Höhere Zuschläge und mehr Urlaub für Gebäudereiniger

Zuletzt sollten Warnstreiks der Gebäudereiniger die Arbeitgeberseite unter Druck setzen.

Zuletzt sollten Warnstreiks der Gebäudereiniger die Arbeitgeberseite unter Druck setzen.

Quelle: IG Bau

Karriere 18.10.2019
Der Streit um einen neuen Rahmentarifvertrag für die bundesweit 650.000 Gebäudereiniger ist beigelegt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) und die ... 

Der Streit um einen neuen Rahmentarifvertrag für die bundesweit 650.000 Gebäudereiniger ist beigelegt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft IG Bau haben sich geeinigt. Für etliche Arbeitnehmer soll es mehr Geld und für alle mehr Urlaub geben, heißt es in dem ausgehandelten Vorschlag. Dem müssen noch Gremien auf beiden Seiten der Interessensvertretung zustimmen. Anschließend werden IG Bau und BIV die Allgemeinverbindlichkeit des Vertrags anstreben.

Die Verhandlungen seien festgefahren, so beschrieben etliche Medien zuletzt die Situation im Streit um einen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk. Die sechste Gesprächsrunde zwischen den Interessensvertretern war Anfang Oktober ergebnislos abgebrochen worden. Doch jetzt gibt es wieder Licht am Ende des Tunnels. "Der Knoten ist durch", sagt IG-Bau-Chef Robert Feiger. Die IG Bau und der BIV haben sich in ihrem jüngsten, 13 Stunden dauernden Gespräch auf einige Neuerungen geeinigt, die nun nach Zustimmung involvierter Gremien auf beiden Seiten zu einem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag führen sollen.

Auch Teilzeitkräfte bekommen mehr Geld für mehr Arbeit

Nicht zuletzt für den Umgang mit Mehrarbeitszuschlägen bei Überstunden von Teilzeitbeschäftigten gibt es nun eine einvernehmliche Regelung. Diese Zuschläge werden sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmitarbeiter ab der neunten Arbeitsstunde am Tag in Höhe von 25% vom Stundenlohn gezahlt. Auch Teilzeitler mit kürzeren Tagen haben Aussicht auf mehr Geld: So sollen solche Mitarbeiter, die kontinuierlich über fünf Monate hinweg ein Überstundenpensum von mindestens 15% leisten, Anspruch auf einen neuen Vertrag mit angepasster Wochenstundenzahl bekommen.

Zum Hintergrund: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellung von Voll- und Teilzeitkräften bei Mehrarbeitszuschlägen war im Frühjahr dieses Jahres der Auslöser dafür, dass die Arbeitgeberseite den im Jahr 2012 gefassten Rahmentarifvertrag zum Juli 2019 gekündigt hat. Das Urteil wurde zwar zu einem Fall aus der Systemgastronomie gefällt, hätte aber große Auswirkungen auf die Gebäudereinigerbranche, die laut BIV zu etwa 75% aus Teilzeitkräften besteht. Unter diesen neuen Voraussetzungen sei der Rahmentarifvertrag nicht mehr fortzuführen, argumentierte der BIV. "Diese Regelung ist bestens geeignet dafür, Unfrieden in die Betriebe zu tragen." Denn nach diesem Urteil müsste, so ein Beispiel des BIV, ein Teilzeitler mit zwei Arbeitsstunden pro Tag bereits für die dritte Stunde einen Mehrarbeitszuschlag von 25% (zusätzlich zur Überstunde an sich) erhalten, der Vollzeit arbeitende Kollege aber erst nach 39 Wochenstunden. Mit dem nun ausgehandelten Zuschlag erst ab der neunten Arbeitsstunde am Tag setzte sich der BIV durch.

Gratifikation zum Jahresende

Ein weitaus stärker öffentlich ausgetragener Konfliktpunkt betraf in den vergangenen Monaten die Forderung der IG Bau nach einem Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt. Der BIV beharrte darauf, dass diese Diskussion in die nächste Verhandlung des Lohntarifvertrags 2020 gehöre, aber mit dem aktuell zu verhandelnden Rahmentarifvertrag nichts zu tun hat. Dabei bleibt es auch in dem nun vorliegenden Vorschlag. Darüber hinaus hat die IG Bau allerdings eine Übergangslösung für die Feiertage in diesem und im nächsten Jahr ausgehandelt. Demnach bekommen die Beschäftigten wahlweise Heiligabend oder Silvester als bezahlten Arbeitstag frei. Wer hingegen arbeiten möchte, dem wird eine Weihnachtsprämie für diesen Tag in Höhe eines 150%igen Lohnzuschlags gewährt.

Ein Plus bei Zuschlägen und mehr Urlaubstage für alle

Weitere Punkte in der Einigung beider Tarifparteien betreffen die Zuschläge, die erhöht worden sind: für die Arbeit in der Nacht von 25% auf 30%, an Sonn- und Feiertagen von 75% auf 80%. "Für die Arbeit am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr und am 1. Mai wird es, so sieht es die neue Vereinbarung vor, sogar Zuschläge von 200% des Lohns geben", teilt die IG Bau mit. Darüber hinaus gibt es für Industrie- und Maschinenreiniger nun 75 Cent pro Stunde extra.

Auch an der Urlaubsregelung wurde geschraubt. Ab 2021 soll es für alle Beschäftigten einen einheitlichen Urlaubsanspruch auf 30 Tage auf Vollzeitbasis geben - unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Branche arbeiten. Neueinstellungen haben schon 2020 Anspruch auf 29 Urlaubstage.

Zufriedenheit auf beiden Seiten

Ulrike Laux, die im Bundesvorstand der IG Bau für die Gebäudereinigung zuständig ist, rechnet mit zeitnahen Zustimmungen aus der Tarifkommission und der Branchenfachgruppe. Außerdem fehlt noch das Ja des Bundesvorstands. Auch der BIV muss noch seinen Gremien den Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. "Mit diesem Tarifabschluss haben die Arbeitgeber einen zukunftsfähigen Kompromiss mit dem Tarifpartner IG BAU erzielt, der die Attraktivität der beschäftigungsstärksten deutschen Handwerksbranche weiter stärkt", kommentiert Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der Bundestarifkommission des BIV.

Anke Pipke

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Der mühsam ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Sowohl die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft IG Bau als auch die des Bundesinnungsverbands (BIV) haben ihn angenommen. Somit tritt der Vertrag zum morgigen Freitag, 1. November, in Kraft. Als nächstes streben beide Interessensvertretungen die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen für alle 650.000 Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk an. Dies muss beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden.

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Anke Pipke