- und Fassadenreiniger soll ebenso stark auf 15,30 Euro pro Stunde steigen. Für Auszubildende müsse ein monatliches Plus von 100 Euro drin sein. Darüber hinaus soll es ein Weihnachtsgeld in Höhe von 80 Stundenlöhnen geben. Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission, kontert: "Angesichts der schwersten Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte" sei die Gesamtforderung von 15,5% der IG Bau "keine seriöse Gesprächsgrundlage".

Anke Pipke,Harald Thomeczek

IG Bau droht mit "Herbstblockade"

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Quelle: imago images, Urheber: Mito

Karriere 27.08.2020
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die letzte ... 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern", gibt die Gewerkschaft zu bedenken. Sie fordert unter anderem 6,8% mehr Lohn für die Bauarbeiter. Die Bauverbände halten die Forderungen im jetzigen wirtschaftlichen Umfeld für überzogen.

Die Verbände der Bauwirtschaft und die IG Bau hatten ihre Verhandlungen eigentlich schon Ende Juni nach drei ergebnislosen Runden abgebrochen. Danach wurde in Gesprächsrunden ausgelotet, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt, aufeinander zuzugehen - doch die gab es nicht.

Nun muss es ein Schlichter richten. Diese Rolle fällt Rainer Schlegel zu, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts. Sein Job dürfte kein leichter werden, zu weit liegen die konkreten Vorstellungen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite auseinander.

IG Bau hält an ihren Forderungen von vor Corona fest

Die IG Bau fordert für die rund 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ein Lohnplus von 6,8%, mindestens aber 230 Euro mehr im Monat. Azubis aller Ausbildungsjahrgänge sollen monatlich 100 Euro mehr bekommen. Diese Forderungen hatte die IG Bau schon im Februar 2020 aufgestellt, vor der ersten, ursprünglich für März geplanten - und dann wegen Corona verschobenen - Tarifrunde. Ein weiteres Ziel der Gewerkschafter: Bauarbeiter sollen künftig ihre Wegezeit entschädigt bekommen, also die Fahrten zu den nicht immer nahe gelegenen Baustellen und wieder zurück.

Die Gewerkschafter stellen aber nicht nur Forderungen auf, sie untermauern diese auch mit Zahlen: Das Bauhauptgewerbe habe von Januar bis Mai 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ein Umsatzplus von 7,1% und ein Beschäftigungsplus von 4,1% in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verbucht. Auch real sei der Umsatz der Branche gestiegen (+3,9%). "Mit diesen Zahlen kann es Bauunternehmen gar nicht schlecht gehen. Und das in der Zeit der Corona-Pandemie", folgert Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau. Bauhandwerk und Bauindustrie hätten kein Angebot vorgelegt, moniert die IG Bau.

Tatsächlich finden sich in einer gemeinsamen Mitteilung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) keine Zahlen dazu, was die Arbeitgeberseite anbietet. Ilona Klein, Abteilungsleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim ZDB, der die Verhandlungsführung innehat, bestätigt auf Anfrage der Immobilien Zeitung, dass die Arbeitgebervertreter sich bislang mit einem konkreten Angebot für ein wie auch immer geartetes Lohnplus zurückgehalten haben. Sie wollen dies aber in der Schlichtung nachholen.

Ein Statement von Uwe Nostitz, Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite und ZDB-Vizepräsident, lässt allerdings darauf schließen, dass die Bauverbände keine großen Sprünge für die Beschäftigten sehen: "Die Tarifverhandlungen finden in einem äußerst schwierigen Umfeld statt. Denn entgegen anderslautenden Behauptungen ist auch die Bauwirtschaft durch Corona betroffen", heißt es in der Erklärung. Während des Lockdowns sei nicht nur der Zugang zu Material und Behörden eingeschränkt gewesen, auch die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln habe einen entsprechenden Aufwand verursacht.

Doch damit nicht genug: Corona schlage sich auch ganz konkret in den Auftragsbüchern der Unternehmen nieder, beklagen die Bauverbände. "Die Auftragseingänge für die Monate Januar bis Mai 2020 liegen 2% unter dem Vorjahreswert. Im wichtigen Wirtschaftshochbau sind die Order im Monat Mai um 35% und im Straßenbau um 5,5% eingebrochen", betont Nostitz. Und der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im Mai 2020, so darf man ergänzen, laut Destatis um 3% gesunken (verglichen mit Mai 2019).

"Hohe Lohnforderungen passen nicht zu Nullwachstum"

Die Bauverbände ziehen deshalb folgendes Fazit: "Wir müssen davon ausgehen, dass wir bestenfalls ein Nullwachstum für den Umsatz der Branche in diesem Baujahr erreichen werden. Diese wirtschaftlichen Tatsachen muss die IG Bau endlich zur Kenntnis nehmen. Hohe Lohn- und Gehaltsforderungen passen ebenso wenig in dieses Umfeld wie die Drohung mit einer Herbstblockade auf deutschen Baustellen."

Tatsächlich warnt IG-Bau-Chef Feiger die Baufirmen: Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern".

Auftakt für die Schlichtung war am gestrigen Mittwoch (26. August). Die Tarifparteien haben maximal 14 Tage Zeit, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Danach endet die Friedenspflicht. Streiks hält ZDB-Sprecherin Klein für unwahrscheinlich: Die Bauverbände gehen fest davon aus, dass rechtzeitig eine Einigung gelingt.

Harald Thomeczek

Bautarifverhandlungen: IG Bau droht mit "Herbstblockade"

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Quelle: imago images, Urheber: Mito

Karriere 21.08.2020
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen gestern offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die ... 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen gestern offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern", gibt die Gewerkschaft zu bedenken.

Die Verbände der Bauwirtschaft und die IG Bau hatten ihre Verhandlungen eigentlich schon Ende Juni nach drei ergebnislosen Runden abgebrochen. Danach wurde in Gesprächsrunden noch ausgelotet, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt, aufeinander zuzugehen - diese gab es aber nicht.

Nun muss es der Schlichter richten. Diese Rolle fällt Prof. Dr. Rainer Schlegel zu, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts. Sein Job dürfte kein leichter werden, zu weit liegen die Vorstellungen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite auseinander.

IG Bau fordert 6,8% mehr Lohn

Die IG Bau verlangt für die rund 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ein Lohnplus von 6,8%, mindestens aber 230 Euro mehr im Monat. Azubis aller Ausbildungsjahrgänge sollen monatlich 100 Euro mehr bekommen. Diese Forderungen hatte die IG Bau schon im Februar 2020 aufgestellt, vor der ersten, ursprünglich für März geplanten - und dann wegen der Coron-Pandemie verschobenen - Tarifrunde.

Ein weiteres Ziel der Gewerkschafter: Bauarbeiter sollen künftig die Wegezeit entschädigt bekommen, also die Fahrten zu den nicht immer nah gelegenen Baustellen und wieder zurück.

Die Gewerkschafter stellen aber nicht nur Forderungen auf, sie untermauern diese auch mit Zahlen: Das Bauhauptgewerbe habe von Januar bis Mai 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ein Umsatzplus von 7,1% und ein Beschäftigungsplus von 4,1% in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verbucht. Real sei der Umsatz der Branche um 3,9% gestiegen.

"Den Bauunternehmen kann es gar nicht schlecht gehen"

"Mit diesen Zahlen kann es Bauunternehmen gar nicht schlecht gehen. Und das in der Zeit der Corona-Pandemie", folgert Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau. Bauhandwerk und Bauindustrie hätten kein Angebot vorgelegt, moniert die Gewerkschaft. Tatsächlich finden sich in einer gemeinsamen Mitteilung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) keine Zahlen dazu, was die Arbeitgeberseite anbietet.

"Auch die Bauwirtschaft ist von Corona betroffen"

Ein Statement von Uwe Nostitz, Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite und ZDB-Vizepräsident, lässt aber darauf schließen, dass die Bauverbände keine großen Sprünge für die Beschäftigten sehen: "Die Tarifverhandlungen finden in einem äußerst schwierigen Umfeld statt. Denn entgegen anderslautenden Behauptungen ist auch die Bauwirtschaft durch Corona betroffen", beginnt das Nostiz-Statement. So sei während des Lockdowns nicht nur der Zugang zu Material und Behörden eingeschränkt gewesen, auch die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln habe einen entsprechenden Aufwand verursacht.

Doch damit nicht genug: Corona schlage sich auch ganz konkret in den Auftragsbüchern der Unternehmen nieder, beklagen die Bauverbände. "Die Auftragseingänge für die Monate Januar bis Mai 2020 liegen um 2% unter dem Vorjahreswert. Im wichtigen Wirtschaftshochbau sind die Order im Monat Mai um 35% und im Straßenbau um 5,5% eingebrochen", betont Nostiz. Und der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im Mai 2020, so darf man ergänzen, laut Destatis um 3% gesunken (verglichen mit Mai 2019).

"Hohe Lohnforderungen passen nicht in dieses Umfeld"

Fazit der Bauverbände: "Daher müssen wir davon ausgehen, dass wir bestenfalls ein Nullwachstum für den Umsatz der Branche in diesem Baujahr erreichen werden. Diese wirtschaftlichen Tatsachen muss die IG Bau endlich zur Kenntnis nehmen. Hohe Lohn- und Gehaltsforderungen passen ebenso wenig in dieses Umfeld wie die Drohung mit einer Herbstblockade auf deutschen Baustellen."

Tatsächlich warnt IG-Bau-Chef Robert Feiger die Bauunternehmen: Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern".

Schlichtung startet am 26. August

Der Auftakt für die Schlichtung ist für den kommenden Mittwoch (26. August) geplant. Die Tarifparteien haben dann maximal 14 Tage Zeit, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Danach endet die Friedenspflicht.

Harald Thomeczek

Einigung im Tarifstreit der Gebäudereiniger

"Jetzt wird's richtig dreckig", hieß es vor wenigen Wochen auf den Schildern der Warnstreikenden in Dreieich. Auch online wurde hart gekämpft. Die IG-Bau-Aktion Dirty-Job-Pranger bezeichnete der BIV als "Dreckschleuderei".

"Jetzt wird's richtig dreckig", hieß es vor wenigen Wochen auf den Schildern der Warnstreikenden in Dreieich. Auch online wurde hart gekämpft. Die IG-Bau-Aktion Dirty-Job-Pranger bezeichnete der BIV als "Dreckschleuderei".

Quelle: IG Bau

Karriere 24.10.2019
"Der Knoten ist durch", sagte IG-Bau-Chef Robert Feiger nach einer Marathonsitzung zusammen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV). Sie haben sich im Bemühen um ... 

"Der Knoten ist durch", sagte IG-Bau-Chef Robert Feiger nach einer Marathonsitzung zusammen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV). Sie haben sich im Bemühen um einen neuen Rahmentarifvertrag vor allem auf höhere Lohnzuschläge und mehr Urlaubstage für die bundesweit rund 650.000 Beschäftigten der Branche geeinigt. Beim Thema Weihnachtsgeld ist noch Geduld gefragt.

Nach 13 Stunden Gesprächsführung kam der Durchbruch: Die IG Bau und der BIV haben sich auf Neuerungen in den Arbeitsverträgen der Gebäudereiniger geeinigt, die nun nach Zustimmung involvierter Gremien auf beiden Seiten zu einem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag führen sollen. Dem vorausgegangen waren sechs ergebnislos geführte Verhandlungsrunden.

Nicht zuletzt für den Umgang mit Mehrarbeitszuschlägen bei Überstunden von Teilzeitbeschäftigten gibt es nun eine einvernehmliche Regelung. Diese Zuschläge werden sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmitarbeiter ab der neunten Arbeitsstunde am Tag in Höhe von 25% vom Stundenlohn gezahlt. Auch Teilzeitler mit kürzeren Tagen haben Aussicht auf mehr Geld: So sollen solche Mitarbeiter, die kontinuierlich über fünf Monate hinweg ein Überstundenpensum von mindestens 15% leisten, Anspruch auf einen Vertrag mit angepasster Wochenstundenzahl bekommen.

Zum Hintergrund: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellung von Voll- und Teilzeitkräften bei Mehrarbeitszuschlägen war im Frühjahr dieses Jahres der Auslöser dafür, dass die Arbeitgeberseite den im Jahr 2012 gefassten Rahmentarifvertrag zum Juli 2019 gekündigt hatte. Das Urteil wurde zwar zu einem Fall aus der Systemgastronomie gefällt, hat aber große Auswirkungen auf die Gebäudereinigerbranche, die laut BIV zu etwa 75% aus Teilzeitkräften besteht. Unter diesen neuen Voraussetzungen sei der Rahmentarifvertrag nicht mehr fortzuführen, argumentierte der BIV. "Diese Regelung ist bestens geeignet dafür, Unfrieden in die Betriebe zu tragen." Denn nach diesem Urteil müsste, so ein Beispiel des BIV, ein Teilzeitler mit zwei Arbeitsstunden pro Tag bereits für die dritte Stunde einen Mehrarbeitszuschlag von 25% (zusätzlich zur Überstunde an sich) erhalten, der Vollzeit arbeitende Kollege aber erst nach 39 Wochenstunden. Mit dem nun ausgehandelten Zuschlag erst ab der neunten Arbeitsstunde am Tag setzte sich der BIV durch.

Ein weitaus stärker öffentlich ausgetragener Konfliktpunkt betraf in den vergangenen Monaten die Forderung der IG Bau nach einem Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt. Der BIV beharrte darauf, dass diese Diskussion in die nächste Verhandlung des Lohntarifvertrags 2020 gehöre, aber mit dem aktuell zu verhandelnden Rahmentarifvertrag nichts zu tun hat. Dabei bleibt es auch in dem nun vorliegenden Vorschlag. Darüber hinaus hat die IG Bau allerdings eine Übergangslösung für die Feiertage in diesem und im nächsten Jahr ausgehandelt. Demnach bekommen die Beschäftigten wahlweise Heiligabend oder Silvester als bezahlten Arbeitstag frei. Wer hingegen arbeiten möchte, dem wird eine Weihnachtsprämie für diesen Tag in Höhe eines 150%igen Lohnzuschlags gewährt.

Weitere Punkte in der Einigung beider Tarifparteien betreffen die Zuschläge. Einige sind erhöht worden: für die Arbeit in der Nacht von 25% auf 30%, an Sonn- und Feiertagen von 75% auf 80%. "Für die Arbeit am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr und am 1. Mai wird es, so sieht es die neue Vereinbarung vor, sogar Zuschläge von 200% des Lohns geben", teilt die IG Bau mit. Außerdem gibt es für Industrie- und Maschinenreiniger nun 75 Cent pro Stunde extra.

Auch an der Urlaubsregelung wurde geschraubt. Ab 2021 soll es für alle Beschäftigten einen einheitlichen Urlaubsanspruch auf 30 Tage auf Vollzeitbasis geben - unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Branche arbeiten. Neueinstellungen haben schon 2020 Anspruch auf 29 Urlaubstage.

Ulrike Laux, die im Bundesvorstand der IG Bau für die Gebäudereinigung zuständig ist, rechnet mit zeitnahen Zustimmungen aus der Tarifkommission und der Branchenfachgruppe. Außerdem fehlt noch das Ja des Bundesvorstands. Auch der BIV muss noch seinen Gremien den Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. "Mit diesem Tarifabschluss haben die Arbeitgeber einen zukunftsfähigen Kompromiss mit dem Tarifpartner IG Bau erzielt, der die Attraktivität der beschäftigungsstärksten deutschen Handwerksbranche weiter stärkt", kommentiert Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der Bundestarifkommission des BIV.

Dieser Einigkeit ging ein zuletzt mit harten Bandagen geführter Tarifstreit voraus. Zum einen organisierte die IG Bau in den vergangenen Monaten bundesweit verstreute Warnstreiks in öffentlich hoch frequentierten Gebäuden wie Flughäfen und in Industrieobjekten wie den BMW-Werken.

Darüber hinaus schaffte es die IG Bau mit ihrem digitalen "Dirty-Job-Pranger" in die Schlagzeilen. Seit ebenfalls Anfang Oktober wirft sie dort dem Osnabrücker Unternehmen Piepenbrock "Drückerei bei Lohn und Arbeit vor", weil es die Zeit ohne Rahmentarifvertrag ausnutze und Arbeitsverträge zu seinem Vorteil ändern würde. Piepenbrock weist die Vorwürfe strikt zurück. Ebenso wie die Mannheimer Firma Lieblang Cosmos, die als zweites Unternehmen von der IG Bau an den Pranger gestellt wurde. Der BIV reagierte ungewohnt forsch auf diese Aktion. "Was die IG Bau hier macht, ist nichts anderes als öffentliche Dreckschleuderei auf Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten und die jederzeit bereit sind, sich wieder einem vernünftigen Rahmentarifvertrag anzuschließen", sagte Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands.

Anke Pipke

Höhere Zuschläge und mehr Urlaub für Gebäudereiniger

Zuletzt sollten Warnstreiks der Gebäudereiniger die Arbeitgeberseite unter Druck setzen.

Zuletzt sollten Warnstreiks der Gebäudereiniger die Arbeitgeberseite unter Druck setzen.

Quelle: IG Bau

Karriere 18.10.2019
Der Streit um einen neuen Rahmentarifvertrag für die bundesweit 650.000 Gebäudereiniger ist beigelegt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) und die ... 

Der Streit um einen neuen Rahmentarifvertrag für die bundesweit 650.000 Gebäudereiniger ist beigelegt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft IG Bau haben sich geeinigt. Für etliche Arbeitnehmer soll es mehr Geld und für alle mehr Urlaub geben, heißt es in dem ausgehandelten Vorschlag. Dem müssen noch Gremien auf beiden Seiten der Interessensvertretung zustimmen. Anschließend werden IG Bau und BIV die Allgemeinverbindlichkeit des Vertrags anstreben.

Die Verhandlungen seien festgefahren, so beschrieben etliche Medien zuletzt die Situation im Streit um einen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk. Die sechste Gesprächsrunde zwischen den Interessensvertretern war Anfang Oktober ergebnislos abgebrochen worden. Doch jetzt gibt es wieder Licht am Ende des Tunnels. "Der Knoten ist durch", sagt IG-Bau-Chef Robert Feiger. Die IG Bau und der BIV haben sich in ihrem jüngsten, 13 Stunden dauernden Gespräch auf einige Neuerungen geeinigt, die nun nach Zustimmung involvierter Gremien auf beiden Seiten zu einem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag führen sollen.

Auch Teilzeitkräfte bekommen mehr Geld für mehr Arbeit

Nicht zuletzt für den Umgang mit Mehrarbeitszuschlägen bei Überstunden von Teilzeitbeschäftigten gibt es nun eine einvernehmliche Regelung. Diese Zuschläge werden sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmitarbeiter ab der neunten Arbeitsstunde am Tag in Höhe von 25% vom Stundenlohn gezahlt. Auch Teilzeitler mit kürzeren Tagen haben Aussicht auf mehr Geld: So sollen solche Mitarbeiter, die kontinuierlich über fünf Monate hinweg ein Überstundenpensum von mindestens 15% leisten, Anspruch auf einen neuen Vertrag mit angepasster Wochenstundenzahl bekommen.

Zum Hintergrund: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellung von Voll- und Teilzeitkräften bei Mehrarbeitszuschlägen war im Frühjahr dieses Jahres der Auslöser dafür, dass die Arbeitgeberseite den im Jahr 2012 gefassten Rahmentarifvertrag zum Juli 2019 gekündigt hat. Das Urteil wurde zwar zu einem Fall aus der Systemgastronomie gefällt, hätte aber große Auswirkungen auf die Gebäudereinigerbranche, die laut BIV zu etwa 75% aus Teilzeitkräften besteht. Unter diesen neuen Voraussetzungen sei der Rahmentarifvertrag nicht mehr fortzuführen, argumentierte der BIV. "Diese Regelung ist bestens geeignet dafür, Unfrieden in die Betriebe zu tragen." Denn nach diesem Urteil müsste, so ein Beispiel des BIV, ein Teilzeitler mit zwei Arbeitsstunden pro Tag bereits für die dritte Stunde einen Mehrarbeitszuschlag von 25% (zusätzlich zur Überstunde an sich) erhalten, der Vollzeit arbeitende Kollege aber erst nach 39 Wochenstunden. Mit dem nun ausgehandelten Zuschlag erst ab der neunten Arbeitsstunde am Tag setzte sich der BIV durch.

Gratifikation zum Jahresende

Ein weitaus stärker öffentlich ausgetragener Konfliktpunkt betraf in den vergangenen Monaten die Forderung der IG Bau nach einem Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt. Der BIV beharrte darauf, dass diese Diskussion in die nächste Verhandlung des Lohntarifvertrags 2020 gehöre, aber mit dem aktuell zu verhandelnden Rahmentarifvertrag nichts zu tun hat. Dabei bleibt es auch in dem nun vorliegenden Vorschlag. Darüber hinaus hat die IG Bau allerdings eine Übergangslösung für die Feiertage in diesem und im nächsten Jahr ausgehandelt. Demnach bekommen die Beschäftigten wahlweise Heiligabend oder Silvester als bezahlten Arbeitstag frei. Wer hingegen arbeiten möchte, dem wird eine Weihnachtsprämie für diesen Tag in Höhe eines 150%igen Lohnzuschlags gewährt.

Ein Plus bei Zuschlägen und mehr Urlaubstage für alle

Weitere Punkte in der Einigung beider Tarifparteien betreffen die Zuschläge, die erhöht worden sind: für die Arbeit in der Nacht von 25% auf 30%, an Sonn- und Feiertagen von 75% auf 80%. "Für die Arbeit am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr und am 1. Mai wird es, so sieht es die neue Vereinbarung vor, sogar Zuschläge von 200% des Lohns geben", teilt die IG Bau mit. Darüber hinaus gibt es für Industrie- und Maschinenreiniger nun 75 Cent pro Stunde extra.

Auch an der Urlaubsregelung wurde geschraubt. Ab 2021 soll es für alle Beschäftigten einen einheitlichen Urlaubsanspruch auf 30 Tage auf Vollzeitbasis geben - unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Branche arbeiten. Neueinstellungen haben schon 2020 Anspruch auf 29 Urlaubstage.

Zufriedenheit auf beiden Seiten

Ulrike Laux, die im Bundesvorstand der IG Bau für die Gebäudereinigung zuständig ist, rechnet mit zeitnahen Zustimmungen aus der Tarifkommission und der Branchenfachgruppe. Außerdem fehlt noch das Ja des Bundesvorstands. Auch der BIV muss noch seinen Gremien den Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. "Mit diesem Tarifabschluss haben die Arbeitgeber einen zukunftsfähigen Kompromiss mit dem Tarifpartner IG BAU erzielt, der die Attraktivität der beschäftigungsstärksten deutschen Handwerksbranche weiter stärkt", kommentiert Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der Bundestarifkommission des BIV.

Anke Pipke

"Stechuhr-Urteil" ist umstritten

Karriere 13.06.2019
Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür ... 

Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür sei die Trennung zwischen Privat- und Arbeitszeit zu unscharf.

Wohnungsmaklerin Susanne hat gerade eingeparkt. Auf dem Weg zurück ins Büro macht sie Halt am Supermarkt, um schnell ein paar Sachen fürs Abendessen zu besorgen. Flott aus dem Auto rausspringen und in den Markt huschen war gestern. Jetzt bleibt Susanne noch sitzen und greift zum Dienst-Smartphone. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. In der App zur Arbeitszeiterfassung hat sie von Arbeits- auf Privatzeit umgeschaltet.

An den Obstregalen schaut sich Susanne gerade die Bananen an, da schallt es in ihr Ohr: "Frau Schmitt! Huhu! Gut, dass ich Sie treffe!" Eine Kundin, für die sie gerade ein Haus verkauft. "Ach, Frau Hübner", antwortet Susanne. "Einen Moment bitte!" Und wieder der Griff zum Smartphone: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Privatzeit aus, Arbeitszeit an. Zehn Minuten später, Frau Hübner hat jetzt alle offenen Fragen geklärt, greift Susanne wieder zum Handy: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Zurück zu den Bananen ... In der Warteschlange an der Supermarktkasse klingelt Susannes Telefon - ein Kollege. Sie soll ihm bei einem technischen Problem helfen. "Moment", sagt Susanne. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. 15 Minuten später, Problem gelöst. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Jetzt kann Susanne zahlen, kauft noch etwas in der Bäckerei, setzt sich anschließend mit ihren Einkäufen ins Auto. Und: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Ab ins Büro.

Das Beispiel mit Maklerin Susanne ist fiktiv. Doch ist es wirklich so unrealistisch? Der Europäische Gerichtshof hat im Mai in einem Urteil gefordert, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten sollen, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Objektiv, verlässlich und für alle Arbeitnehmer zugänglich soll das geschehen. Das kann z.B. handschriftlich sein oder per App erfolgen, wobei immer auch der Datenschutz berücksichtigt werden muss.

Die Frage nach der passenden Technik ist allerdings das kleinere Übel, über das sich die Immobilienbranche Gedanken macht. Praktiker fragen sich vielmehr, wie die Erfassung und damit einhergehend die strikte Trennung zwischen Arbeits- und Privatzeit grundsätzlich umgesetzt werden soll. Der Kölner Wohnimmobilienmakler Roland Kampmeyer sieht darin ein Problem - gerade bei mobil arbeitenden Dienstleistern, deren Arbeitstag durchsetzt ist mit privaten Aktivitäten. "Flexibilität ist die einzige Chance, die wir haben, um uns als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren", sagt er. Und das gerade für eine junge Generation, für die die Arbeit nicht mehr wie selbstverständlich an erster Stelle steht. Stichwort Work-Life-Balance. Er wünscht sich eine je nach Branche individualisierte Lösung.

Auch Thomas Beyerle, Head of Research der Catella Group, sieht die Vorgabe aus Luxemburg kritisch. Er selbst hat mit Catella Vertrauensarbeitszeit vereinbart, die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden ist dabei schwierig. "Die App-Welt sorgt dafür, dass eine funktionale Trennung nicht mehr möglich ist."

Als "realitätsfern" bezeichnet Richard-Emanuel Goldhahn, Deutschlandchef von Cobalt Recruitment, das Urteil. "Ich sehe noch nicht, dass das Urteil mit Leben gefüllt wird." Vielmehr sollte auf die Verantwortung der Arbeitgeber gesetzt werden, ihre Mitarbeiter vor zu viel Arbeit zu schützen.

Mit diesem Urteil spiele das Gericht Arbeitnehmerschutzrechte gegen Vertrauensarbeitszeit aus, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. "Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit", führt er weiter aus. "Unsere Unternehmen arbeiten mit komplexen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der Zumutbarkeitsgrenze liegen." Babiel warnt davor, jetzt auch flexibel tätige, gut bezahlte und führende Angestellte so wie Mindestlöhner unter Kontrolle zu stellen. Er spricht von möglichen "atmosphärischen Störungen". Vielmehr brauche die Bauindustrie mehr Flexibilität in den Arbeitszeitmodellen. Der Acht-Stunden-Tag des Arbeitszeitgesetzes stamme aus einem anderen Jahrtausend.

Die IG Bau reagiert derweil positiv auf das EuGH-Urteil. Es sei "ein Meilenstein für die Stärkung fairer Arbeit. In allen unseren Branchen - Bau, Gebäudereinigung und Agrar - prangern wir seit Jahren Lohndumping durch nichtbezahlte Arbeit an. Überstunden fallen einfach unter den Tisch", sagt IG-Bau-Bundesvorsitzender Robert Feiger. Er erhofft sich vom Staat Vorgaben einer engmaschigen Arbeitszeitkontrolle, "sodass dadurch eine effiziente Abschreckung für schwarze Schafe erzeugt wird". Das Argument der zunehmenden Bürokratie lässt Feiger nicht zu. Das sei auch schon bei der Einführung des Mindestlohns ins Feld geführt worden. "Kein einziger Betrieb ist durch die Erfassung der Arbeitszeiten in den Bankrott getrieben worden."

Anke Pipke