Mentoring gestartet

Karriere 26.11.2015
Das Alumni-Netzwerk Immoebs hat ein einjähriges Mentoringprogramm aufgelegt. ... 

Das Alumni-Netzwerk Immoebs hat ein einjähriges Mentoringprogramm aufgelegt.

Vor einiger Zeit war es angekündigt worden, nun hat das Mentoringprogramm von Immoebs begonnen. Insgesamt 32 Mentoren und Mentees werden ein Jahr lang zusammen arbeiten und sich alle vier bis acht Wochen persönlich treffen. Darüber hinaus gibt es fünf ein- bis zweitägige Seminare für die Mentees u.a. zu Präsentationstechniken, Rhetorik sowie Organisationsentwicklung.

Acht Frauen und acht Männer sind aus den insgesamt 25 Bewerbern für das 1.500 Euro teure Programm Immoment 2015 ausgewählt worden. Als Mentees konnten sich nur Mitglieder des Netzwerks bewerben, das sich aus Absolventen der immobilienwirtschaftlichen Postgraduierten- und Masterstudiengängen der European Business School und der Universität Regensburg rekrutiert.

Als Ratgeber für den Nachwuchs wirken u.a. Jan Bettink, Vorstandsvorsitzender der Berlin Hyp, Marcus Mornhart, Geschäftsführer von Savills, und Judith Gabler, Director of Operations von RICS Europe, mit. Mentoren dürfen auch Immobilienprofis außerhalb des Alumni-Netzwerks werden. Grundsätzlich sei Immoebs auf der Suche nach weiteren Mentoren, sagt Caroline Wagner, Programmkoordinatorin von Immoment. Es sei geplant, das Pilotprojekt künftig auszuweiten.

Sonja Smalian

Weitere Nachrichten aus der Rubrik Karriere

Weltfrauentag: Die Mischung macht's

Immobilienfrauen auf dem Vormarsch: In Studiengängen mit Immobilienbezug ist das Geschlechterverhältnis schon in etwa ausgeglichen.

Immobilienfrauen auf dem Vormarsch: In Studiengängen mit Immobilienbezug ist das Geschlechterverhältnis schon in etwa ausgeglichen.

Quelle: iStockphoto, Urheber: Minerva Studio

Karriere 08.03.2019
Die Immobilienbranche besteht zur Hälfte aus Frauen. Das glaubt nicht, wer nächste Woche die internationale Immobilienmesse Mipim in Cannes besucht. Denn nur jede siebte Führungsposition ... 

Die Immobilienbranche besteht zur Hälfte aus Frauen. Das glaubt nicht, wer nächste Woche die internationale Immobilienmesse Mipim in Cannes besucht. Denn nur jede siebte Führungsposition in einem Immobilienunternehmen ist hierzulande mit einer Frau besetzt. Dabei tun gemischte Teams gut - nicht in jedem Fall der operativen Performance eines Unternehmens, aber ganz bestimmt seinem Image. Das mussten diese Woche auch die Vorstandsherren von Engel & Völkers schmerzhaft erfahren.

Geschlechtergemischte Teams auf Führungsebene wirken sich langfristig positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg aus. Das glauben acht von zehn Immobilienunternehmen, die der Branchenverband Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) vor drei Jahren zu "Frauen in der Immobilienwirtschaft" befragte. Einen empirischen Beweis dafür gibt es jedoch nicht.

Die Voraussetzungen für einen ausgeglichenen Anteil von Männern und Frauen in Führungspositionen wären zumindest gegeben: Die Geschlechterverteilung unter den Beschäftigten in der Immobilienbranche ist laut einer Ende 2017 veröffentlichten Studie, die das Fraunhofer Institut im Auftrag des ZIA erstellte, etwa fifty-fifty (Datenquelle: Statistisches Bundesamt).

Auf Führungsebenen kommen Frauen kaum vor

Doch zu früh gefreut: Je weiter hinauf es geht, desto dünner scheint die Luft für das weibliche Geschlecht zu werden. Besagter ZIA-Umfrage zufolge liegt der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene von Immobilienunternehmen nämlich nur bei mickrigen 14,5%. Auf der zweiten Führungsebene sieht es auch nicht viel besser aus (16%). Erst auf unteren Hierarchieebenen ist die Waage halbwegs im Gleichgewicht (44% Frauen).

Wenn Männer weibliche Vorbilder haben

Die nackten Zahlen stehen im Widerspruch dazu, dass heute kaum noch jemand öffentlich in Abrede stellen würde: Frauen tragen entscheidend zum Unternehmenserfolg bei. So stand das diese Woche auch in einem Tweet, den Engel & Völkers anlässlich des heutigen Weltfrauentags (8. März) auf Twitter absetzte. Der Vorstand des Maklerhauses ließ sich für diese Aktion öffentlichkeitswirksam stolz ablichten und berichtete, welche Frauen ihn besonders beeindrucken.

Das Problem daran: Das fünfköpfige Führungsgremium ist komplett mit Männern besetzt. Der Widerspruch zwischen Wort und Wirklichkeit fiel der Maklerfirma leider erst auf, als sich schon ein Shitstorm über das Unternehmen ergossen hatte, durch dessen Wucht dem Tweet von Engel & Völkers selbst die – hämische – Aufmerksamkeit seriöser Medien wie Süddeutscher Zeitung oder Stern verschaffte.

Zum operativen Erfolg tragen Frauen nicht mehr bei als Männer

Studien, die einen Zusammenhang zwischen einer über die Geschlechter hinausgehenden Diversität im Management und harten bilanziellen Kennzahlen herstellen, sind nichts Neues. So ermittelte die Unternehmensberatung McKinsey schon 2010, dass börsennotierte Unternehmen mit Vorstandsfrau(en) im Schnitt 15% mehr Gewinn machen. "McKinsey hat aber nicht kontrolliert, welchen Einfluss andere Faktoren möglicherweise auf den Unternehmenserfolg hatten. Ob die Frauen wirklich die Ursache für die Overperformance sind, können solche Studien nicht belegen", sagt Liesa Schrand.

Die 27-Jährige hat sich für ihre Doktorarbeit am Lehrstuhl für Immobilienmanagement der Universität Regensburg mit dem Einfluss u.a. des Geschlechts auf die Performance beschäftigt. Zum einen nahm Schrand die Entwicklung von börsennotierten US-Reits (Real Estate Investment Trusts) im Zeitraum von 2005 bis 2016, zum anderen rund 100 Projektarbeitsgruppen mit jeweils drei bis vier Studierenden an der International Real Estate Business School (Irebs) unter die Lupe.

Investoren honorieren aber, wenn Frauen im Vorstand sind

Bei den Reits untersuchte sie, wie sich – unter Berücksichtigung anderer Einflussfaktoren – Frauen auf Vorstandsebene auf harte buchhalterische Kennziffern wie den Return on Equity (RoE) oder die Funds from Operations (FFO) einerseits und weichere, marktbasierte Kennzahlen wie den Price per NAV (Aktienpreis in Relation zum Nettovermögenswert des Immobilienportfolios) auswirken. Und bei den Projektgruppen ermittelte sie, welche Eigenschaften der Mitglieder einer Gruppe der Leistung derselben förderlich sind.

Die Resultate lassen die heute gern geteilte These, Frauen trügen entscheidend zum Unternehmenserfolg bei, in einem differenzierteren Licht erscheinen. Bei den US-Reits machte sich die Präsenz von Frauen im Vorstand nämlich nicht in besseren bilanziellen Kennzahlen bemerkbar – wohl aber in besseren marktbasierten Kennziffern wie dem Aktienpreis. "Investoren sehen eine Frau im Vorstand als positives Signal: Das zeigt, dass das Unternehmen sich um das Thema Corporate Governance kümmert. Anleger honorieren so etwas", sagt Schrand.

Bessere Ergebnisse, wenn man sich nicht von vornherein einig ist

Noch deutlicher zeigte sich die Belanglosigkeit des rein biologischen Geschlechts bei den Projektgruppen: Hier wirkte sich das Geschlecht der Gruppenmitglieder nicht auf die Note aus, die eine Gruppe für ihre Arbeit erhielt. Entscheidend waren vielmehr die Vorerfahrungen der einzelnen Mitglieder und deren Können, gemessen an den Noten, die die Einzelnen für vorherige Arbeiten erhalten hatten.

Ist die These "Die Mischung macht's" damit also widerlegt? "Nein, natürlich nicht. Meine Studien geben nur einen anderen Blickwinkel auf das Thema. Ich glaube schon, dass Frauen eine andere Perspektive reinbringen. Das kann man aber nicht messen", sagt Schrand. Homogene Gruppen kämen vielleicht leichter zu einer Entscheidung, weil sie sich grundsätzlich besser verstehen. "Durch unterschiedliche Ansichten und Vorerfahrungen können in einer Gruppe jedoch schlussendlich bessere Ergebnisse entstehen", sagt Schrand. Das Geschlecht, verstanden als soziale Rolle, ist da – neben Ethnie und Hautfarbe, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderungen – eine von vielen Stellschrauben.

It's not all about profit, stupid!

Der konkrete Nutzen für das Unternehmen ist aber nur die eine Seite der Medaille. "Bei Diversität und Inklusion (D&I) geht es nicht nur um Profit", sagt Judith Gabler, Managing Director Europe beim Berufsverband RICS. "Eine echte D&I-Kultur schafft ein besseres Arbeitsumfeld für Mitarbeiter. Sie gibt jedem eine faire Chance, erfolgreich seinen Job zu machen, unabhängig von Geschlecht, Religion oder sozialer Herkunft."

Wer es z.B. versäume, Müttern – die sich ja meistens immer noch mehr als Väter um die Kinder kümmern – flexible Job-Lösungen zu bieten, verschenke Potenzial, weil sie so nicht das Optimum auf sich herausholen können, so Gabler. Oder er verliert sie gleich ganz. Und das sei ganz sicher nicht zum Wohle seiner Kunden. Hier schließt sich der Kreis: Firmen, die ihren Mitarbeitern die Bühne für deren bestmögliche Performance bereiten, tun sich letztlich selbst einen Gefallen, weil davon auch der Kunde profitiert.

Die Immobilienbranche hat ein Teilzeitproblem

Von optimalen Arbeitsbedingungen speziell für in Teilzeit tätige Mütter ist so manche Immobilienfirma noch deutlich entfernt. Thomas Beyerle, Group Head of Research von Catella, der 2012 erstmals den Status quo von Frauen in der deutschen Immobilienbranche untersuchte, sieht "ein starkes Defizit bei Teilzeitbeschäftigungen. Hier wird leider noch immer dogmatisch argumentiert, nach dem Motto: alles oder nichts." Aus seinem persönlichen Umfeld weiß er aber auch, dass es durchaus möglich ist, z.B. über Arbeitszeitkonten in Teilzeit zu arbeiten. "Es geht, wenn man das Angebot schafft. Und streng ökonomisch argumentiert: Zwei halbe Stellen leisten letztlich mehr als eine ganze. Man muss es nur wollen – auf beiden Seiten."

Das Missverhältnis der Frauenanteile auf den unteren und oberen Hierarchieebenen sieht Beyerle langsam in eine Balance der Geschlechter übergehen: In den Executive-Programmen ist das Verhältnis von männlichen zu weiblichen Teilnehmern zwar immer noch 3:1, wie Beyerle aus eigenen Vorlesungen weiß, doch in den Bachelor- und Masterstudiengängen die Quote bereits ausgeglichen, "mit einer leichten Tendenz zu den Damen". Noch sei der vorherrschende Diskurs historisch bedingt "vom Mann, weiß, 50 plus geprägt". Doch das wird nicht so bleiben: "Es rückt eine ganze Generation von Frauen nach, welche meines Erachtens in den kommenden zehn Jahren das aktuelle Missverhältnis stärker ausgleichen wird."

Harald Thomeczek

Auch der Mietverwalter soll Sachkunde nachweisen

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Bild: goodluz/Fotolia.com

Karriere 24.09.2015
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung ... 

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung der Zulassung zum Makler- und Verwalterberuf berücksichtigt wird. Auch andere Verbände haben sich zum Referentenentwurf geäußert.

Als der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Juli dieses Jahres das Ministerium verließ, jubelten die Verbände (siehe "Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis", IZ 29/15). Denn endlich lag ein handfestes Konzept für die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum auf dem Tisch. Dennoch äußerten viele Seiten Änderungswünsche. Schon damals kritisierten der DDIV und der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen gemeinsam, dass der Mietverwalter im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist, genau wie der im Gesetzentwurf aufgeführte WEG-Verwalter.

Nun hat sich eine Koalition aus DDIV, DMB und Haus & Grund direkt an Bundesbauministerin Barbara Hendricks, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas gerichtet. Die Verbandspräsidenten plädieren eindringlich für die Einführung einer Erlaubnispflicht auch für den Verwalter von Mietimmobilien und Sondereigentum. Sie argumentieren dabei mit den komplexen Anforderungen durch gesetzliche Neuregelungen, von denen auch der Mietverwalter betroffen ist. Zumal dieser Haftungsrisiken ausgesetzt sei und eigene Schutzpflichten gegenüber Mietern und Eigentümern habe. Zudem weisen die Verbände auf die Gefahr hin, dass WEG-Verwalter, die die Berufszulassungsanforderungen nicht erfüllten, sich künftig auf das Feld der Mietverwaltung zurückziehen könnten. Das würde aber den Anteil unqualifizierter Mietwohnungsverwalter erhöhen. Auch aus diesem Grunde sollten die Mietverwalter ebenfalls einen Sach- und Fachkundenachweis erbringen. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler gibt sich optimistisch. Er rechnet der Verbändeallianz gute Chancen aus, dass sie Gehör finden wird.

Auch die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) äußerte sich zum Referentenentwurf. Die Berufsorganisation fordert für ihre rund 1.500 Mitglieder in Deutschland eine Befreiung von der Sachkundeprüfung. Dabei argumentiert Martin Eberhardt, Vorstandsvorsitzender von RICS Deutschland, mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. RICS-Mitglieder in Großbritannien würden alle einen sogenannten reglementierten Beruf ausüben. Dies erlaube ihnen, auch ohne weitere Sachkundeprüfung in einem anderen EU-Land tätig zu werden. Da in Deutschland dieselbe RICS-Zugangsprüfung gelte wie in Großbritannien, sollten auch die deutschen Mitglieder ihre Sachkunde nicht weiter nachweisen müssen. Judith Gabler, RICS-Director of Operations, Europe, ergänzt, dass mindestens 95% der Mitglieder in Deutschland über einen akademischen Abschluss verfügen würden und die Mitglieder seit zwei Jahren eine jährliche Fortbildungspflicht von 20 Stunden hätten. Doch wie viele RICS-Mitglieder überhaupt von einer möglichen Sachkundeprüfung betroffen wären, kann Gabler nicht beziffern. Die Berufsorganisation spricht sich zudem für eine Aufnahme einer Fortbildungsverpflichtung in das Gesetz aus. Damit steht sie nicht alleine. Auch der DDIV regt die Einführung einer gesetzlich verankerten und stichprobenartig überprüfbaren Weiterbildungsverpflichtung an.

Sonja Smalian