"Stechuhr-Urteil" ist umstritten

Karriere 13.06.2019
Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür ... 

Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür sei die Trennung zwischen Privat- und Arbeitszeit zu unscharf.

Wohnungsmaklerin Susanne hat gerade eingeparkt. Auf dem Weg zurück ins Büro macht sie Halt am Supermarkt, um schnell ein paar Sachen fürs Abendessen zu besorgen. Flott aus dem Auto rausspringen und in den Markt huschen war gestern. Jetzt bleibt Susanne noch sitzen und greift zum Dienst-Smartphone. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. In der App zur Arbeitszeiterfassung hat sie von Arbeits- auf Privatzeit umgeschaltet.

An den Obstregalen schaut sich Susanne gerade die Bananen an, da schallt es in ihr Ohr: "Frau Schmitt! Huhu! Gut, dass ich Sie treffe!" Eine Kundin, für die sie gerade ein Haus verkauft. "Ach, Frau Hübner", antwortet Susanne. "Einen Moment bitte!" Und wieder der Griff zum Smartphone: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Privatzeit aus, Arbeitszeit an. Zehn Minuten später, Frau Hübner hat jetzt alle offenen Fragen geklärt, greift Susanne wieder zum Handy: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Zurück zu den Bananen ... In der Warteschlange an der Supermarktkasse klingelt Susannes Telefon - ein Kollege. Sie soll ihm bei einem technischen Problem helfen. "Moment", sagt Susanne. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. 15 Minuten später, Problem gelöst. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Jetzt kann Susanne zahlen, kauft noch etwas in der Bäckerei, setzt sich anschließend mit ihren Einkäufen ins Auto. Und: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Ab ins Büro.

Das Beispiel mit Maklerin Susanne ist fiktiv. Doch ist es wirklich so unrealistisch? Der Europäische Gerichtshof hat im Mai in einem Urteil gefordert, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten sollen, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Objektiv, verlässlich und für alle Arbeitnehmer zugänglich soll das geschehen. Das kann z.B. handschriftlich sein oder per App erfolgen, wobei immer auch der Datenschutz berücksichtigt werden muss.

Die Frage nach der passenden Technik ist allerdings das kleinere Übel, über das sich die Immobilienbranche Gedanken macht. Praktiker fragen sich vielmehr, wie die Erfassung und damit einhergehend die strikte Trennung zwischen Arbeits- und Privatzeit grundsätzlich umgesetzt werden soll. Der Kölner Wohnimmobilienmakler Roland Kampmeyer sieht darin ein Problem - gerade bei mobil arbeitenden Dienstleistern, deren Arbeitstag durchsetzt ist mit privaten Aktivitäten. "Flexibilität ist die einzige Chance, die wir haben, um uns als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren", sagt er. Und das gerade für eine junge Generation, für die die Arbeit nicht mehr wie selbstverständlich an erster Stelle steht. Stichwort Work-Life-Balance. Er wünscht sich eine je nach Branche individualisierte Lösung.

Auch Thomas Beyerle, Head of Research der Catella Group, sieht die Vorgabe aus Luxemburg kritisch. Er selbst hat mit Catella Vertrauensarbeitszeit vereinbart, die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden ist dabei schwierig. "Die App-Welt sorgt dafür, dass eine funktionale Trennung nicht mehr möglich ist."

Als "realitätsfern" bezeichnet Richard-Emanuel Goldhahn, Deutschlandchef von Cobalt Recruitment, das Urteil. "Ich sehe noch nicht, dass das Urteil mit Leben gefüllt wird." Vielmehr sollte auf die Verantwortung der Arbeitgeber gesetzt werden, ihre Mitarbeiter vor zu viel Arbeit zu schützen.

Mit diesem Urteil spiele das Gericht Arbeitnehmerschutzrechte gegen Vertrauensarbeitszeit aus, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. "Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit", führt er weiter aus. "Unsere Unternehmen arbeiten mit komplexen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der Zumutbarkeitsgrenze liegen." Babiel warnt davor, jetzt auch flexibel tätige, gut bezahlte und führende Angestellte so wie Mindestlöhner unter Kontrolle zu stellen. Er spricht von möglichen "atmosphärischen Störungen". Vielmehr brauche die Bauindustrie mehr Flexibilität in den Arbeitszeitmodellen. Der Acht-Stunden-Tag des Arbeitszeitgesetzes stamme aus einem anderen Jahrtausend.

Die IG Bau reagiert derweil positiv auf das EuGH-Urteil. Es sei "ein Meilenstein für die Stärkung fairer Arbeit. In allen unseren Branchen - Bau, Gebäudereinigung und Agrar - prangern wir seit Jahren Lohndumping durch nichtbezahlte Arbeit an. Überstunden fallen einfach unter den Tisch", sagt IG-Bau-Bundesvorsitzender Robert Feiger. Er erhofft sich vom Staat Vorgaben einer engmaschigen Arbeitszeitkontrolle, "sodass dadurch eine effiziente Abschreckung für schwarze Schafe erzeugt wird". Das Argument der zunehmenden Bürokratie lässt Feiger nicht zu. Das sei auch schon bei der Einführung des Mindestlohns ins Feld geführt worden. "Kein einziger Betrieb ist durch die Erfassung der Arbeitszeiten in den Bankrott getrieben worden."

Anke Pipke

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"Der Bestand läuft irgendwann leer"

Robert Feiger.

Robert Feiger.

Quelle Imago, Urheber: Funke Foto Service

Karriere 28.09.2023
Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau, blickt mit Sorge auf die Auftragslage im Hochbau und warnt vor dem "Gastro-Effekt", sollte die von der Baukrise geschüttelte Branche Stellen ... 

Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau, blickt mit Sorge auf die Auftragslage im Hochbau und warnt vor dem "Gastro-Effekt", sollte die von der Baukrise geschüttelte Branche Stellen abbauen. Von der Politik erwartet der Gewerkschaftschef deutliche finanzielle Weichenstellungen. Nicht viel geringer ist allerdings auch seine Erwartungshaltung gegenüber den Arbeitgebern bei den im kommenden Jahr anstehenden Tarifverhandlungen am Bau.

Immobilien Zeitung: Herr Feiger, die Baubranche verzeichnet starke Einbrüche bei den Auftragseingängen, zahlreiche Projektentwickler sind in die Insolvenz gerutscht. Wie schätzen Sie kurz- und mittelfristig die Lage auf dem Arbeitsmarkt für die baunahen Branchen ein?

Robert Feiger: In der Tat befindet sich die Bauwirtschaft gerade in einer zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Lage, aber die ist differenziert zu sehen. Durch die hohen Baupreise und die hohen Zinsen können sich viele Menschen keine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus mehr leisten und auch Wohnungsunternehmen stellen ihre Neubauprojekte vermehrt zurück. Vor allem deshalb fehlt es im Hochbau an neuen Aufträgen. Noch stehen Aufträge in den Büchern, aber der Bestand läuft auch irgendwann leer. Ganz anders sieht es jedoch bei Infrastrukturprojekten aus: Straßen, Schienen, Brücken und anderes mehr müssen erneuert und gebaut werden. Da kann das Arbeitsvolumen derzeit gar nicht bewältigt werden, da ist noch viel Luft nach oben.

IZ: Sehen Sie Bewegungen bei den Beschäftigungszahlen?

Feiger: Im August ist die Zahl der Arbeitslosen im Bauhauptgewerbe gegenüber dem Vorjahr nur moderat gestiegen. Dieser Trend könnte sich im ungünstigsten Fall weiter verstärken. Dennoch rechnen wir nicht mit einer sehr hohen Arbeitslosigkeit in der Baubranche. Denn wir haben schon seit langem einen demografisch bedingten Fachkräftemangel zu verzeichnen, der durch die aktuellen Entwicklungen auch nicht verschwinden wird.

"Noch stehen Aufträge in den Büchern"

IZ: Besteht also nicht die Gefahr, dass langfristig wieder Arbeitskräfte fehlen werden, wenn jetzt aufgrund der wirtschaftlichen Situation in den Betrieben gespart und abgebaut wird?

Feiger: Wir warnen schon seit langem davor, viele Arbeitsplätze einfach abzubauen. Denn sonst erleben wir auch in der Baubranche den sogenannten "Gastro-Effekt". In der Gastronomie sind die Beschäftigten irgendwann gegangen und nicht wieder zurückgekommen, weil sie in anderen Branchen bessere Arbeitsbedingungen vorgefunden haben. Das könnte auch in unserer Branche passieren. Deshalb erstens: keine Entlassungen im großen Stil, und zweitens müssen die Arbeitsbedingungen möglichst so gestaltet werden, dass die Bauarbeiter:innen ihren Beruf gerne ausüben und dabei auch möglichst lange gesund bleiben.

IZ: Würden Sie sich von der Politik mehr Engagement zur Unterstützung der Branchen wünschen, um die Auftragseinbrüche abzufedern?

Feiger: Auf jeden Fall muss das Engagement deutlich intensiviert werden. Wir brauchen beispielsweise ein Sondervermögen in Höhe von 50 Mrd. Euro, um genügend Sozialwohnungen bis zum Jahr 2025 zu bauen. Und weitere 22 Mrd. Euro sind noch in dieser Legislaturperiode notwendig, um auch Wohnungen zu erstellen, die für Menschen mit mittleren Einkommen bezahlbar sind. Auch plädieren wir schon seit langem für eine echte Wiederbelebung der Wohngemeinnützigkeit, wie sie übrigens auch im Koalitionsvertrag der Ampelregierung zu finden ist. Der Staat sollte auch seine Anteile bei Wohnbaugesellschaften so erhöhen, dass er sie weg von Profitinteressen und hin zu einer sozialen Ausrichtung lenken kann.

IZ: Und was noch?

Feiger: Es sind Maßnahmen gefragt, die helfen, kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen. Beispielsweise die avisierten Sonderabschreibungsmöglichkeiten, bei denen aber leider keine Mietpreisbegrenzungen vorgesehen sind. Einen Beitrag leistet auch die verstärkte Förderung des Umbaus bestehender Immobilien. Es muss auf jeden Fall etwas geschehen, bevor der Hochbau ganz zum Erliegen kommt. Alles, was jetzt nicht finanziell auf den Weg gebracht wird, wird später doppelt so teuer.

IZ: Auch abgesehen von der aktuellen wirtschaftlichen Situation lastet ein großer Veränderungsdruck auf der Baubranche – alleine aufgrund der gewachsenen energetischen Anforderungen an die Gebäude. Reicht die aktuelle Weiterbildungsförderung aus?

Feiger: An der Stelle würden wir uns noch viel mehr wünschen. Der energetische Ausbau ist komplex und verlangt viel neues Know-how. Doch leider gibt es derzeit meist nur "kostengünstige Schnellschulungen" der Hersteller. Darin wird aber nur die Montage einzelner Produkte erklärt, aber nicht die notwendigen, umfassenderen Kenntnisse zu Thermik und Bauphysik, Brandschutz oder Entlüftung. Wenn dann noch unqualifizierte und nichttarifgebundene Firmen am Werk sind, gibt es schnell Pfusch am Bau. Das schadet wiederum dem Ruf in der Branche. Deshalb muss es tarifvertragliche Regelungen zur Weiterbildung und eine Stärkung der beruflichen Ausbildung unter Beteiligung der Gewerkschaften geben. Und wir dürfen bei alldem die vielen kleineren Unternehmen nicht vergessen, die das alleine gar nicht stemmen können.

IZ: Nächstes Jahr steht die nächste Tarifrunde im Bau an. Mit welchen Erwartungen werden Sie in die Verhandlungen gehen und welche Rolle wird die aktuelle wirtschaftliche Situation dabei spielen?

Feiger: Wir gehen mit den Erwartungen in die Verhandlungen, wie wir sie immer haben. Das Leben ist in nahezu allen Belangen für die Menschen deutlich teurer geworden, und dass muss sich bei Lohn und Gehalt auch niederschlagen. Unsere Formel lautet deshalb Inflationsausgleich plus X. Unsere letzten Tarifverhandlungen liegen schon zwei Jahre zurück, in der Zeit haben die Mieten, die Energiekosten, die Lebensmittelpreise und vieles andere mehr ziemlich angezogen. Zudem ist mir nicht bekannt, dass in der Boomphase am Bau die ausgehandelten Tariferhöhungen schwindelerregend hoch waren.

IZ: Herr Feiger, vielen Dank für Ihre Antworten.

Das Interview führte Robin Göckes.

Robin Göckes

Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe erneut gescheitert

Der Tarifstreit im Bauhauptgewerbe nimmt kein Ende.

Der Tarifstreit im Bauhauptgewerbe nimmt kein Ende.

Quelle: Pixabay, Urheber: Michael Gaida

Karriere 23.09.2021
Auch in der fünften Runde sind die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gescheitert. Uneinigkeit herrscht besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung. ... 

Auch in der fünften Runde sind die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gescheitert. Uneinigkeit herrscht besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung.

Die Tarifverhandlungen für die rund 890.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind am Mittwoch nach mehreren Stunden ohne Ergebnis abgebrochen worden. Es war bereits die fünfte Verhandlungsrunde. Uneinigkeit herrscht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung.

Die Bauunternehmer "wollen mit uns partout nicht ernsthaft über das Thema Wegezeit sprechen", erklärte der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger. "60 Kilometer fahren im Schnitt die Baubeschäftigten zu ihren Einsatzorten und haben darauf keinerlei Einfluss." Sie müssten dafür "ordentlich und fair, abhängig vom Fahrweg, entschädigt werden." Jedoch wollten die Arbeitgeber "nur ein weiteres Lohn- und Gehaltsangebot vorlegen, wenn wir unsere Forderung zur Wegezeitentschädigung zurückziehen", so Feiger. „Welche Forderungen wir aufstellen, bestimmen wir immer noch selbst." IG Bau-Vorstandsmitglied Carsten Burckhardt, der für das Bauhauptgewerbe und die Baustoffindustrie zuständig ist, erklärte, "über die ursprünglichen Forderungen der IG Bau von 5,3% mehr Lohn und Gehalt und Ost-West-Angleich" sei gar nicht mehr gesprochen worden.

Arbeitgeber verweisen auf Bundesrahmentarifvertrag

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bestehen in einer gemeinsamen Pressemitteilung darauf, "dass die Frage der Wegstreckenentschädigung Gegenstand des Bundesrahmentarifvertrags und nicht der Lohn- und Gehaltstarifverträge ist." Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident des ZDB erklärt: "Wir wären bereit gewesen, durch ein wesentlich verbessertes Angebot eine Einigung in den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen unter Einbeziehung der Ost-/West-Angleichung zu erreichen." Jutta Beeke, Vizepräsidentin der Bauindustrie, ergänzt: "Wir hätten heute gerne ein Ergebnis erreicht, auch im Sinne der Beschäftigten unserer Betriebe. Dadurch, dass die Gewerkschaft immer wieder die Wegstreckenentschädigung zum eigentlichen Schwerpunkt der Verhandlungen machen wollte, war kein Abschluss der Entgeltrunde möglich."

Beide Seiten erwarten, dass der Streit nun mithilfe der Schlichtungsstelle weitergeführt wird. "Die Zeichen stehen auf Arbeitskampf", sagt Gewerkschafter Feiger.

Florian Hartmüller

Bautarif ist fix

Karriere 01.10.2020
Sowohl die Arbeitgeberseite der Baubranche als auch die IG Bau haben den Schlichterspruch zum Bautarif angenommen. Doch ein Knackpunkt bleibt. ... 

Sowohl die Arbeitgeberseite der Baubranche als auch die IG Bau haben den Schlichterspruch zum Bautarif angenommen. Doch ein Knackpunkt bleibt.

Rainer Schlegel hat mit seinem Schlichterspruch im Streit um die Tarifvereinbarungen für die 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen Weg gefunden, mit dem die Arbeitgeber und die IG Bau leben können. Beide haben den Vorschlag angenommen (Details dazu "Schlichterspruch für den Bautarif steht fest", IZ 37/20).

Die IG Bau nennt ihn nicht umsonst einen "Tarifabschluss, der Perspektive bringt". Sie spielt damit auf die erstmalige Berücksichtigung der Wegezeit mit einem Lohnzuschlag von 0,5% an. Das könne nur der Anfang sein, dabei dürfe es aber nach Ende der Laufzeit der aktuellen Vereinbarung im Juni 2021 nicht bleiben. Die Gewerkschaft warnt die Arbeitgeberseite, "weiterhin auf die Bremse zu treten und dabei zu hoffen, mit einer halbherzigen Lösung davonzukommen", formuliert es IG-Bau-Chef Robert Feiger scharf. Diese werde es mit der IG Bau nicht geben. Die Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, signalisieren, dass mit Schlichter Schlegel weiter an dem Thema gearbeitet werde.

Anke Pipke