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IG Bau fordert Weihnachtsgeld für Gebäudereiniger

Ein 13. Monatsgehalt werden Gebäudereiniger so schnell wohl nicht bekommen. Die Gewerkschaft will aber jetzt den ersten Schritt auf dieses Fernziel zu schaffen.

Ein 13. Monatsgehalt werden Gebäudereiniger so schnell wohl nicht bekommen. Die Gewerkschaft will aber jetzt den ersten Schritt auf dieses Fernziel zu schaffen.

Quelle: <a href="https://www.pixelio.de/" target="_blank">pixelio.de</a>, Urheber: Dieter Schütz

Karriere 27.02.2018
Zumindest einen Enstieg in das bisher in der Branche unübliche Weihnachtsgeld will die IG Bau in den aktuellen Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger schaffen. Außerdem geht es um ... 

Zumindest einen Enstieg in das bisher in der Branche unübliche Weihnachtsgeld will die IG Bau in den aktuellen Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger schaffen. Außerdem geht es um den Erhalt von Urlaubsansprüchen beim Wechsel der Betriebszugehörigkeit.

Die IG Bau bringt sich für die anstehenden Verhandlungen zum allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für Gebäudereiniger in Stellung. Die Gewerkschaft geht u.a. mit der Forderung ins Rennen, dass die rund 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung einen verbindlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld erhalten sollen. In einer Presseaussendung ist von einem "Einstieg in ein Weihnachtsgeld" die Rede. Was das genau bedeuten soll, kreist Ruprecht Hammerschmidt, Abteilungsleiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, auf IZ-Nachfrage so ein: "Um die Maximalforderung - ein 100%-iges 13. Monatsgehalt - geht es uns nicht." Bisher hätten die Beschäftigen gar keinen Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Weihnachtsgeld.

Putzkräfte sollen Urlaubsansprüche behalten

Das Forderungspaket der Gewerkschafter, das am vergangenen Wochenende von der Bundesfachgruppenkonferenz der IG Bau für das Gebäudereinigerhandwerk beschlossen wurde, sieht außerdem dies vor: Putzkräfte sollen einmal erworbene Urlaubsansprüche behalten, wenn ein Kunde - was nicht selten vorkomme - einen Reinigungsauftrag für ein Gebäude an einen anderen Dienstleister vergibt und dieser das mit dem Auftrag und dem Gebäude vertraute Personal übernimmt.

Bisher verlören viele Beschäftigte bei einem Wechsel zum neuen Dienstleister Ansprüche, die sie im Laufe ihrer Betriebszugehörigkeit beim alten Auftragnehmer erworben hätten: "Nehmen wir mal an, ein Beschäftigter hatte im ersten Jahr Anspruch auf 28 Urlaubstage, im zweiten Jahr 29 Tage und ab dem dritten Jahr hat er 30 Tage Urlaub, dann soll er diese 30 Tage behalten, wenn er zum neuen Dienstleister mitwechselt", so Hammerschmidt.

Die Verhandlungen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks für die Rahmenbedingungen in der Branche beginnen im Frühjahr. Eine Einigung auf einen neuen Lohn- und Mindestlohntarifvertrag hatten die Tarifpartner schon Ende 2017 erzielt.

Harald Thomeczek

Gleicher Ort, gleicher Lohn

Karriere 02.11.2017
Die Arbeits- und Sozialminister der EU einigen sich auf eine Reform der Entsenderichtlinie. Das löst gemischte Gefühle aus. ... 

Die Arbeits- und Sozialminister der EU einigen sich auf eine Reform der Entsenderichtlinie. Das löst gemischte Gefühle aus.

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Der Kerngedanke: gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeiter sollen also im Prinzip genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Firmen, die Bauarbeiter z.B. aus dem osteuropäischen Ausland auf deutsche Baustellen schicken, könnten damit zukünftig dazu verpflichtet werden, außer dem Mindestlohn auch andere Vergütungsbestandteile, die in Deutschland z.B. für schwere Arbeiten fällig werden, zu zahlen.

Während die Gewerkschaft IG Bau die Reformpläne begrüßt, weil sie den "durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachten Lohndruck deutlich reduziert", hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Pläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv: Schon die Einhaltung des Mindestlohns sei schwer zu kontrollieren - wie solle das erst aussehen, wenn z.B. auch die Zahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen kontrolliert werden müsste?

Daran, dass entsandte Arbeitnehmer nicht zu den gleichen Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie deutsche Facharbeiter, werde sich außerdem ohnehin nichts ändern, denn z.B. die Sozialabgaben für ausländische Arbeitnehmer seien ja weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte, so der Arbeitgeberverband. Würden die Reformpläne in der Baubranche umgesetzt, sei dies nicht etwa zum Wohl entsandter Arbeitnehmer, im Gegenteil: Damit würde "der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet".

Harald Thomeczek

Entsenderichtlinie: Reform löst gemischte Gefühle aus

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Quelle: <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank">Pixelio.de</a>, Urheber: Bernd Sterzl

Karriere 25.10.2017
Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der ... 

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Reformpläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv.

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Der Kerngedanke: gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeiter sollen also im Prinzip genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Firmen, die Bauarbeiter z.B. aus dem osteuropäischen Ausland auf deutsche Baustellen schicken, könnten damit zukünftig dazu verpflichtet werden, außer dem Mindestlohn auch andere Vergütungsbestandteile, wie sie in Deutschland z.B. für schwere Arbeiten fällig werden, zu zahlen.

Gewerkschaft IG Bau begrüßt Reformpläne

Während die Gewerkschaft IG Bau die Reformpläne begrüßt, weil sie den "durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachten Lohndruck deutlich reduziert", hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Pläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv: Schon die Einhaltung des Mindestlohns sei schwer zu kontrollieren - wie solle das erst aussehen, wenn z.B. auch die Zahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen kontrolliert werden müsste?

Daran, dass entsandte Arbeitnehmer nicht zu den gleichen Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie deutsche Facharbeiter, werde sich außerdem ohnehin nichts ändern, denn z.B. die Sozialabgaben für ausländische Arbeitnehmer seien ja weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte, so der Arbeitgeberverband. Würden die Reformpläne in der Baubranche umgesetzt, sei dies nicht etwa zum Wohl entsandter Arbeitnehmer, im Gegenteil: Damit würde "der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet".

Harald Thomeczek