Joachim Seeler kandidiert für die Hamburger Bürgerschaft

Joachim Seeler.

Joachim Seeler.

Bild: IZ

Karriere 03.11.2014
Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der ... 

Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der Landesvertreterversammlung der Hamburger SPD am Samstag mit fast 90% Zustimmung auf Platz 15 der Liste für die Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 gewählt. Der Platz gilt bei den Genossen als vergleichsweise sicher dafür, in die 121 Sitze zählende Bürgerschaft einzuziehen.

"In der Wirtschaft wird immer viel über die Politik gemeckert, aber es engagiert sich auch niemand", sagt Seeler, der vor seiner Zeit bei Lloyd Fonds das Emissionshaus Hamburg Trust gegründet hatte. Davor führte er an der Seite von Angelika Kunath die Geschäfte der HSH-Real-Estate-Tochter HGA Capital. Er wolle mit seiner Kandidatur einen Kontrapunkt zur generellen Zurückhaltung von Unternehmenslenkern setzen, die sich nach seinem Eindruck zu wenig in die Politik einbringen.

Sollte Seeler in das Landesparlament einziehen, wäre die Immobilienbranche dort mit mindestens einem Sitz vertreten. ZIA-Geschäftsführer Klaus-Peter Hesse, der bislang für die CDU in der Bürgerschaft sitzt, scheidet 2015 aus dem Parlament aus.

Seeler sitzt seit 2010 im Landesvorstand seiner Partei und verantwortet dort die Bereiche Wirtschaft und Finanzen. Diese Themen soll er auch im Hamburger Wahlkampf vertreten. Der Manager setzt mit seiner Kandidatur eine Tradition seines Elternhauses fort. Vater Hans-Joachim Seeler war von 1967 bis 1978 Mitglied des Hamburger Senats. Mutter Ingrid Seeler gehörte der Bürgerschaft von 1974 bis 1986 an.

Neben seinem Einstieg in die Politik will der Hamburger auch sein Unternehmen Dr. Seeler Verwaltungs GmbH voranbringen. Die Vermögensverwaltung hatte er 2006 gegründet, ohne damit bislang nennenswert Geschäfte gemacht zu haben.

Bernhard Bomke

Weitere Nachrichten aus der Rubrik Karriere

Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

Bundesrat stimmt Prüfungsordnung für WEG-Verwalter zu

Karriere 26.11.2021
Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ... 

Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ausgenommen werden, die sich anderweitig zum Verwalter qualifiziert haben, etwa Volljuristen und Personen, die eine abgeschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können.  



Der Bundesrat hat diesen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter künftig eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Eine Befreiung von der Prüfungspflicht für Verwalter, soll es für Volljuristen und Personen mit abgeschlosser Berufsausbildung oder abgeschlossenem Hochschulstudium im immobilienwitschaftlichen Bereich geben, ebenso für geprüfte Immobilienfachwirte. Sie werden dem zertifizierten WEG-Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

IVD befürwortet die Regelung

Markus Jugan, Vizepräsident des Verbands IVD und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können. Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind, und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er. 

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der designierten Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der diese Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. „Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen“, betont BVI-Präsident Thomas Meier.



Janina Stadel

"Kein Zwang zu Homeoffice!"

Andreas Wende ist froh, dass sich Arbeitsminister Heil wieder von seinen Plänen für einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten verabschiedet hat.

Andreas Wende ist froh, dass sich Arbeitsminister Heil wieder von seinen Plänen für einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten verabschiedet hat.

Urheber: Andreas Wende

Karriere 16.11.2020
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr de facto begraben. "Da die Union bei dieser Frage offensichtlich noch ... 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr de facto begraben. "Da die Union bei dieser Frage offensichtlich noch nicht im Jahre 2020 angekommen ist, bin ich bereit, den Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr zurückzustellen", sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Nun will er nur noch einen "modernen Rahmen" für Heimarbeit mit dem Koalitionspartner beschließen. Andreas Wende, Managing Partner des Maklerhauses NAI apollo, ist erleichtert darüber, dass die Union Heils Vorstoß gestoppt hat. "Multilokales Arbeiten" sei auch ohne staatlichen Zwang längst in den Köpfen der Chefs angekommen.

Immobilien Zeitung: Herr Wende, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Pläne für ein Recht auf mobiles Arbeiten nach anhaltendem Widerstand aus der Union de facto begraben. Auf LinkedIn haben Sie Kanzlerin Merkel neulich schon öffentlich dafür gedankt, Heils Gesetzentwurf kassiert zu haben. Warum? 24 Tage Homeoffice im ganzen Jahr sind doch nicht die Welt.

Wende: Es geht nicht um die 24 Tage, es geht um die Garantie. Heils Entwurf hat in vielen Punkten sicher seine Berechtigung, aber: Er greift in die unternehmerische Freiheit ein, in die Prozesshoheit, wie Unternehmen produzieren und arbeiten möchten. Der Unternehmer muss schon selbst entscheiden können, ob er Homeoffice oder etwas Vergleichbares einführt. Der Staat darf hier nicht eingreifen. Das wäre fahrlässig. Außerdem müssen auch Mitarbeiter selbst entscheiden können, ob sie ins Homeoffice wollen. Nicht jeder möchte zuhause arbeiten.

IZ: Urlaub und Sozialversicherung sind auch Eingriffe in die unternehmerische Freiheit...

Wende: Es gibt auch praktische Probleme, auf die der Entwurf überhaupt nicht eingeht. Viele Beschäftigte haben sich in den letzten Monaten einen notdürftigen Arbeitsplatz in der Küche oder im Schlafzimmer eingerichtet. Wenn wir als Unternehmen jedem Mitarbeiter einen zweiten Arbeitsplatz bezahlen müssten, würden ganz schöne Kosten auf uns zukommen.

Zudem sind die technischen Voraussetzungen oft nicht vorhanden. Die LTE-Versorgung muss da sein, Glasfaser muss da sein – ist es aber häufig nicht. Viele unserer Mitarbeiter haben etwa kaum eine Chance, zuhause mit großen Film- und Fotodateien in der Cloud zu arbeiten.

Und der Arbeitnehmer hätte nach Heils Plänen alle vier Monate neue Wünsche für mobiles Arbeiten anmelden können, die die Firma dann hätte prüfen müssen. Das wäre ein Riesenaufwand.

IZ: Viele Arbeitnehmer haben sich über Heils Vorstoß gefreut, weil ihnen so ein Mitspracherecht eingeräumt worden wäre. Bisher können Firmen schlimmstenfalls nach Gutsherrenart entscheiden, ob, wie oft und wem sie Heimarbeit erlauben.

Wende: Viele Unternehmen, auch unter unseren Kunden, bieten aktiv multilokales Arbeiten an. Dem kann sich kein Arbeitgeber im War for Talents entziehen. Ich kenne keinen, der seinen Mitarbeitern da Daumenschrauben anlegt. Multilokales Arbeiten ist längst in den Köpfen der Chefs angekommen. Das ist eine der größten Disruptionen im Bürobereich.

IZ: Wie oft arbeiten Sie selbst im Homeoffice?

Wende: Ich bin ein großer Freund von multilokalem Arbeiten. Ich arbeite 60, 70% meiner Zeit multilokal, weil ich in Hamburg lebe, aber in Frankfurt arbeite. Und viele unserer Kunden sitzen in Berlin oder München.

IZ: Wie oft können Ihre rund 100 Mitarbeiter zuhause arbeiten?

Wende: Ein, zwei Tage pro Woche. Im Investment ist das eher möglich, in den Vermietungsteams weniger, weil die mehr kommunizieren und sich sehen müssen.

IZ: Und was machen Mitarbeiter, die keinen so lockeren Chef haben wie Sie?

Wende: Chefs werden sich ändern müssen, sonst verlieren sie unter Umständen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden aber 70, 80% ihrer Zeit immer im Büro verbringen müssen: Meetings, Innovationsworkshop – Kreativität benötigt Raum und Zufall.

IZ: Was sollen Mitarbeiter tun, die zumindest ab und an von zuhause arbeiten wollen und deren Tätigkeit das auch zulässt – und die sich keinen neuen Job suchen wollen?

Wende: Verpflichtende Regelungen braucht es jedenfalls nicht. Das sind alles gelebte Prozesse, das funktioniert auf Zuruf, wenn ein Mitarbeiter morgen mal zuhause arbeiten will. Wir dürfen das Selbstbewusstsein von Mitarbeitern nicht unterschätzen.

IZ: Ihre Researcher haben ausgerechnet, dass Homeoffice in Frankfurt im schlimmsten Fall bis zu 2 Mio. qm Bürofläche leeren könnte. Sie selbst haben schon zu Beginn der Corona-Krise einen Nachfragerückgang auf dem Büromarkt von 10%, 20% prophezeit.

Wende: Plötzlich haben alle festgestellt, dass multilokales Arbeiten funktioniert. In Unternehmen, die vorher 100% im Büro waren, arbeiten die Mitarbeiter jetzt vielleicht zu 30% mobil. Aber das bedeutet nicht unbedingt, dass Unternehmen auch so viel Fläche sparen. Schreibtische werden vielleicht reduziert, aber dafür werden andere Bereiche ausgebaut: Flächen für Kollaboration, wo die Leute sich ums Lagerfeuer scharen können. Der durchschnittliche Bedarf pro Mitarbeiter ist in der Vergangenheit in Deutschland von 28 auf 24 qm gesunken - und der Pro-Kopf-Bedarf wird weiter sinken. Ein Revival der Einzelzelle werden wir sicher nicht erleben.

Die Frage ist bei allen Kunden die gleiche: Wie viele Fläche brauche ich, wenn das mit dem Homeoffice funktioniert? Dabei geht es aber nicht in erster Linie um Quadratmeterreduzierung, sondern um eine Aufwertung der Fläche. Das geht aber nicht von heute auf morgen, denn die Mietverträge laufen noch drei, fünf oder sieben Jahre.

Ein positiver Effekt ist, dass Coworking wieder hochgeht: Unternehmen geben ihren Leuten die Möglichkeit, an wohnortnahen Standorten zu arbeiten. Immer mehr Unternehmen gehen in Coworking-Flächen, auch wegen der kürzeren Mietverträge mit Laufzeiten zwischen einem und zwölf Monaten. Unser Coworking-Mietvertrag bei Spaces läuft z.B. nur drei Monate. Aber Flexibilität hat natürlich auch ihren Preis.

IZ: Unionspolitiker haben schon einen Gegenentwurf zu Heil vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit findet sich dort nicht.

Wende: Dieser Entwurf vermittelt deutlich mehr Praxisnähe. Statt auf Pflichten setzen die Unionspolitiker auf Möglichkeiten. Gut ist auch der Vorschlag, die Einrichtung von Büros mit flexiblen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu fördern. Doch nach wie vor fehlt eine zwingend notwendige Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Diese ist zu schwerfällig, um multilokales Arbeiten im Sinne der Mitarbeiter rechtssicher zu ermöglichen.

IZ: Herr Wende, Danke für das Gespräch!

Das Gespräch führte Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek