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Deutsche Wohnen versüßte Michael Zahn den Abschied mit 7,3 Mio. Euro

Michael Zahn, Ex-CEO von Deutsche Wohnen.

Michael Zahn, Ex-CEO von Deutsche Wohnen.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheberin: Jutta Ochs

Köpfe 01.04.2022
Michael Zahn hat für seinen Abschied von Deutsche Wohnen (DW) nach der Übernahme durch Vonovia eine Abfindung von 7,3 Mio. Euro bekommen. Insgesamt verdiente der Ex-CEO von DW im ... 

Michael Zahn hat für seinen Abschied von Deutsche Wohnen (DW) nach der Übernahme durch Vonovia eine Abfindung von 7,3 Mio. Euro bekommen. Insgesamt verdiente der Ex-CEO von DW im vergangenen Jahr 18,3 Mio. Euro.

Zahn hatte noch zwei Jahre Vertrag, sein Kontrakt hatte eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. In den Vorstand von Vonovia wollte er am Ende nicht wie ursprünglich vorgesehen einziehen. Ihm war die Rolle des Vize-CEO unter Rolf Buch angedacht.

Zahns Gesamtgehalt für 2021 enthält neben der Abfindung im Wesentlichen eine Grundvergütung über 1,15 Mio. Euro, kurz- und langfristige Boni in Höhe von ca. 9,5 Mio. Euro sowie eine Sonderzahlung „zum Ausgleich vergütungsverzerrender Effekte“, die der Aufsichtsrat mit ihm und den anderen Vorstandsmitgliedern für den – später gekippten – Berliner Mietendeckel beschlossen hatte.

Henrik Thomsen erhielt eine Abfindung über 3,56 Mio. Euro

Zahns früherer Vorstandskollege Henrik Thomsen (Chief Development Officer) – der ebenfalls die Option gezogen hatte, seinen Vertrag im Falle eines Kontrollwechsels zu beenden – erhielt im Januar eine Abfindung über 3,56 Mio. Euro. Im selben Monat wechselte er in den Vorstand der DW-Beteiligung Quarterback Immobilien. Thomsens Gesamtvergütung für 2021 belief sich auf 2,74 Mio. Euro.

DW wird nach der Übernahme durch Vonovia im Oktober künftig in der Konzernbilanz der Bochumer konsolidiert. Im letzten Jahr der Eigenständigkeit verdiente DW nach Steuern 919 Mio. Euro, ca. ein Drittel weniger als im Jahr davor (1,55 Mrd. Euro). Diesen Rückgang führt das Unternehmen auf geringere Verkäufe, Firmenwertabschreibungen, Zeitwertanpassungen von Wandelschuldverschreibungen und transaktionsbedingte Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Vonovia-Übernahme zurück.

Harald Thomeczek