Karriere-News

Ihre gewählten Filter:

Weiterbildungspflicht mit Haken

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Robert Kneschke

Karriere 04.04.2019
Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der ... 

Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der Halbzeit zu. In der Praxis gibt es ein paar Fallstricke zu beachten.

Für lernfaule Makler oder Wohnimmobilienverwalter wird es langsam Zeit, sich Gedanken um interessante Seminare zu machen. Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b MaBV) ist zwar noch recht jung, sie trat erst im August vergangenen Jahres in Kraft. Doch der Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018. Das gilt übrigens auch für solche Verwalter, die sich aufgrund der neuen Regeln ihren Gewerbeschein erst innerhalb der Übergangsfrist Anfang 2019 geholt haben. Wer auf seinem Lernstundenkonto jetzt noch eine mickrige Null stehen hat, hat noch etwa 21 Monate, um daraus mindestens eine 20 zu machen. Und wer sowohl makelt als auch verwaltet, muss sogar 40 Zeitstunden anstreben.

Das Ziel ist also klar definiert. Nur bei der Umsetzung ergeben sich so manche Fragen. Eine zentrale ist: Wer muss sich überhaupt weiterbilden? Die kurze Antwort: jeder, der aktiv als Makler oder als Verwalter von WEGs oder Mietshäusern auf den ahnungslosen Bürger trifft. Diesbezüglich sitzt ein Geschäftsführer eines international tätigen Unternehmens in einem Boot mit einem Kollegen, der nur hin und wieder seine Schubladenerlaubnis hervorkramt. Ausgenommen sind die Mitarbeiter im Backoffice, z.B. in dem Sekretariat, der Buchhaltung oder der Personalabteilung. Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderregelungen, z.B. für Beschäftigte, die Immobilienkaufleute oder Geprüfte Immobilienfachwirte sind. Sie müssen sich erst drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses weiterbilden. Auch aktuelle Azubis können ihr wachsendes Wissen unter Umständen als Weiterbildung anrechnen lassen.

Ein weiteres Extra gibt es für einen Geschäftsführer, der nicht ins operative Geschäft eingreift. Er kann die Weiterbildungspflicht an einen Mitarbeiter übertragen, der den weiteren Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt ist. In aller Regel ist das ein Abteilungsleiter. Diese Delegation hat dabei keine Auswirkungen auf das Stundenkonto des Mitarbeiters, für ihn gelten immer noch die 20 Stunden. Werner Merkel, Vorstandsvorsitzender beim hessischen Verwalterverband VDIVH und Präsidiumsmitglied des DDIV, weist allerdings auf ein Risiko hin, das besonders kleine Betriebe betrifft: Sollte nämlich dieser auserwählte Abteilungsleiter das Unternehmen verlassen, nimmt er seine Weiterbildungsstunden mit. Bei einer amtlichen Prüfung, die zunächst die Stunden der Chefs im Blick hat, könnte die Firma ihre Pflicht im schlimmsten Fall nicht erfüllt haben. Merkel rät daher, dass sich die Gewerbetreibenden im Zweifelsfall doch besser selbst weiterbilden sollten.

Und was fällt konkret unter den Begriff der Weiterbildung? Darunter sind klassische Präsenzseminare eines externen Anbieters, aber auch ein begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle wie z.B. Webinare oder E-Learning-Konzepte sowie betriebsinterne Maßnahmen zu verstehen. Sparfüchse sehen sich mit ihren Mitarbeitern schon an der Kaffeemaschine stehen und Reden über Präsentationstechniken schwingen oder sie stecken ihren Mitarbeitern im Vorbeigehen ein Buch in die Hand. So nicht, entgegnet der Gesetzgeber. Eine Weiterbildung muss bestimmte Kriterien erfüllen: Sie muss mit einem gewissen Vorlauf geplant worden sein. Es liegt dem Teilnehmer also eine schriftliche Einladung vor, in der u.a. der Inhalt der Weiterbildung beschrieben und der Umfang in Zeitstunden angegeben ist. Der Lehrende muss derweil ein gewisses, aber nicht näher beschriebenes Anforderungsprofil erfüllen, um sicherzustellen, dass es tatsächlich eine "Weiter"-bildung für die Teilnehmer ist und nicht nur die Festigung eines Status quo.

Auch zu den relevanten Themen einer Weiterbildung hat sich der Gesetzgeber Gedanken gemacht. Eine lange Liste ist in der Anlage 1 der MaBV zu finden. Generell geht es um Grundlagenwissen aus den beiden Tätigkeitsfeldern Maklerwesen und Immobilienverwaltung, u.a. auch um rechtliches und kaufmännisches Basiswissen. Hinzu kommen Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht. Unter IVD-Mitgliedern seien vor allem Seminarthemen im Zusammenhang mit einem Haftungsrisiko, abmahnfähigen Fehlern im Wettbewerbsrecht und aktuellen rechtlichen Regelungen wie DSGVO und Geldwäsche beliebt, erklärt Christian Osthus, stellvertretender Geschäftsführer des IVD. Etwa 90% der Informationen, die in IVD-Seminaren vermittelt werden, seien seiner Meinung nach relevant im Sinne der MaBV. Der Verwalterverband DDIV will sogar versuchen, seine Weiterbildungsangebote mittels einer Zertifizierung MaBV-fest zu machen. Osthus bezeichnet das als "nette Idee", warnt allerdings davor, in die Seminarbeschreibung eine Formulierung wie "(...) wird anerkannt nach §15b MaBV" einzufügen. Die Anerkennung liege allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Eine Zertifizierungsinstanz gibt es nicht.

Ist nun der Zeitpunkt erreicht, da der Gewerbetreibende zufrieden auf die vergangenen drei Jahre und ein gefülltes Lernstundenkonto zurückblickt, kann es ab dem Jahr 2021 sein, dass die zuständige Behörde (je nach Bundesland eine andere) bei ihm klingelt und Nachweise fordert. Die Überprüfung erfolgt in aller Regel nur vereinzelt und betrifft im Detail zunächst nur die Weiterbildung der Chefetage, Einzelnachweise für die Maßnahmen der Mitarbeiter müssen aber zumindest griffbereit sein. In Anlage 3 der MaBV ist ein Muster hinterlegt, wie die Seminare & Co. nachgewiesen werden müssen. Wichtig ist es für den Unternehmer, die Dokumentation - angefangen bei der Einladung bis hin zu den Ergebnissen der Lernerfolgskontrolle - fünf Jahre lang auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren.

Die Überprüfung findet zudem nicht zu einem bestimmten Stichtag statt. Das birgt ein Problem, auf das der Deutsche Dachverband der Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam macht. Die Verordnung könne derzeit so ausgelegt werden, dass eine "gleitende" Prüfung möglich ist. Ein Beispiel: Angenommen Verwalter Hans hat im Jahr 2018 schon seine 20 Stunden Fortbildung absolviert, lehnt sich die nächsten beiden Jahre zurück und macht nichts. Er hat ja sein Soll erfüllt. Im Jahr 2021 besucht er ein Seminar mit fünf Stunden, die ihm anerkannt werden. Er denkt sich, den Rest werde er irgendwann später absolvieren, er hat ja noch Zeit, bis sein zweiter Dreijahreszeitraum vorbei ist. Im Jahr 2022 klingelt allerdings die Behörde und schaut sich die Weiterbildung von Verwalter Hans in den vergangenen drei Jahren an. Der große Brocken aus dem Jahr 2018 fällt dabei raus. Auf seiner Rechnung stehen lediglich 2019 und 2020 mit jeweils 0 Stunden und 2021 mit 5 Stunden. Hat Hans sich dann zu wenig weitergebildet? Die Antwort darauf kann selbst das Bundeswirtschaftsministerium derzeit nicht geben, nur so viel: In der Regelung "sind keine festen Dreijahreszeiträume festgelegt". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zu zeitlichen Überschneidungen hinsichtlich des Weiterbildungszeitraums und der Überprüfung kommt. "Hier sollte jedoch zunächst abgewartet werden, wie die Regelung im Vollzug angewandt wird." Bis zur Klärung ist es wohl ratsam, jedes Jahr mindestens sieben Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Dann kann die Behörde prüfen, wann sie will.

20 Stunden: Mal zu viel, mal zu wenig

20 Zeitstunden müssen Makler und Verwalter in drei Jahren auf ihrem Weiterbildungskonto sammeln. Für große Unternehmen ist das meist keine Herausforderung. "Wir bilden ohnehin weiter", sagt Heinz Colligs, Prokurist bei Treureal. Seit Jahren gebe es zwei Veranstaltungen pro Jahr mit verpflichtender Teilnahme für die Mitarbeiter von Treureal PM. Darüber hinaus werden individuelle Fortbildungen angeboten. Neu sei lediglich, dass die Nachweise aufwändiger archiviert werden.

Eine ähnliche Reaktion ist aus dem Maklerhaus Aengevelt zu hören. Die Chefs legten seit jeher großen Wert auf Weiterbildung. Selbst Pressesprecher Thomas Glodek und weitere Mitarbeiter außerhalb des operativen Geschäfts absolvieren regelmäßig u.a. E-Learning-Programme zu aktuellen Themen aus dem Maklerwesen. Und auch für die Immobiliendienstleister von JLL ändert sich - abgesehen von mehr Bürokratie - nichts. "Bereits seit fünf Jahren hat JLL das hausinterne Weiterbildungsprogramm MyDevelopment mit mehreren Dutzend Weiterbildungsseminaren und -webinaren etabliert. Die Novellierung bestätigt somit das Konzept", sagt Sophie Motisi, Team Leader Talent Management.

Für kleinere Firmen sieht die Lage anders aus. Dort wirbeln Weiterbildungstage das Alltagsgeschäft durcheinander. Es sei fraglich, wie sich gerade Ein- oder Zwei-Mann-Betriebe unter diesen Vorzeichen entwickelten, gibt DDIV-Vertreter Werner Merkel zu bedenken. Dennoch hat sich der Verband eine weitergehende Selbstverpflichtung auferlegt. Denn die 20 Stunden in drei Jahren, "das ist eine Farce", sagt Merkel. Der DDIV fordert von seinen Mitgliedern 45 Stunden im gleichen Zeitraum.

Enttäuscht von dem aus seiner Sicht mickrigen Umfang der MaBV-Novellierung zeigt sich auch der IVD. Er arbeite weiter an seiner Forderung nach einem qualifizierten Sachkundenachweis. Der sei immer noch Thema in Hintergrundgesprächen mit den Abgeordneten, erklärt Christian Osthus, stellvertretender IVD-Geschäftsführer. api

Anke Pipke

Richtig feiern mit Mitarbeitern und Kunden

Auf der Burg Crass in Eltville feierte Piepenbrock mit Mitarbeitern und Kunden das hundertjährige Firmenjubiläum. Die Teilnehmer konnten einen Parcours absolvieren, der u.a. Stationen wie "Hau den Lukas"  und Melken an der Modellkuh umfasste.

Auf der Burg Crass in Eltville feierte Piepenbrock mit Mitarbeitern und Kunden das hundertjährige Firmenjubiläum. Die Teilnehmer konnten einen Parcours absolvieren, der u.a. Stationen wie "Hau den Lukas" und Melken an der Modellkuh umfasste.

Bild: sma

Karriere 11.07.2013
Wenn Unternehmen ihren Gründungstag feiern, dann sind die wichtigsten Fragen: Wie wird gefeiert, wo wird gefeiert und vor allem, wer steht auf der Gästeliste? Unternehmen, die dabei auch ... 

Wenn Unternehmen ihren Gründungstag feiern, dann sind die wichtigsten Fragen: Wie wird gefeiert, wo wird gefeiert und vor allem, wer steht auf der Gästeliste? Unternehmen, die dabei auch ihre Beschäftigten im Auge haben, können viel für die Mitarbeiterbindung tun.

Wer 100 Jahre alt wird, der hat allen Grund zu feiern. Ob es ein Galadinner oder eine Grillparty gibt, bleibt dem Unternehmen überlassen. Befindet es sich gerade in einer schwierigen Phase, dann müsse fürs Jubiläum auch nicht tief in die Kasse gegriffen werden, sagt Dr. Jutta Rump, Professorin an der Hochschule Ludwigshafen und Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability. Wichtig sei, dass die Feier zum Unternehmen, seiner Kultur und seinem Klima passe.

Der FM-Dienstleister Piepenbrock, der in diesem Jahr sein hundertjähriges Bestehen feiert, entschied sich für Feiern unterschiedlichen Typs. Am Stammsitz in Osnabrück eröffnete eine Gala mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten den Partyreigen, der mit lokalen Feiern an acht weiteren Standorten fortgesetzt wurde. Konzipiert wurden diese vom unternehmenseigenen Veranstaltungsmanager. Er kenne die Mitarbeiter und wisse, woran die Leute Spaß haben, sagt Arnulf Piepenbrock, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens. Während in Dresden eine Dixielandfahrt auf der Elbe geplant ist, gab es im Rhein-Main-Gebiet eine Feier direkt am Rheinufer auf Burg Crass in Eltville. Überschattet wird das Jubiläumsjahr durch den Tod Hartwig Piepenbrocks (siehe Rubrik Personalien auf dieser Seite unten).

Wie lang die Gästeliste sein sollte, ist eine kniffelige Frage. Piepenbrock feiert mit etwa 4.000 seiner rund 27.000 Mitarbeitern. Angefangen von den Führungskräften bis teilweise zur Vorarbeiterebene sind Mitarbeiter eingeladen. Doch das Unternehmen bedankte sich bei allen seinen Mitarbeitern durch einen Aufdruck auf der Lohnabrechnung für die geleistete Arbeit. Die Kunden durften bei den Feiern auch nicht fehlen.

Das sieht Susanne Ollmann, Mitglied der Geschäftsleitung von Aengevelt Immobilien, ebenso: "Wir wären nicht 100 Jahre alt geworden ohne die Kunden." Das Unternehmen feierte 2010 sein hundertjähriges Bestehen mit rund 2.000 Teilnehmern an sechs Standorten.

Jubiläumsfeiern dienten mehreren Zwecken, sagt Thomas Glodek, Leiter Information und Marketing bei Aengevelt Immobilien. Neben der Mitarbeiterbindung seien das auch die Kundenbindung und die Kundengewinnung. Aengevelt waren ungewöhnliche Immobilien wichtig, in denen die Abendveranstaltungen mit Kunden, Dienstleistern, Keynote-Speaker wie dem Bürgermeister oder dem Chef der Industrie- und Handelskammer, den Mitarbeitern der jeweiligen Niederlassung, den beiden Gesellschaftern und dem Führungskreis stattfanden. Für Ollmann war es ein wichtiges Signal, dass auch die Führungsspitze bei allen Terminen präsent war. Doch auch bei diesem Thema kommt es wieder auf das einzelne Unternehmen an. Der Geschäftsführer muss nicht immer vor Ort sein, sagt Personalwissenschaftlerin Rump. Wichtig ist, dass die Verhältnisse stimmen. Tritt das Führungsteam im Alltag nicht in Erscheinung, kann die lokale Feier auch mit den lokalen Bezugspersonen, also den lokalen Führungskräften, durchgeführt werden.

Durch Jubiläumsfeiern könne ein Wir-Gefühl erzeugt und Wertschätzung ausgedrückt werden, sagt Rump. Gelebte Werte könnten durch eine Feier verdeutlicht werden. Beide Unternehmen haben dies u.a. getan, indem sie zu Spenden für karitative Einrichtungen aufriefen, die sie schon seit Jahren unterstützen. Piepenbrock stockte u.a. die Spenden der Mitarbeiter für ein Trinkwasserprojekt in Laos um 100.000 Euro auf.

Stadtansichten waren das verbindende Element bei den verschiedenen Feiern von Aengevelt Immobilien. Anfang der 1990er Jahre hatte das Unternehmen ein Künstlerehepaar beauftragt, Bilder der Stadt Düsseldorf, dem Aengevelt-Stammsitz, zu malen. Zum Jubiläum sollten nun auch von den anderen Standorten Bilder angefertigt werden. In dem Buch "Deutsche Städte in Bildern" wurden alle 116 abgedruckt und zum Festakt in Düsseldorf zusammen gezeigt. Ausstellungen der lokalen Stadtbilder gab es auch in den jeweiligen Niederlassungen während der Jubiläumsfeiern.

Einen Film ließ Piepenbrock zur 100-Jahr-Feier erstellen, in dem die Unternehmensgeschichte erzählt wird und auch alte "Piepenbrocker" zu Wort kommen. Die Ehemaligen spielten so auch bei den Feierlichkeiten eine Rolle und einige Ex-Mitarbeiter waren eingeladen mitzufeiern. So etwas erhöhe noch einmal die Verbundenheit, sagt Rump. Und das sei in Zeiten von Fachkräfteengpässen keine schlechte Idee.

Sonja Smalian