Karriere-News

Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter nimmt Formen an

Für Makler und Wohnungsverwalter wird es in puncto Fortbildungspflicht langsam ernst.

Für Makler und Wohnungsverwalter wird es in puncto Fortbildungspflicht langsam ernst.

Quelle: fotolia.com, Urheber: Monkey Business

Karriere 07.12.2017
Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung ... 

Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor. Details dazu - wie zu anderen Gesetzesinhalten - wird eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums regeln. Ein Referentenentwurf für die "Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung" zeigt, wohin die Reise gehen soll.

Dem Gesetz zufolge müssen sich Makler und gewerbliche Miet- und WEG-Verwalter ab dem 1. August 2018 alle drei Jahre 20 Stunden fortbilden. Betroffen sind der Gewerbetreibende und seine an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligten Mitarbeiter. Wer eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau oder eine Weiterbildung zum/zur Immobilienfachwirt(in) gemacht hat, für denjeningen/diejenige greift die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Aufnahme seiner bzw. ihrer Tätigkeit.

Im Referentenentwurf wird nun präzisiert, wie die gesetzlich geforderte Weiterbildung erbracht werden kann: nämlich "in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form". In jedem Fall gelte jedoch: "Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein."

Was die Inhalte angeht, listet der Referentenentwurf einen ganzen Katalog auf, ohne ins Detail zu gehen. Makler sollen sich z.B. in puncto Kundenberatung, Verbraucherschutz oder Finanzierung und Steuern schulen, Verwalter ihr Wissen u.a. zu altersgerechten und barrierefreien Umbauten, zu energetischen Gebäudesanierungen und Modernisierungen sowie zur Beantragung von Fördermitteln und zum Einsatz derselben aufpolieren.

Makler und Verwalter können selbst entscheiden, ob sie die 20 Stunden am Stück oder scheibchenweise absolvieren. In jedem Fall müssen sie die zuständige Behörde zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (konkret: immer bis zum 31. Januar) "unaufgefordert und in Textform" darüber informieren, ob und wenn ja, wie sie sich weitergebildet haben. Auch wenn der Betroffene sich in einem Jahr nicht weitergebildet hat, muss er dies also der Behörde melden. Erstmals wird eine solche Auskunft am 31. Januar 2020 fällig. Erfolgen soll sie grundsätzlich möglichst auf elektronischem Wege und über ein vorgefertigtes Formular, das im Referentenentwurf enthalten ist. Wer der jährlichen Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld über 5.000 Euro belegt werden.

Nachweise müssen Makler, Verwalter und die von der Regelung betroffenen Beschäftigten jedoch nicht automatisch vorlegen, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch der Behörde. Sprich: "Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss von dem zur Weiterbildung Verpflichteten dokumentiert werden, indem er die entsprechenden Nachweise wie Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sammelt." Die zuständigen Behörden könnten dann im Einzelfall die Erklärung des Verpflichteten auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.

Auch ihre Kunden müssen Verwalter und Makler über ihre Bildungsaktivitäten auf dem Laufenden halten. Gewerbetreibende seien verpflichtet, ihren Auftraggebern während der jeweiligen Vertragslaufzeit regelmäßig - ebenfalls spätestens zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres und erstmals zum 31. Januar 2020 - Angaben über die von ihnen im Vorjahr absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mitzuteilen, heißt es.

Doch damit nicht genug: Kunden von Maklern und Verwaltern müssen schon "beim ersten Geschäftskontakt" und - wie gehabt - "in Textform" Informationen über deren berufliche Qualifikationen erhalten. "Dies kann zum Beispiel in Form eines Informationsblattes oder einer Angabe auf der Visitenkarte erfolgen", auch eine "elektronische Mitteilung" sei zulässig, heißt es zu diesem Punkt weiter.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht Licht und Schatten im Entwurf zur Rechtsverordnung. Er findet es zwar gut, "dass das Bundesministerium offenbar auf Eigenverantwortlichkeit setzt, da es den Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten weitgehend selbst überlassen wird, wie sie sich weiterbilden und wie sie ihre Auftraggeber hierüber informieren", wie es in einer Stellungnahme des Verbandes heißt. Das Verfahren, wie der Informationspflicht gegenüber der Behörde Genüge getan werden soll, würde der IVD jedoch gern verschlankt sehen.

So sei etwa besagte jährliche Erklärungspflicht "unverhältnismäßig". Schließlich impliziere der Gesetzeslaut, "dass man drei Jahre Zeit hat, bevor die Behörde einen Anspruch hat zu erfahren, ob der Weiterbildungsverpflichtung in ausreichendem Maß nachgekommen wurde". Der IVD fordert daher, auf die Verpflichtung zur jährlichen Abgabe einer Erklärung zu verzichten und stattdessen lediglich die Aufsichtsbehörde zu ermächtigen, Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen "stichprobenartig" einzufordern. Auch die Verpflichtung, den Auftraggeber alljährlich über absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren, lehnt der Verband ab.

Die Privilegierung von bestimmten Abschlüssen - Immobilienkaufmann und -fachwirt - will der Verband am liebsten gestrichen sehen. U.a. deshalb, weil es nicht nachzuvollziehen sei, warum jemand mit einem Master-Abschluss mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft nicht in den Genuss eines solchen Privilegs kommen soll. Wenn die beiden genannten Abschlüsse schon privilegiert werden, soll doch bitte klargestellt werden, dass auch eine laufende Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. eine Fortbildung zum Immobilienfachwirt - und nicht nur der bereits abgeschlossene Erwerb - ebenfalls einer Weiterbildung im Sinne des Gesetzes gleichgestellt werden. Zudem sollte die Befreiung auch für Personen greifen, die schon vor ihrer Aus- oder Weiterbildung im selben Unternehmen als Makler oder Verwalter gearbeitet haben (und nicht nur für diejenigen, die eine solche Tätigkeit erst nach einem Abschluss aufnehmen).

Für Gewerbetreibende, die sowohl als Makler wie als Verwalter unterwegs sind, fordert der IVD dies: Wahrgenommene Weiterbildungsangebote, die beide Tätigkeitsbereiche berühren, sollten auch für beide Bereiche angerechnet werden können.

Harald Thomeczek

Köln setzt auf BIM

Karriere 06.12.2017
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und die Technische Hochschule (TH) Köln sind eine Kooperation im Bereich Building Information Modeling (BIM) eingegangen. ... 

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und die Technische Hochschule (TH) Köln sind eine Kooperation im Bereich Building Information Modeling (BIM) eingegangen.

Die städtische Gebäudewirtschaft setze bei der Planung, Ausführung und Bewirtschaftung ihres Immobilienbestands künftig auf BIM und treibe damit auf lokaler Ebene eine Entwicklung voran, die die Bundesregierung als strategisches Ziel definiert habe, teilen die beiden Partner mit. Als BIM-Modellprojekt wenden sie die neue Planungsmethode der Bauwerksdatenmodellierung im kommenden Jahr im Rahmen der Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes sowie für die Neubauten des Gymnasiums Kreuzgasse an.

Wissenstransfer in beide Richtungen

An der TH Köln ist BIM an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik im Lehrgebiet Baubetrieb, Bauwirtschaft und Baumangement angesiedelt. Die TH erhofft sich von der Zusammenarbeit u.a. Impulse für die Lehre, etwa in Form von Gastvorträgen der städtischen Gebäudewirtschaft. Außerdem sollen die Studenten Praxiserfahrungen bei konkreten Bauprojekten der Stadt sammeln können oder Abschlussarbeiten zu Fragestellungen schreiben, die den städtischen Gebäudedienstleister umtreiben. Dieser wiederum will sich das in den Studentenköpfen vorhandene Wissen und den Innovationsgeist der Nachwuchskräfte bei Bauvorhaben und dem Unterhalt von Schulen, Kindergärten oder Verwaltungsgebäuden zu Nutze machen. Und hofft, last but not least, darauf, mit der Kooperation "dringend benötigte Fachkräfte" zu gewinnen, wie es heißt.

Die Gebäudewirtschaft kümmert sich um alle städtischen Gebäude der Domstadt. Das sind exakt 277 Schulen, 81 Verwaltungsgebäude, 236 Kindergärten und 70 Aufbauten auf Grünflächen. Die aktuell 518 Mitarbeiter planen Gebäudetechnik- und Hochbaumaßnahmen jedweder Art und führen diese auch durch, inklusive der Architekten- und Ingenieurleistungen.

Harald Thomeczek

Claudia Hamm erhält Award für mutige Immobilienfrauen

Claudia Hamm.

Claudia Hamm.

Quelle: Heuer Dialog, Urheber: Kratz Photographie

Karriere 05.12.2017

HAWK verlost Arbeitgeberplätze für Karrieretag

In diesem Jahr kamen erstmals nicht alle interessierten Arbeitgeber beim Personalkongress der HAWK zum Zug. Fünf Unternehmen konnten sich - anders als die Ausstellervertreter auf diesem Bild - nicht den Fragen der Studierenden stellen.

In diesem Jahr kamen erstmals nicht alle interessierten Arbeitgeber beim Personalkongress der HAWK zum Zug. Fünf Unternehmen konnten sich - anders als die Ausstellervertreter auf diesem Bild - nicht den Fragen der Studierenden stellen.

Quelle: HAWK

Karriere 05.12.2017
Einmal im Jahr gibt die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Holzminden Immobilienstudenten und Immobilienunternehmen Gelegenheit, einander zu beschnuppern. ... 

Einmal im Jahr gibt die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Holzminden Immobilienstudenten und Immobilienunternehmen Gelegenheit, einander zu beschnuppern. Mittlerweile ist das Format so beliebt - oder sind die Nachwuchssorgen der Arbeitgeber möglicherweise so groß -, dass die Anmeldung rund ein halbes Jahr vor dem Event geschlossen werden musste.

Die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Holzminden wird die Plätze für Arbeitgeber, die sich auf dem HAWK-Personalkongress "Practice meets Campus" dem Nachwuchs präsentieren, im nächsten Jahr womöglich per Losverfahren vergeben. In diesem Jahr hat das Interesse der Unternehmen an einer Teilnahme die von der HAWK gesetzte Teilnehmergrenze von 20 Plätzen "merklich gesprengt", notiert die Fachhochschule in einer Mitteilung zum diesjährigen HR-Kongress. Weil die HAWK die genannte Obergrenze eingeführt hat, schafften es einige Bewerber nicht weiter als bis zur Warteliste. Während sich die 20 Glücklichen in einem eigenen Raum der Hochschule in Szene setzen und gezielte Gespräche mit den Studenten führen konnten.

Für das kommende Jahr müsse sich das Organisationsteam daher gegebenenfalls über ein Losverfahren Gedanken machen, heißt es weiter. Denn nicht nur die Anzahl der Kandidaten, auch die Geschwindigkeit, mit der sich die Unternehmen mittlerweile im Rennen um die Mitarbeiter von morgen die offenbar ziemlich begehrten Plätze auf der HAWK-Veranstaltung sichern, hat in diesem Jahr eine neue Dimension angenommen: "Beachtlich ist, dass wir das Anmeldeverfahren für die Novemberveranstaltung schon im Frühjahr beenden mussten", sagt Susanne Ertle-Straub, Professorin für Immobilienresearch an der HAWK und Organisatorin der Firmenmesse.

Die HAWK bringt Studenten und Firmen seit 2014 zusammen. Gestartet ist "Practice meets Campus" damals mit zehn teilnehmenden Unternehmen.

Harald Thomeczek

ULI Germany verleiht diesmal fünf Leadership Awards

Karriere 30.11.2017
Das ULI Germany hat gestern Abend die Leadership Awards 2017 verliehen. Diesmal gab es fünf Preisträger: Neben den üblichen Kategorien Immobilienwirtschaft, Stadtplanung/Öffentliche Hand, ... 

Das ULI Germany hat gestern Abend die Leadership Awards 2017 verliehen. Diesmal gab es fünf Preisträger: Neben den üblichen Kategorien Immobilienwirtschaft, Stadtplanung/Öffentliche Hand, Young Leader und Lebenswerk vergab die Jury heuer zum ersten Mal einen "Innovationspreis".

Gewinner in der Kategorie Lebenswerk ist in diesem Jahr Klaus Laminet, der Gründer und Gesellschafter des Projektentwicklers sowie Fonds- und Portfolio-Managers Investa Real Estate. In der Kategorie Stadtplanung/Öffentliche Hand freute sich der Offenbacher Oberbürgermeister Horst Schneider über seine Ehrung. In der Rubrik Immobilienwirtschaft ging der Award an Ali-Reza Momeni, den Gründer und Inhaber des Hamburger Projektentwicklers Momeni-Gruppe. Zum Young Leader des Jahres wurde Thomas Poulis-Leinberger, Director Asset-Management bei AEW Europe, gewählt. Erster Preisträger in der nigelnagelneuen Kategorie Innovation ist die Genossenschaft Holzmarkt 25 eG aus Berlin. Das ULI Germany vergibt die Leadership Awards seit 2005 jährlich.

Harald Thomeczek

Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter nimmt Formen an

Makler müssen ihrer Fortbildungspflicht nicht unbedingt auf der Schulbank nachkommen. Sie können ihr Weiterbildungspensum auch im Selbststudium erbringen.

Makler müssen ihrer Fortbildungspflicht nicht unbedingt auf der Schulbank nachkommen. Sie können ihr Weiterbildungspensum auch im Selbststudium erbringen.

Quelle: fotolia.com, Urheber: Monkey Business

Karriere 30.11.2017
Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung ... 

Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor. Details dazu - wie zu anderen Gesetzesinhalten - wird eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums regeln. Ein Referentenentwurf für die "Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung" zeigt, wohin die Reise gehen soll.

Dem Gesetz zufolge müssen sich Makler und gewerbliche Miet- und WEG-Verwalter ab dem 1. August 2018 alle drei Jahre 20 Stunden fortbilden. Betroffen sind der Gewerbetreibende und seine an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligten Mitarbeiter. Wer eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau oder eine Weiterbildung zum/zur Immobilienfachwirt(in) gemacht hat, für denjeningen/diejenige greift die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Aufnahme seiner bzw. ihrer Tätigkeit.

Präsenzform, Selbststudium, betriebsinterne Maßnahmen - oder andere geeignete Form

Im Referentenentwurf wird nun präzisiert, wie die gesetzlich geforderte Weiterbildung erbracht werden kann: nämlich "in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form". In jedem Fall gelte jedoch: "Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein."

Was die Inhalte angeht, listet der Referentenentwurf einen ganzen Katalog auf, ohne ins Detail zu gehen. Makler sollen sich z.B. in puncto Kundenberatung, Verbraucherschutz oder Finanzierung und Steuern schulen, Verwalter ihr Wissen u.a. zu altersgerechten und barrierefreien Umbauten, zu energetischen Gebäudesanierungen und Modernisierungen sowie zur Beantragung von Fördermitteln und zum Einsatz derselben aufpolieren.

Zuständige Behörde muss immer zu Jahresbeginn informiert werden

Makler und Verwalter können selbst entscheiden, ob sie die 20 Stunden am Stück oder scheibchenweise absolvieren. In jedem Fall müssen sie die zuständige Behörde zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (konkret: immer bis zum 31. Januar) "unaufgefordert und in Textform" darüber informieren, ob und, wenn ja, wie sie sich weitergebildet haben. Auch wenn der Betroffene sich in einem Jahr nicht weitergebildet hat, muss er dies also der Behörde melden. Erstmals wird eine solche Auskunft am 31. Januar 2020 fällig. Erfolgen soll sie grundsätzlich möglichst auf elektronischem Wege und über ein vorgefertigtes Formular, das im Referentenentwurf enthalten ist. Wer der jährlichen Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld über 5.000 Euro belegt werden.

Nachweise müssen Makler, Verwalter und die von der Regelung betroffenen Beschäftigten jedoch nicht automatisch vorlegen, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch der Behörde. Sprich: "Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss von dem zur Weiterbildung Verpflichteten dokumentiert werden, indem er die entsprechenden Nachweise wie Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sammelt." Die zuständigen Behörden könnten dann im Einzelfall die Erklärung des Verpflichteten auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.

Auftraggeber müssen auch auf dem Laufenden gehalten werden

Auch ihre Kunden müssen Verwalter und Makler über ihre Bildungsaktivitäten auf dem Laufenden halten. Gewerbetreibende seien verpflichtet, ihren Auftraggebern während der jeweiligen Vertragslaufzeit regelmäßig - ebenfalls spätestens zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres
und erstmals zum 31. Januar 2020 - Angaben über die von ihnen im Vorjahr absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mitzuteilen, heißt es.

Doch damit nicht genug: Kunden von Maklern und Verwaltern müssen schon "beim ersten Geschäftskontakt" und - wie gehabt - "in Textform" Informationen über deren berufliche Qualifikationen erhalten. "Dies kann zum Beispiel in Form eines Informationsblattes oder einer Angabe auf der Visitenkarte erfolgen", auch eine "elektronische Mitteilung" sei zulässig, heißt es zu diesem Punkt weiter.

IVD sieht Optimierungspotenzial

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht Licht und Schatten im Entwurf zur Rechtsverordnung. Er findet es zwar gut, "dass das Bundesministerium offenbar auf Eigenverantwortlichkeit setzt, da es den Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten weitgehend selbst überlassen wird, wie sie sich weiterbilden und wie sie ihre Auftraggeber hierüber informieren".

Das vorgeschlagene Verfahren, wie der Informationspflicht Genüge getan werden soll, würde der IVD jedoch gern verschlankt sehen. So sei etwa besagte jährliche Erklärungspflicht gegenüber der Behörde "unverhältnismäßig". Auch die jährliche Verpflichtung, den Auftraggeber über absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren, lehnt der Verband ab. Wie und wann der Kunde informiert wird, sollte dem Betroffenen überlassen bleiben - Hauptsache der potenzielle Auftraggeber erhält die Informationen "rechtzeitig", also bevor er einen Vertrag schließt, und "in einem angemessenen Umfang". Die Privilegierung von bestimmten Abschlüssen - Immobilienkaufmann und -fachwirt - will der Verband am liebsten gestrichen sehen. U.a. deshalb, weil es nicht nachzuvollziehen sei, warum jemand mit einem Master-Abschluss mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft nicht in den Genuss eines solchen Privilegs kommen soll.

Harald Thomeczek

WCM kürzt Aufsehergehälter

Karriere 30.11.2017
Der Aufsichtsrat der Gewerbe-AG schrumpft und wird neu bestückt. Bei der Vergütung werden die Stellschrauben angezogen. ... 

Der Aufsichtsrat der Gewerbe-AG schrumpft und wird neu bestückt. Bei der Vergütung werden die Stellschrauben angezogen.

Das Kontrollgremium werde von sechs auf drei Mitglieder reduziert, "um der Tatsache, dass die WCM AG nun eine Tochtergesellschaft der TLG Immobilien AG ist, Rechnung zu tragen", erklärt Gunnar Janssen, Head of Investor Relations/Capital Markets der WCM. Außerdem scheiden insgesamt fünf der bisherigen WCM-Aufsichtsräte aus, während zwei TLG-Aufsichtsräte nun auch in das Kontrollgremium der neuen Tochter einziehen. So hat Michael Zahn, Aufsichtsratschef der TLG, nun auch den Hut im WCM-Aufsichtsrat auf. Und Helmut Ullrich, Ex-CFO der Deutschen Wohnen und ebenfalls Teil des TLG-Aufsichtsrats, ist jetzt Zahns Stellvertreter bei der WCM.

Reduziert werden auch die Bezüge der Kontrolleure: Bisher erhielt ein gewöhnlicher WCM-Aufseher 25.000 Euro Festvergütung im Jahr, der stellvertretende Vorsitzende erhielt 50.000 Euro und der Chefkontrolleur 75.000 Euro. Jetzt wurden die Festgehälter auf 20.000 bzw. 40.000 bzw. 60.000 Euro heruntergeschraubt. Zudem wird der erfolgsabhängige Vergütungsanteil, der bisher für jedes Aufsichtsratsmitglied einmal pro Vertragslaufzeit gezahlt wurde, ab Januar 2018 gestrichen. Für das Geschäftsjahr 2016 erhielten die sechs Aufsichtsräte in der Summe also 225.000 Euro. Hinzu kommt die Erfolgsvergütung über weitere 225.000 Euro für alle bisherigen Aufseher. Diese wird jedoch erst 2018 fällig. In der neuen Konstellation kosten die Dienste ihrer Aufsichtsräte die WCM nur noch 60.000 Euro im Jahr. Denn: "Der Aufsichstratsvorsitzende, Herr Zahn, verzichtet auf seine Bezüge!", so Janssen. Als Vorstandschef der Deutsche Wohnen verdiente Zahn 2016 rund 2,1 Mio. Euro. Und als TLG-Aufsichtsrat 93.415 Euro.

Harald Thomeczek