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Konkursverfahren über René Benko eröffnet

Die Gläubiger von René Benko könnten womöglich nicht mal 20% ihrer Forderungen wiedersehen.

Die Gläubiger von René Benko könnten womöglich nicht mal 20% ihrer Forderungen wiedersehen.

Quelle: Imago, Urheber: Eibner Europa

Karriere 08.03.2024
Das Insolvenzgericht in Innsbruck eröffnet diesen Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko als Einzelunternehmer. Für die Experten des Gläubigerverbands KSV ... 

Das Insolvenzgericht in Innsbruck eröffnet diesen Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko als Einzelunternehmer. Für die Experten des Gläubigerverbands KSV 1870 kommt es überraschend, dass Benko die Eröffnung eines Konkurs- und nicht etwa eines Sanierungsverfahrens beantragt hat. Benko haftet nun mit seinem gesamten Privatvermögen. Spannend ist dabei die Frage, was alles unter sein Vermögen fällt.

Bei einem Konkursverfahren verliert ein Schuldner die Verfügungsmacht über sein Vermögen. „Der ursprüngliche Insolvenzeröffnungsantrag der Finanzprokuratur war ebenfalls auf die Eröffnung eines Konkursverfahrens gerichtet. Aus verfahrensrechtlicher Sicht macht für den KSV 1870 ein Eröffnungsantrag durch René Benko selbst nur dann Sinn, wenn dadurch das von der Finanzprokuratur angestrebte Konkursverfahren verhindert und im Eigenantrag ein Sanierungsverfahren beantragt wird“, erklärt der Gläubigerverband.

Benko befindet sich nun also genau in jener Art von Insolvenzverfahren, welches von der Finanzprokuratur – der rechtlichen Vertreterin der Republik Österreich – bei ihrem Insolvenzantrag gegen die Person René Benko Ende Januar angestrebt wurde. Benko stellte gestern einen eigenen Insolvenzantrag als Einzelunternehmer. Er kam damit anscheinend einem Insolvenzbescheid durch das Innsbrucker Gericht zuvor und gestand selbst ein, zahlungsunfähig zu sein. Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt.

Benko haftet mit seinem gesamten Privatvermögen

Das Konkursverfahren umfasst laut KSV 1870 das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen von Benko. Der Signa-Gründer hatte bei der Unternehmensgruppe seit 2013 kein operatives Amt mehr inne, sondern fungierte nur noch als deren Berater. Er hält aber über Privatstiftungen wesentliche Anteile daran. Gleichzeitig erstreckt sich die Wirkung eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens auch auf etwaiges im Ausland liegendes Vermögen. „Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen des René Benko“, resümiert Klaus Schaller, Regionalleiter West beim KSV 1870.

Dass Benko direkt ein Konkursverfahren statt einer Sanierung beantragt, könnte vordergründig ein Hinweis darauf sein, dass ein Schuldner nicht davon ausgeht, die bei einem Sanierungsverfahren erforderliche Mindestquote von 20% der Forderungen erfüllen zu können. Andererseits stellt sich die Frage, was genau alles unter „gesamtes Privatvermögen des René Benko“, mit dem der nun haftet, fällt. Experten verweisen zum Beispiel darauf, dass Benko einen großen Teil seines Vermögens in Privatstiftungen untergebracht hat, bei denen nicht er selbst, sondern etwa Familienmitglieder die wirtschaftlich Begünstigten sind. Inwieweit Forderungen von Gläubigern auch mit diesem Geld befriedigt werden können, wäre zu klären. „Die Stiftungen sind so konstruiert, dass da keiner ran kann, und daher ist das dann keine Haftungsmasse“, sagt ein Insider. Benko sei wohl nur bei der in Liechtenstein ansässigen Stiftung der direkt Begünstigte.

Mammutaufgabe mit Spannungsmomenten

Den vom Insolvenzrichter Hannes Seiser bestellten Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger sieht Schaller vor einer Mammutaufgabe. „Primär muss der Insolvenzverwalter klären, ob das Beratungsunternehmen des René Benko ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann. Daneben besteht seine Hauptaufgabe darin, sich rasch ein Bild über die Vermögenslage des Signa-Gründers zu verschaffen. Spannend wird dabei insbesondere die Frage, ob und wenn ja welche wechselseitigen Ansprüche zu Signa-Gesellschaften bestehen und welche Vermögensbewegungen in der Vergangenheit in der privaten Vermögenssphäre des René Benko stattgefunden haben“, sagt Schaller.

Die Summe der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von Benko ist noch nicht klar. Es bleibe abzuwarten, ob durch Signa-Gesellschaften oder Signa-Gläubiger Ansprüche gegen Benko geltend gemacht werden, so der Gläubigerverband. Denkbar sei etwa, dass Benko persönliche Haftungen für Signa-Verbindlichkeiten übernommen hat. Derzeit nicht abschätzbar ist auch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften, welche gegenüber Benko geltend gemacht werden könnten. Auch solche Ansprüche müssten im Konkursverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck zur Anmeldung kommen. Die Tagsatzung zur Prüfung der angemeldeten Forderung legten die Innsbrucker Richter auf den 24. April.

Insolvenzverwalter kann die „wirtschaftliche Gebarung des Schuldners“ zehn Jahre rückwirkend durchleuchten

So oder so dürften auf Benko hohe Forderungen zukommen. Diese könnten zusätzlich wachsen, wenn der Insolvenzverwalter Geschäftsfälle aus der weiter zurückreichenden Vergangenheit untersucht: Der österreichische Gesetzgeber gebe dem Insolvenzverwalter mit dem Anfechtungsrecht ein sehr mächtiges Werkzeug in die Hand, gibt Gläubigervertreter Schaller zu bedenken. So könnten Anfechtungen des Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen Gläubiger schlechter stellende Rechtsakte nachträglich nichtig machen.

Der Insolvenzverwalter werde das wirtschaftliche Gebaren des Schuldners daher im Detail bis zu zehn Jahre zurück überprüfen. Es sei dabei zu klären, ob der Haftungsfonds der nunmehrigen Gläubiger in der Vergangenheit ungebührlich verringert wurde.

Harald Thomeczek