Ab morgen gelten neue Spielregeln für Makler und Verwalter

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

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Karriere 31.07.2018
Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband ... 

Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband IVD Mitte hinzuweisen.

Die neue Berufszulassungsregelung sieht vor, dass WEG- und Miethausverwalter ab dem 1. August eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung beantragen müssen, wollen sie ihrer Tätigkeit (weiter) nachgehen. Immobilienmakler waren dazu schon in der Vergangenheit verpflichtet. Erteilt wird die Erlaubnis nur, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen können.

Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflicht

Was unter "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist - bzw. was nicht -, erläutert z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main auf ihrer Internetseite: Demnach besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit "in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens (im Mindestmaß: Strafandrohung von einem Jahr oder mehr) oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist".

Was den Aspekt "geordnete Vermögensverhältnisse" angeht, disqualifiziert sich laut IHK Frankfurt in aller Regel derjenige Antragsteller, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.

Immobilienverwalter, die schon als Verwalter unterwegs sind, haben übergangsweise bis zum 1. März 2019 Zeit, sich eine Erlaubnis zu besorgen.

Über Weiterbildungen muss erst auf Nachfrage informiert werden

Ab Mittwoch sind Immobilienverwalter und -makler außerdem dazu verpflicht, sich weiterzubilden, und zwar in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt sowohl für den Geschäftsinhaber als auch für alle Beschäftigten, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit - also an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung - mitwirken. Makler und Verwalter müssen allerdings nicht automatisch, sondern erst auf Anfrage ihres Auftraggebers über ihre - berufsspezifischen! - Qualifikationen und absolvierte Weiterbildungen Auskunft geben. Auch gegenüber der erlaubniserteilenden Behörde müssen sie erst auf Nachfrage tätig werden und diesen Nachweis erbringen.

Der IVD Mitte lässt die Gelegenheit nicht aus, darauf hinzuweisen, dass er die neuen Hürden für Marktteilnehmer bei Weitem nicht hoch genug hält. Ein qualifizierter Sachkundenachweis, der im Gesetzgebungsverfahren für die neuen Spielregeln für Makler und Verwalter auf der Strecke blieb, ist für den Verband weiter das Maß der Dinge.

Harald Thomeczek

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Kirsten Dahler führt seit 30 Jahren zusammen mit ihrem Mann das Maklerhaus Dahler. Es ist mit fast 500 Mitarbeitern deutschlandweit vertreten.

Erst vor wenigen Monaten feierte Kirsten Dahler rundes Firmenjubiläum des Maklerhauses Dahler, das sie von Hamburg aus mit ihrem Ehemann vor 30 Jahren aufgebaut hat. An den Start, an einem damals für sie noch unbekannten Standort, erinnert sie sich gut. "Anfangs haben wir alles selbst gemacht: jede Besichtigung, jede Auftragsakquisition und jeden Notartermin. Von Anfang an waren wir besonders umtriebig. Wir mussten ein Netzwerk aufbauen, wollten Veranstaltungen besuchen und keinen Anruf verpassen."

Nach und nach gab es Mitarbeiter:innen, die diese Aufgaben zum Teil übernehmen konnten, und Dahler rutschte in eine andere Rolle: die der Kommunikatorin, die alle Fäden zusammenhält. Denn für das Unternehmen sind inzwischen rund 470 Mitarbeiter an 84 Standorten tätig. Einen großen Wachstumsschub gab es ab 2000, als ein Lizenzsystem eingeführt wurde. Gelernt habe Dahler seitdem vor allem, Verantwortung zu übernehmen. "Nicht nur gegenüber dem Finanzamt, sondern vor allem gegenüber den Mitarbeitern. Man muss ihnen Sicherheit geben und ehrlich mit ihnen umgehen." Dabei sei es egal, ob es in der Gründungsphase nur drei sind oder später mehrere Hundert. Das gelte besonders während Krisenzeiten. "Uns wurde mal das komplette Team am Standort Düsseldorf abgeworben. In solchen Momenten muss man für ein Gefühl von Sicherheit für alle anderen Mitarbeiter sorgen", nennt sie ein konkretes Beispiel. Aber auch während der Corona-Pandemie haben sich ihre meisten Gedanken um die Zukunft ihrer Angestellten gedreht.

Inzwischen denkt die Unternehmerin über eine passende Nachfolgeregelung nach, um die Zukunft ihrer Firma zu sichern. "Ab einem gewissen Alter passt man ja nicht mehr in ein junges Team", gibt sie zu. Im November hat deshalb Florian Freytag-Gross die CEO-Rolle bei Dahler angetreten und führt das Unternehmen seitdem mit dem Ehepaar gemeinsam. "So soll ein fließender Übergang sichergestellt werden, für den Moment, in dem wir uns komplett zurückziehen."

Wann genau dieser kommen wird, stehe aber noch nicht fest. "Gerade hier in Hamburg sind mein Mann und ich noch immer die Gesichter des Unternehmens. Dass die Menschen einen kennen, gerade weil man etwas geschafft hat, tut dem eigenen Selbstwertgefühl gut." Angst vor dem Gründen habe Dahler nie gehabt, auch wenn zu Beginn das Geld noch knapp war. "Hätte es nicht geklappt, wären mein Mann und ich wieder in ein Angestelltenverhältnis gewechselt." Als Maklerin war sie nämlich auch vorher schon tätig.

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Die Wirtschaft braucht innovative Geschäftsideen, die Impulse und Lösungsansätze liefern, um ihr Fortbestehen und Wachstum zu sichern. Und Menschen, die sich zutrauen, sie umzusetzen: Gründer:innen. In der Immobilienbranche sind Frauen als Unternehmensgründer unterrepräsentiert – und damit auch ihre Perspektiven.

Janina Stadel