Signa holt Experten für Kaufhof-Immobilien

Köpfe 29.11.2017
Lutz Rupprecht (45), zuletzt Deutschland-Chef der Immobiliengesellschaft HBS Global Properties, ist seit dem 1. November dieses Jahres Head of Portfolio Management der Signa Holding. Er arbeitet ... 

Lutz Rupprecht (45), zuletzt Deutschland-Chef der Immobiliengesellschaft HBS Global Properties, ist seit dem 1. November dieses Jahres Head of Portfolio Management der Signa Holding. Er arbeitet von Düsseldorf aus. HBS Global Properties ist das Joint Venture des Kaufhof-Eigentümers Hudson´s Bay Company und des Unternehmens Simon Property, das u.a. rund 40 an Kaufhof vermietete Warenhäuser hält. Signa hat unlängst ein Angebot für Kaufhof abgegeben, das auch diese Immobilien umfasst.

Christoph von Schwanenflug

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Signa-Chef René Benko hat nun selbst einen Insolvenzantrag gestellt. Ausgangspunkt war der Insolvenzantrag der Finanzprokuratur von Ende Januar gegen ihn. ... 

Signa-Chef René Benko hat nun selbst einen Insolvenzantrag gestellt. Ausgangspunkt war der Insolvenzantrag der Finanzprokuratur von Ende Januar gegen ihn.

„René Benko hat einen Eigenantrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt“, bestätigt Klaus Jennewein, Vizepräsident des Landesgerichtes Innsbruck, einen Bericht der österreichischen Zeitung Krone gegenüber der Immobilien Zeitung. Der Antrag sei heute eingegangen, und es soll eine schnelle Entscheidung fallen: „Der Antrag wird schnell behandelt.“ Je nachdem, ob noch Unterlagen benötigt werden, soll noch heute, spätestens morgen über Benkos Insolvenzantrag beschieden werden. Noch hat Richter Jennewein keinen Blick in Benkos Unterlagen geworfen. Sollte das Verfahren eröffnet werden, würde es angesichts der Bedeutung des Falls unmittelbar im österreichischen Insolvenzedikt angezeigt.

Ausgangspunkt für Benkos Antrag war der Insolvenzantrag der Finanzprokuratur der Republik Österreich gegen ihn persönlich. Die rechtliche Vertreterin des österreichischen Staats stellte Ende Januar einen Insolvenzantrag gegen den Signa-Gründer persönlich. „Der Eigenantrag ist ein Hinweis darauf, dass René Benko nicht den Nachweis hat erbringen können, dass er zahlungsfähig ist“, erklärt Richter Jennewein. Bei natürlichen Personen kommt nur Zahlungsunfähigkeit als Auslöser für einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Frage. „Mit einem solchen Antrag hat er selbst anzeigt, dass er fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen kann“, ergänzt Jennewein. Sollte Benkos Eigenantag eröffnet werden, wäre der Antrag der Finanzprokuratur hinfällig. Der Richter legt jedoch Wert auf folgende Feststellung: „Es handelt sich um keine Privatinsolvenz, sondern um eine Unternehmerinsolvenz.“ Benko haftet also für seine Verbindlichkeiten als Einzelunternehmer. Sein Vermögen dürfte aber nicht zuletzt in seinen Privatstiftungen gebündelt sein.

Für den Insolvenzantrag der Finanzprokuratur gegen Benko gab es laut einem damaligen Bericht der österreichischen Zeitung Der Standard zwei Gründe: Zum einen soll Benko dem Finanzamt noch Geld in Millionenhöhe schulden. Außerdem habe er nicht die vollen 3 Mio. Euro überwiesen, die er dem Insolvenzverwalter der Signa Holding zur Finanzierung des Insolvenzverfahrens zugesagt hatte. Schon die zweite von drei Raten soll „von dritter Seite“ und nicht von Benko selbst gekommen sein.

Die Holding hat das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung inzwischen aufgegeben, der Insolvenzverwalter hat nun das Sagen. Der Insolvenzantrag der Finanzprokuratur wurde bei den zuständigen Insolvenzrichtern in Innsbruck eingereicht, die nun über Benkos Eigenantrag entscheiden. Gläubiger fordern gut 16 Mrd. von Signa-Unternehmen: 7,85 Mrd. von der Holding,
6,3 Mrd. von Signa Prime und 2,2 Mrd. von Signa Development.
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Harald Thomeczek