"Stechuhr-Urteil" ist umstritten

Karriere 13.06.2019
Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür ... 

Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür sei die Trennung zwischen Privat- und Arbeitszeit zu unscharf.

Wohnungsmaklerin Susanne hat gerade eingeparkt. Auf dem Weg zurück ins Büro macht sie Halt am Supermarkt, um schnell ein paar Sachen fürs Abendessen zu besorgen. Flott aus dem Auto rausspringen und in den Markt huschen war gestern. Jetzt bleibt Susanne noch sitzen und greift zum Dienst-Smartphone. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. In der App zur Arbeitszeiterfassung hat sie von Arbeits- auf Privatzeit umgeschaltet.

An den Obstregalen schaut sich Susanne gerade die Bananen an, da schallt es in ihr Ohr: "Frau Schmitt! Huhu! Gut, dass ich Sie treffe!" Eine Kundin, für die sie gerade ein Haus verkauft. "Ach, Frau Hübner", antwortet Susanne. "Einen Moment bitte!" Und wieder der Griff zum Smartphone: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Privatzeit aus, Arbeitszeit an. Zehn Minuten später, Frau Hübner hat jetzt alle offenen Fragen geklärt, greift Susanne wieder zum Handy: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Zurück zu den Bananen ... In der Warteschlange an der Supermarktkasse klingelt Susannes Telefon - ein Kollege. Sie soll ihm bei einem technischen Problem helfen. "Moment", sagt Susanne. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. 15 Minuten später, Problem gelöst. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Jetzt kann Susanne zahlen, kauft noch etwas in der Bäckerei, setzt sich anschließend mit ihren Einkäufen ins Auto. Und: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Ab ins Büro.

Das Beispiel mit Maklerin Susanne ist fiktiv. Doch ist es wirklich so unrealistisch? Der Europäische Gerichtshof hat im Mai in einem Urteil gefordert, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten sollen, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Objektiv, verlässlich und für alle Arbeitnehmer zugänglich soll das geschehen. Das kann z.B. handschriftlich sein oder per App erfolgen, wobei immer auch der Datenschutz berücksichtigt werden muss.

Die Frage nach der passenden Technik ist allerdings das kleinere Übel, über das sich die Immobilienbranche Gedanken macht. Praktiker fragen sich vielmehr, wie die Erfassung und damit einhergehend die strikte Trennung zwischen Arbeits- und Privatzeit grundsätzlich umgesetzt werden soll. Der Kölner Wohnimmobilienmakler Roland Kampmeyer sieht darin ein Problem - gerade bei mobil arbeitenden Dienstleistern, deren Arbeitstag durchsetzt ist mit privaten Aktivitäten. "Flexibilität ist die einzige Chance, die wir haben, um uns als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren", sagt er. Und das gerade für eine junge Generation, für die die Arbeit nicht mehr wie selbstverständlich an erster Stelle steht. Stichwort Work-Life-Balance. Er wünscht sich eine je nach Branche individualisierte Lösung.

Auch Thomas Beyerle, Head of Research der Catella Group, sieht die Vorgabe aus Luxemburg kritisch. Er selbst hat mit Catella Vertrauensarbeitszeit vereinbart, die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden ist dabei schwierig. "Die App-Welt sorgt dafür, dass eine funktionale Trennung nicht mehr möglich ist."

Als "realitätsfern" bezeichnet Richard-Emanuel Goldhahn, Deutschlandchef von Cobalt Recruitment, das Urteil. "Ich sehe noch nicht, dass das Urteil mit Leben gefüllt wird." Vielmehr sollte auf die Verantwortung der Arbeitgeber gesetzt werden, ihre Mitarbeiter vor zu viel Arbeit zu schützen.

Mit diesem Urteil spiele das Gericht Arbeitnehmerschutzrechte gegen Vertrauensarbeitszeit aus, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. "Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit", führt er weiter aus. "Unsere Unternehmen arbeiten mit komplexen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der Zumutbarkeitsgrenze liegen." Babiel warnt davor, jetzt auch flexibel tätige, gut bezahlte und führende Angestellte so wie Mindestlöhner unter Kontrolle zu stellen. Er spricht von möglichen "atmosphärischen Störungen". Vielmehr brauche die Bauindustrie mehr Flexibilität in den Arbeitszeitmodellen. Der Acht-Stunden-Tag des Arbeitszeitgesetzes stamme aus einem anderen Jahrtausend.

Die IG Bau reagiert derweil positiv auf das EuGH-Urteil. Es sei "ein Meilenstein für die Stärkung fairer Arbeit. In allen unseren Branchen - Bau, Gebäudereinigung und Agrar - prangern wir seit Jahren Lohndumping durch nichtbezahlte Arbeit an. Überstunden fallen einfach unter den Tisch", sagt IG-Bau-Bundesvorsitzender Robert Feiger. Er erhofft sich vom Staat Vorgaben einer engmaschigen Arbeitszeitkontrolle, "sodass dadurch eine effiziente Abschreckung für schwarze Schafe erzeugt wird". Das Argument der zunehmenden Bürokratie lässt Feiger nicht zu. Das sei auch schon bei der Einführung des Mindestlohns ins Feld geführt worden. "Kein einziger Betrieb ist durch die Erfassung der Arbeitszeiten in den Bankrott getrieben worden."

Anke Pipke

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Was wollen Studierende vom Arbeitsmarkt?

Karriere 14.03.2024
Die Arbeitsmarktumfrage 2024 der Immobilien Zeitung (IZ) hat begonnen. Bis zum 21. April können Studierende aus immobilienwirtschaftlichen Studiengängen Arbeitgeber bewerten, sowie ihre ... 

Die Arbeitsmarktumfrage 2024 der Immobilien Zeitung (IZ) hat begonnen. Bis zum 21. April können Studierende aus immobilienwirtschaftlichen Studiengängen Arbeitgeber bewerten, sowie ihre Vorstellungen bei Gehalt und Tätigkeit angeben.

Beim Einstieg in die Immobilienbranche suchen sich Nachwuchstalente ihren Arbeitgeber ganz bewusst aus. Dafür achten sie auf den Ruf der Unternehmen und fragen gezielt nach Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Aber auch von ihrem Einstiegsgehalt haben sie genaue Vorstellungen. Das zeigte die letztjährige IZ-Arbeitsmarktumfrage, an der mehr als 400 Studenten, die kurz vor ihrem Abschluss standen, teilgenommen haben. Die meisten von ihnen träumten von einer Karriere in der Projektentwicklung und von großen Konzernen erwarteten sie höhere Gehälter als bei mittelständischen Unternehmen.

Doch wie sieht es in diesem Jahr aus? Wie sicher sind sich die Studenten, schon mit Abgabe der Abschlussarbeit einen Job in der Tasche zu haben, und was wollen sie in den ersten Berufsjahren verdienen? Diesen Fragen geht die IZ mit der diesjährigen Umfrage nach, die bis Sonntag, 21. April läuft.

Teilnehmen können Studierende, die in den kommenden vier Semestern ein Studium in einem Fach mit immobilienwirtschaftlichem Bezug an einer Hochschule beenden. Dazu gehören z.B. angehende Architekten und BWLer, Studenten der Fächer Facility-Management und Gebäudetechnik genauso wie die, die Geografie oder auch Immobilienwirtschaft/-management und Bau-/Projektmanagement, Stadtplanung/Raumplanung und Ingenieurwesen belegt haben.

Wer eine gültige Studienbescheinigung hochlädt, kann den Fragebogen online ausfüllen. Die Teilnahme dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Damit sich die Mühe lohnt, werden unter allen Teilnehmern Preise verlost. Es winken Abos der Immobilien Zeitung, Tickets für das IZ-Karriereforum, das am 8. Juni in Frankfurt Arbeitgeber und den Nachwuchs zusammenbringt, Eintrittskarten für den Europa Park, Rucksäcke von Got Bag, ein Apple iPad der 10. Generation und Airpods der 3. Generation.

Als Partner unterstützen in diesem Jahr BNP Paribas Real Estate Deutschland, CBRE, Drees & Sommer, die ECE Group, Swiss Life Asset Managers Deutschland, Patrizia, Kaufland Immobilien, die LBBW Immobilien-Gruppe, Art-Invest Real Estate, Commerz Real, HIH Real Estate, Europa Park und die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (Gif) die Arbeitsmarktumfrage der Immobilien Zeitung.

Janina Stadel

Konkursverfahren über René Benko eröffnet

Die Gläubiger von René Benko könnten womöglich nicht mal 20% ihrer Forderungen wiedersehen.

Die Gläubiger von René Benko könnten womöglich nicht mal 20% ihrer Forderungen wiedersehen.

Quelle: Imago, Urheber: Eibner Europa

Karriere 08.03.2024
Das Insolvenzgericht in Innsbruck eröffnet diesen Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko als Einzelunternehmer. Für die Experten des Gläubigerverbands KSV ... 

Das Insolvenzgericht in Innsbruck eröffnet diesen Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko als Einzelunternehmer. Für die Experten des Gläubigerverbands KSV 1870 kommt es überraschend, dass Benko die Eröffnung eines Konkurs- und nicht etwa eines Sanierungsverfahrens beantragt hat. Benko haftet nun mit seinem gesamten Privatvermögen. Spannend ist dabei die Frage, was alles unter sein Vermögen fällt.

Bei einem Konkursverfahren verliert ein Schuldner die Verfügungsmacht über sein Vermögen. „Der ursprüngliche Insolvenzeröffnungsantrag der Finanzprokuratur war ebenfalls auf die Eröffnung eines Konkursverfahrens gerichtet. Aus verfahrensrechtlicher Sicht macht für den KSV 1870 ein Eröffnungsantrag durch René Benko selbst nur dann Sinn, wenn dadurch das von der Finanzprokuratur angestrebte Konkursverfahren verhindert und im Eigenantrag ein Sanierungsverfahren beantragt wird“, erklärt der Gläubigerverband.

Benko befindet sich nun also genau in jener Art von Insolvenzverfahren, welches von der Finanzprokuratur – der rechtlichen Vertreterin der Republik Österreich – bei ihrem Insolvenzantrag gegen die Person René Benko Ende Januar angestrebt wurde. Benko stellte gestern einen eigenen Insolvenzantrag als Einzelunternehmer. Er kam damit anscheinend einem Insolvenzbescheid durch das Innsbrucker Gericht zuvor und gestand selbst ein, zahlungsunfähig zu sein. Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt.

Benko haftet mit seinem gesamten Privatvermögen

Das Konkursverfahren umfasst laut KSV 1870 das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen von Benko. Der Signa-Gründer hatte bei der Unternehmensgruppe seit 2013 kein operatives Amt mehr inne, sondern fungierte nur noch als deren Berater. Er hält aber über Privatstiftungen wesentliche Anteile daran. Gleichzeitig erstreckt sich die Wirkung eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens auch auf etwaiges im Ausland liegendes Vermögen. „Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen des René Benko“, resümiert Klaus Schaller, Regionalleiter West beim KSV 1870.

Dass Benko direkt ein Konkursverfahren statt einer Sanierung beantragt, könnte vordergründig ein Hinweis darauf sein, dass ein Schuldner nicht davon ausgeht, die bei einem Sanierungsverfahren erforderliche Mindestquote von 20% der Forderungen erfüllen zu können. Andererseits stellt sich die Frage, was genau alles unter „gesamtes Privatvermögen des René Benko“, mit dem der nun haftet, fällt. Experten verweisen zum Beispiel darauf, dass Benko einen großen Teil seines Vermögens in Privatstiftungen untergebracht hat, bei denen nicht er selbst, sondern etwa Familienmitglieder die wirtschaftlich Begünstigten sind. Inwieweit Forderungen von Gläubigern auch mit diesem Geld befriedigt werden können, wäre zu klären. „Die Stiftungen sind so konstruiert, dass da keiner ran kann, und daher ist das dann keine Haftungsmasse“, sagt ein Insider. Benko sei wohl nur bei der in Liechtenstein ansässigen Stiftung der direkt Begünstigte.

Mammutaufgabe mit Spannungsmomenten

Den vom Insolvenzrichter Hannes Seiser bestellten Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger sieht Schaller vor einer Mammutaufgabe. „Primär muss der Insolvenzverwalter klären, ob das Beratungsunternehmen des René Benko ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann. Daneben besteht seine Hauptaufgabe darin, sich rasch ein Bild über die Vermögenslage des Signa-Gründers zu verschaffen. Spannend wird dabei insbesondere die Frage, ob und wenn ja welche wechselseitigen Ansprüche zu Signa-Gesellschaften bestehen und welche Vermögensbewegungen in der Vergangenheit in der privaten Vermögenssphäre des René Benko stattgefunden haben“, sagt Schaller.

Die Summe der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von Benko ist noch nicht klar. Es bleibe abzuwarten, ob durch Signa-Gesellschaften oder Signa-Gläubiger Ansprüche gegen Benko geltend gemacht werden, so der Gläubigerverband. Denkbar sei etwa, dass Benko persönliche Haftungen für Signa-Verbindlichkeiten übernommen hat. Derzeit nicht abschätzbar ist auch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften, welche gegenüber Benko geltend gemacht werden könnten. Auch solche Ansprüche müssten im Konkursverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck zur Anmeldung kommen. Die Tagsatzung zur Prüfung der angemeldeten Forderung legten die Innsbrucker Richter auf den 24. April.

Insolvenzverwalter kann die „wirtschaftliche Gebarung des Schuldners“ zehn Jahre rückwirkend durchleuchten

So oder so dürften auf Benko hohe Forderungen zukommen. Diese könnten zusätzlich wachsen, wenn der Insolvenzverwalter Geschäftsfälle aus der weiter zurückreichenden Vergangenheit untersucht: Der österreichische Gesetzgeber gebe dem Insolvenzverwalter mit dem Anfechtungsrecht ein sehr mächtiges Werkzeug in die Hand, gibt Gläubigervertreter Schaller zu bedenken. So könnten Anfechtungen des Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen Gläubiger schlechter stellende Rechtsakte nachträglich nichtig machen.

Der Insolvenzverwalter werde das wirtschaftliche Gebaren des Schuldners daher im Detail bis zu zehn Jahre zurück überprüfen. Es sei dabei zu klären, ob der Haftungsfonds der nunmehrigen Gläubiger in der Vergangenheit ungebührlich verringert wurde.

Harald Thomeczek

Patrizia baut rund 10% der Stellen ab

Messeauftritt von Patrizia bei der Mipim 2022.

Messeauftritt von Patrizia bei der Mipim 2022.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Thomas Porten

Karriere 22.12.2023
Im Zuge eines Programms zur Kosteneinsparung hat der Investmentmanager Patrizia rund 10% der Stellen gestrichen. Die Maßnahme ist inzwischen abgeschlossen. ... 

Im Zuge eines Programms zur Kosteneinsparung hat der Investmentmanager Patrizia rund 10% der Stellen gestrichen. Die Maßnahme ist inzwischen abgeschlossen.

Wie im November angekündigt, hat der Augsburger Investmentmanager Patrizia zum Jahresende Stellen abgebaut. Das bestätigt ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage. Die Maßnahme umfasse rund 10% der Stellen und betreffe alle Geschäftsbereiche. Der Abbau sei inzwischen abgeschlossen, die meisten Einsparungen konnten dadurch erzielt werden, dass offene Stellen nicht nachbesetzt werden. Der eigentliche Personalabbau habe so deutlich unter der angegeben 10%-Marke gelegen. Betroffe Mitarbeiter habe das Unternehmen „voll unterstützt“.

Im Sommer gab Patrizia gegenüber der Immobilien Zeitung an, etwa 1.000 Mitarbeiter an allen Standorten zu beschäftigen. Zuletzt wurden beim Unternehmen zum Jahresende 2022 Stellen reduziert. Damals in einem Umfang im mittleren einstelligen Prozentbereich in ausgewählten Funktionen.

Als Grund für die aktuelle Stellenreduzierung gibt das Unternehmen an, sich auf ein grundlegend verändertes Marktumfeld im kommenden Jahr vorbereiten zu wollen. „Wie bereits im November erklärt, erwarten wir eine deutlich langsamere und längere wirtschaftliche Erholung“, sagt der Unternehmenssprecher. „Mit Blick auf diese längere Erholungsphase und marktbedingte Unsicherheiten in 2024 haben wir ein gezieltes Kosteneinsparungsprogramm eingeleitet und sind damit widerstandsfähiger gegen mögliche künftige Marktturbulenzen.“

Janina Stadel