BaFin beantragt Insolvenzverfahren für Bankhaus Reithinger

Köpfe 15.09.2006
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bankhauses Reithinger, Singen, beantragt. ... 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bankhauses Reithinger, Singen, beantragt. Die Geschäftsleitung der Bank habe der Aufsichtsbehörde die Überschuldung des Geldinstituts selbst angezeigt, teilte die BaFin mit. Darüber hinaus stellte die Bundesanstalt für die Privatbank den Entschädigungsfall fest. Damit schafft sie die Voraussetzung dafür, dass die Anleger des Bankhauses entschädigt werden können. Die BaFin begründete die Feststellung des Entschädigungsfalls zum einen damit, dass das Moratorium, das sie über die Privatbank verhängt hatte, bereits länger als sechs Wochen dauere, und zum anderen mit dem Umstand, dass das Geldinstitut nicht mehr in der Lage sei, sämtliche Einlagen zurückzuzahlen. Am 2. August hatte die Behörde der in Singen ansässigen Privatbank die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen.

IZ

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