Mindestlohn auf dem Bau sackt nicht ab

Karriere 23.01.2020
Vier Wochen hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. Buchstäblich in letzter Minute haben ... 

Vier Wochen hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. Buchstäblich in letzter Minute haben sie den Schiedsspruch angenommen.

Den von den Arbeitgebern angepeilten einheitlichen Branchenmindestlohn wird es bis auf weiteres nicht geben. Statt dessen bleibt es bei einer Zweiteilung in Mindestlohn 1 - die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau - und Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten in den alten Bundesländern und Berlin. Konkret: Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit ab dem 1. April 2020 um 2,9% auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 bleibt erhalten und klettert im April um jeweils 1,3% auf 15,40 Euro im Westen bzw. 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne gelten nur bis Ende 2020.

Die Arbeitgeber sehen schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 einer Fortsetzung des Ringens um die vermeintlich richtige Branchenmindestlohnstruktur entgegen. Sie wollen einen einheitlichen Mindestlohn, weil der Zoll es dann leichter habe zu kontrollieren, ob die Mindestlohngrenzen in der Lohngruppe 2 auch tatsächlich eingehalten würden. Nach früheren Angaben der IG Bau von Ende Oktober 2019 schwebte der Arbeitgeberseite ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro die Stunde vor.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist "buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden", atmet die Baugewerkschaft erleichtert auf. Die Arbeitnehmervertreter hatten für den Fall der Fälle ein Absacken der Lohnuntergrenze auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns (9,35 Euro) befürchtet. Ein solcher "Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland" könne, so das Worst-Case-Szenario der Gewerkschaft, dazu führen, "die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abzudrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern".

Die Sozialpartner wollen umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass die neuen Mindestlöhne für alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Auf Arbeitnehmerseite sind das mehr als 200.000 Personen.

Harald Thomeczek

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Die Branche ist beim Homeoffice am Limit

Viele Büros von Immobilienfirmen waren schon vor der Homeoffice- Verordnung so gut wie ausgestorben.

Viele Büros von Immobilienfirmen waren schon vor der Homeoffice- Verordnung so gut wie ausgestorben.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Thomas Porten

Karriere 28.01.2021
Die Bundesregierung will mit ihrer "Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" mehr Bürobeschäftigte ins Homeoffice bringen. Denn angeblich sind die Büros noch viel zu voll. Bei großen ... 

Die Bundesregierung will mit ihrer "Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" mehr Bürobeschäftigte ins Homeoffice bringen. Denn angeblich sind die Büros noch viel zu voll. Bei großen Immobilienunternehmen ist jedoch nicht mehr viel Luft nach oben. Das zeigt eine Umfrage der Immobilien Zeitung.

Das Bundesarbeitsministerium unterstellt, dass beim Corona-Homeoffice noch viel Luft nach oben ist. Die aktuellste Zahl, die eine Sprecherin von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf Anfrage der Immobilien Zeitung (IZ) vorweisen kann, datiert jedoch von Anfang November - ist also fast drei Monate alt. Damals, zu Beginn des zweiten Shutdowns, arbeiteten laut einer Befragung der Hans-Böckler-Stiftung nur 14% der Beschäftigten zuhause. Im April, während der ersten großen Corona-Welle, hatte der Anteil der Homeoffice-Täter unter den gleichen knapp 6.000 befragten Erwerbstätigen noch fast doppelt so hoch gelegen, bei 27%.

Um zu belegen, dass nicht alle Arbeitgeber Homeoffice anbieten, weist Heils Sprecherin darauf hin, dass öffentliche Verkehrsmittel zurzeit stärker genutzt werden als im Frühjahr, sowie auf Berichte von Beschäftigten: "Wir wissen durch Medienberichte und Social-Media-Beiträge, dass nicht alle Unternehmen tun, was sie können."

Negativbeispiele gibt es auch in der Immobilienbranche. Ein "angsterfüllter Mitarbeiter" eines Büroimmobilien-Asset-Managers wandte sich schon Mitte Oktober, als die Infektionszahlen wieder zu steigen begannen, an die IZ: "Genau zu der Zeit, in der Frankfurt zu den Top-Ten-Gebieten mit Corona-Fällen gehört, hebt man nun alle bisherigen Regelungen gänzlich auf und zwingt die Mitarbeiter, wieder in den Normalbetrieb überzugehen und ins Büro zu kommen." Dabei finde "die gesamte Arbeit eines jeden Angestellten ausschließlich am PC statt".

Wie geht die Immobilienbranche mit dem Thema um? Um das herauszufinden, hat die Immobilien Zeitung stichprobenhaft dreizehn große Immobilienunternehmen befragt. Das Ergebnis: Die Befragten lassen ihren Leuten weitgehend freie Hand bei der Wahl des Arbeitsplatzes und reduzieren die Präsenzquote in den meisten Fällen auf 10% bis 25% - schon vor der Homeoffice-Verordnung.

Bei Vonovia seien schon seit Monaten alle, die nicht zwingend im Büro arbeiten müssten, dazu angehalten, mobil bzw. zuhause zu arbeiten, erklärt der DAX-Konzern. Schon Mitte Januar arbeiteten mehr als 90% der Mitarbeiter, die ihrer Beschäftigung normalerweise aus dem Büro heraus nachgehen, daheim. Vonovia-Vorstandschef Rolf Buch wandte sich - nach einer Videokonferenz von Arbeitsminister Heil mit den Personalchefs der DAX-30-Unternehmen - nochmals via Intranet und internem Podcast an die Beschäftigten: "Bitte bleiben Sie im Homeoffice!"

"Bitte bleiben Sie im Homeoffice!"

Auch Deutsche Wohnen (DW) sieht die Homeoffice-Quote am Limit angelangt: "Die Homeoffice-Arbeit haben wir bereits bestmöglich ausgeweitet. Die neue Verordnung wird die Quote bei der DW nicht großartig in die Höhe treiben." Im Frühjahr 2020 verbrachten knapp 80% der rund 1.000 Mitarbeiter einen Großteil ihrer Arbeitszeit im Heimbüro. "Momentan bewegen sich die Zahlen auf einem ähnlichen Level. Auch wenn ein Großteil der Tätigkeiten digitalisiert wurde, gibt es einzelne Jobprofile, bei denen eine temporäre Präsenz nach wie vor wichtig ist."

Viele andere halten es ebenfalls kaum noch für möglich, die Homeoffice-Quote weiter zu erhöhen. Bei UIRE arbeitet schon seit Ende Oktober 2020 der "überwiegende Teil" der Belegschaft an allen Standorten komplett mobil von zuhause. "Wie bereits zu Beginn der Pandemie im Frühjahr stellt lediglich eine Notbesetzung den Geschäftsbetrieb an den Standorten vor Ort sicher", sagt CEO Michael Bütter. Sind alle, die auf der Liste für die Notbesetzung stehen, gleichzeitig im Büro, liegt die Präsenzquote bei rund 20%. Die Intention der neuen Verordnung sieht Bütter als erfüllt an.

Bei BNP Paribas Real Estate klingt es ähnlich: "Wir machen schon seit vielen Wochen alles, was in der Verordnung steht", sagt Chantal Schaum, Head of Public Relations. Mit ca. 5% bis 10% sei die Auslastung in den Büros ohnehin schon sehr gering.

ECE hat die bestehende Regelung nur noch marginal ergänzt. Schon vorher arbeiteten nur maximal 10% der Kollegen gleichzeitig in den Büros - und da seien schon die Leute mitgezählt, die nur einmal die Woche kurz ins Büro kommen, um z.B. umfangreiche Unterlagen auszudrucken, Post abzuholen oder Unterschriften zu leisten.

Auch bei Drees & Sommer sieht man das Potenzial für Kontaktreduzierung mittels Heimarbeit ausgereizt: "Wo immer möglich, arbeiten die Mitarbeitenden von Drees & Sommer mobil von zu Hause aus - das gilt bereits seit einigen Wochen. Derzeit trifft das auf etwa drei Viertel der Belegschaft zu", sagt Sinan Eliguel, Associate Partner und Leiter HR. "Was das weitere Viertel angeht: Allein 300 Mitarbeiter müssen vor Ort bei Bauvorhaben sein, um diese am Laufen zu halten. Die restliche Zahl verteilt sich auch auf Mitarbeiter, die in Urlaub oder krank sind." Unterm Strich nutzen laut Eliguel nur noch etwa 15% der Kollegen bei Drees & Sommer ihren angestammten Büroarbeitsplatz.

Bei CBRE geht ebenfalls kaum noch mehr Homeoffice. Der Immobiliendienstleister lässt nur noch Office-Manager und Mitarbeiter, "die aus businesskritischen Gründen die Büros nutzen müssen", ins Haus. "Je nach Bürolayout und -größe ergibt sich dadurch eine maximale Auslastung zwischen ca. 15% und 25%." De facto liege die Belegungsquote aber niedriger: Im Frankfurter Deutschland-Hauptsitz habe der Peak am 4. Januar bei 11,8% gelegen, seit dem 11. Januar bewege sich die tägliche, maximale Auslastung zwischen 5,9% und 7%. Patrizia nennt keine Anwesenheitsquoten, sieht aber keinen Änderungsbedarf. Schließlich hätten die Mitarbeiter schon vor Heils Vorstoß "weitestgehend" zuhause gearbeitet.

Einen gewissen, wenngleich überschaubaren Effekt löst Heils Verordnung bei Beos und Corpus Sireo aus, beides deutsche Töchter von Swiss Life Asset Managers (Slam). Slam hat die Vorgaben fürs Mobile Office tatsächlich noch einmal verschärft: Die zuvor auf maximal 20% begrenzte Büroauslastung pro Standort wurde nach den neuen Beschlüssen der Regierung auf 10% gesenkt. Zusätzlich zu den unbedingt vor Ort benötigten Kollegen könnten weitere Mitarbeiter die Räumlichkeiten nur noch in dringenden Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit ihren Vorgesetzten nutzen.

Commerz Real sieht ebenfalls etwas Spielraum. Die zuvor für alle Standorte angestrebte Obergrenze von 25% pro Team und Standort hat die Banktochter nun aufgehoben: "Ab sofort gilt, dass nur diejenigen im Büro anwesend sein dürfen, die zwingend notwendige und nur vor Ort durchzuführende Tätigkeiten erledigen müssen (z.B. Unterschriften, Sicherstellung IT-Betrieb, Post)", heißt es in einem internen Corona-Update. "Alle anderen arbeiten bitte vorerst bis zum 14. Februar 2021 aus dem Homeoffice."

Bei JLL bleibt es den Mitarbeitern bzw. Teams überlassen, wo sie arbeiten. "Unsere Büros bleiben geöffnet, um jenen einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten, die zuhause nicht arbeiten können", sagt COO Yama Mahasher. An die Mitarbeiter sei aber zuletzt ein "dringender Appell" ergangen, daheim zu arbeiten, wo es möglich ist. Mitte Januar waren je nach Standort bis zu 50% der Kollegen im Büro.
Nichts zum Thema Homeoffice sagen will Art-Invest.

Präsenz nur mit "zwingendem Grund"

Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die am 27. Januar in Kraft trat und zunächst bis zum 15. März gilt, verpflichtet Arbeitgeber, "bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen". Von einer Verlagerung solcher Tätigkeiten dürfe der Arbeitgeber nur dann absehen, wenn "zwingende betriebliche Gründe" dagegen sprechen.
Als solche Gründe gelten u.a. "alle Bürotätigkeiten, die Anwesenheit erfordern, z.B. das Verteilen und Bearbeiten eingehender Post, die Entgegennahme von Lieferungen oder Tätigkeiten am Empfang für weiterhin notwendige Kundenkontakte", erläutert Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler von der Hamburger Kanzlei Fuhlrott, Hiéramente & von der Meden.
Auch Tätigkeiten, die eine Einsichtnahme in Unterlagen vor Ort erfordern, z.B. Entgeltabrechnungen, könnten im Büro erbracht werden. Gleiches gelte, wenn auf IT-Systeme aus berechtigten Sicherheits- oder Datenschutzgründen nur vor Ort zugegriffen werden könne. Mit ungenügender technischer Ausstattung dürften Chefs dagegen maximal vorübergehend durchkommen.
Hier sei "zeitnah Abhilfe zu schaffen". Definitiv keine Chance hätten Argumente wie: "Die Kommunikation vor Ort ist wichtig für das Team" oder "Die Produktivität sinkt im Homeoffice". Harald Thomeczek

Harald Thomeczek

Baumindestlohn: Arbeitgeber stimmen Schlichterspruch zu

Die neuen Mindestlöhne auf dem Bau sind endlich sicher gelandet.

Die neuen Mindestlöhne auf dem Bau sind endlich sicher gelandet.

Quelle: imago images, Urheber: Jochen Tack

Karriere 17.01.2020
Bis zum heutigen 17. Januar 2020 hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. ... 

Bis zum heutigen 17. Januar 2020 hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. "Buchstäblich in letzter Minute" haben sie sich nun, wie die Gewerkschaft IG Bau formuliert, "noch richtig entschieden", sprich: Die Arbeitgeber haben den Schlichterspruch angenommen. Damit liegt die unterste Lohngrenze nun bei 12,55 Euro.

Den von den Arbeitgebern angepeilten einheitlichen Branchenmindestlohn wird es bis auf Weiteres nicht geben. Statt dessen bleibt es bei einer Zweiteilung in Mindestlohn 1 - die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau - und Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten in den alten Bundesländern und Berlin.

Konkret: Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit ab dem 1. April 2020 um 2,9% auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 bleibt erhalten und klettert im April um jeweils 1,3% auf 15,40 Euro im Westen bzw. 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne gelten nur bis Ende 2020.

Nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung

Die Arbeitgeber sehen schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 einer Fortsetzung des Ringens um die vermeintlich richtige Branchenmindestlohnstruktur entgegen. Sie wollen einen einheitlichen Mindestlohn, weil der Zoll es dann leichter habe zu kontrollieren, ob die Mindestlohngrenzen in der Lohngruppe 2 tatsächlich eingehalten werden. Nach früheren Angaben der IG Bau von Ende Oktober 2019 schwebte der Arbeitgeberseite ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro die Stunde vor.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist "buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden", atmet die Baugewerkschaft erleichtert auf. Die Arbeitnehmervertreter hatten für den Fall der Fälle ein Absacken der Lohnuntergrenze auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns (9,35 Euro) befürchtet. Ein solcher "Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland" könne, so das vergangene Woche gezeichnete Worst-Case-Szenario der Gewerkschaft, dazu führen, "die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abzudrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern".

Die Sozialpartner wollen jetzt umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass die neuen Mindestlöhne für alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Laut IG Bau sind das auf Arbeitnehmerseite mehr als 200.000 Bauarbeiter.

Harald Thomeczek

Grünes Licht für Rahmentarifvertrag der Gebäudereiniger

Karriere 31.10.2019
Der mühsam ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Sowohl die Bundestarifkommission der ... 

Der mühsam ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Sowohl die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft IG Bau als auch die des Bundesinnungsverbands (BIV) haben ihn angenommen. Somit tritt der Vertrag zum morgigen Freitag, 1. November, in Kraft. Als nächstes streben beide Interessensvertretungen die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen für alle 650.000 Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk an. Dies muss beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden.

Vor etwa zwei Wochen haben sich die IG Bau und der BIV darauf geeinigt, dass den Gebäudereinigern vor allem höhere Zuschläge und mehr Urlaubstage zustehen. Das Thema Weihnachtsgeld soll bei der nächsten Lohntarifrunde 2020 verhandelt werden.

Anke Pipke