EuGH-Richter urteilen über HOAI-Honorare

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Vor allem kleinere und mittelgroße Architektur- und Ingenieurbüros dürften beten, dass der EuGH die verbindlichen Honorare nicht antastet.

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Vor allem kleinere und mittelgroße Architektur- und Ingenieurbüros dürften beten, dass der EuGH die verbindlichen Honorare nicht antastet.

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Karriere 10.01.2019
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen ... 

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen Sommer erwartet. Die Chancen, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die der EU-Kommission ein Dorn im Auge sind, Bestand haben, werden in den Reihen der beiden Berufsgruppen auf fifty-fifty geschätzt - maximal.

Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen", sagt Volker Schnepel, der Leiter des Justiziariats bei der Bundesarchitektenkammer (BAK), der bei der mündlichen Verhandlung am 7. November vor dem EuGH in Luxemburg dabei war. Dort konnten die Verfahrensbeteiligten, also die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte und die EU-Kommission, ihre Sicht der Dinge darlegen und mussten Fragen des Gerichts und des Generalanwalts beantworten. Letzterer ist nicht etwa mit einem Staatsanwalt zu vergleichen, sondern fungiert vielmehr als eine Art Gutachter.

Der Generalanwalt hat angekündigt, seine Schlussanträge am 30. Januar 2019 vorzulegen. Erst dann wird sich abzeichnen, ob der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für konform mit EU-Recht hält - oder eben nicht. Das Gericht folgt nämlich in etwa 80% aller Fälle der Einschätzung des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung ist drei bis sechs Monate nach den Schlussanträgen, also im zweiten oder Anfang des dritten Quartals, zu rechnen.

Nach der Anhörung jedenfalls kann auch Martin Falenski, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer, die Frage, wohin sich die Waage neigen wird, nicht seriös beantworten: "Die Kammer war kritisch, insbesondere der Berichterstatter Rosin wollte klar und widerspruchsfrei erklärt bekommen, warum Deutschland diese Regelungen so getroffen hat und an ihnen festhält, wo doch andere Mitgliedsstaaten Mindest- und Höchstsätze im Planungs- und Bauwesen überhaupt nicht kennen."

Mag der Ausgang auch noch offen sein, so gehört zur Wahrheit doch auch: "Die Ausgangschancen für uns waren von vornherein nicht so gut", konstatiert Schnepel nüchtern. Denn die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die u.a. die Niederlassungsfreiheit regelt, erlaubt Mindestsätze nur dann, wenn diese als unbedingt nötig angesehen werden können. Doch der Nachweis, dass Mindesttarife für Ingenieur- und Architektenleistungen für die Qualität am Bau und den Verbraucherschutz zwingend erforderlich sind, ist nicht leicht zu führen.

Mehrere Gutachten, die der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarverordnung (AHO) gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer in Auftrag gegeben haben, kommen zwar zu dem Schluss: Die HOAI ist sehr wohl mit dem Europarecht vereinbar und sie trägt den Besonderheiten des deutschen Marktes Rechnung, ohne zugleich ausländische Büros, die nach HOAI abrechnen müssen, wenn sie hierzulande eine Niederlassung unterhalten, zu benachteiligen. Damit würde die HOAI - anders als von der EU-Kommission behauptet - die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie geschützte Niederlassungsfreiheit nicht untergraben. Ein Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule, zeigt laut AHO zudem einen signifikanten Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht in bestimmten Märkten auf.

Das Grundproblem lösen jedoch auch diese Gutachten nicht: Ein mathematischer exakter Beweis ist bei diesem Thema per se ein Ding der Unmöglichkeit. Die Bundesregierung konnte die Vereinbarkeit einer festen Honorarspanne mit EU-Recht und den Zusammenhang von verbindlichem Preisrecht und Qualität letztlich also nur mit Indizien untermauern. "Die Frage ist hier natürlich - und damit steht und fällt der Ausgang des Verfahrens -, welchen qualitativen Anspruch der Gerichtshof an diese beigebrachten Beweise stellt. Braucht es den unwiderlegbaren Beweis oder sind hinreichende und belastbare Indizien ausreichend?", fragt Falenski.

Ob Indizien das Gericht respektive den Generalanwalt überzeugt haben? Im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium mag man keine Prognose für den Ausgang des Verfahrens abgeben: "Die Bundesregierung hat in der mündlichen Verhandlung ihre Rechtsauffassung verteidigt, dass die HOAI in Übereinstimmung mit der Dienstleistungsrichtlinie und der Niederlassungsfreiheit steht. Zu näheren Details können wir uns nicht äußern, da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt", teilt eine Sprecherin mit.

Aufseiten der Interessenvertreter setzt man sich vorsorglich bereits mit dem Worst Case auseinander: "Auch wenn wir davon überzeugt sind, dass in juristischer Hinsicht die besseren Argumente für uns sprechen, wäre es fahrlässig, sich nicht auch mit einem möglichen Negativszenario auseinanderzusetzen", sagt Falenski.

Denn sollte der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht für konform mit EU-Recht halten, wird es erst richtig interessant: "Der EuGH hat unseres Erachtens nicht darüber zu bestimmen, ob die HOAI als solche kippt oder nicht, sondern kann ausschließlich die Mindest- und Höchstsätze für EU-rechtskonform halten oder nicht. Was bei einem etwaigen negativen Urteil dann auf nationaler Ebene mit der HOAI gemacht wird, ist die spannende Frage", erläutert Schnepel.

Vorstellbar ist etwa, dass nur die Verbindlichkeit der Mindestsätze eingeklammert wird, ohne die Honorarspanne als solche abzuschaffen. Zwar "gibt es zwischen verbindlich und unverbindlich nicht viel", wie BAK-Justiziar Schnepel einräumt. Aber es mache doch "einen gewaltigen Unterschied, ob man die HOAI komplett abschafft oder die Leistungsbilder und die Honorarvorgaben behält, aber dazuschreibt, dass diese nur gelten, wenn die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben". Dann also wäre das Preisgerüst der HOAI ein Standard, der zunächst automatisch zur Anwendung käme, auch wenn die Honorare im Prinzip frei verhandelbar wären.

Um ein Preisdumping zu verhindern und einen Leistungswettbewerb im Sinne des sachunkundigen Verbrauchers zu garantieren, könnte, falls der EuGH das Aus für feste Mindestpreise beschließen sollte, zudem auf einen "Angemessenheitsvorbehalt" zurückgegriffen werden, so Schnepel. Obwohl dann frei verhandelbar, müssten die Honorare in jedem Fall den erbrachten Leistungen "angemessen" sein. Was das allerdings im Einzelfall heißt, zumal wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze mehr gibt, dürfte dann die Juristen beschäftigen.

Mit Prognosen für eine Zeit nach einem möglichen Ende der HOAI in ihrer jetzigen Gestalt halten sich die Ingenieur- und Architektenkammern vorerst lieber zurück. Sie wollen erst einmal die Schlussanträge des Generalanwalts abwarten - und ihre Mitglieder nicht unnötig nervös machen. Klar ist: Eine Konzentrationswelle ist zumindest nicht auszuschließen. Schlimmstenfalls könnte eine ganze Reihe kleiner Architektur- und Ingenieurbüros einem nur noch über den Preis ausgetragenen Wettbewerb zum Opfer fallen. Das Marktgeschehen würde sich stärker auf mittelgroße und große Anbieter konzentrieren.

Der Schutz bestehender Marktteilnehmer ist aber streng genommen auch nicht Sinn und Zweck der HOAI. "Sie ist ebenso wenig eine Bestandsgarantie für Anbieter, wie sie eine Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist. Sie ist vielmehr eine Honorarordnung für bestimmte Leistungen - egal, von wem diese erbracht werden."

Harald Thomeczek

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An den Bonuszahlungen für Manager wird gespart

Karriere 14.03.2024
Wer nach einem Arbeitgeberwechsel mehr verdienen will als vorher, muss sich genau umschauen, was Investmentmanager und Private-Equity-Gesellschaften versprechen. Vor allem, wenn man bei der ... 

Wer nach einem Arbeitgeberwechsel mehr verdienen will als vorher, muss sich genau umschauen, was Investmentmanager und Private-Equity-Gesellschaften versprechen. Vor allem, wenn man bei der Entlohnung auf einen hohen Bonus zum Fixgehalt setzt. Doch wenn ein Kandidat ein gutes Netzwerk mitbringt, lassen sich die Unternehmen diese Kontakte weiterhin etwas kosten.

Als ein "insgesamt zähes Jahr" bezeichnet Alice Fontana die Personalsuche in der deutschen Immobilienwirtschaft in den vergangenen zwölf Monaten und bezieht sich damit auch und vor allem auf Gehaltsverhandlungen. Als Managing Partner der Personalberatung Bohill Partners mit Sitz in London sucht Fontana zusammen mit ihren Kollegen als Headhunterin nicht nur passende Kandidaten für offene Stellen in der deutschen Finanz- und Immobilienwirtschaft, sondern analysiert mit ihnen auch jährlich die Fixgehälter und Bonuszahlungen, die für die Experten hierzulande gezahlt werden.

Mit Blick auf die vergangenen Monate zieht Fontana eine nüchterne Bilanz: "Durch ein höheres Zinsniveau kam es schon seit 2022 zu einer rasanten Abnahme von Transaktionsvolumen, was am Ende auch zu schwachen Boni im Bereich Investment geführt hat. Dieser Trend hielt auch 2023 an." Dennoch fanden die Gehaltsbeobachter einige Sparten, in denen ordentlich Geld verdient wird. "Private-Equity-Unternehmen finden den deutschen Markt im Moment spannend. Sie suchen nach Experten, die Deals hierzulande identifizieren und umsetzen können. Wer ein entsprechendes Netzwerk mitbringt, ist begehrt und kann weiterhin auf eine gute Entlohnung hoffen", sagt Fontanas Kollege Joseph Smith.

Vor allem rund um Frankfurt seien zuletzt einige Stellen für internationale Private-Equity-Fonds besetzt worden, weil Deutschlands Finanzmetropole für diese Investoren nach wie vor der beliebteste Standort zu sein scheint. Hinzu kommt ein neuer Trend, der sich auf dem Personalmarkt allmählich an den deutschen Standorten der Private-Equity-Gesellschaften abzeichnet, wie Emilia Angell, Mitautorin der Gehaltsstudie, erklärt: "Sie bauen die Infrastruktur im Bereich Risikomanagement aus."

Entsprechende Stellen wurden rund um die Pandemie schon in Londoner Firmen geschaffen, in Deutschland gab es sie bisher nur bei großen Banken und größeren institutionellen Investoren, wie zum Beispiel bei Versicherungen. Genau von dort wollen die Headhunter die Mitarbeiter nun in die Private-Equity-Häuser locken – wenn sie genügend Fremdsprachenkenntnisse mitbringen und in der englischen Sprache verhandlungssicher sind. Reizvoll sei der Wechsel für einige Experten deshalb, weil sie so die Chance bekämen, neue Strukturen und Systeme aufbauen und sich mit für sie neuen Produkten beschäftigen könnten.

Wie diese Positionen gehaltlich anzusetzen sind, können die Experten von Bohill Partners noch nicht genau sagen, das werde sich in den kommenden Jahren zeigen. "Fakt ist aber, dass das Basisgehalt für diese Stellen relativ hoch angesetzt wird und die Boni im Vergleich dazu den geringeren Teil ausmachen werden", weiß Fontana.

Im Bereich Capital Raising gewinnt ein gutes Netzwerk bei der Suche nach einem Job an Bedeutung. Hintergrund ist laut Fontana, dass neue Investorenkreise erschlossen werden müssen. "Weil institutionelle Investoren noch zurückhaltend sind, versuchen die Capital-Raiser nun an Family-Offices und Stiftungen heranzukommen." Ein gutes Netzwerk innerhalb dieser Investorengruppen wird dementsprechend honoriert. Wer passende Verbindungen aus einer früheren Position mitbringt, kann inklusive Boni auf bis zu 220.000 Euro Jahresgehalt als Vice-President kommen, auf Director-Ebene locken gar bis zu 400.000 Euro.

Spitzengehälter gibt es bei den Private-Equity-Gesellschaften

Im Durchschnitt sind die Boni aber auch in diesem Segment geschrumpft. Waren für einen Managing Director 2022 noch bis zu 430.000 Euro als Bonus drin, kamen er 2023 nur noch auf maximal 275.000 Euro. Die höchsten Boni auf Vice-President-Ebene sind von 120.000 auf 80.000 Euro gesunken.

Fontana sieht dabei einen klaren Zusammenhang zwischen dem eingesammelten Geld und der Auszahlung, die in dieser Sparte ganz besonders eng aneinander geknüpft sind. Gerade auf den seniorigen Leveln habe es deshalb im Vergleich zum Vorjahr starke Differenzen gegeben. Die Fixgehälter hingegen sind stabil geblieben und sogar um wenige 1.000 Euro in den Spitzenpositionen gestiegen.

Und das ist auch gut so, sagt Fontana, denn wer zu wenig zahlt, müsse im aktuellen Marktumfeld mit Abwerbungen seiner Mitarbeiter durch andere Unternehmen rechnen. Ein Wechsel alleine reicht aber laut Smith nicht aus, um das Gehalt aufzustocken – egal in welcher Sparte. Wo bis vor einigen Jahren der Sprung von einem zu einem anderen Unternehmen noch eine Gehaltssteigerung von 20% bis 25% versprach, konnten die Wechsler laut Smith 2023 im Schnitt nur noch mit einem Plus von 4% bis 5% rechnen. "Das entspricht gerade mal dem Inflationsausgleich", kommentiert der Personalexperte und bezieht sich dabei sowohl auf Capital-Raiser als auch auf Investment-Experten und Asset-Manager.

Dabei seien gerade letztere seit rund zwei Jahren extrem gefragt. Ihre Gehälter haben sich im Vergleich zu 2022 vor allem bei den Investmentmanagern nach oben entwickelt. Dort verdiente ein Vice-President im Asset-Management 2023 zwischen 105.000 und 215.000 Euro, ein Director konnte auf bis zu 210.000 Euro Gesamtzahlung kommen und ein Managing Director verdiente zwischen 225.000 und 440.000 Euro. Private-Equity-Gesellschaften legten bei allen drei Top-Leveln noch einige Tausend Euro drauf. Vor allem die Boni fielen in den meisten Fällen großzügiger aus als bei den Investmentmanagern.

Janina Stadel

Die Baubranche ringt um Fachkräfte

Angesichts des bevorstehenden  Renteneintritts der Babyboomer wird die Suche nach Nachwuchs im Bau immer drängender.

Angesichts des bevorstehenden Renteneintritts der Babyboomer wird die Suche nach Nachwuchs im Bau immer drängender.

Quelle: Imago, Urheber: Shotshop

Karriere 14.03.2024
Neben Zuversicht fehlen der Baubranche vor allem Arbeits- und Fachkräfte. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, und Carsten Burckhardt, ... 

Neben Zuversicht fehlen der Baubranche vor allem Arbeits- und Fachkräfte. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, und Carsten Burckhardt, Mitglied des Bundesvorstands IG Bau, setzen auf Nachwuchsförderung und bessere Arbeitsbedingungen.

Auf dem Bau herrscht ein Paradoxon – zumindest auf den ersten Blick. Einerseits bescheinigt der Rics Global Construction Monitor, dass das größte Problem für die Bautätigkeit hierzulande der Mangel an Arbeits- und Fachkräften ist. Andererseits gehen Entwickler in die Insolvenz und Projekte werden gestoppt, was eigentlich keinen gesteigerten Personalbedarf erwarten lässt. "Man muss schon genau aufpassen, dass man die Branche nicht schlechter redet, als sie ist. Dann verliert man gute Menschen an andere Industrien. Das ist eine Abwanderungsbewegung, die wir schon sehr deutlich wahrnehmen", mahnt angesichts dieser Gemengelage Carsten Burckhardt, Mitglied des Bundesvorstands der Gewerkschaft IG Bau.

"Branche nicht schlechter reden, als sie ist"

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB), schlägt mit dem Hinweis auf Wachstumsprognosen für den Wirtschaftsbau 2024 und ein leicht erhöhtes Baugeschäft im öffentlichen Hochbau in die gleiche Kerbe. "Natürlich, der Wohnungsbau, aber auch der gewerbliche Hochbau schwächeln stark. Da gehen wir von zweistelligen Negativwerten aus", räumt Müller ein. Nicht hinreichend statistisch erfasst würden dagegen laut Burckhardt der Innen- und Ausbau im Bestand, wie etwa aufgrund der Vorgaben der Energiewende.

In den nächsten Jahren rechne der HDB damit, dass sich auch im Wohnungsbau der Auftragseingang stabilisiert. Müller warnt, dass heute verlorene Fachkräfte auf Jahre nicht zurückkämen. "Auch trotz des schwachen Wohnungsbaus haben wir einen hohen Fachkräftebedarf." Engpässe in der Stellenbesetzung herrschten etwa in der Bauaufsicht und Bauplanung, im Baunahgewerbe wie bei den Bauklempnern sowie in der Heiz- und Klimatechnik und Bauelektrik.

Gewerkschafter Burckhardt kann die Liste fortsetzen. Viele unbesetzte Stellen gebe es bei den Dachdeckern und im Gerüstbau. So muss auch der Abschwung auf dem Bau mit den wirtschaftlichen Problemen einzelner Unternehmen keine vollkommene Katastrophe für die Arbeitskräfte bedeuten. Niemand, der etwa Hochbau-, Ausbau-, Tiefbaufacharbeiter oder Dachdecker sei, werde erwerbslos werden, wenn er denn einen anderen Job suche. "Denn wir haben einen riesigen Fachkräftebedarf in allen gewerblichen Bereichen. Wenn ein Betrieb in Insolvenz gehen sollte, gibt es schnell einen Anschluss in andere Bereiche." Zudem hilft die demografische Entwicklung den Arbeitnehmern. Zahlen des HDB zeigen schon jetzt eine Lücke zwischen Ausbildungsverhältnissen und Rentenabgängen. In fünf bis sieben Jahren würden die Babyboomer in Rente gehen, unterstreicht Burckhardt. Dann verbessern sich die Jobaussichten der Arbeitnehmer weiter.

Arbeitgeber versuchen dem Mangel entgegenzusteuern. "Als Verband haben wir große Nachwuchskampagnen gestartet. Dabei würden wir uns auch Unterstützung durch die Bundesregierung wünschen, ähnlich, wie es das in der Vergangenheit schon für Pflegekräfte gegeben hat", sagt Müller. Zudem stärke der HDB in Zusammenarbeit mit ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten den Praxisbezug im Studium. Früh setzt auch die IG Bau mit dem sozialpartnerschaftlichen Modell Berufsstart Bau an. Dieses ermögliche jungen Menschen, ein Jahr in die Branche hineinzuschnuppern, skizziert Burckhardt das Konzept. "Wir haben auch Modelle wie im Gerüstbauerhandwerk, wo Menschen, die zu uns kommen, über eine Teilqualifizierung Gerüstbau-Monteur, Montageleiter oder Kolonnenführer werden können", stellt Burckhardt das Programm für ausländische, aber auch inländische Arbeitskräfte vor.

Doch müssen junge Menschen nicht nur für den Bau begeistert werden. Eine weitere Herausforderung sei es, sie auch langfristig zu halten. "Gerade den zwischen 20 und 40 Jahre alten Beschäftigten müssen Perspektiven aufgezeigt werden." Die Bezahlung und Arbeitszeit seien ganz entscheidend für die Attraktivität der Berufsbilder, sagt Burckhardt. In diesem Altersbereich, in der Zeit der Familiengründung, verließen viele Arbeitnehmer die Bauwirtschaft. Zu dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie hebt Müller Konzepte hervor, in denen sich etwa zwei Bauleiter:innen eine Baustelle teilen könnten.

Luft nach oben gibt es zudem beim Thema Frauen am Bau. Alle gewerblichen Bereiche seien vom niedrigen Frauenanteil betroffen, bestätigt Burkhardt. Müller sieht jedoch Fortschritte. So sei etwa der Frauenanteil in den Ingenieurstudiengängen kontinuierlich gestiegen. Außerdem entstünden immer mehr unternehmensinterne Frauennetzwerke, und der HDB unterstütze das mit dem Frauennetzwerk Bau.

Marius Katzmann

Was wollen Studierende vom Arbeitsmarkt?

Karriere 14.03.2024
Die Arbeitsmarktumfrage 2024 der Immobilien Zeitung (IZ) hat begonnen. Bis zum 21. April können Studierende aus immobilienwirtschaftlichen Studiengängen Arbeitgeber bewerten, sowie ihre ... 

Die Arbeitsmarktumfrage 2024 der Immobilien Zeitung (IZ) hat begonnen. Bis zum 21. April können Studierende aus immobilienwirtschaftlichen Studiengängen Arbeitgeber bewerten, sowie ihre Vorstellungen bei Gehalt und Tätigkeit angeben.

Beim Einstieg in die Immobilienbranche suchen sich Nachwuchstalente ihren Arbeitgeber ganz bewusst aus. Dafür achten sie auf den Ruf der Unternehmen und fragen gezielt nach Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Aber auch von ihrem Einstiegsgehalt haben sie genaue Vorstellungen. Das zeigte die letztjährige IZ-Arbeitsmarktumfrage, an der mehr als 400 Studenten, die kurz vor ihrem Abschluss standen, teilgenommen haben. Die meisten von ihnen träumten von einer Karriere in der Projektentwicklung und von großen Konzernen erwarteten sie höhere Gehälter als bei mittelständischen Unternehmen.

Doch wie sieht es in diesem Jahr aus? Wie sicher sind sich die Studenten, schon mit Abgabe der Abschlussarbeit einen Job in der Tasche zu haben, und was wollen sie in den ersten Berufsjahren verdienen? Diesen Fragen geht die IZ mit der diesjährigen Umfrage nach, die bis Sonntag, 21. April läuft.

Teilnehmen können Studierende, die in den kommenden vier Semestern ein Studium in einem Fach mit immobilienwirtschaftlichem Bezug an einer Hochschule beenden. Dazu gehören z.B. angehende Architekten und BWLer, Studenten der Fächer Facility-Management und Gebäudetechnik genauso wie die, die Geografie oder auch Immobilienwirtschaft/-management und Bau-/Projektmanagement, Stadtplanung/Raumplanung und Ingenieurwesen belegt haben.

Wer eine gültige Studienbescheinigung hochlädt, kann den Fragebogen online ausfüllen. Die Teilnahme dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Damit sich die Mühe lohnt, werden unter allen Teilnehmern Preise verlost. Es winken Abos der Immobilien Zeitung, Tickets für das IZ-Karriereforum, das am 8. Juni in Frankfurt Arbeitgeber und den Nachwuchs zusammenbringt, Eintrittskarten für den Europa Park, Rucksäcke von Got Bag, ein Apple iPad der 10. Generation und Airpods der 3. Generation.

Als Partner unterstützen in diesem Jahr BNP Paribas Real Estate Deutschland, CBRE, Drees & Sommer, die ECE Group, Swiss Life Asset Managers Deutschland, Patrizia, Kaufland Immobilien, die LBBW Immobilien-Gruppe, Art-Invest Real Estate, Commerz Real, HIH Real Estate, Europa Park und die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (Gif) die Arbeitsmarktumfrage der Immobilien Zeitung.

Janina Stadel