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Rolf Buch spricht jetzt mehr Klartext als Kauderwelsch

Rolf Buch.

Rolf Buch.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Frank Boxler

Karriere 26.06.2017
"Rolf Buch spricht mehr Kauderwelsch als Klartext", war vor einem Jahr in der Immobilien Zeitung zu lesen. Damals hatte der Chef des Wohnungskonzerns Vonovia bei einer Verständlichkeitsanalyse ... 

"Rolf Buch spricht mehr Kauderwelsch als Klartext", war vor einem Jahr in der Immobilien Zeitung zu lesen. Damals hatte der Chef des Wohnungskonzerns Vonovia bei einer Verständlichkeitsanalyse der Reden von DAX-CEOs schwach abgeschnitten. Buch hat sich die Kritik offenbar zu Herzen genommen: In der diesjährigen Analyse der Universität Hohenheim in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt ist Buch der beste Aufsteiger und hat sich gleichsam aus der Abstiegszone auf die Europokalplätze vorgekämpft.

Der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider und sein Team nehmen seit 2012 die Reden der Vorstandschef auf den Hauptversammlungen unter die Lupe - und bewerten diese auf ihre rein formale Verständlichkeit auf einer Skala von 0 bis 20. Andere Faktoren, die mitspielen, wenn ein unbefangener Zuhörer einem Wirtschaftsboss lauscht - der Aufbau der Rede oder der Vortragsstil etwa - bleiben außen vor.

In diesem Jahr haben die DAX-30-Chefs bei der Analyse im Schnitt 14,4 Punkte erzielt. Damit haben sie sich zum fünften Mal in Folge verbessert. Am verständlichsten spricht Timotheus Höttges von der Telekom: Er stellt mit 19,8 Punkten einen Bestwert auf und ist nahe dran an der Perfektion. Aldo Belloni von Linde hingegen ist mit mageren 5,9 Zählern "nur wenig verständlicher als eine politikwissenschaftliche Doktorarbeit", so Kommunikationsexperte Brettschneider.

Buch springt von Platz 25 auf Rang neun

Vonovia-Chef Buch schafft es unter den DAX-30-Fürsten mit ansehnlichen 16,9 Punkten ins obere Drittel, genauer: auf den neunten Platz. Auf Bundesligaverhältnisse umgerechnet hätte er damit den Sprung auf einen Europokalplatz gepackt. Und das, nachdem er im Vorjahr - als er erstmals mit am Start war - mit Platz 25 bzw. mauen 11,1 Zählern zu den Verlierern des Rankings gehörte. Doch damit nicht genug: Buchs Plus von 5,8 Punkten ist der größte Zugewinn, den einer der 30 Redner in diesem Jahr verzeichnete.

Der Hohenheimer Verständlichkeitsindex misst, wie gut auch Fachfremde - und nicht nur Analysten und sonstige Finanz- und Wirtschaftsexperten - den CEO eines börsennotierten Unternehmens verstehen können. Allergisch reagieren die Messinstrumente der Hohenheimer Kommunikationsforscher auf Bandwurmsätze, (zu viele) abstrakte Begriffe und zusammengesetzte Wörter sowie auf unerklärt verhallende Fachbegriffe.

Bei Buch fallen insbesondere der geringe Anteil von Fremdwörtern und der ebenfalls relativ kleine Anteil von Sätzen mit mehr als zwei Informationseinheiten auf. Auch zeichnet sich sein Vortrag formal dadurch aus, dass er viele Wörter enthält, die im Grundwortschatz vorkommen.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich künftig fortbilden

Karriere 23.06.2017
Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet ... 

Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet durchgewunken. Er ist damit seinem Wirtschaftsausschuss gefolgt, der am Mittwoch für den in einigen wesentlichen Punkten geänderten Gesetzentwurf gestimmt hatte. Überraschungen gab es nicht: So werden weder bestehende Makler und WEG- bzw. Mietverwalter nachträglich noch neue Anbieter vor ihrem Markteintritt ihre Sachkunde im Rahmen von Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern nachweisen müssen.

Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nun müssen sie eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende „zuverlässig“ ist, seine Vermögensverhältnisse als „geordnet“ bezeichnet werden können - er also bislang z.B. keine ihm anvertrauten Gelder veruntreut hat - und er eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Die Pflichten des Immobilienverwalters sind den aktuellen Anforderungen im § 34 c der Gewerbeordnung angepasst und mit wenigen Aussagen auf den Verwalter zugeschnitten, z.B. mit der Pflicht, „die Vermögenswerte getrennt zu verwalten“.

Lange Zeit sollten die neuen Spielregeln nur für WEG-Verwalter gelten. Auf den letzten Metern schafften es aber auch die Mietverwalter ins Gesetz. Makler müssen wie bisher keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Bußgeld bei Verstoß gegen Weiterbildungspflicht

Beide Berufsgruppen sind verpflichtet, sich alle drei Jahre fortzubilden, und zwar in einem Ausmaß von 20 Stunden. De facto werden Makler und Verwalter also nicht vor dem Jahr 2021 nachweisen müssen, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung soll mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet werden.

Bei der Aufnahme einer Tätigkeit als Makler oder Verwalter müssen Marktteilnehmer ihre Sachkunde jedoch wie eh und je weiterhin nicht unter Beweis stellen. Von der Fortbildungsverpflichtung in den ersten drei Jahren voraussichtlich ausgenommen werden soll, wer einen Abschluss als Immobilienkaufmann oder -fachwirt vorweisen kann oder ein immobilienwirtschaftliches Studium absolviert hat.

Konkrete Details zu etwaigen Ausnahmeregelungen sowie zur Versicherungshöhe oder der ebenfalls vorgesehenen Informationspflicht gegenüber Kunden wird jedoch erst die Rechtsverordnung klären, die das nun verabschiedete Gesetz mit Leben füllt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.

„Eingangsnachweis schon bei Gewerbeanmeldung!“

Der Makler- und Verwalterverband IVD und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sind glücklich, dass die schwere Geburt von Berufszugangsvoraussetzungen für Makler und Verwalter noch in dieser Legislaturperiode einen Abschluss gefunden hat, hätten sich aber mehr gewünscht, allem voran einen Sachkundenachweis. Oder zumindest einen Eingangsnachweis schon bei der Gewerbeanmeldung, für die der IVD plädiert.

Harald Thomeczek

Gorski gibt Gas für die ABG

Karriere 22.06.2017
Geschäftsführer Gordon Gorski hat Hochtief Projektentwicklung verlassen. Er baut nun für die Münchner ABG-Gruppe eine Niederlassung für Projektentwicklung in Berlin auf - und befindet sich ... 

Geschäftsführer Gordon Gorski hat Hochtief Projektentwicklung verlassen. Er baut nun für die Münchner ABG-Gruppe eine Niederlassung für Projektentwicklung in Berlin auf - und befindet sich bereits auf Grundstücksakquise.

Gordon Gorski hat Hochtief Projektentwicklung nach sieben Jahren verlassen und bei der ABG-Gruppe angeheuert. Der 40-Jährige führt die Geschäfte der neu eröffneten Berliner Niederlassung der zur ABG-Gruppe gehörigen ABG Projektentwicklungs GmbH. "Die Akquise läuft auf Hochtouren, wir werden bis zum Ende des zweiten Quartals 2018 sicher noch zwei bis drei Projekte vermelden", sagte Gorski im Gespräch mit der Immobilien Zeitung.

Parallel ist Gorski dabei, personell eine schlagkräftige Truppe für die neue Berliner ABG-Niederlassung zusammenzustellen. Das Wachstum der Mitarbeiterzahl werde "organisch mit weiteren Projekten einhergehen", bleibt Gorski vage. Doch im einstelligen Bereich, so darf man wohl zwischen den Zeilen lesen, dürfte die Mitarbeiterzahl schlussendlich nicht bleiben.

Die Berliner Truppe kann auf die gebündelte Kompetenz aus Zentralabteilungen und weiteren Unternehmensbereichen der ABG-Gruppe zurückgreifen. Die Unterstützungsleistungen im Projektmanagement beispielsweise werden in der ABG Baubetreuungsgesellschaft gebündelt.

Die ABG-Gruppe war bereits in der Vergangenheit in Berlin als Projektentwickler aktiv, will ihr Engagement in der Hauptstadt nun aber deutlich ausbauen: "Wir sind auf einem klaren Wachstumspfad", erklärt Gorski. Die übliche Projektkerngröße beziffert er auf 50 Mio. bis 150 Mio. Euro. "Wir haben aber auch die Expertise für Projekte mit Volumina von mehr als 250 Mio. Euro." Was die Nutzungsarten angeht, hat es die ABG in Berlin auf Büro, Wohnen und Hotels abgesehen. Einzelhandelsflächen werden nur nebenher, z.B. als Beimischung in Quartiersentwicklungen, mitentwickelt, Logistik ist gar kein Thema.

Aktuell verfolgt die ABG zwei Developments in der Bundeshauptstadt: Am Humboldthafen in Mitte entwickelt sie gemeinsam mit der LIP-Gruppe zwei Wohn- und Geschäftshäuser mit insgesamt etwa 190 Mietwohnungen, ca. 9.200 m² Bürofläche und rund 5.600 m² Einzelhandels- und Gastronomieflächen sowie 170 Tiefgaragen-Stellplätzen. Die Grundsteinlegung ist auf den 29. Juni 2017 terminiert. Mit der Zurich-Gruppe wurde rund zwei Jahre vor der avisierten Fertigstellung bereits Ende 2016 ein Endinvestor verkündet.

Das zweite aktuelle Berlin-Projekt von Gorskis neuer Truppe spielt sich in Zehlendorf ab. Dort läuft das B-Planverfahren; mit dem Baurecht wird für Ende 2017 bzw. Anfang 2018 gerechnet. Entstehen sollen 130 Eigentumswohnungen. Howoge baut auf dem Nachbargrundstück mietpreisgebunden und sozialverträglich.

Auch im süddeutschen Raum will die in München beheimatete Unternehmensgruppe ihre Projektentwicklungsaktivitäten ausweiten. Dies wird ebenfalls durch eine Personalie unterstrichen: Veit Oppermann (51), zuletzt als Prokurist der Holding verantwortlich für Akquisition und Projektentwicklung im Großraum München, ist nun zum Geschäftsführer der ABG Projektentwicklungs GmbH für den Standort München berufen. Oppermann arbeitet schon seit rund 17 Jahren am Stammsitz für die ABG.

Hochtief Projektentwicklung (HTP) macht nun mit zwei statt drei Geschäftsführern weiter, denn für Gorski gibt es keinen Nachfolger. Damit schrumpft die Geschäftsführung auf die beiden Köpfe von Javier Carreño und Peter René Jamin zusammen.

Die Projektentwicklung zählt bei Hochtief schon seit einigen Jahren nicht mehr zum Kerngeschäft. Die spanischen Eigentümer von Hochtief hatten auch schon einen Verkauf von HTP sondiert. Die ehemalige Schwester formart hat ja schon vor fast drei Jahren einen neuen Besitzer gefunden und ist nun von diesem, zusammen mit dem Wohnprojektentwickler GRK, unter das neue gemeinsame Markendach Instone gerückt worden.

Obwohl die Aktivitäten von HTP über die Jahre spürbar abgenommen haben, sich das Unternehmen von einigen Standorten zurückgezogen hat und auch die Mannschaft merklich geschrumpft ist, arbeiten heute immerhin noch mehr als 80 Mitarbeiter bei dem Projektentwickler. Damit hat sich die Mitarbeiterzahl in den vergangenen Jahren in etwa halbiert. Im alljährlichen Developer-Ranking von bulwiengesa ist HTP nicht mehr in den Top Ten vertreten. Dies dürfte jedoch nicht nur mit der Schrumpfkur der letzten Jahre zu tun haben, sondern auch mit der gewachsenen Bedeutung von Fee-Developments für HTP. bulwiengesa berücksichtigt in seiner Studie nur klassische Trader-Developer-Projekte.

Harald Thomeczek

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Hickhack um JLL-Gehälter

Karriere 16.06.2017
Viele Aktionäre von JLL votieren für ein neues Regelwerk für die Vorstandsvergütung. Das Unternehmen sucht nun den Dialog mit seinen Anlegern. ... 

Viele Aktionäre von JLL votieren für ein neues Regelwerk für die Vorstandsvergütung. Das Unternehmen sucht nun den Dialog mit seinen Anlegern.

Auf der Jahreshauptversammlung haben sich die Aktionäre zu rund 44% gegen die vorgeschlagene Vergütung für das Board of Directors um Neu-CEO Christian Ulbrich sowie seinen 2016 in den Ruhestand getretenen Vorgänger Colin Dyer ausgesprochen. Das geht aus den Abstimmungsergebnissen hervor, die JLL auf seiner Investor-Relations-Seite veröffentlichte. Das Board of Directors nehme die Sichtweise der Anleger ernst und wolle mit ihnen über ihre Bedenken sprechen, kommentiert JLL den ungewöhnlich hohen Anteil an Neinsagern. Wie weit verbreitet diese Bedenken unter der Anlegerschaft sein müssen, zeigt die Tatsache, dass Generation Investment Management "nur" 7,5% an JLL hält. Der Immobiliendienstleister dürfte daher kaum umhin kommen, die bestehenden Regeln für die Vorstandsvergütung zumindest auf den Prüfstand zu stellen. Eine JLL-Sprecherin mochte dies auf Anfrage jedoch nicht bestätigen. Die Abstimmungen seien doch durchweg positiv ausgefallen, und auch Sheila Penrose sei als Chairman des Board of Directors wiedergewählt worden. Allerdings, so ist zu ergänzen, mit einem relativ hohen Anteil von Neinstimmen (11%). Generation IM hatte sich auch gegen ihre Wiederwahl ausgesprochen.

Harald Thomeczek

Aus Flüchtlingen werden Bau-Azubis

Im Ausbildungszentrum Bau in Geradstetten werden Flüchtlinge fit für eine Ausbildung am Bau gemacht.

Im Ausbildungszentrum Bau in Geradstetten werden Flüchtlinge fit für eine Ausbildung am Bau gemacht.

Quelle: Wolff & Müller, Urheber: Hans Schmid

Karriere 16.06.2017
Das Bauunternehmen Wolff & Müller (W&M) sieht in der Flüchtlingskrise auch eine Chance. Gemeinsam mit Partnern hat W&M zwei Programme für die Qualifizierung von Flüchtlingen ... 

Das Bauunternehmen Wolff & Müller (W&M) sieht in der Flüchtlingskrise auch eine Chance. Gemeinsam mit Partnern hat W&M zwei Programme für die Qualifizierung von Flüchtlingen zu Bauhelfern und Auszubildenden aufgesetzt. Die Erfahrungen, die das mittelständische Unternehmen bisher mit seiner Initiative gemacht hat, sind zwar nicht durchweg positiv. Dennoch könnte sein Beispiel Schule machen.

Die Menschen, die Krieg, Terror und andere Geißeln der Menschheit in den vergangenen Jahren auch nach Deutschland getrieben haben, sind ja zumeist junge Männer. Junge Männer, die Arbeit suchen und denen eine Beschäftigung - zumindest für einige Jahre - einen Verbleib in Deutschland garantiert. Und der Bau, der bekanntlich boomt, hat nicht erst seit gestern ein Fachkräfte- und Nachwuchsproblem.

In der großen Anzahl potenzieller neuer Arbeitskräfte hat W&M schon früh eine Chance erkannt. Koordiniert wird das Team, das bei W&M extra für die Programme zur Flüchtlingsqualifizierung gebildet wurde, von Hans Schmid. Er ist Geschäftsführer von DQuadrat Real Estate, einer in Ludwigsburg ansässigen Projektentwicklungsgesellschaft, die mit der W&M-Gruppe verbunden ist. Wer Schmid zuhört, bekommt schnell ein Gefühl dafür, dass die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt keine kleine Aufgabe ist.

"Es dauert im Schnitt sicher fünf Jahre, bis jemand wirklich auf dem deutschen Arbeitsmarkt angekommen ist", sagt Schmid. Der Weg dahin ist nicht nur lang, sondern auch steinig: "Hürdenlauf mit künstlichem Gegenwind", in dieses Bild kleidet er im Rückblick seine Erfahrungen mit einem System, "das derzeit weniger die Arbeit fördert als die Arbeitslosigkeit".

Vor seinem Wechsel zu DQuadrat war Schmid zwölf Jahre lang Baubürgermeister von Ludwigsburg. Zu Beginn der Flüchtlingskrise vor zwei Jahren wandte er sich an das Jobcenter des Landratsamts Ludwigsburg: W&M wolle 20 Flüchtlinge für die Arbeit auf dem Bau qualifizieren. Die Kosten für Sprachkurse und die Ausbildung wolle das Unternehmen selbst übernehmen. "Im Landratsamt wurde mir dann schnell klargemacht, dass die Einstellung von Flüchtlingen mit vielen asylrechtlichen Fragen und arbeitsrechtlichen Hindernisse verbunden ist", erinnert sich Schmid.

Und so tastete sich W&M zusammen mit dem Jobcenter des Landkreises an das Thema ran. Gemeinsam initiieren sie im Mai 2015 einen Bewerbertag. Dafür wurden geeignete Kandidaten identifiziert, die u.a. eine Arbeitserlaubnis mitbringen mussten. Um die 450 Personen wurden angeschrieben, etwa jeder Zehnte davon erschien auf dem Bewerbertag. 36 wurden für tauglich befunden, einer bekam direkt einen Praktikumsplatz und ist mittlerweile Jungbauleiter, einer sogar eine Ausbildungsstelle.

Um die anderen Bewerber, junge Männer aus Afghanistan, Syrien, Gambia oder Somalia, in ein reguläres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu übernehmen, mussten sie vorher sprachlich und fachlich intensiv darauf vorbereitet werden. Zunächst setzte W&M gemeinsam mit Partnern ein viermonatiges Programm auf, das Flüchtlinge mit einer Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit als Bauhelfer qualifizieren sollte.

Von den 20 Flüchtlingen, die zwischen Juni und Oktober 2016 an dem Programm teilnahmen, entschieden sich 13 für ein Praktikum bei W&M. Fünf wurden am Ende direkt übernommen, ein weiterer wollte anschließend eine Ausbildung machen und fünf weitere heuerten woanders an. "Eingestellt hätten wir acht oder neun, aber einige wollten im Großraum Stuttgart bleiben und nicht an andere Standorte gehen, wo wir auch Leute brauchen."

Das Bauhelferprogramm musste vorab zertifiziert werden, "damit wir jemandem beibringen dürfen, wie man mit einer Maurerkelle umgeht", wie Schmid etwas spitz bemerkt. Die Zertifizierung übernahm der Internationale Bund, der den Kurs im Ausbildungszentrum Bau in Geradstetten im Raum Stuttgart auch durchführte - allerdings nicht im Auftrag von Wolff & Müller, sondern des Jobcenters Ludwigsburg.

"Wir waren zeitweise nur Zaungast", erinnert sich Schmid. Bei Wolff & Müller wusste man lange Zeit nicht mal, wer im Bauhelfer-Kurs überhaupt sitzt. So wollte es der Datenschutz. Und weil die Teilnehmer sogenannte Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit erhielten, musste der Kurs auch für andere Baufirmen aus der Region offen sein, obwohl W&M die Strukturen aufgesetzt hatte.

Jungen Flüchtlingen, die sich auf eine Ausbildung bei dem Unternehmen vorbereiten wollen, bietet W&M ein sogenanntes Einstiegsqualifizierungspraktikum (EQ) an. Das zwölfmonatige Programm ist Teil des Ausbildungspakts zwischen der Bauwirtschaft auf der einen und IHK, Arbeitsagentur und Jobcenter auf der anderen Seite. Es richtet sich insbesondere an förderungsbedürftige Jugendliche, zu denen auch Flüchtlinge zählen. Das Programm bereitet sie mit einem sogenannten nullten Ausbildungsjahr auf eine reguläre Ausbildung auf dem Bau vor.

Das EQ-Programm begann im November 2016 mit 13 Teilnehmern. Davon waren zwölf von einer Abschiebung bedroht. Aktuell läuft das achtmonatige Baustellenpraktikum. Die Teilnehmerzahl ist inzwischen auf neun Personen geschrumpft, u.a. wurde ein Teilnehmer abgeschoben, andere wollten lieber Mechatroniker werden. Sieben Teilnehmern hat W&M schon vorzeitig einen Ausbildungsvertrag gegeben. Zwei davon haben bereits einen Abschiebebescheid bekommen: "Wir hoffen, dass der Ausbildungsvertrag vor Gericht eine Auswirkung hat." Die anderen sechs wären, wenn ihr Asylgesuch bis zum Ausbildungsbeginn im September nicht negativ beschieden wird, fünf Jahre vor einer Abschiebung gefeit, wenn sie nach der Ausbildung übernommen werden. Erst danach würde ihr Status erneut überprüft.

Die Agentur für Arbeit kommt nur für einen Teil der Kosten auf. Den anderen Teil trägt die von W&M gegründete Wolfgang-Dürr-Stiftung. "Die Stiftung übernimmt für unser Flüchtlingsprojekt einen fünfstelligen Betrag. Die Personalkosten bei mir und meinen an dem Projekt beteiligten Kollegen müsste man noch dazurechnen", sagt Schmid. Die Sozialkassen der Bauwirtschaft (Soka-Bau) bezahlen u.a. den Sozialarbeiter, der das Projekt begleitet.

W&M will in den nächsten Wochen entscheiden, ob die beiden Programme eine Neuauflage erfahren. Gründe, die dagegen sprächen, gibt es leider genug: "Der Organisations-, Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand ist immer noch hoch", resümiert Schmid. Die Flüchtlinge selbst hätten zum Großteil falsche Vorstellungen vom deutschen Arbeitsmarkt und den Anforderungen hierzulande. Nicht zu unterschätzen sei der Erwerb von Sprachkenntnissen als Schlüsselqualifikation.

Und dass sich eine Ausbildung in Deutschland lohnt, aber erst, wenn sie nach drei Jahren abgeschlossen ist, und bis dahin eine Durststrecke zu absolvieren ist, ist nicht allen Flüchtlingen zu vermitteln. Viele wollen lieber, wenn sie schon arbeiten gehen, gleich ordentlich verdienen, als mit einer Ausbildung den Grundstein für einen guten Lohn in der Zukunft zu legen. "Der Azubi-Lohn liegt nur 75 Euro über der Sozialhilfe. Und anders als deutsche Azubis haben Flüchtlinge normalerweise ja keine Verwandten, die sie finanziell unterstützen", zeigt Schmid Verständnis.

Auch die rechtlichen Hürden seien enorm. Als Beispiel nennt Schmid die Wohnsitzauflage in Baden-Württemberg, derentwegen W&M landkreis- und länderübergreifend bei der Ausländerbehörde um Erlaubnis fragen muss, wenn die Flüchtlinge auf einer auswärtigen Baustelle arbeiten und übernachten sollen. Die extrem langen Verfahrenszeiten bei der Asylbearbeitung führten dazu, "dass man Leute motiviert und ausbildet, die dann oftmals über Nacht abgeschoben werden sollen", sagt Schmid, der trotzdem guter Dinge ist, die Programme fortsetzen zu können.

Andere Arbeitgeber aus der Bauwirtschaft können auf jeden Fall von den Erfahrungen und dem Wissen, das Schmid und sein Team gesammelt haben, profitieren: W&M habe eine Art Handbuch für mögliche Nachahmer geschrieben, berichtet der Teamleiter. Ein großer Baukonzern, verrät er noch, habe bereits angeklopft, um hineinschauen zu dürfen.

Engagiert sich Ihr Unternehmen in der Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt? Dann lassen auch Sie unsere Leser von Ihrem Engagement erfahren: thomeczek@iz.de.

Harald Thomeczek

Verband will Sachkundenachweis als Wahlkampfthema sehen

Karriere 14.06.2017
Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen ... 

Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) schon in Stellung für die nächste Legislaturperiode: Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE, empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird.

Denn mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nun für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern "in letzter Minute" gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Heinrich. Sie beruft sich dabei auf ein internes Beschlusspapier für die nächste Sitzungswoche im Bundestag: Dieses sehe zwar eine Erlaubnis- und Versicherungspflicht für u.a. WEG-Verwalter vor - aber nicht den vom WiE sowie von Immobilienbranchenverbänden und auch dem Deutschen Mieterbund geforderten Sachkundenachweis. Entsprechende Informationen liegen auch dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) vor.

Schließlich hätte der Sachkundenachweis, neben der Versicherungspflicht, ursprünglich der wichtigste Gesetzesinhalt werden sollen. Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen - oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert WiE, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien, deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags insbesondere der Verhinderung von Überregulierung gelte. Diese "hinterfragten den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Fortbildungspflicht ist nur ein schwacher Trost

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen an ihre Qualifikation gestellt, und auch bereits am Markt tätige Akteure - egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer - müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen.

Kurzum: Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss werde das neue Gesetz "das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbranche nicht verbessern". Die anstelle eines Sachkundenachweises nun vorgesehene Fortbildungspflicht sei - mit 20 Stunden alle drei Jahre - ziemlich knapp bemessen. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche absolvieren könne. Die Aussagekraft, die solche Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung haben, hält Heinrich für recht überschaubar.

Die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU haben in Heinrichs Augen mit der nun angepeilten Weiterbildungspflicht zudem auch ihr eigenes Ziel, die Bürokratiekosten nicht unnötig zu erhöhen, "gründlich verfehlt". Denn wenn allein schon wegen der Erlaubnis- und Fortbildungspflicht "ein Register aufgebaut und regelmäßig aktualisiert werden muss, dann kostet das Geld und Aufwand bei definitiv viel zu geringem Nutzen für die Wohnungseigentümer", kritisiert sie.

Harald Thomeczek