IG Bau fordert Weihnachtsgeld für Gebäudereiniger

Ein 13. Monatsgehalt werden Gebäudereiniger so schnell wohl nicht bekommen. Die Gewerkschaft will aber jetzt den ersten Schritt auf dieses Fernziel zu schaffen.

Ein 13. Monatsgehalt werden Gebäudereiniger so schnell wohl nicht bekommen. Die Gewerkschaft will aber jetzt den ersten Schritt auf dieses Fernziel zu schaffen.

Quelle: <a href="https://www.pixelio.de/" target="_blank">pixelio.de</a>, Urheber: Dieter Schütz

Karriere 27.02.2018
Zumindest einen Enstieg in das bisher in der Branche unübliche Weihnachtsgeld will die IG Bau in den aktuellen Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger schaffen. Außerdem geht es um ... 

Zumindest einen Enstieg in das bisher in der Branche unübliche Weihnachtsgeld will die IG Bau in den aktuellen Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger schaffen. Außerdem geht es um den Erhalt von Urlaubsansprüchen beim Wechsel der Betriebszugehörigkeit.

Die IG Bau bringt sich für die anstehenden Verhandlungen zum allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für Gebäudereiniger in Stellung. Die Gewerkschaft geht u.a. mit der Forderung ins Rennen, dass die rund 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung einen verbindlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld erhalten sollen. In einer Presseaussendung ist von einem "Einstieg in ein Weihnachtsgeld" die Rede. Was das genau bedeuten soll, kreist Ruprecht Hammerschmidt, Abteilungsleiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, auf IZ-Nachfrage so ein: "Um die Maximalforderung - ein 100%-iges 13. Monatsgehalt - geht es uns nicht." Bisher hätten die Beschäftigen gar keinen Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Weihnachtsgeld.

Putzkräfte sollen Urlaubsansprüche behalten

Das Forderungspaket der Gewerkschafter, das am vergangenen Wochenende von der Bundesfachgruppenkonferenz der IG Bau für das Gebäudereinigerhandwerk beschlossen wurde, sieht außerdem dies vor: Putzkräfte sollen einmal erworbene Urlaubsansprüche behalten, wenn ein Kunde - was nicht selten vorkomme - einen Reinigungsauftrag für ein Gebäude an einen anderen Dienstleister vergibt und dieser das mit dem Auftrag und dem Gebäude vertraute Personal übernimmt.

Bisher verlören viele Beschäftigte bei einem Wechsel zum neuen Dienstleister Ansprüche, die sie im Laufe ihrer Betriebszugehörigkeit beim alten Auftragnehmer erworben hätten: "Nehmen wir mal an, ein Beschäftigter hatte im ersten Jahr Anspruch auf 28 Urlaubstage, im zweiten Jahr 29 Tage und ab dem dritten Jahr hat er 30 Tage Urlaub, dann soll er diese 30 Tage behalten, wenn er zum neuen Dienstleister mitwechselt", so Hammerschmidt.

Die Verhandlungen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks für die Rahmenbedingungen in der Branche beginnen im Frühjahr. Eine Einigung auf einen neuen Lohn- und Mindestlohntarifvertrag hatten die Tarifpartner schon Ende 2017 erzielt.

Harald Thomeczek

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Die Gewerkschaft IG Bau hat sich mit ihrer Forderung nach einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde (derzeit: 10,80 Euro) für Gebäudereiniger durchgesetzt. Allerdings steigt die Lohnuntergrenze erst in gut zwei Jahren auf diesen Wert.

Die IG Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) haben sich in der vierten Tarifrunde auf eine schrittweise Erhöhung geeinigt. Der Branchenmindestlohn steigt demnach ab 2021 auf 11,11 Euro (+2,9%), klettert dann 2022 weiter auf 11,55 Euro (+3,9%) und landet 2023 bei besagten 12 Euro (+3,9%).

Der Tarifvorschlag von Gewerkschaft und BIV sieht außerdem deutliche Lohnsteigerungen für gelernte Kräfte vor. So kommen Beschäftigte in der OP-Reinigung auf ein Plus von insgesamt 8,7%. Glas- und Fassadenreiniger erhalten summa summarum 7,6% mehr und verdienen nach der dritten Tariferhöhung 15,20 Euro pro Stunde.

Arbeitgeberverband ist zufrieden mit der Planungssicherheit

"Der Abschluss ist für unsere von der Corona-Krise stark betroffenen Betriebe am Rande des Machbaren", sagt Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission. "Unterm Strich jedoch steht ein Tarifvertrag mit vielen überzeugenden Facetten. Vor allem die lange Laufzeit und der konstante Lohnzuwachs sind für die Planungssicherheit der Betriebe und Auftraggeber und mit Blick auf die unsichere Zukunft durch Corona ein sehr hohes Gut."

Der Gewerkschaft fehlt das Weihnachtsgeld

Die IG Bau gießt etwas Wasser in den Wein: Die Gewerkschaft zeigt sich enttäuscht über die "fehlende Verhandlungsbereitschaft" beim Thema Weihnachtsgeld. Immerhin werde aber eine Vereinbarung aus dem Rahmentarifvertrag fortgesetzt, nach der Gewerkschaftsmitglieder in Innungsbetrieben in den kommenden drei Jahren einen Weihnachtsbonus erhalten.

In der Gebäudereinigung sind in Deutschland rund 700.000 Menschen beschäftigt. Laut IG Bau arbeiten etwa drei Viertel aller Beschäftigten zum Branchenmindestlohn.

Harald Thomeczek

Grünes Licht für Rahmentarifvertrag der Gebäudereiniger

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Der mühsam ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Sowohl die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft IG Bau als auch die des Bundesinnungsverbands (BIV) haben ihn angenommen. Somit tritt der Vertrag zum morgigen Freitag, 1. November, in Kraft. Als nächstes streben beide Interessensvertretungen die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen für alle 650.000 Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk an. Dies muss beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden.

Vor etwa zwei Wochen haben sich die IG Bau und der BIV darauf geeinigt, dass den Gebäudereinigern vor allem höhere Zuschläge und mehr Urlaubstage zustehen. Das Thema Weihnachtsgeld soll bei der nächsten Lohntarifrunde 2020 verhandelt werden.

Anke Pipke