Homeoffice ist ein Thema, das nicht allen behagt

Izabela Danner, CHRO Northern Europe bei JLL.

Izabela Danner, CHRO Northern Europe bei JLL.

Quelle: JLL, Urheberin: Anastasia Kromm

Karriere 04.10.2019
Das Thema Homeoffice ist unter Nachwuchskräften ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Arbeitgebers, berichten Personalberater. Das ist Grund genug, bei den fünf Erstplatzierten des ... 

Das Thema Homeoffice ist unter Nachwuchskräften ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Arbeitgebers, berichten Personalberater. Das ist Grund genug, bei den fünf Erstplatzierten des Arbeitgeberrankings der Immobilien Zeitung (siehe "Der Nachwuchs votiert für JLL", IZ 27/19) nachzufragen, wie sie es mit der Arbeit von zuhause aus handhaben.

Die technischen Voraussetzungen für Homeoffice zu schaffen, ist eine der Herausforderungen auf dem Weg, gelegentliches Arbeiten am Küchentisch oder im heimischen Büro zu ermöglichen. Eine andere ist die arbeitsrechtliche Komponente. Manche der befragten Firmen verfügen über ein Regelwerk, das für jeden Mitarbeiter gilt. Dort ist u.a. der Umgang mit gesetzgeberischen Vorgaben wie Arbeitsschutz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen festgehalten.

Auch wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen ist Homeoffice oft nicht so spontan umsetzbar, wie mancher Arbeitnehmer es wünscht. Dass das Thema zunehmend in den Fokus rückt, zeigt der Vorstoß des Bundesarbeitsministeriums Anfang 2019, Homeoffice per Gesetz als Recht für alle festzuzurren.

JLL

Das internationale Immobilienberatungsunternehmen JLL bietet grundsätzlich all seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten Homeoffice zu machen - außer den Empfangsmitarbeitern, die der Natur des Jobs entsprechend stets vor Ort sein müssen.

Das Unternehmen bietet zwei Varianten des Homeoffices: mal das "mobile Arbeiten" unregelmäßig je nach Bedarf, mal als sogenannte "alternierende Telearbeit", die bis zu zweimal wöchentlich genutzt werden kann und wegen ihrer Regelmäßigkeit einer schriftlichen Genehmigung bedarf. Diese Standards wurden 2016 eingeführt.

In der Homeoffice-Guideline hat JLL festgelegt, dass der Mitarbeiter daheim ein passendes Arbeitsumfeld gewährleisten muss. "Es muss grundsätzlich den rechtlichen Anforderungen sowie den arbeitsmedizinischen und ergonomischen Bestimmungen entsprechen", sagt Izabela Danner, CHRO Northern Europe. Ergänzend gebe es jährlich eine verpflichtende Onlineschulung zum Thema Homeoffice und Arbeitssicherheit.

Dem Thema Arbeitszeiterfassung begegnet JLL recht locker. "Wir haben bei JLL grundsätzlich die Vertrauensarbeitszeit", sagt Danner. Mit der Nutzung von Homeoffice verfüge der Mitarbeiter zwar über mehr Freiheiten, verpflichte sich allerdings auch, "die Leistung gleichwertig zu erbringen, erreichbar zu sein, an Telefonkonferenzen und Webmeetings teilzunehmen usw. Genauso ist er dafür verantwortlich, seine Arbeitszeiten auf das nötige Maß zu beschränken. In der Praxis ist hier vor allem das Vertrauensverhältnis zwischen Teamleiter und Teammitgliedern entscheidend."

Mobil ist JLL auch im Büro in Frankfurt. Dort gibt es zum Beispiel kaum personalisierte Arbeitsplätze. Das sorge "täglich für neue Konstellationen und Dynamik", erzählt die Personalchefin.


CBRE

Im Grunde dürfen alle Mitarbeiter des Immobilienberatungsunternehmens CBRE Homeoffice nutzen - in Abstimmung mit dem Vorgesetzten und unter der Voraussetzung, dass die betrieblichen Prozesse nicht beeinträchtigt werden. Bis zu 20% der Arbeitszeit dürfe der Mitarbeiter im Homeoffice verbringen, erklärt Personalchef Mike Schrottke.

Genutzt werde das vor allem dann, wenn die Kinderbetreuung spontan ausfällt, das Kind krank ist oder der Mitarbeiter einfach mal ein paar Stunden Ruhe fürs konzeptionelle Arbeiten braucht. Es gebe Kollegen, so erzählt Schrottke weiter, die das Homeoffice recht regelmäßig nutzen, andere nur nach Bedarf. Das hänge auch stark von den Abteilungen ab. Im Investmentbereich zum Beispiel werde Homeoffice eher weniger praktiziert, weil es sehr viele Ad-hoc-Termine gibt, an denen die Mitarbeiter teilnehmen müssen. In anderen Bereichen hingegen sei es nicht unüblich und werde vor allem von Müttern genutzt.

Ein erhöhtes Interesse an Homeoffice über die vergangenen Jahre bemerkt Schrottke derweil nicht. Es sei ein Thema, das einfach im Arbeitsalltag mitlaufe.

Technisch betrachtet sind alle CBREler mit Laptops und Handys für das mobile Arbeiten ausgerüstet. Sie verfügen zudem über zahlreiche Programme, die den digitalen Wissenstransfer und die Kommunikation per Chat oder Video unterstützen. Dadurch, dass die sensiblen Unternehmensdaten auf einem Server liegen, sei deren Sicherheit bei einem Zugriff außerhalb des Büros gegeben.

Auch CBRE folgt im Übrigen dem Trend in der Arbeitsplatzgestaltung und bietet seinen Mitarbeitern künftig im Frankfurter Omniturm viele mobile Arbeitsplätze, die nicht mehr fest zugewiesen werden. Da CBRE selbst als Berater im Workplace Management auftrete, sollten auch die eigenen Büros modern sein, sagt Schrottke.


BEOS

"Homeoffice spielt bei uns eine sehr große Rolle und ist an der Tagesordnung", sagt Holger Matheis, der im Vorstand des Berliner Projektentwicklers und Asset-Managers Beos für Personalthemen verantwortlich ist. Das hängt u.a. damit zusammen, dass die Arbeitsplätze in der Unternehmenszentrale knapp kalkuliert sind, Homeoffice also schon im Raumkonzept eingerechnet worden ist.

"Wir haben nicht festgeschrieben, wann und wie viele Tage Homeoffice die Mitarbeiter nehmen dürfen", sagt Matheis. Das könnten "auch mal zwei Tage die Woche" sein. Voraussetzung ist, dass die Abwesenheit mit dem Vorgesetzten und dem Team abgesprochen ist.

Abgesehen von den Kolleginnen und Kollegen am Empfang dürfen alle 200 Beschäftigten das Arbeiten ab und an nach Hause verlegen. Anfangs ohne konkrete Regelung gehandhabt, gibt es nun eine Homeoffice-Vereinbarung mit jedem Mitarbeiter. Darin sind u.a. gesetzgeberische Vorgaben wie der Arbeitsschutz thematisiert. "Eigentlich ist das ja lustig", bemerkt Matheis, mit Blick auf die Rechtslage. Beim mobilen Arbeiten, das überall - also auch Zuhause - stattfinden kann, interessiere sich der Gesetzgeber hingegen nicht für das Arbeitsumfeld.

"Die Nachfrage nach Homeoffice hat sich in den vergangenen Jahren erhöht", erzählt Matheis. Gerade bei Neueinstellungen sei es inzwischen ein wichtiges Thema. Dabei habe ein neuer Kollege in seinen ersten sechs Monaten bei Beos wohl kaum Gelegenheit dazu. Es gebe dann einfach zu vieles vor Ort zu lernen und zu erfahren.

Technisch gesehen arbeiten alle Mitarbeiter in der Cloud, sie haben also von überall aus Zugriff auf die relevanten Daten. Das ist eine Folge des sogenannten Werkbankprinzips, der flexiblen Arbeitsplätze bei Beos. Der mobile Umgang mit Daten und mit der Cloud werde regelmäßig geschult.


CORPUS SIREO

Seit Anfang 2018 gibt es beim Immobiliendienstleister Corpus Sireo eine Regelung für mobiles Arbeiten. Nach Absprache mit der Führungskraft können die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz kurzzeitig nach Hause verlegen, z.B. um somit Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen. "Bisher haben wir damit positive Erfahrungen gemacht", resümiert Yvonne Hoberg, Mediensprecherin bei Corpus Sireo. "Sowohl Mitarbeitende als auch Vorgesetzte nutzen das Arbeitsmodell. Unabhängig von diesem Modell hat jeder Mitarbeitende bei uns einen eigenen Arbeitsplatz."


BNPPRE

BNP Paribas Real Estate möchte sich zum Thema Homeoffice nicht äußern.

Kommentar Zu "Homeoffice ist ein Thema, das nicht allen behagt"

Das Thema Homeoffice scheint für Personaler und Geschäftsführer ein ganz heißes Eisen zu sein. Früher hat es irgendwie funktioniert, dem einen Mitarbeiter teilweise zuhause zu arbeiten zu gewähren, dem anderen nicht. Vielleicht ließen sich da die individuellen Gründe besser vermitteln. Inzwischen wird es damit schwieriger. Mehr Mitarbeiter pendeln jeden Tag weite Strecken zwischen dem Büro und ihrem Zuhause, viele sehnen sich nach der Ruhe am Küchentisch, wenn konzeptionelle Aufgaben anstehen, andere sind auf das Homeoffice angewiesen, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Die Gründe dafür, nicht am Schreibtisch gefesselt zu sein, werden immer vielfältiger. Gut, wenn sich Unternehmen auf eine für alle Mitarbeiter gültige Regelung berufen können. Dann können sie unbefangen aus dem Alltag mit Homeoffice berichten. Demgegenüber zeigt unsere kleine Umfrage, dass es Unternehmen gibt, die sich bei dem Thema eher zurückhalten. Warum? Vielleicht ist es die üppige Vielfalt der aktuellen Möglichkeiten? Vielleicht fürchten sie, dass zu viel Transparenz Begehrlichkeiten weckt? Vielleicht sind sie aber auch gerade auf dem Weg zur Regulierung und wollen nicht gestört werden?

Anke Pipke

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Die Branche ist beim Homeoffice am Limit

Viele Büros von Immobilienfirmen waren schon vor der Homeoffice- Verordnung so gut wie ausgestorben.

Viele Büros von Immobilienfirmen waren schon vor der Homeoffice- Verordnung so gut wie ausgestorben.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Thomas Porten

Karriere 28.01.2021
Die Bundesregierung will mit ihrer "Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" mehr Bürobeschäftigte ins Homeoffice bringen. Denn angeblich sind die Büros noch viel zu voll. Bei großen ... 

Die Bundesregierung will mit ihrer "Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" mehr Bürobeschäftigte ins Homeoffice bringen. Denn angeblich sind die Büros noch viel zu voll. Bei großen Immobilienunternehmen ist jedoch nicht mehr viel Luft nach oben. Das zeigt eine Umfrage der Immobilien Zeitung.

Das Bundesarbeitsministerium unterstellt, dass beim Corona-Homeoffice noch viel Luft nach oben ist. Die aktuellste Zahl, die eine Sprecherin von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf Anfrage der Immobilien Zeitung (IZ) vorweisen kann, datiert jedoch von Anfang November - ist also fast drei Monate alt. Damals, zu Beginn des zweiten Shutdowns, arbeiteten laut einer Befragung der Hans-Böckler-Stiftung nur 14% der Beschäftigten zuhause. Im April, während der ersten großen Corona-Welle, hatte der Anteil der Homeoffice-Täter unter den gleichen knapp 6.000 befragten Erwerbstätigen noch fast doppelt so hoch gelegen, bei 27%.

Um zu belegen, dass nicht alle Arbeitgeber Homeoffice anbieten, weist Heils Sprecherin darauf hin, dass öffentliche Verkehrsmittel zurzeit stärker genutzt werden als im Frühjahr, sowie auf Berichte von Beschäftigten: "Wir wissen durch Medienberichte und Social-Media-Beiträge, dass nicht alle Unternehmen tun, was sie können."

Negativbeispiele gibt es auch in der Immobilienbranche. Ein "angsterfüllter Mitarbeiter" eines Büroimmobilien-Asset-Managers wandte sich schon Mitte Oktober, als die Infektionszahlen wieder zu steigen begannen, an die IZ: "Genau zu der Zeit, in der Frankfurt zu den Top-Ten-Gebieten mit Corona-Fällen gehört, hebt man nun alle bisherigen Regelungen gänzlich auf und zwingt die Mitarbeiter, wieder in den Normalbetrieb überzugehen und ins Büro zu kommen." Dabei finde "die gesamte Arbeit eines jeden Angestellten ausschließlich am PC statt".

Wie geht die Immobilienbranche mit dem Thema um? Um das herauszufinden, hat die Immobilien Zeitung stichprobenhaft dreizehn große Immobilienunternehmen befragt. Das Ergebnis: Die Befragten lassen ihren Leuten weitgehend freie Hand bei der Wahl des Arbeitsplatzes und reduzieren die Präsenzquote in den meisten Fällen auf 10% bis 25% - schon vor der Homeoffice-Verordnung.

Bei Vonovia seien schon seit Monaten alle, die nicht zwingend im Büro arbeiten müssten, dazu angehalten, mobil bzw. zuhause zu arbeiten, erklärt der DAX-Konzern. Schon Mitte Januar arbeiteten mehr als 90% der Mitarbeiter, die ihrer Beschäftigung normalerweise aus dem Büro heraus nachgehen, daheim. Vonovia-Vorstandschef Rolf Buch wandte sich - nach einer Videokonferenz von Arbeitsminister Heil mit den Personalchefs der DAX-30-Unternehmen - nochmals via Intranet und internem Podcast an die Beschäftigten: "Bitte bleiben Sie im Homeoffice!"

"Bitte bleiben Sie im Homeoffice!"

Auch Deutsche Wohnen (DW) sieht die Homeoffice-Quote am Limit angelangt: "Die Homeoffice-Arbeit haben wir bereits bestmöglich ausgeweitet. Die neue Verordnung wird die Quote bei der DW nicht großartig in die Höhe treiben." Im Frühjahr 2020 verbrachten knapp 80% der rund 1.000 Mitarbeiter einen Großteil ihrer Arbeitszeit im Heimbüro. "Momentan bewegen sich die Zahlen auf einem ähnlichen Level. Auch wenn ein Großteil der Tätigkeiten digitalisiert wurde, gibt es einzelne Jobprofile, bei denen eine temporäre Präsenz nach wie vor wichtig ist."

Viele andere halten es ebenfalls kaum noch für möglich, die Homeoffice-Quote weiter zu erhöhen. Bei UIRE arbeitet schon seit Ende Oktober 2020 der "überwiegende Teil" der Belegschaft an allen Standorten komplett mobil von zuhause. "Wie bereits zu Beginn der Pandemie im Frühjahr stellt lediglich eine Notbesetzung den Geschäftsbetrieb an den Standorten vor Ort sicher", sagt CEO Michael Bütter. Sind alle, die auf der Liste für die Notbesetzung stehen, gleichzeitig im Büro, liegt die Präsenzquote bei rund 20%. Die Intention der neuen Verordnung sieht Bütter als erfüllt an.

Bei BNP Paribas Real Estate klingt es ähnlich: "Wir machen schon seit vielen Wochen alles, was in der Verordnung steht", sagt Chantal Schaum, Head of Public Relations. Mit ca. 5% bis 10% sei die Auslastung in den Büros ohnehin schon sehr gering.

ECE hat die bestehende Regelung nur noch marginal ergänzt. Schon vorher arbeiteten nur maximal 10% der Kollegen gleichzeitig in den Büros - und da seien schon die Leute mitgezählt, die nur einmal die Woche kurz ins Büro kommen, um z.B. umfangreiche Unterlagen auszudrucken, Post abzuholen oder Unterschriften zu leisten.

Auch bei Drees & Sommer sieht man das Potenzial für Kontaktreduzierung mittels Heimarbeit ausgereizt: "Wo immer möglich, arbeiten die Mitarbeitenden von Drees & Sommer mobil von zu Hause aus - das gilt bereits seit einigen Wochen. Derzeit trifft das auf etwa drei Viertel der Belegschaft zu", sagt Sinan Eliguel, Associate Partner und Leiter HR. "Was das weitere Viertel angeht: Allein 300 Mitarbeiter müssen vor Ort bei Bauvorhaben sein, um diese am Laufen zu halten. Die restliche Zahl verteilt sich auch auf Mitarbeiter, die in Urlaub oder krank sind." Unterm Strich nutzen laut Eliguel nur noch etwa 15% der Kollegen bei Drees & Sommer ihren angestammten Büroarbeitsplatz.

Bei CBRE geht ebenfalls kaum noch mehr Homeoffice. Der Immobiliendienstleister lässt nur noch Office-Manager und Mitarbeiter, "die aus businesskritischen Gründen die Büros nutzen müssen", ins Haus. "Je nach Bürolayout und -größe ergibt sich dadurch eine maximale Auslastung zwischen ca. 15% und 25%." De facto liege die Belegungsquote aber niedriger: Im Frankfurter Deutschland-Hauptsitz habe der Peak am 4. Januar bei 11,8% gelegen, seit dem 11. Januar bewege sich die tägliche, maximale Auslastung zwischen 5,9% und 7%. Patrizia nennt keine Anwesenheitsquoten, sieht aber keinen Änderungsbedarf. Schließlich hätten die Mitarbeiter schon vor Heils Vorstoß "weitestgehend" zuhause gearbeitet.

Einen gewissen, wenngleich überschaubaren Effekt löst Heils Verordnung bei Beos und Corpus Sireo aus, beides deutsche Töchter von Swiss Life Asset Managers (Slam). Slam hat die Vorgaben fürs Mobile Office tatsächlich noch einmal verschärft: Die zuvor auf maximal 20% begrenzte Büroauslastung pro Standort wurde nach den neuen Beschlüssen der Regierung auf 10% gesenkt. Zusätzlich zu den unbedingt vor Ort benötigten Kollegen könnten weitere Mitarbeiter die Räumlichkeiten nur noch in dringenden Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit ihren Vorgesetzten nutzen.

Commerz Real sieht ebenfalls etwas Spielraum. Die zuvor für alle Standorte angestrebte Obergrenze von 25% pro Team und Standort hat die Banktochter nun aufgehoben: "Ab sofort gilt, dass nur diejenigen im Büro anwesend sein dürfen, die zwingend notwendige und nur vor Ort durchzuführende Tätigkeiten erledigen müssen (z.B. Unterschriften, Sicherstellung IT-Betrieb, Post)", heißt es in einem internen Corona-Update. "Alle anderen arbeiten bitte vorerst bis zum 14. Februar 2021 aus dem Homeoffice."

Bei JLL bleibt es den Mitarbeitern bzw. Teams überlassen, wo sie arbeiten. "Unsere Büros bleiben geöffnet, um jenen einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten, die zuhause nicht arbeiten können", sagt COO Yama Mahasher. An die Mitarbeiter sei aber zuletzt ein "dringender Appell" ergangen, daheim zu arbeiten, wo es möglich ist. Mitte Januar waren je nach Standort bis zu 50% der Kollegen im Büro.
Nichts zum Thema Homeoffice sagen will Art-Invest.

Präsenz nur mit "zwingendem Grund"

Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die am 27. Januar in Kraft trat und zunächst bis zum 15. März gilt, verpflichtet Arbeitgeber, "bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen". Von einer Verlagerung solcher Tätigkeiten dürfe der Arbeitgeber nur dann absehen, wenn "zwingende betriebliche Gründe" dagegen sprechen.
Als solche Gründe gelten u.a. "alle Bürotätigkeiten, die Anwesenheit erfordern, z.B. das Verteilen und Bearbeiten eingehender Post, die Entgegennahme von Lieferungen oder Tätigkeiten am Empfang für weiterhin notwendige Kundenkontakte", erläutert Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler von der Hamburger Kanzlei Fuhlrott, Hiéramente & von der Meden.
Auch Tätigkeiten, die eine Einsichtnahme in Unterlagen vor Ort erfordern, z.B. Entgeltabrechnungen, könnten im Büro erbracht werden. Gleiches gelte, wenn auf IT-Systeme aus berechtigten Sicherheits- oder Datenschutzgründen nur vor Ort zugegriffen werden könne. Mit ungenügender technischer Ausstattung dürften Chefs dagegen maximal vorübergehend durchkommen.
Hier sei "zeitnah Abhilfe zu schaffen". Definitiv keine Chance hätten Argumente wie: "Die Kommunikation vor Ort ist wichtig für das Team" oder "Die Produktivität sinkt im Homeoffice". Harald Thomeczek

Harald Thomeczek

Mindestlohn auf dem Bau sackt nicht ab

Karriere 23.01.2020
Vier Wochen hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. Buchstäblich in letzter Minute haben ... 

Vier Wochen hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. Buchstäblich in letzter Minute haben sie den Schiedsspruch angenommen.

Den von den Arbeitgebern angepeilten einheitlichen Branchenmindestlohn wird es bis auf weiteres nicht geben. Statt dessen bleibt es bei einer Zweiteilung in Mindestlohn 1 - die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau - und Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten in den alten Bundesländern und Berlin. Konkret: Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit ab dem 1. April 2020 um 2,9% auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 bleibt erhalten und klettert im April um jeweils 1,3% auf 15,40 Euro im Westen bzw. 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne gelten nur bis Ende 2020.

Die Arbeitgeber sehen schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 einer Fortsetzung des Ringens um die vermeintlich richtige Branchenmindestlohnstruktur entgegen. Sie wollen einen einheitlichen Mindestlohn, weil der Zoll es dann leichter habe zu kontrollieren, ob die Mindestlohngrenzen in der Lohngruppe 2 auch tatsächlich eingehalten würden. Nach früheren Angaben der IG Bau von Ende Oktober 2019 schwebte der Arbeitgeberseite ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro die Stunde vor.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist "buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden", atmet die Baugewerkschaft erleichtert auf. Die Arbeitnehmervertreter hatten für den Fall der Fälle ein Absacken der Lohnuntergrenze auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns (9,35 Euro) befürchtet. Ein solcher "Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland" könne, so das Worst-Case-Szenario der Gewerkschaft, dazu führen, "die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abzudrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern".

Die Sozialpartner wollen umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass die neuen Mindestlöhne für alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Auf Arbeitnehmerseite sind das mehr als 200.000 Personen.

Harald Thomeczek

Baumindestlohn: Arbeitgeber stimmen Schlichterspruch zu

Die neuen Mindestlöhne auf dem Bau sind endlich sicher gelandet.

Die neuen Mindestlöhne auf dem Bau sind endlich sicher gelandet.

Quelle: imago images, Urheber: Jochen Tack

Karriere 17.01.2020
Bis zum heutigen 17. Januar 2020 hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. ... 

Bis zum heutigen 17. Januar 2020 hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. "Buchstäblich in letzter Minute" haben sie sich nun, wie die Gewerkschaft IG Bau formuliert, "noch richtig entschieden", sprich: Die Arbeitgeber haben den Schlichterspruch angenommen. Damit liegt die unterste Lohngrenze nun bei 12,55 Euro.

Den von den Arbeitgebern angepeilten einheitlichen Branchenmindestlohn wird es bis auf Weiteres nicht geben. Statt dessen bleibt es bei einer Zweiteilung in Mindestlohn 1 - die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau - und Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten in den alten Bundesländern und Berlin.

Konkret: Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit ab dem 1. April 2020 um 2,9% auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 bleibt erhalten und klettert im April um jeweils 1,3% auf 15,40 Euro im Westen bzw. 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne gelten nur bis Ende 2020.

Nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung

Die Arbeitgeber sehen schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 einer Fortsetzung des Ringens um die vermeintlich richtige Branchenmindestlohnstruktur entgegen. Sie wollen einen einheitlichen Mindestlohn, weil der Zoll es dann leichter habe zu kontrollieren, ob die Mindestlohngrenzen in der Lohngruppe 2 tatsächlich eingehalten werden. Nach früheren Angaben der IG Bau von Ende Oktober 2019 schwebte der Arbeitgeberseite ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro die Stunde vor.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist "buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden", atmet die Baugewerkschaft erleichtert auf. Die Arbeitnehmervertreter hatten für den Fall der Fälle ein Absacken der Lohnuntergrenze auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns (9,35 Euro) befürchtet. Ein solcher "Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland" könne, so das vergangene Woche gezeichnete Worst-Case-Szenario der Gewerkschaft, dazu führen, "die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abzudrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern".

Die Sozialpartner wollen jetzt umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass die neuen Mindestlöhne für alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Laut IG Bau sind das auf Arbeitnehmerseite mehr als 200.000 Bauarbeiter.

Harald Thomeczek