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Entsenderichtlinie: Reform löst gemischte Gefühle aus

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Quelle: <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank">Pixelio.de</a>, Urheber: Bernd Sterzl

Karriere 25.10.2017
Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der ... 

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Reformpläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv.

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Der Kerngedanke: gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeiter sollen also im Prinzip genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Firmen, die Bauarbeiter z.B. aus dem osteuropäischen Ausland auf deutsche Baustellen schicken, könnten damit zukünftig dazu verpflichtet werden, außer dem Mindestlohn auch andere Vergütungsbestandteile, wie sie in Deutschland z.B. für schwere Arbeiten fällig werden, zu zahlen.

Gewerkschaft IG Bau begrüßt Reformpläne

Während die Gewerkschaft IG Bau die Reformpläne begrüßt, weil sie den "durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachten Lohndruck deutlich reduziert", hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Pläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv: Schon die Einhaltung des Mindestlohns sei schwer zu kontrollieren - wie solle das erst aussehen, wenn z.B. auch die Zahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen kontrolliert werden müsste?

Daran, dass entsandte Arbeitnehmer nicht zu den gleichen Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie deutsche Facharbeiter, werde sich außerdem ohnehin nichts ändern, denn z.B. die Sozialabgaben für ausländische Arbeitnehmer seien ja weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte, so der Arbeitgeberverband. Würden die Reformpläne in der Baubranche umgesetzt, sei dies nicht etwa zum Wohl entsandter Arbeitnehmer, im Gegenteil: Damit würde "der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet".

Harald Thomeczek

ZDB begrüßt Beschluss

Karriere 26.09.2013
Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband ... 

Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mit, der die Entscheidung ausdrücklich begrüßte.

ZDB-Vize Frank Dupré betonte, die Entscheidung leiste "einen wichtigen Beitrag dazu, dass trotz des erheblichen Arbeitskostengefälles innerhalb der europäischen Bauwirtschaft Bauleistungen in Deutschland zu fairen Arbeitsbedingungen angeboten werden". Da die Übergangsregelungen für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte zum Jahresende auslaufen, könne nur durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne verhindert werden, "dass Baubetriebe, die heimische Arbeitskräfte beschäftigen und hier Steuern und Sozialabgaben entrichten, durch einen unfairen Wettbewerb vom Markt verdrängt werden". Tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gelten für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.

Bauhauptgewerbe führte als erste Branche Mindestlohn ein

Das Bauhauptgewerbe war einst Vorreiter bei der Einführung eines Mindestlohns gewesen. Auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Branche zum 1. Januar 1997 den ersten Mindestlohn in Deutschland eingeführt.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von vier vollen Kalenderjahren bis Ende 2017. Dabei handelt es sich um die längste Mindestlohnvereinbarung seit Einführung des Instruments im Jahr 1997.

Ab dem kommenden Jahr beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe eins 11,10 Euro im Westen und 10,50 Euro im Osten. Dieser gilt u.a. für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten. In der Tarifgruppe zwei beträgt der Mindestlohn im Westen 13,95 Euro.

Eine weitere Besonderheit des Tarifvertrags ist die schrittweise Angleichung des Mindestlohns eins West mit dem Mindestlohn eins Ost auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn eins in Höhe von 11,30 Euro zum 1. Januar 2017. Das sei ein wesentlicher Schritt, um die Lohneinheit in Deutschland zu erreichen, heißt es beim ZDB.

Peter Maurer,Sonja Smalian,Andreas Nöthen