Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

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Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

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Reuter soll C&W in Deutschland führen

Tina Reuter ist schon jetzt Mitglied des EMEA Strategic Leadership Teams von C&W.

Tina Reuter ist schon jetzt Mitglied des EMEA Strategic Leadership Teams von C&W.

Quelle: Cushman & Wakefield

Karriere 18.04.2024
Tina Reuter soll Insidern zufolge Deutschlandchefin von Cushman & Wakefield (C&W) werden. Damit würde sie Yvo Postleb nachfolgen, der im Winter sang- und klanglos das Maklerhaus ... 

Tina Reuter soll Insidern zufolge Deutschlandchefin von Cushman & Wakefield (C&W) werden. Damit würde sie Yvo Postleb nachfolgen, der im Winter sang- und klanglos das Maklerhaus verlassen hat.

Seit Anfang Dezember lässt C&W offen, wer die deutsche Tochter künftig führen wird. Im Winter hieß es auf Anfrage lediglich, Postleb werde "für einen längeren Zeitraum abwesend sein"; Tina Reuter, Head of Asset Services für Europa, solle "in seiner Abwesenheit vorübergehend die Verantwortung für Deutschland übernehmen".

Wie lange Postleb abwesend sein soll und ob er überhaupt wiederkommen wird bzw. wer ihm folgen soll – das sind Fragen, die C&W seit mehr als vier Monaten offen lässt. Ein Vakuum an der Spitze des Unternehmens mit 350 Beschäftigten. Noch wird Postleb auf der Internetseite von C&W als Managing Director Germany und Head of Germany geführt.

Jetzt aber ist aus gut unterrichteten Kreisen zu hören: Reuter wird den Chefposten übernehmen. Noch im April soll der Vertrag mit ihr unterschrieben werden. C&W bleibt dabei wortkarg. "Ich kann dies aktuell nicht kommentieren", sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Immobilien Zeitung (IZ). Auch Reuter selbst wollte gegenüber der IZ keinen Kommentar abgeben.

Reuter ist derzeit als Executive Partner verantwortlich für die Leitung und Entwicklung des Asset-Services-Geschäfts in Europa, über das rund 32 Mio. qm Gewerbefläche verwaltet wird, das 14 Länder abdeckt und mehr als 1.350 Mitarbeiter beschäftigt. Als Mitglied des EMEA Strategic Leadership Teams von C&W ist sie zudem mitverantwortlich für die strategische Ausrichtung des Gesamtunternehmens in Europa. Reuter verfügt über mehr als 20 Jahre internationale, bereichsübergreifende Führungserfahrung in der Immobilienbranche. Seit 2013 ist sie für C&W tätig.

Im Februar hatte Reuter der IZ erklärt, sie wolle die Dienste bei C&W bündeln sowie das Angebot breiter und diverser aufstellen. "Neben unserem bisherigen Office-Fokus stärken wir auch die Bereiche Residential, Healthcare und Logistik", sagte sie. "Unser Fokus liegt – als Teil unserer globalen Strategie – auf drei Prioritäten: Stärkung des Kerngeschäfts, effiziente Arbeit und Beratung sowie nachhaltiges, organisches Wachstum." C&W sehe den mittel- und langfristigen Erfolg nicht in der Konzentration auf wenige Bereiche, sondern "in gesamtheitlichen Lösungen".

Mit Alexander von Erdély bei CBRE und Matthias Leube bei Colliers hatten neben Postleb im vergangenen Winter auch zwei andere Topmanager von großen Gewerbemaklern ihre Posten abgegeben.

Peter Dietz

Was wollen Studierende vom Arbeitsmarkt?

Karriere 14.03.2024
Die Arbeitsmarktumfrage 2024 der Immobilien Zeitung (IZ) hat begonnen. Bis zum 21. April können Studierende aus immobilienwirtschaftlichen Studiengängen Arbeitgeber bewerten, sowie ihre ... 

Die Arbeitsmarktumfrage 2024 der Immobilien Zeitung (IZ) hat begonnen. Bis zum 21. April können Studierende aus immobilienwirtschaftlichen Studiengängen Arbeitgeber bewerten, sowie ihre Vorstellungen bei Gehalt und Tätigkeit angeben.

Beim Einstieg in die Immobilienbranche suchen sich Nachwuchstalente ihren Arbeitgeber ganz bewusst aus. Dafür achten sie auf den Ruf der Unternehmen und fragen gezielt nach Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Aber auch von ihrem Einstiegsgehalt haben sie genaue Vorstellungen. Das zeigte die letztjährige IZ-Arbeitsmarktumfrage, an der mehr als 400 Studenten, die kurz vor ihrem Abschluss standen, teilgenommen haben. Die meisten von ihnen träumten von einer Karriere in der Projektentwicklung und von großen Konzernen erwarteten sie höhere Gehälter als bei mittelständischen Unternehmen.

Doch wie sieht es in diesem Jahr aus? Wie sicher sind sich die Studenten, schon mit Abgabe der Abschlussarbeit einen Job in der Tasche zu haben, und was wollen sie in den ersten Berufsjahren verdienen? Diesen Fragen geht die IZ mit der diesjährigen Umfrage nach, die bis Sonntag, 21. April läuft.

Teilnehmen können Studierende, die in den kommenden vier Semestern ein Studium in einem Fach mit immobilienwirtschaftlichem Bezug an einer Hochschule beenden. Dazu gehören z.B. angehende Architekten und BWLer, Studenten der Fächer Facility-Management und Gebäudetechnik genauso wie die, die Geografie oder auch Immobilienwirtschaft/-management und Bau-/Projektmanagement, Stadtplanung/Raumplanung und Ingenieurwesen belegt haben.

Wer eine gültige Studienbescheinigung hochlädt, kann den Fragebogen online ausfüllen. Die Teilnahme dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Damit sich die Mühe lohnt, werden unter allen Teilnehmern Preise verlost. Es winken Abos der Immobilien Zeitung, Tickets für das IZ-Karriereforum, das am 8. Juni in Frankfurt Arbeitgeber und den Nachwuchs zusammenbringt, Eintrittskarten für den Europa Park, Rucksäcke von Got Bag, ein Apple iPad der 10. Generation und Airpods der 3. Generation.

Als Partner unterstützen in diesem Jahr BNP Paribas Real Estate Deutschland, CBRE, Drees & Sommer, die ECE Group, Swiss Life Asset Managers Deutschland, Patrizia, Kaufland Immobilien, die LBBW Immobilien-Gruppe, Art-Invest Real Estate, Commerz Real, HIH Real Estate, Europa Park und die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (Gif) die Arbeitsmarktumfrage der Immobilien Zeitung.

Janina Stadel

Die IZ befragt Studierende zu ihren Karrierewünschen

Karriere 11.03.2024
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Teilnahme online möglich

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Janina Stadel