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Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

Krawinkel sieht AfD-Spende als "Zeichen des Gegengewichts"

Der von Björn Höcke geführte Thüringer Landesverband der AfD darf sich über eine Großspende über 100.000 Euro des Berliner Immobilienentwicklers Christian Krawinkel freuen.

Der von Björn Höcke geführte Thüringer Landesverband der AfD darf sich über eine Großspende über 100.000 Euro des Berliner Immobilienentwicklers Christian Krawinkel freuen.

Quelle: Imago Images, Urheber: foto2press

Karriere 12.02.2020
Der Berliner Immobilienunternehmer Christian Krawinkel hat der als rechtspopulistisch geltenden AfD 100.000 Euro gespendet. Eingegangen ist die Spende bei der Partei am 7. Februar - zwei ... 

Der Berliner Immobilienunternehmer Christian Krawinkel hat der als rechtspopulistisch geltenden AfD 100.000 Euro gespendet. Eingegangen ist die Spende bei der Partei am 7. Februar - zwei Tage, nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich sich mit Schützenhilfe von AfD und CDU zum Ministerpräsidenten Thüringens hatte wählen lassen.

Kemmerich ist inzwischen nach massiver Kritik von seinem Amt zurückgetreten und nur noch geschäftsführend als Ministerpräsident tätig. Dies hat Krawinkel zu seiner Großspende an den Thüringer Landesverband der AfD bewogen.

In einer Stellungnahme vom heutigen Tage, die der Immobilien Zeitung (IZ) vorliegt, erklärt der Chef von CKV Vermögensverwaltung: "Was sich zum Thema Thüringen abspielt, beschädigt unsere Demokratie, da die Menschen so vermittelt bekommen, dass Entscheidungen frei gewählter Abgeordneter aus den Parteizentralen in Berlin ferngesteuert werden und die Führung der Union erst zufrieden ist, wenn ein abgewählter Ministerpräsident der Linkspartei zurück ins Amt gehoben wird."

"Was sich zum Thema Thüringen abspielt, beschädigt unsere Demokratie"

Krawinkel verhehlt nicht, wem seine Empörung besonders gilt: "Eine CDU-Kanzlerin, die einen demokratisch legitimierten und von der CDU selbst mitgewählten Ministerpräsidenten der bürgerlichen Mitte wegputscht, um einen vormals vom Verfassungsschutz beobachteten Linken-Kandidaten zu installieren, hat jeden Bezug zur Demokratie und den Bürgern verloren." Seine Spende fasst Krawinkel als "Zeichen des Gegengewichts hierzu" auf.

Sowohl in der Stellungnahme wie in dem auf den 7. Februar datierten Schreiben an die Geschäftsstelle der Thüringer AfD, das der IZ ebenfalls vorliegt, betont Krawinkel, parteipolitisch ungebunden zu sein. So listet er in dem heutigen Statement Spenden an andere politische Parteien auf. Die Münchner SPD habe er z.B. einst mit 100.000 D-Mark für den Kommunalwahlkampf des ehemaligen Oberbürgermeisters Christian Ude unterstützt. Eine weitere Geldspende über 20.000 D-Mark sei an die CSU in München gegangen.

"Ich werde auch weiterhin an verschiedene politische Parteien spenden"

Krawinkels jüngste Spende soll nicht die letzte gewesen sein: "Ich werde auch weiterhin an verschiedene politische Parteien spenden, um meiner Meinung nach die fehlenden demokratischen Grundsätze in Deutschland durchzusetzen und den gezielten Lobbyismus endlich zu beseitigen", kündigt der Immobilieninvestor an.

Die finanzielle Zuwendung des Projektentwicklers ist die größte Spende an die AfD seit mehr als drei Jahren. Spenden über mehr als 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt und als Drucksache sowie auf der Internetseite des Bundestags veröffentlicht werden. Der letzte AfD-Eintrag datiert von Ende Dezember 2016: Damals hatte eine gewisse Marianne Zubrzycki-Lederhausen der Partei ebenfalls 100.000 Euro überwiesen.

Krawinkel hatte zuletzt im Sommer 2019 für Schlagzeilen gesorgt, als er für knapp 500.000 Euro bei einer Zwangsversteigerung Memorabilia von Tennisstar Boris Becker erstand. Der Immobilienunternehmer wollte Becker die Erinnerungsstücke später im Rahmen einer "geordneten Finanzplanung" zurückgeben. Zwischenzeitlich hat sich Krawinkel jedoch für eine "alternative Nutzung der Sammlung" entschieden. Ein persönlicher Kontakt zu Becker kam nie zustande, wie Krawinkel der Bild-Zeitung im November 2019 sagte. Stattdessen sollte er die Sammlung an eine Tennisakademie ausleihen, die im hessischen Hochheim entstehen soll.

Harald Thomeczek

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 13.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich, aus Angst der wirtschaftsliberalen CDU-Fraktion vor zu viel Berufsregulierung, auf der Strecke.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) geht fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzesentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Knackpunkt Alte-Hasen-Regelung

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Überschaubare Weiterbildungspflicht

Gleichsam als Trostpflaster soll nun eine Weiterbildungspflicht an die Stelle des Sachkundenachweises treten. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden.

Faktisch gibt es damit keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter"

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", findet DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler.

Mietverwalter hat es noch ins Gesetz geschafft

Apropos "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

Harald Thomeczek

Joachim Seeler kandidiert für die Hamburger Bürgerschaft

Joachim Seeler.

Joachim Seeler.

Bild: IZ

Karriere 03.11.2014
Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der ... 

Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der Landesvertreterversammlung der Hamburger SPD am Samstag mit fast 90% Zustimmung auf Platz 15 der Liste für die Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 gewählt. Der Platz gilt bei den Genossen als vergleichsweise sicher dafür, in die 121 Sitze zählende Bürgerschaft einzuziehen.

"In der Wirtschaft wird immer viel über die Politik gemeckert, aber es engagiert sich auch niemand", sagt Seeler, der vor seiner Zeit bei Lloyd Fonds das Emissionshaus Hamburg Trust gegründet hatte. Davor führte er an der Seite von Angelika Kunath die Geschäfte der HSH-Real-Estate-Tochter HGA Capital. Er wolle mit seiner Kandidatur einen Kontrapunkt zur generellen Zurückhaltung von Unternehmenslenkern setzen, die sich nach seinem Eindruck zu wenig in die Politik einbringen.

Sollte Seeler in das Landesparlament einziehen, wäre die Immobilienbranche dort mit mindestens einem Sitz vertreten. ZIA-Geschäftsführer Klaus-Peter Hesse, der bislang für die CDU in der Bürgerschaft sitzt, scheidet 2015 aus dem Parlament aus.

Seeler sitzt seit 2010 im Landesvorstand seiner Partei und verantwortet dort die Bereiche Wirtschaft und Finanzen. Diese Themen soll er auch im Hamburger Wahlkampf vertreten. Der Manager setzt mit seiner Kandidatur eine Tradition seines Elternhauses fort. Vater Hans-Joachim Seeler war von 1967 bis 1978 Mitglied des Hamburger Senats. Mutter Ingrid Seeler gehörte der Bürgerschaft von 1974 bis 1986 an.

Neben seinem Einstieg in die Politik will der Hamburger auch sein Unternehmen Dr. Seeler Verwaltungs GmbH voranbringen. Die Vermögensverwaltung hatte er 2006 gegründet, ohne damit bislang nennenswert Geschäfte gemacht zu haben.

Bernhard Bomke