Bundesrat schwächt Fortbildungsregeln weiter ab

Karriere 26.04.2018
Ab dem 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Makler gesetzlich verpflichtet, sich alle drei Jahre 20 Stunden fortzubilden. Der Entwurf für die entsprechende Verordnung zur Änderung der ... 

Ab dem 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Makler gesetzlich verpflichtet, sich alle drei Jahre 20 Stunden fortzubilden. Der Entwurf für die entsprechende Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung sah vor, dass die Gewerbetreibenden die zuständige Behörde von sich aus regelmäßig über ihre Weiterbildungsanstrengungen informieren. Jetzt sollen sie nur noch auf Nachfrage der Behörde Nachweise über absolvierte Fortbildungen vorlegen.

Der Entwurf steht morgen auf der Tagesordnung des Bundesrats. Dessen Wirtschaftsausschuss "empfiehlt" der Ländervertretung, den Passus zu streichen, wonach die Gewerbetreibenden für sich und ihre operativ tätigen Mitarbeiter (Objektbetreuer/Makler) unaufgefordert eine Erklärung über die abgeleistete Weiterbildung an die Behörde übermitteln und zugleich Nachweise darüber vorlegen.

Der Ausschuss befürchtet eine Überlastung der Gewerbeämter, wenn die 46.500 betroffenen Gewerbetreibende alle mehr oder weniger auf einen Schlag ihre Mitteilungen abgeben: "Durch diese stoßartige, umfangreiche Belastung würden die Gewerbeämter voraussichtlich für längere Zeit faktisch keine anderen Gewerbeüberwachungsaufgaben mehr wahrnehmen können." Zur Erinnerung: Der Verordnungsentwurf sah vor, dass Makler und Verwalter alle drei Jahre - jeweils bis Ende Januar des Folgejahres - automatisch Meldung machen.

"Ernsthaftere Weiterbildung" bei Kontrollen

Stattdessen sollen die Gewerbetreibenden jetzt nur noch auf Verlangen des Amtes nachweisen, dass sie und ihre relevanten Mitarbeiter ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. "Dies brächte die gewichtigen Vorteile, dass zum einen die Gewerbeamtskontrollen planbar sind und damit eine gleichbleibende Arbeitsbelastung erreicht wird", wirbt der Wirtschaftsausschuss für seine Empfehlung. Doch damit nicht genug: Der Ausschuss sieht auf diese Weise "eine intensivere Prüfung der Mitteilung und echte Prävention ermöglicht. Denn die Gewerbetreibenden müssten auf Grund der intensiveren Kontrollen bei unrichtigen Mitteilungen eher mit Entdeckung rechnen und würden daher die Weiterbildung ernsthafter betreiben bzw. diese bei ihren Beschäftigten nachhalten."

Stellt sich die Frage, wie oft die Behörden nachhaken. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) bezweifelt, dass das allzu oft geschehen wird: "Es ist davon auszugehen, dass die Behörden allenfalls bei konkreten Verdachtsfällen aktiv werden", glaubt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Wenig begeistert zeigt sich auch der Verband Wohnen im Eigentum: "Nur noch auf Nachfrage sollen die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen dem Gewerbeamt mitgeteilt werden müssen. Welches Gewerbeamt wird hier jemals eine Kontrolle durchführen?" Einig sind sich beide Verbände auch in der Annahme, dass der Bundesrat die Verordnung inklusive Streichung morgen verabschieden wird.

Schon das Bundeswirtschaftsministerium, dessen Feder der Verordnungsentwurf entstammt, war den Betroffenen kürzlich entgegengekommen: Der ursprüngliche Entwurf hatte vorgesehen, dass Makler und Wohnimmobilienverwalter das zuständige Amt jedes Jahr über ihre Weiterbildungsbemühungen auf dem Laufenden halten. Laut der unlängst aktualisierten Fassung sollen sie nur noch alle drei Jahre Bericht erstatten.

Harald Thomeczek